Viribus unitis: Wie könnte die europäische Cultur nach Bosnien verpflanzt werden?
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Von Dr. Josef Neupauer.
WIEN, 1884. Im Selbstverlage des Verfassers.
Buchdruckerei von Heinrich Feitzinger & Co., Teschen.
Behufs Civilisirung und wirthschaftlicher Hebung des Occupationsgebietes auf der Balkanhalbinsel wird folgender Vorschlag gemacht.
Es wird eine Actiengesellschaft mit einem Actiencapitale von 30 Millionen Gulden unter der Firma »Zadruga« mit dem Sitze in Wien gebildet; die Actien lauten auf den Betrag von 200 fl. und auf den Inhaber. Es werden zunächst 40% des Actiencapitals eingezahlt und die weiteren 60% nach Massgabe des Bedürfnisses eingefordert. Nach voller Einzahlung des Actiencapitals können mit Genehmigung der Regierung Prioritäten bis zum Maximalbetrage von 60 Millionen ausgegeben werden.
Das Verwaltungsgebiet der occupirten Länder garantirt die Rückzahlung des Actiencapitals sammt 5% Interessen innerhalb 50 Jahren.
Der »Zadruga« wird das Recht eingeräumt, auf dem Occupationsgebiete ein im voraus festgesetztes, zusammenhängendes Terrain bis zur Maximalausdehnung von 250 Quadrat-Meilen dergestalt successive, nöthigenfalls durch Expropriation zu acquiriren, dass nicht nur aller Grund und Boden, sammt Häusern, Bergwerken und Industrie-Etablissements, sondern auch alle Communicationen, Strassen, Wasserwege etc., etwa mit Ausnahme der bereits bestehenden Eisenbahnen, in deren Privateigenthum übergehen. Von diesem Rechte macht die »Zadruga« zunächst nur einen begrenzten Gebrauch und erweitert die Erwerbungen durch freien Handkauf und nöthigenfalls Expropriation nach Massgabe der materiellen, moralischen und civilisatorischen Erfolge, welche sie erzielt.
Die Regierung hält auf dem Gebiete der »Zadruga« mit Ausnahme einer Anzahl von Regierungscommissären weder Verwaltungs- noch Justiz- noch Finanz-Beamte, befreit das ganze Gebiet von jeder Art von Steuern und sonstigen Auflagen und bezieht dafür aus den Ueberschüssen der Verwaltung einen Pauschalbetrag, welcher mit 10 fl. pr. Kopf der jeweilig am 31. December des Vorjahres im Gesellschaftsgebiete conscribirt gewesenen Bevölkerung berechnet wird, welcher Pauschalbetrag aber von 5 zu 5 Jahren um je einen Gulden pr. Kopf steigt, somit im letzten Decennium der Concessionsdauer 19 fl. pr. Kopf erreicht.