I.
In stolzen, hoffnungsreichen Träumen schwelgend durchflog ich die öden Steppen der Landes, welche umsonst heimische Bilder mir zu erwecken suchten. Meine Blicke waren gen Süden gerichtet. Dort tauchten fern am Horizonte einem bläulichen Gewölk ähnlich die Höhenzüge der Pyrenäen empor, unvergängliche Zeugen der Heldenthaten des braven Gebirgs-Völkchens, mit dessen siegreichen Schaaren ich mich zu vereinigen eilte, dessen Gefahren und Ruhm ich bald zu theilen hoffte. Das Herz klopfte mir lauter, die Brust schwoll von unendlichen, unaussprechlichen Gefühlen. Jung und unerfahren, den Kopf warm, das Blut glühend, träumte ich von Krieges-Thaten und Kampfes-Lust, malte den Augenblick mir aus, in dem die Kugeln des Feindes mich umzischen würden, und ich wünschte mir Flügel, um früher das ersehnte Ziel zu erreichen. — Ich ahnete nicht die bittern Erfahrungen, die schmerzlichen Enttäuschungen, welche meiner warteten; die Phantasie schilderte mir die Zukunft in den lieblichen Farben, mit denen sie so gern ihre Kinder schmückt, ohne die finstern Schatten zuzulassen, welche nur zu oft ihre reizenden Erzeugnisse in Thränen des Schmerzes ertränken. Ich sah jene Gebirge vor mir, in denen ich bald im Schlachtgewühl mich tummeln, mein Blut für die Sache der Legitimität darbieten sollte, und ich fühlte mich glücklich in der nahen Erfüllung so lange gehegter Wünsche.
Und wie hätte ich nicht freudig zu der Vertheidigung des Monarchen eilen mögen, der in heldenmüthigem Kampfe gegen übermächtige Heere rang, welche die Revolutionäre aufgeboten hatten, um ihre unrechtmäßige Herrschaft zu sichern und die Anstrengungen der treuen Anhänger ihres Königs niederzuschmettern? Royalist im ganzen Sinne des Wortes, auf immer befestigt in dieser Grundlage meiner politischen Denkungsart durch Alles, was des Mannes Ansichten zu leiten vermag, überzeugt, daß nur auf solcher Basis das Glück der Völker, Endzweck jeder Regierung, sicher erreicht wird; mußte ich nicht stolz sein, mein Schwert der Vertheidigung des wahren Souverains jenes unglücklichen Landes zu weihen, welches unter dem doppelten Joche der Umwälzung und der Usurpation schmachtend in krampfhaften Zuckungen die schweren Fesseln abzuschütteln strebte! Mußte ich nicht mit Freude den kühnen Männern mich anschließen, die, von ihren Gebirgen herab den Riesenkampf gegen Christina’s erdrückende Waffen bestehend, für das Recht Alles opferten und durch ihren Muth, ihre Ausdauer und unbeugsam scheinende Festigkeit Europa’s Bewunderung sich würdig machten!
Ach, ihre Festigkeit schien unbeugsam — Kugeln und Schwert, Leiden und Gefahren vermochten nicht sie zu erschüttern, Hunger, Blöße, Tod waren machtlos gegen sie — Ihre Festigkeit wich den Schmeichelworten, welche unter den schönen Namen des Vaterlandes und des Friedens der listige Feind durch ihre eigenen erkauften Anführer ihnen zuzuflüstern wußte; sie wich den trügerischen Versprechungen der Parthei, die so oft gezittert, da sie ihre Söldlinge vor den siegreichen Waffen jener Männer fliehen sah. Um die Rechte und Freiheiten der vaterländischen Provinzen zu sichern, verließen die Basken den angestammten Herrscher, der allein jene Sicherung ihnen gewähren konnte.
Denn wie sehr auch seine erbitterten Feinde gegen ihn eifern, welche schimpfliche Benennungen die liberale Presse aller Länder ihm verschwenden mag, Carl V. ist der rechtmäßige König Spaniens, und weder Christina’s zahlreiche Heeresmassen, noch die spitzfindigen Sophismen ihrer Anhänger, vermögen die „unschuldige“[1] Isabelle von dem Titel einer Usurpatorinn zu befreien. Das Gesetz, durch welches Ferdinand VII. die Rechte seines Bruders annullirte, um der Tochter die Krone zu geben, die durch die bisherigen Gesetze ihr versagt war, konnte nie Gültigkeit erlangen, da theils es in sich den Stempel der höchsten Ungerechtigkeit trug, theils die äußeren Erfordernisse nicht gehörig beobachtet waren, welche die Staatsverfassung zu seiner Feststellung bestimmte.
Philipp von Anjou erlangte nach langem, blutigem Kriege, in den die ganze westliche Hälfte Europa’s verflochten, den unbestrittenen Besitz des spanischen Thrones. England und die Niederlande, nach der Erwählung des Erzherzogs Carl zum römischen Kaiser von seiner Gelangung zur Krone Spaniens und der Vereinigung zweier so mächtigen Reiche unter Einem Haupte die traurigsten Folgen für die Unabhängigkeit der übrigen Staaten besorgend, wählten von zwei Übeln das kleinere, indem sie den Enkel Ludwigs des Vierzehnten als König von Spanien und Indien anerkannten, da sie doch so lange mit Aufbietung aller Kräfte und nicht ohne glänzende Erfolge seine Ansprüche bekämpft hatten. Nur strebten sie, im Friedensvertrage von Utrecht einer etwaigen spätern Vereinigung der spanischen und französischen Monarchieen so weit vorzubeugen, wie feierliche Garantieen, Entsagungen und Versprechen vorzubeugen vermögen.
Philipp V. hatte seit seiner Thronbesteigung aufgehört Franzose zu sein; er arbeitete jetzt nur für das Wohl seines Königreiches und erkannte daher leicht, wie sehr es in dessen Interesse und wie wichtig es für Spaniens Unabhängigkeit war, jene Vereinigung mit dem mächtigen und übermüthigen Nachbar so viel wie möglich zu erschweren. Um dieses Ziel zu erreichen, und die mannichfachen sonstigen damit verknüpften Vortheile nicht übersehend, etablirte er das Grundgesetz, welches seitdem die Thronfolge in der Monarchie ordnete, und ergänzte und vervollkommnete dadurch die Stipulationen des Vertrages von Utrecht. Durch dieses Gesetz wurden die weiblichen Glieder der spanischen Bourbons von der Herrschaft ausgeschlossen, so lange irgend ein männlicher Nachkomme Philipp’s existirte; doch gestattete ihm die väterliche Liebe wohl nicht, die Frauen ganz auszuschließen und so seinen eigenen Nachkommen Fremde vorzuziehen, weshalb er anordnete, daß ein streng Salisches Gesetz erst in Kraft treten sollte, im Falle nach gänzlichem Aussterben der spanischen Bourbons das Haus Savoyen zum Throne gelangen würde. — Philipp V. versäumte keine der Maßregeln, welche die alte spanische Verfassung möglich machte und vorschrieb, um seine neue Thronfolge-Ordnung zu sanctioniren: sie ward von dem höchsten Rath von Castilien geprüft und gebilligt, und im Jahre 1713 legte sie der König auch den besonders zu diesem Zwecke berufenen und dazu von ihren Committenten mit Specialvollmachten versehenen Reichs-Cortes vor, welche darüber berathschlagten und sie annahmen. Dann ward diese Anordnung als Staats-Grundgesetz bekannt gemacht.
Als solches galt sie und diente als Basis in den Verhandlungen und Bündnissen, die seitdem geschlossen wurden, ohne daß irgend Einer der nachfolgenden Könige einen Schritt zu seiner Aufhebung gethan hätte, bis Ferdinand VII., getrieben von seiner eben so herrschsüchtigen wie intriganten Gemahlinn, der Prinzessinn Maria Christina von Neapel, seinen Bruder, den Infanten Don Carlos, der ihm zustehenden Rechte zu berauben und, im Falle seine Gemahlinn in der nahe bevorstehenden Niederkunft mit einer Tochter ihn beschenken sollte, dieser die Krone zu sichern beschloß. Ferdinand’s Charakter zeichnete sich durch größte Neigung zur Intrigue aus. Selbst Dem, was er leichter auf dem geraden Wege hätte erlangen können, mochte er lieber auf krummen Schlangenpfaden hinschleichend zustreben; und nicht selten machte ihn während der langen Zeit, in der er sein Königreich dem Untergange zuführte, eben diese unedle Denk- und Handlungsart sein Ziel verfehlen. Er verleugnete auch jetzt diese Neigung nicht, wiewohl die Furcht vor dem Eindrucke, den sein Plan auf die zahlreichen Anhänger seines Bruders machen würde, das Ihrige zu dem Entschlusse beitrug, auf seines Vaters, Carl IV., Schultern die Last zu laden, der er sich wohl nicht gewachsen fühlte.
Am 29. März 1830 erließ Ferdinand VII. das Decret, durch welches er den direkten weiblichen Nachkommen des Herrschers in der Thronfolge den Vorzug vor dessen männlichen Seitenverwandten einräumte. Als Hauptmotiv dafür ward angegeben, daß im Staatsarchive aufgefundenen Papieren gemäß schon Carl IV. im Jahre 1789 einen ähnlichen Gesetzesentwurf den Cortes vorgelegt habe, so daß Ferdinand durch die Erneuerung desselben nur die Absicht seines Vaters in Ausführung bringe. — Die bald nachher geborene Prinzessinn Isabella ward demzufolge für eventuelle Thronerbinn erklärt. Der König, durch die langsam ihn aufzehrende Krankheit an den Rand des Grabes gebracht, widerrief zwar das neue Gesetz, dessen furchtbare Folgen ihm einleuchten und doch zu schwer auf dem Gewissen des Sterbenden lasten mochten. Da aber die augenblickliche Gefahr auf kurze Zeit gehoben wurde, gelang es der Königinn, ihren Einfluß auf den geistig und körperlich nur noch vegetirenden Gemahl so auszudehnen, daß sie das Gesetz unter den nichtigsten Vorwänden wieder in Kraft treten und bis zu Ferdinand’s Tode nicht weiter abändern ließ.
Die beiden Gründe, welche die Änderung der Thronfolge-Ordnung motiviren sollten, sind die uralte, herkömmliche Gewohnheit der Monarchie und der Gesetzesentwurf Carls IV. In Betreff der ersteren finden wir seit der Zeit des Wahlreiches der Gothen bis zu dem Regierungs-Antritte Philipps V., daß, wenn die Verwirrung und das oft sich Widersprechende in der dunkeln Legislatur jener Zeiten keine gesetzliche Bestimmungen auffinden läßt, allgemein die männlichen Descendenten den weiblichen vorgezogen wurden; und ganz besonders in den Kronen von Castilien und Aragon, durch deren Vereinigung die spanische Monarchie sich bildete, ward dieser Grundsatz stets streng durchgeführt. Selbst als Alfonso, wie aus Ironie der Weise benannt, in dem von ihm verfaßten Codex die Frauen in der Thronfolge den Männern gleichgestellt hatte, kam diese Anordnung so wenig zur Ausführung, daß ihr schon bei seinem Tode und seinem eigenen Rathe gemäß geradezu entgegengehandelt wurde, was bei jeder neuen Gelegenheit sich wiederholte. Überhaupt ward dieser Codex nie als feste Grundlage der Gesetzgebung des Reiches angesehen und befolgt. — Die weiblichen Herrscher, welche wir vereinzelt an der Spitze der Gothen und der kleinen christlichen Staaten der Halbinsel sehen, verdankten ihre Erhebung stets außerordentlichen Verhältnissen, Empörungen, Revolutionen oder dem Mangel an männlichen Erben, weshalb diese Fälle nie als Norm gelten und ein Motiv zu Ferdinands Gesetze abgeben konnten.
Noch unhaltbarer ist die andere Veranlassung der vorgenommenen Gesetzes-Änderung. Der Sohn beschließt eine Ungerechtigkeit auszuführen, weil — sein Vater sie vor ihm beabsichtigte. Es ist häufig selbst von Anhängern Christina’s an der Echtheit jener angeblich im Archive gefundenen Documente gezweifelt; aber vorausgesetzt, daß Carl IV. wirklich im Jahre 1789 eine solche Absicht gehegt hätte, so that er doch nie einen Schritt zu ihrer weiteren Ausführung, wozu ihm während der neunzehn Jahre bis zu seiner Entsagung gewiß hinreichende Zeit gegeben war. Ferdinand ergriff jedoch begierig den von seinem Vater augenblicklich und nur zur Beförderung des persönlichen Interesses der Königinn Marie Louise aufgefaßten Gedanken, um sich so den Schein einer, freilich unendlich schwachen Rechtfertigung zu verschaffen und wenigstens die Schuld der Erfindung von sich zu schieben.
Beachten wir nun das Gesetz in Bezug auf seine Gültigkeit lediglich als solches, so drängt sich zuerst die Bemerkung auf, wie so ganz alle äußeren Erfordernisse vernachlässigt wurden, ohne die doch das Gesetz als gar nicht gegeben muß angesehen werden. Spaniens Könige sind nie unumschränkt gewesen; ihre Macht war von jeher in mancher Hinsicht in ziemlich enge Schranken gezwängt, und vor Allem standen die Cortes und der Rath von Castilien als Wächter der alten Staats-Verfassung da: ohne ihre Zustimmung konnte kein Gesetz in Kraft treten. Wir sahen oben, daß Philipp V. allem der Verfassung nach Nothwendigen streng Genüge leistete, da er seine Thronfolge-Ordnung einführte. Falls also irgend einem seiner Nachkommen das Recht zustand, das von dem Stifter der Dynastie angeordnete Erbgesetz umzustoßen, mußte dieses doch mit eben den Förmlichkeiten und unter Beobachtung aller durch die Verfassung vorgeschriebenen Bedingungen geschehen, um als gültig ins Leben treten zu können.
Ferdinand VII. erließ das Decret, durch welches er Philipp’s Grundgesetz vernichtete, ohne jene beiden höchsten Staatsgewalten zu Rathe zu ziehen, er nahm es eben so zurück und erklärte es dann nochmals für wirksam; die Cortes waren zu jener Zeit gar nicht versammelt, das Gutachten des Rathes von Castilien ward nicht eingefordert. Erst drei Jahre später, im April 1833 berief der König die Cortes, aber nicht um über das zu gebende Gesetz mit ihnen zu berathen, sondern um die Huldigung für die Thronerbinn entgegenzunehmen, die dann auch ohne Widerstand geleistet ward, da die Cortes vollkommen bearbeitet zu einem bloßen Werkzeuge der ehrsüchtigen Königinn sich herabwürdigten. Von Specialvollmachten, wie sie den Cortes von 1713 hatten ausgefertigt werden müssen, war natürlich gar nicht die Rede. — So entsprach also das Gesetz, welches den Infanten Carl von der Nachfolge ausschließen sollte, in der Art, in der es gegeben wurde, gar nicht den Bedingungen, durch welche es der Verfassung gemäß Gültigkeit hätte erlangen können; es bleibt schon deshalb kraftlos und kann die Bestimmungen der früher und jenen Bedingungen entsprechend etablirten Thronfolge-Ordnung nicht aufheben.
Noch mehr aber werden wir von der Ungültigkeit desselben überzeugt, wenn wir seinen Zweck erwägen. Wie durch Carls IV. Entwurf Marie Louise’s, ist durch diesen nur Christina’s persönliches Interesse berücksichtigt, ohne daß das Wohl des Staates im Geringsten beachtet wäre. Alle die Vortheile, welche Philipp V. so mächtig zu seiner Anordnung trieben, bleiben in den Hintergrund gedrängt, da es sich darum handelt, die eitele Herrschsucht eines Weibes zu befriedigen; und doch dauern alle diese Vortheile in eben der Kraft fort wie hundert Jahre früher, ja sie gewinnen immer mehr Bedeutung, wie Spanien mehr und mehr geschwächt und in eine abhängigere Stellung zurückgedrängt wird. Und wie suchte Ferdinand so unedlen Zweck zu erreichen? Indem er das von dem Gründer der Dynastie festgestellte Fundamental-Gesetz der Thronfolge aufhob, wozu doch die Souverainitäts-Rechte des Königs nicht befugen; indem er seinen Bruder der Rechte beraubte, die das Gesetz ihm sicherte, und die keine Macht auf Erden legitimer Weise antasten konnte. Das Recht vergeht nur mit der Sache, über die es gewährt ist, und keine Verfügung, wenn auch König und Cortes sie gegeben, kann Gültigkeit erlangen, sobald sie das Recht eines Dritten schmälert; es sei denn mit dessen Zustimmung oder weil er selbst verbrecherischer Weise des ihm Zustehenden sich unwürdig gemacht.
Wohl suchten die Gegner Carls V., listig die Ereignisse der letzten zehn Jahre in Ferdinand’s Regierung benutzend, durch freche Verleumdungen solche Unwürdigkeit in ihm darzuthun, indem sie seine zügellose Herrschsucht als geheimen Hebel der ultra-royalistischen Aufstände hinstellten, die mehrfach die Monarchie beunruhigten. Welche Fehler man aber auch dem unglücklichen Fürsten beilegen möge, seine strenge Gewissenhaftigkeit und Loyalität konnten nie angetastet werden; auch ist er gegen so ungegründete Anschuldigungen von geistreichen und mit jenen Ereignissen vertrauten Männern auf eine Art vertheidigt worden, die fernere Worte darüber ganz unnütz macht.
Dagegen behaupteten auch die Anhänger Christina’s, daß der Infant Don Carlos, da er nicht sofort gegen die Änderung des Grundgesetzes protestirte, stillschweigend seine Zustimmung gegeben und also seiner Rechte sich begeben habe. Ferdinand erließ nemlich sein Dekret im März 1830, der Infant protestirte am 29. April 1833, so wie einige Wochen später der König von Neapel, der als männlicher Nachkomme Philipps V. vor Ferdinand’s Tochter in der Reihefolge der Thronerben steht. Ganz abgesehen aber davon, daß damals die Prinzessinn noch nicht geboren war und der Infant daher im Falle der Geburt eines Prinzen durch eine voreilige Protestation lediglich den Unwillen seines königlichen Bruders veranlaßt hätte, bewogen ihn zu jener Zögerung zwei Gründe, die seinen Charakter in das ehrenvollste Licht stellen und die Grundlosigkeit jener Behauptung völlig klar machen.
Vor Allem wollte er, ehe er irgend einen Schritt zur Sicherung seiner Rechte that, sich überzeugen, daß diese Rechte wirklich existirten. Er fragte deshalb nicht nur die ersten Rechts-Gelehrten der Monarchie um Rath, sondern consultirte auch die Universitäten von Spanien, Portugal und Italien, und erst als sie einstimmig erklärt, daß seine Ansprüche unumstößlich gerecht seien und Philipp’s Thronfolge-Ordnung durch seines Nachkommen Willen keinesweges aufgehoben sei, entschloß sich der Infant, seiner Pflicht gemäß, der Beraubung seines Rechtes kräftig sich zu widersetzen. — Dann wußte er sehr wohl, daß das ursprüngliche Dekret Ferdinand’s der Verfassung des Staates gemäß gar nicht Gesetzes Kraft haben könne, da weder Cortes noch Rath von Castilien ihre Einwilligung erklärt; weshalb hätte er gegen ein Gesetz protestirt, welches gar nicht existirte? Als aber Ferdinand im April 1833 die Cortes berief, um durch deren Huldigung seine Anordnung zu heiligen, da erhob sich der Infant mit Festigkeit zur Vertheidigung seiner nun bedroheten Rechte: er erließ die Protestation am 29. April und zog sich nach Portugal zurück, ohne daß Ferdinand, schwach auch in der Ausführung des beschlossenen Unrechts, so feindselige Maßregel gehindert hätte.
Da also keine der Bedingungen Statt fand, die für die Gültigkeit der Veränderung des Grundgesetzes unerläßlich sind; da die neue Anordnung, staatsrechtlich wie moralisch beurtheilt, nicht Gesetzes Kraft haben kann; da das Recht der männlichen Nachkommen Philipps weder durch ihre Unwürdigkeit noch durch ihre Einstimmung aufgehoben ist: so bleibt Carl V. der rechtmäßige König von Spanien.
Übrigens waren die Leiter Derer, die auf jener unglücklichen Halbinsel sich Liberale zu nennen wagen, da sie die Usurpation Christina’s begünstigten, weit entfernt, deren Tochter für die legitime Thronerbinn zu halten; so oft ich innerhalb und außerhalb Spanien mit solchen Männern in Berührung kam, bewunderte ich die Gewandtheit, mit der sie die Frage des Rechtes zu umgehen wußten. Diese Parthei, welche seit vielen Jahren durch ihre Umwälzungs-Pläne namenloses Elend ihrem Vaterlande bereitet, erkannte sehr wohl, daß sie nie hoffen dürfe, unter Carl V. ihre selbstsüchtigen Absichten ins Werk zu setzen. Die Denkungsweise dieses Fürsten war zu bekannt, als daß sie den Anarchisten die mindeste Aussicht gelassen hätte, der Herrschaft sich zu bemächtigen und so die reichen Schätze der Krone, die hohen Ämter und die Verfügung über die Ressourcen des schönen Landes an sich zu reißen. Die Regierung eines Kindes unter der Regentschaft eines schwachen Weibes versprach ihnen leichteren Erfolg. Sie erkannten, daß Christina ohne Unterstützung im Volke, ohne Hülfsquellen und Macht schnell genöthigt sein würde, sich ihnen in die Arme zu werfen, und edleren Gesinnungen ja ganz fremd, eilten sie, die ihren Zwecken so günstige Gelegenheit nicht aus den Händen zu lassen. Sie erhoben sich stürmisch für die Ansprüche Isabella’s gegen Ferdinand’s gefürchteten Bruder; mit leicht erheucheltem Enthusiasmus huldigten sie dem Kinde, welches unbewußt seines Onkels Rechte usurpirte, und — entwanden den Händen der Königinn die Zügel der Regierung, zu schwer für die Kraft der ehrgeizigen Frau.
Die Ereignisse haben hinlänglich gezeigt, wie richtig Spaniens sogenannte Liberale die Folgen ihrer Schritte berechnet hatten. Es wäre ungerecht, das Gute mit Stillschweigen zu übergehen, welches sie durch Abschaffung von einigen der zahllosen Mißbräuche hervorbrachten, unter denen Spanien dahinstirbt; aber eben so wenig darf übersehen werden, daß sie nur diejenigen angriffen, durch deren Zerstörung sie sich bereichern, ihre Macht mehren konnten: daher die Aufhebung der überreichen Klöster, deren Schätze größten Theils in das Ausland wanderten, die Zurücknahme vielfacher Privilegien und der Einzelnen ertheilten Monopole u. a. Wo dagegen solche Mißbräuche dem Interesse der Parthei fröhnten, da bestanden sie fort in ihrer schrecklichsten Gestalt oder tauchten gar ganz neu hervor; Bestechlichkeit, Erpressung, Unterschleif waren und sind an der Tagesordnung, jeder Zweig der Verwaltung liegt in der tiefsten Vernachlässigung danieder, Gerechtigkeit ist für Gold feil; Gold ersetzt alle Tugenden, alle Talente, Gold giebt Achtung, Ehre, Macht; der Mann wird nach der Gewandtheit geschätzt, mit der er die kurze Zeit, während der er ein Amt, eine Würde bekleidet, zur Erschöpfung jedes Weges der Bereicherung benutzt.[2]
Die Zeit der Regentschaft Christina’s giebt ein entsetzliches Bild der Verworfenheit, zu der niedrige Selbstsucht den Menschen führt, des Elendes, welches sie hervorzurufen vermag. Während jene Männer ihr Vaterland mit Trauer und Jammer füllten, seiner edelsten Söhne, von Bruderhand gemordet oder in fremde Länder vertrieben, es beraubten, während sie Europa’s reichstes Königreich in einen mit Blut und Thränen getränkten Schutthaufen verwandelten, wußten sie, in raschem Wechsel die Leitung der Geschäfte sich abnehmend, ihre leeren Koffer mit dem Gewinne des verzweifelnden Ackerbauers und Bürgers, den Schätzen der ausgeplünderten Handelsstädte zu füllen. Sie zauderten nicht, um ihren Leidenschaften zu fröhnen, der Verachtung der Nationen, dem Fluche des im Todeskampfe zuckenden Vaterlandes, der Rache des ewig Gerechten zu trotzen. — Und sie triumphiren!
[1] In den offiziellen Erlassen der Madrider Regierung ward die Tochter Ferdinand’s gewöhnlich als „nuestra innocente Reyna“ bezeichnet. Diese Eigenschaft ihrer Königinn schien wohl den Christinos besonders merkwürdig.
[2] Von allen den Anführern der verschiedenen Fraktionen, welche unter dem Namen Christina’s die Regierung inne hatten, ist wohl Martinez de la Rose der Einzige, der uneigennützig und nach seiner Überzeugung das Beste des Staates suchte. Wie Mendizabal, der Graf Toreno und alle die übrigen Minister, nach ihnen mit wenigen Ausnahmen die Militair- und Civil-Behörden bis zu den untersten Beamten nur Geld zu ihrer Losung machten, wie die Ersteren, in Dürftigkeit aus der Verbannung zurückgekehrt, bald in übermüthigem Luxus glänzten und Millionen im Auslande niederlegten, die sie dann zu verprassen eilten, bis die Umstände, neue Herrschaft, neuen Raub versprechend, sie nach dem Vaterlande zurückriefen; — das wurde selbst von ihren Anhängern nicht geleugnet und — — natürlich gefunden. Armes Spanien! Übrigens brachte das System der Verwaltung diese Mißbräuche mit sich und mußte sie allgemein machen, da, so oft eine andere Parthei des Ruders sich bemächtigte, die der vorher herrschenden Angehörigen ihrer Stellen entlassen und mit ihren Familien zum Betteln verdammt wurden, wenn sie nicht in der fetten Zeit für die magere Vorrath gesammelt.