Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. / Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet
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Etliche Worte sind jedoch unterschiedlich geschrieben, z. B. hiervon oder hievon , Irrsinnes oder Irrsinns , ebenso oder eben so , des Irrthumes / des Irrthums , hierzu / hiezu . Dies wurde wie im Original belassen.
in ihrem
Verhältnisse zur Rechtspflege,
mit
besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung.
Zum Gebrauche für
Aerzte, Wundärzte und Rechtskundige
dargestellt
und mit entscheidenden Thatsachen begründet.
Von
Franz von Ney
Anmerkungen zur Transkription
Vorrede.
Inhalt.
Die Verfassung gerichtlich medizinischer Gutachten, vom Standpunkte der Rechtskunde betrachtet.
Schlussbemerkung.
Ueber die gerichtlich-medizinische Erhebung von Gemüthszuständen.
Einleitung.
A. Im Strafverfahren.
B. Beim Civilverfahren.
Allgemeine Bemerkungen.
A. Affekte.
B. Leidenschaften.
C. Schwärmerei.
D. Blödsinn.
E. Monomanie. Fixe Idee.
F. Melancholie. Mania occulta.
G. Berauschung.
H. Unwiderstehlicher Hang zu gewissen Verbrechen.
I. Daemonomania.
K. Verstellter Wahnsinn.
Schlussbemerkung.
V. Urtheilspruch.