XV.

Die ersehnte Ruhe im Amt sollte dem Richter nach den Aufregungen der letzten Tage nicht werden; der tägliche Posteinlauf sorgte dafür, daß der Chef Arbeit genug bekam. Und was enthält der Einlauf für Sonderbarkeiten. Aus langer Praxis kennt Ehrenstraßer die Protokolle von Gemeindevorstehern und niederen Polizeiorganen, gelassen öffnet er Brief um Brief.[10] Gelesen, wenigstens durchflogen muß werden, ehe die Verteilung an Adjunkt und Kanzlist erfolgen kann.

Diesmal ist ein verlangtes Leumundszeugnis dabei, das auffällig kurz gehalten, den Leumund eines Mannes wie folgt schildert. „Der Angefragte besitzt außer seiner Frau und drei Kindern nichts Bewegliches und seine Eltern sind hoffentlich schon gestorben.“

Mit einem müden Lächeln legt der Richter das Schreiben weg und durchflog den nächsten Bericht über eine Pfändung mit folgendem Inhalt: „Post Nr. 13. Im hohen Auftrag löblichen k. k. Bezirksgerichtes wurden dem N. N. gepfändet 4 schwarze Schafe, 2 davon sind aber weiß. Die Pfändung ging soweit anstandslos vor sich, doch ist der Betroffene des Gehorsams nicht besonders bedacht, weshalb die Exekution in gänzlicher Abwesenheit des Schuldners vorgenommen wurde. Sonst ist der Betreffende noch nie zu Gerichtshanden gekommen. Indem dieser Bericht unterthänigst übersändet wird, sei gemeldet, daß die Vertilgung der Mayen-Kefer von Erfolg war. Aus diesem Grunde bittet der gehorsamst Unterzeichnete um Bewilligung der Hypothekeintragung nebst Sammlung für die Armen-Schulschwestern.“

Ein drittes Amtsschreiben trägt den Vermerk „Cito“ und unwillkürlich widmet Ehrenstraßer diesem Stück größere Aufmerksamkeit. Klipp und klapp besagt das Schreiben: „Der neuen Kronenwährung muß die gehorsamst unterzeichnete Gemeindevorstehung große Bedenken entgegenstellen, dieweilen der Senner auf der Kreuzalm verdächtig ist, falsches Geld zu machen. Wir bitten daher, es möge eine Gerichtsdeputirung der Sache nachgehen. Bis jetzt sind an zwanzig falsche Geldstücke eingefangen, die der gehorsamst Unterzeichnete in Verwahr hat. Gleichzeitig wird geneigte Auskunft erbeten, wie es infolge der Geldneuerung mit Maß und Gewicht gehalten werden soll. Meines Wissens muß jetzund auch hölzernes Glas, das der heilige Benedikt in unserer Kirche als Kelch in der Hand trägt, frisch geaicht werden, allwo ich sonst keine Verantwortung übernehmen könnte.“ —

Die Folge der Lektüre dieses Berichtes war eine Depesche mit dem Auftrage, die angeblichen Falsifikate sofort an das Bezirksgericht einzusenden.

Sodann wollte Ehrenstraßer nach dem Paket greifen, auf dessen Adresse als Absender ein benachbartes Bezirksgericht genannt ist, da verlangte im Vorzimmer ein Bauer erregt nach dem Herrn Bezirksrichter, und Perathoner meldete, daß der Bauer Tobias Haid in dringlicher Angelegenheit den Herrn Gerichtsvorstand zu sprechen wünsche.

„Soll eintreten!“

Angesichts der großen Aufregung dieses Mannes hieß Ehrenstraßer selben sich setzen. Widerwillig gehorchte Haid, erhob sich aber schon beim nächsten Satze wieder.

„Sitzen bleiben!“ gebot der Richter.

Schwerfällig ließ sich der erregte Bauer in den Sessel zurückfallen und fuchtelte dabei mit den Armen wie verrückt in der Luft herum.

Das erprobte Mittel zur Beruhigung aufgeregter Leute verfängt bei diesem Menschen nicht, sitzend schweigt der Bauer.

„So bleib' halt stehen und erzähle!“

Der weitschweifigen Darstellung entnahm Ehrenstraßer, daß der Bauer Haid in verwichener Nacht auf der Straße zum Amtsstädtchen im finsteren Walde von einem Unbekannten angefallen und mißhandelt worden sei, und daß sich Haid nur durch schnelle Flucht habe retten können.

Der Richter notierte sich die Meldung, obgleich sie ihm unwahrscheinlich deucht. Eine Personalbeschreibung vermochte Haid nicht zu geben, es sei zu finster und der Schrecken zu groß gewesen.

Nachdem der Bauer entlassen war, öffnete Ehrenstraßer das Paket, welches eine mehrbogige Thatschrift und in sorgfältiger Umwickelung eine Mütze enthielt, wie solche in der Gegend häufig getragen werden.

Und die Zuschrift des benachbarten Amtsgerichts besagt, daß vor einiger Zeit ein Mann in finsterer Nacht von einem Unbekannten angefallen und schwer verletzt worden sei. Vom Thäter habe man nicht die geringste Personbeschreibung, jedoch dürfte ihm die beiliegende, auf der Straße vorgefundene Mütze gehören.

Unwillkürlich brachte Ehrenstraßer die eben erfolgte Anzeige des Haid mit der Meldung des Nachbargerichtes in Verbindung und aufmerksam las er das Schriftstück nochmals durch, wobei er das Postskriptum fand, in welchem der Adjunkt anfragt, ob nicht eine mikroskopische Untersuchung der Mütze durch den dortigen Gerichtsarzt angezeigt sein würde.

Eigentlich ärgerte den alten Richter diese Bemerkung eines jungen Adjunkten; doch war Ehrenstraßer in langer Praxis zu sehr gewohnt, auf die geringste Kleinigkeit zu achten, und aus diesem Grunde wollte er auch über diese, etwas naseweise Meinung nicht achtlos hinweggehen. So griff Ehrenstraßer denn zur Mütze und betrachtete sie aufmerksam. Zu sehen ist gar nichts, eine Mütze wie jede andere, im Stirnleder etwas durchgeschwitzt, also seit längerer Zeit im Gebrauch.

Würde vom Nachbargericht nicht eine schwere Körperverletzung gemeldet, man könnte die Anzeigen als ziemlich wertlos betrachten. Im übrigen kann es dem wenig beschäftigten Gerichtsarzt Dr. von Bauerntanz nicht schaden, wenn er Arbeit bekommt. Ehrenstraßer schrieb daher einige Zeilen, worin er um mikroskopische Untersuchung der beiliegenden Mütze und um baldigen Bericht bat.

In vorsichtiger Verpackung mußte Perathoner die Mütze zum Gerichtsarzt tragen.

Zwei Tage vergingen im ruhiger gewordenen Dienst. Als am Morgen des dritten Tages Ehrenstraßer in gewohnter Weise amtierte, wurde ihm die sorglich verpackte Mütze nebst Brief eingehändigt. Etwas spöttisch wog der Richter den Brief in der Hand, als wollte er das Gewicht des Resultats einer mikroskopischen Untersuchung prüfen. Das Lächeln erstarb bei der Brieflektüre, Dr. von Bauerntanz lieferte ein geradezu verblüffendes, wahrhaftiges Signalement, das Ehrenstraßer dem Arzt nicht zugetraut hätte. Klar und bestimmt heißt es im Bericht. „Der Besitzer der Mütze ist ein kräftiger, zur Korpulenz geneigter Mann in mittleren Jahren, mit schwarzem und graumelierten, neuerdings kurz verschnittenen Haaren und beginnender Glatze.“

Überrascht starrt Ehrenstraßer auf diesen kurzen und doch vielsagenden Bericht. Dieses Signalement paßt auf das Schärfste auf den „Rosenwirt“ im Städtchen. Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen. Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine unerhörte Blamage bringen.

Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität! Sollte Bauerntanz sich einen Scherz mit dem Richter erlaubt haben? Dann wehe ihm; dienstlich giebt es keine Späße; die Sache ist zu wichtig, es gilt ein Verbrechen aufzudecken, den Thäter ausfindig zu machen, die Untersuchung kennt keine Scherze.

Den Gedankengang Ehrenstraßers unterbrach der Besuch des Gerichtsarztes. Dr. von Bauerntanz grüßte und ging sofort zum Zweck seines Erscheinens über, indem er sagte. „Ich glaube, es wird Ihnen ein Kommentar zum kurzen Signalement erwünscht sein und solche Erörterung giebt man am besten mündlich!“

„Sie sehen mich thatsächlich überrascht, Herr Doktor! Ich bitte, nehmen Sie Platz! Wie sind Sie nur auf den Gedanken gekommen, den „Rosenwirt“, der allgemein als Ehrenmann bekannt ist, durch solches Signalement gewissermaßen zu porträtieren?“

„Porträtiert habe ich niemanden! Wer der Thäter ischt, hat den Gerichtsarzt gar nicht zu kümmern! Die von mir bethätigte Untersuchung mittels Mikroskop entwickelte sich in folgender Weise: „In der Mütze am Innenleder klebten zwei Haare, die unter dem Vergrößerungsglase eine graue Farbe zeigten, in ihrer Marksubstanz aber noch zahlreiche pechschwarze Pigmentzellen hatten. Daraus ergiebt sich, daß sie auf einem Schwarzkopf saßen, der jedoch bereits die ersten grauen Haare hat. Die Schnittfläche der vorgefundenen zwei Haare war scharf, der Mann hat sich vor kurzer Zeit das Kopfhaar scheren lassen. Die Haarwurzeln waren beträchtlich atrophiert, gestatten also die Schlußfolgerung, daß diese Haare, die in ihrer Epithelialschicht mehrere von Schweiß herrührende warzenförmige Hervorragungen zeigten, wahrscheinlich am Rande einer beginnenden Glatze gewachsen waren.

Der Mann schwitzt stark am Kopfe, also ischt der Mann zur Korpulenz geneigt, das ischt eine Regel, die fast immer zutrifft. Aus diesen Resultaten ergab sich das eingeschickte Signalement, das, wie ich glaube annehmen zu dürfen, zutreffend ischt!“

Ehrenstraßer schritt erregt im Zimmer auf und ab; heiseren Tones erwiderte er: „Alle Achtung vor Ihrer Wissenschaft! Aber das Signalement paßt haarscharf auf den „Rosenwirt“ und dem ischt eine Körperverletzung nicht zuzutrauen!“

„Ja, was das Gericht auf Grund dieser mikroskopischen Untersuchung thut, das hat den Arzt nichts zu kümmern! Das Signalement ischt richtig, dafür stehe ich ein! Das Weitere ischt Sache des Untersuchungsrichters!“

Dr. von Bauerntanz mochte etwas mehr Anerkennung erwartet haben, doch Ehrenstraßer schien geradezu traumverloren zu sein. So entfernte sich der Gerichtsarzt, kühl grüßend, und der Richter blieb in tiefen Gedanken in der Kanzlei zurück. Das Signalement bereitet ihm wirkliche Sorge in betreff der einzuleitenden Maßnahmen. Nur keine Mißgriffe, keine Übereilung! Aber eine Probe soll angestellt werden dahin, ob auch andere Menschen aus dem ärztlichen Signalement den „Rosenwirt“, herausfinden. Ehrenstraßer ließ sich den Gendarmenwachtmeister kommen, der zufällig zu Hause war und daher sogleich erscheinen konnte. Ihm las der Richter das Signalement vor und der Wachtmeister platzte in größter Überraschung heraus. „Das ischt ja der ‚Rosenwirt‘! Was hat denn selles Mandl angestellt?“

„Das kann ich noch nicht sagen! Bringen Sie mir den Mann, achten Sie aber bei Übermittelung des Vorführungsbefehles auf dessen Benehmen und etwaige Anzeichen von Schrecken &c. Finden Sie ihn nicht zu Hause, so warten Sie auf ihn irgendwo. Es soll alles möglichst ohne Aufsehen geschehen! Eine eigentliche Verhaftung soll es nicht sein! Haben Sie mich verstanden?“

„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“

Der Wachtmeister ging und schon nach einer Stunde brachte er den heillos erregten „Rosenwirt“ in die Gerichtskanzlei.

Indes der Gendarm sich entfernte, übernahm der Aktuar den Dienst der Niederschrift des Verhörs.

Ehrenstraßer richtete in mühsam erkämpfter Ruhe die Frage an den aufgeregten Wirt: „Wo haben Sie die Nacht vor drei Tagen verbracht?“

Wie weggeblasen schien die Aufregung des Vorgeführten, und mit einer geradezu verblüffenden Ruhe erwiderte der Wirt: „In seller Nacht war ich daheim!“

Alle weiteren Fragen in Kreuz und Quer beantwortete der Wirt mit unerschütterlicher Ruhe und nannte Zeugen für sein Alibi. Die Situation verschob sich, diesmal ist der Richter aufgeregt, der Vorgeführte gelassen. Ehrenstraßer fühlte das Unangenehme dieser Situation, welche schlimm für einen Untersuchungsrichter ist. Sein Blick fiel auf den eifrig kritzelnden Aktuar, mit welchem Ehrenstraßer schon vor Jahren vereinbart hatte, bei Verhören etwaige Wahrnehmungen zur unmerklichen Meldung dadurch zu bringen, daß der Aktuar seine Beobachtung oder eine Vergeßlichkeit des Richters in der Fragestellung auf die Unterlage des Protokollbogens niederschreibt.

Ehrenstraßer bemerkte dieses für dritte Personen ganz unverfängliche Kritzeln, hielt mit dem Diktieren inne, trat zum Schreiber und las das Gekritzel, während er scheinbar den Faden zum Weiterdiktieren suchte.

Das Gekritzel besagte. „Der Mann starrt auffällig auf den Tisch, ist die Mütze ihm gehörig?“

Da die Mütze mit einem Bogen Papier verdeckt war, konnte sie der Wirt doch nicht sehen. Sollte er sie aber doch gesehen haben, so würde sein auffälliges Hinstarren allerdings sehr verdächtig sein.

Ehrenstraßer fand jetzt die Ruhe wieder und gelassen nahm er die Mütze in die Hand, wobei er den Wirt scharf im Auge behielt. Dieser zwang sich ersichtlich zum Ruhigbleiben, doch das Flackern im Auge vermochte er nicht ganz zu unterdrücken.

„Kennen Sie diese Mütze?“

„Nein!“

„Ich meinte nur? Sie gehört wahrscheinlich dem Tobias Haid!“

„Das glaub' ich auch!“

„Kennt Ihr den Haid?“

„Nein!“

„Wie könnt Ihr dann glauben, daß die Mütze dem Haid gehört?“

Der Wirt schwieg und senkte die Augenlider.

„Ihr könnt gehen, Rosenwirt!“

Unwillkürlich stieß dieser einen Seufzer der Erleichterung aus, den sowohl Ehrenstraßer wie der Aktuar hörten, und trollte mit auffallender Hast hinaus.

Ein verzwickter Fall: Verdächtige Anzeichen sind vorhanden, doch scheint eine Verhaftung doch verfrüht. Zum mindesten möchte Ehrenstraßer den Fall mit Haid vorher geklärt wissen.

Und diese Klärung brachte der nächste Morgen mit einem Schreiben des Nachbargerichts inhaltlich der Anzeige, daß vor jenem Gericht ein Bürger von dort angegeben habe, in fraglicher Nacht im Walde auf der Bergstraße gegen Mitternacht einem höchst verdächtigen Manne begegnet zu sein. In der Voraussetzung, daß in jener entlegenen Berggegend um Mitternacht der Unbekannte nichts anderes als räuberische Absichten haben konnte, sei jener Bürger auf den Räuber losgesprungen, habe ihm mehrere Hiebe verabreicht, worauf der Unbekannte die Flucht ergriffen habe.

„Wenn da nicht Haid und jener Bürger sich gegenseitig als Räuber betrachtet und geprügelt haben, will ich mein Geschäft aufgeben!“ rief Ehrenstraßer und lud beide Männer vor.

Das Ergebnis dieser Citation war wenige Tage später ein alle Teile belustigendes: Beide Männer hatten sich bei der Begegnung im Bergwald um Mitternacht vor einander gefürchtet, waren aus Angst aufeinander losgesprungen, und jeder hieb los, um dann eiligst die Flucht zu ergreifen. Von räuberischer Absicht konnte bei Haid wie beim Bürger keine Rede sein. Soweit war dieser Fall zur allgemeinen Befriedigung erledigt.

Blieb nur noch die Geschichte mit dem mikroskopischen Signalement, und in dieser Sache sollte Ehrenstraßer wieder einmal den Wert einer gutgeschulten Gendarmerie erproben. Wiewohl ohne speziellen Auftrag, lediglich durch den damaligen Vorführungsbefehl aufmerksam gemacht, beobachtete der Wachtmeister den „Rosenwirt“ unauffällig und schritt in dem Augenblick zur Kontrollierung, als der Wirt die Flucht ergreifen wollte. Die heftige Gegenwehr veranlaßte den Wachtmeister, den rabiat gewordenen Wirt vor den Richter zu bringen, der eben den Verhaftungsbefehl niederschrieb. Unter dem Eindrucke seiner Verhaftung und des entdeckten Fluchtversuches gab der Wirt das Leugnen auf, anerkannte die Mütze als sein Eigentum und gestand die schwere Körperverletzung zu.

Somit war diesmal ein Verbrecher mit Hilfe des Mikroskopes entdeckt worden, und Ehrenstraßer hielt fürder den klugen, jungen Adjunkten hoch in Achtung.

Das Frohgefühl einer befriedigenden Erledigung dieser Fälle wich am nächsten Tage einer beispiellosen Überraschung, die den alten Richter hüpfen machte. Unter dem Briefeinlauf für das k. k. Bezirksgericht befand sich eine Geldanweisung auf 18 Gulden, aufgegeben von jener Gemeindevorstehung, welche den Umlauf falschen Geldes gemeldet hatte. Der findige Bauernbürgermeister hatte die Depesche des Gerichts inhaltlich der Anforderung zur Einsendung der Falsifikate dahin aufgefaßt, daß er die falschen Gulden- und Kronenstücke auf dem Postamt seines Wohnortes mittels — Postanweisung einzahlte, und das gutgläubige Postfräulein hatte die Falsifikate ruhig entgegengenommen und wieder hinausgegeben. Ehrenstraßer vollführte einen Indianertanz in seiner Kanzlei, dann aber ordnete er sogleich eine Kommission in dieser Sache an und noch am Nachmittag reiste er selbst in Begleitung seines Aktuars und des Wachtmeisters nach jener Gemeinde ab.