Inhalt.

I. Was sollen wir essen?   [1]
II. Unsere Stellung zu den Thieren [21]
III. Die Gleichstellung der Geschlechter [36]
IV. Die Lebensfrage der Familie [50]
V. Die heutige Geselligkeit [85]
VI. Die Wohnungsfrage [96]
VII. Moderne Unsitten [106]
VIII. Zur Reform des Universitätsunterrichts [120]
IX. Das Philosophie-Studium an den Universitäten [140]
X. Die Ueberbürdung der Schuljugend [157]
XI. Die preussische Schulreform von 1882 [169]
XII. Der Streit um die Organisation der höheren Schulen [177]
XIII. Der Bücher Noth [193]
XIV. Die epidemische Ruhmsucht unserer Zeit [200]
XV. Der Somnambulismus [207]

I.
Was sollen wir essen?

In ärztlichen Kreisen hat im letzten Menschenalter ein hauptsächlich von England ausgegangener Umschwung der Ansichten über die Diät stattgefunden, der die Fleischkost in weit höherem Masse bevorzugt, als es früher üblich war. Im Gegensatz hierzu erklären die vegetarianischen Bestrebungen die reine Pflanzenkost für die allein naturgemässe, rationelle und humane Ernährungsweise und machen mit der Kraft einer religiösen Ueberzeugung das künftige Heil der Menschheit von dem Verzicht auf alle Fleischkost abhängig. Die Frage scheint wichtig genug, um sie in reifliche Erwägung zu ziehen.

Das für ein organisches Wesen Naturgemässe ist an zwei Merkmalen zu erkennen: an der Einrichtung seiner Organisation und an seinen Instinkten. Beide weisen übereinstimmend dem Menschen seine Stellung unter den Omnivoren (Allesfressern) an, zu denen beispielsweise auch die Schweine, Bären und Affen gehören. Magen und Darm des Menschen sind nicht wie diejenigen der Wiederkäuer für das Verdauen von Gras und Blättern eingerichtet, aber der Darm hat doch eine bedeutend grössere relative Länge als bei den auf reine Fleischkost angewiesenen katzenartigen Raubthieren. Das menschliche Gebiss ist wie dasjenige aller Omnivoren aus Schneidezähnen, Reisszähnen und Mahlzähnen zusammengesetzt; die reinen Fleischzähne machen nur den achten Theil des Gesammtbestandes aus, was allerdings auf ein Uebergewicht vegetabilischer Kost hindeutet. Die Instinkte des Menschen weisen ebenso wie die aller übrigen Omnivoren darauf hin, dass die Fleischnahrung in gewissem Sinne die werthvollere für seinen Organismus ist; bei offen stehender Auswahl stürzen sich alle Omnivoren zunächst mit Gier auf das Fleisch. Hieraus könnte man schliessen, dass die Schneide- und Mahlzähne den Omnivoren von der Natur nur deshalb verliehen seien, um für den Fall des zeitweiligen Mangels an den schwerer zu erlangenden animalischen Nahrungsmitteln doch keinen Hunger zu leiden, sondern auf vegetabilische Nahrungsmittel zurückgreifen zu können. Aber so einfach liegt die Sache doch nicht. Denn wo der Instinkt nicht schon durch dauernde Gewöhnung denaturirt ist, pflegt auf die erste Gier nach Fleisch bald eine Reaktion der Uebersättigung zu folgen, mit der ein um so stärkeres Verlangen zur Rückkehr nach pflanzlichen Nahrungsmitteln hervortritt.

Die Nahrungsinstinkte des Menschen zeigen ausserdem thatsächlich bedeutende Abweichungen nach Klima, Alter, Geschlecht, Arbeitsleistung und Individualität. In tropischen Ländern, wo nur ein geringer Wärmeverlust zu decken und intensive Arbeit kaum möglich ist, wo also der Körper ohnehin nur eine geringe Menge von täglicher Nahrung zu verdauen braucht, reicht seine Verdauungskraft auch bei vegetabilischer Ernährung mehr als aus, so dass Fleischkost selbst bei grösster quantitativer Mässigkeit leicht zur Uebernährung führt; in den Polargegenden dagegen ist ein so starker Ersatz durch Nahrung erforderlich, dass auch die beste Verdauung unfähig wäre, die nöthige Assimilation aus vegetabilischer Kost zu vollziehen. Der äquatorialen Genügsamkeit entspricht demnach die instinktive Bevorzugung von Nahrungsmitteln mit geringstem Nährwerth (Obst, Reis etc.), der polaren Gefrässigkeit das instinktive Bedürfniss nach Nahrungsmitteln von höchstem Nährwerth bei leichtester Verdaulichkeit (Fleisch, Fett, Thran etc.). In den gemässigten Zonen wiederholen sich diese Gegensätze in gemässigter Form: während der faulenzende Süditaliener und Südspanier nichts begehrt als eine Hand voll Datteln und Feigen nebst einer Zwiebel oder allenfalls Maccaroni, kann der englische Arbeiter oder der norddeutsche Sackträger nicht Fleisch und Speck genug bekommen. Im Durchschnitt tritt im gemässigten Klima der omnivore Instinkt des Menschen in ungetrübter Reinheit ans Licht, während er durch excessive Hitze oder Kälte nach der Seite der Pflanzennahrung oder Fleischnahrung hin abgelenkt wird. Dies lässt darauf schliessen, dass der Mensch einem gemässigten Klima seinen Ursprung verdankt, weil nur in diesem sein Instinkt mit seiner Organisation im Einklang ist.

Wie die klimatischen Abweichungen vom normalen Instinkt als zweckmässige Anpassungen erscheinen, so auch die durch Alter, Geschlecht, Individualität und Arbeitsleistung bedingten Abweichungen. Die geschwächte Verdauungskraft des Alters verlangt nach einem stärkeren Grade von Fleischzusatz in der Nahrung, während der kindliche und jugendliche Appetit auf Obst und Gemüse im Alter mehr und mehr schwindet. Das männliche Geschlecht hat im Durchschnitt stärkeren „Fleischhunger“ als das weibliche, auch abgesehen davon, ob es durch ein grösseres Mass von Arbeit ein stärkeres Ersatzbedürfniss hat; es scheint vermittelst einseitiger Vererbung im männlichen Geschlecht die durch stärkere Arbeitsleistung geweckte Neigung zur Fleischkost sich durch lange Generationen hindurch summirt und befestigt zu haben. Wer aus Ständen, Familien oder Gegenden gebürtig ist, in denen ein beträchtlicher Fleischzusatz zur Nahrung Generationen hindurch üblich war, wird sich immer nur im Kampfe mit seiner instinktiven Neigung auf reine Pflanzenkost zurückziehen; wer hingegen sowohl für seine Person als auch durch seine Vorfahren auf Pflanzenkost eingerichtet ist, wird doch in reiferem Alter eine allmählich zunehmende Verstärkung des Fleischzusatzes bis zu einer gewissen Grenze hin immer mit Behagen empfinden. Diese Grenze ist allerdings individuell verschieden je nach der Verdauungskraft und den qualitativen Bedürfnissen des Organismus, und es ist nicht zu bestreiten, dass es ganz ausnahmsweise auch in gemässigten Klimaten Individuen, besonders solche weiblichen Geschlechts gibt, die eine ausgesprochene Idiosynkrasie gegen Fleischnahrung haben. Solche individuellen Abweichungen des Nahrungsinstinkts können pathologisch, sie können aber auch physiologisch bedingt sein, und selbst auf pathologischer Grundlage können sie ebensowohl zweckmässige Heilinstinkte, wie krankhaft perverse Instinkte sein.

Nimmt man den Durchschnitt des menschlichen Nahrungsinstinktes in gemässigtem Klima zum Massstabe, so findet man ihn wesentlich mit der Organisation seines Gebisses übereinstimmend, d. h. so, dass der grössere Gewichtstheil der täglichen Nahrung vegetabilischen, der kleinere animalischen Ursprungs sein muss, um ihm zu genügen.

Ein Unterschied besteht allerdings zwischen beiden Massstäben, insofern der Instinkt mehr als den achten Theil Fleisch in der Kost verlangt, wie man es nach dem Gebiss erwarten sollte; diess dürfte sich daraus erklären, dass das Gebiss, welches der Mensch von den omnivoren Thieren überkam, auf den achten Theil rohen Fleisches berechnet ist, der Mensch aber gebratenes und gekochtes Fleisch bequem auch mit den Mahlzähnen kauen kann. Dem Instinkt nach gemischter Nahrung entspricht der Instinkt nach Abwechselung zwischen Fleisch- und Pflanzenkost, wenn die wünschenswerthe Mischung beider nicht zu erlangen ist.

Die naturgemässe Kost des Menschen ist also weder die reine Fleisch-, noch die reine Pflanzenkost, sondern die gemischte oder in den Mahlzeiten zwischen beiden wechselnde, allerdings mit Uebergewicht der pflanzlichen Bestandtheile. Gegen diese Thatsache lehnt sich der Vegetarianismus vergebens auf, der ausserdem die berechtigte Verschiedenheit der Zusammensetzung je nach Klima, Alter und Geschlecht, Individualität und Arbeitsleistung völlig verkennt. Auf den Instinkt des Menschen ist er deshalb als auf einen „kannibalischen“, als auf ein ererbtes Ueberlebsel thierischer Roheit schlecht zu sprechen, und es ist der grösste Kummer der Vegetarianer, dass so wenige von denen, welche vegetarianischen Principien huldigen, im Stande sind, sich gegen die Rückfälligkeit in die vom Instinkt geforderte gemischte Kost zu wahren. Mag er darin vom humanen Standpunkt aus recht haben oder nicht, jedenfalls hat er das Recht damit verwirkt, sich für die „naturgemässe Lebensweise“ zu proklamiren. Will er doch diese Behauptung aufrecht erhalten, so muss er zu der Hilfshypothese greifen, dass der Instinkt des Menschen ein widernatürlicher, degenerirter sei. Aber wodurch soll er degenerirt sein? Und wie lässt sich diese Behauptung vereinigen mit der Thatsache, dass alle Thiere mit gemischtem Gebiss Omnivoren sind, und alle Omnivoren weit gieriger auf Fleischkost als auf Pflanzenkost sind? Man sehe nur, wie ein Affe in Leidenschaft geräth, wenn er eine Taube im Zimmer bemerkt, während er die gebotenen Früchte zwar mit Behagen, aber ohne besondere Erregung hinnimmt. Wenn es Specien mit gemischtem Gebiss giebt, deren Nahrungsinstinkt die Pflanzenkost bevorzugt, so ist diess eine Discrepanz zwischen Organisation und Instinkt, welche nur auf einer nachträglichen Anpassung des animalen Typus an die Lebensverhältnisse entstanden sein kann. Diese Anpassung kann entweder auf einer Unzuträglichkeit des Klimas für Fleischkost, oder auf der Leichtigkeit der Versorgung mit nahrhaften und schmackhaften Früchten für Kletterthiere, oder auf der Schwerfälligkeit und Waffenlosigkeit des Arttypus, welche den Raub von Beutethieren erschwert, oder auf einer Verbindung dieser Umstände beruhen. Aber wenn auch die bis jetzt völlig unerwiesene Behauptung wahr wäre, dass gerade die menschenähnlichen Affen im Naturzustande eine Degeneration des Instinktes nach dieser Richtung hin zeigen, so ist daraus doch nicht zu schliessen, dass es für den Menschen naturgemäss sei, ebenfalls diesem degenerirten Affeninstinkt zu folgen, der thatsächlich nicht der seinige ist, und dessen Anpassungsmotive für ihn nicht mehr zutreffen. Denn der Mensch lebt zumeist in einem gemässigteren Klima, als die menschenähnlichen Affen, ist nicht so Kletterthier wie sie, schafft sich die ihm von der Natur versagten Waffen und macht das Fleisch durch Zubereitung leichter verdaulich. Da der Mensch nicht von den uns bekannten menschenähnlichen Affen abstammt, braucht er auch nicht erst deren degenerirten Nahrungsinstinkt zu restituiren, sondern nur den naturgemässen seiner thierischen Vorfahren zu konservieren.

Es entsteht die weitere Frage, ob die vegetabilische Ernährung rationeller sei, d. h. dem Menschen mehr Vortheile oder weniger Nachtheile biete als die animalische. Denn wenn es auch am nächsten liegt, die naturgemässe Lebensweise zugleich für die vernünftige zu halten, so ist doch durch den Glauben an die Zweckmässigkeit der Natur im Allgemeinen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass etwas für den Naturzustand Passendes im Kulturzustand einschneidender Abänderungen bedarf, um den höheren Zwecken des Kulturlebens zu genügen. Deshalb kann die Untersuchung, ob etwas naturgemäss sei oder nicht, niemals das letzte Wort haben; denn der aus der Natur hervorwachsende bewusste Geist ist zwar selbst noch einerseits etwas Natürliches, anderseits etwas über die Natur Erhabenes, also etwas Natürliches von höherer Ordnungsstufe, welches die Naturzweckmässigkeit fortsetzt und steigert, indem es das Naturgemässe niederer Ordnungsstufe nach seinen Bedürfnissen modelt.

Die Vegetarianer behaupten, dass die Pflanzenkost den Menschen im Durchschnitt gesunder und widerstandsfähiger gegen Krankheiten mache als gemischte Kost; die Mehrzahl der Aerzte behauptet dagegen, dass eine Vermehrung der Fleischbestandtheile in der gemischten Kost den Menschen im Durchschnitt gesunder und widerstandsfähiger gegen Krankheiten mache. Ich meine, dass die naturgemässe Kost unter normalen Verhältnissen dem Menschen auch am besten bekommt, dass für einen geschwächten oder in schlechtem Ernährungszustand befindlichen Organismus eine womöglich nur vorübergehende Verstärkung des Fleischzusatzes vortheilhaft ist, und dass es irrationell ist, sich in gesunden Tagen mit zu starkem Fleischzusatz zu verwöhnen, weil damit die Möglichkeit einer vortheilhaften Steigerung in Krankheitsfällen ausgeschlossen ist. Dabei ist zuzugeben, dass durch die ärztliche Bevorzugung der Fleischkost nicht selten die Grenze der vortheilhaften Mischung überschritten wird, die namentlich bei manchen jüngeren weiblichen Individuen ziemlich tief liegen kann, und dass in solchen Fällen die Betreffenden den Uebergang zur reinen Pflanzenkost für zuträglicher verspüren können als die übertriebene Fleischdiät, weil erstere von ihrer natürlichen Mischungslinie weniger weit abliegen kann als letztere. Ferner ist zu berücksichtigen, dass in Folge der steigenden Wohlhabenheit der Kulturvölker in den letzten Menschenaltern in allen Gesellschaftsschichten die Nahrhaftigkeit der durchschnittlichen Verköstigung sehr gestiegen ist, so dass bei der Anpassung des ererbten Appetits an eine schlechtere Kost eine gewisse Ueberernährung gegenwärtig sehr verbreitet ist; will man solche Ueberernährung mit ihren gesundheitsschädlichen Folgen beseitigen, so ist das einfachste Mittel, bei den Mahlzeiten mässiger zu sein, das demnächst einfachste, zu einer minder nahrhaften Kost zurückzukehren, so dass die gesundheitsdienlichen Folgen der vegetarianischen Kost bei überernährten Vielessern leicht erklärlich sind. Ausserdem können die vielfach behaupteten Vortheile einer vegetarianischen Lebensweise in naturgemässen Lebensvorschriften (Leben in frischer Luft, Vermeidung von Spirituosen und Pflanzenalkaloiden u. s. w.) gesucht werden, welche mit einer naturgemässen gemischten Kost ebenso gut zu vereinigen sind, wie mit reiner Pflanzenkost; insofern der Uebergang zu beiden zugleich gemacht wird, wird häufig der letzteren Ursache eine Wirkung zugeschrieben, die nur von der ersteren abhängt. Wo hingegen unter völligem Gleichbleiben der sonstigen Lebensgewohnheiten nicht etwa eine übertriebene Fleischkost, sondern eine individuell naturgemässe, gemischte Kost mit reiner Pflanzenkost vertauscht wird, da wird der Regel nach eine Schwächung des Organismus durch Herabsetzung seines Ernährungszustandes die Folge sein, und nur ausnahmsweise wird dieses Ergebniss in unmerklich geringem Grade eintreten, sei es, dass der Betreffende eine hinreichend gute Verdauung hat, um erheblich mehr essen und trinken zu können als bisher, sei es, dass die Linie der richtigen Mischung für ihn ohnehin schon sehr nahe an der reinen Pflanzenkost lag.

Da diese Behauptungen nicht streng zu erweisen sind, ebensowenig wie diejenigen der Vegetarianer und der Schwärmer für möglichst reine Fleischkost, zwischen denen sie in der Mitte liegen, so können wir über diesen Punkt hinweggehen; wir können es um so eher, als selbst die Vegetarianer sich meist damit begnügen, auf anderm Wege zu begründen, dass ihre Pflanzenkost die allein rationelle sei. Sie sagen nämlich, die Pflanzenkost ist im Stande, dieselbe chemische Zusammensetzung der Speisen zu liefern wie die Fleischkost, ist also nicht geringer an Nährwerth als diese; sie schützt aber vor den Gefahren, welche die Fleischkost mit sich führt, ist also in Summa besser als diese.

Nun ist es zwar richtig, dass Pflanzenkost dieselbe chemische Zusammensetzung der Speisen liefern kann wie Fleischkost, aber es ist unrichtig, den Nährwerth der Speisen bloss nach ihrer chemischen Zusammensetzung zu schätzen. Vielmehr ist derselbe ebensosehr durch den Verdaulichkeitsgrad der Speisen wie durch ihre chemische Zusammensetzung bedingt, und zwar nicht nur in dem Sinne, dass der Procentsatz der von den dargebotenen Nährstoffen assimilirten Nährstoffe entscheidet, sondern ausserdem noch mit Berücksichtigung der bei der Verdauung gleicher Procentsätze verbrauchten lebendigen Kraft. Der Vorzug der Fleischkost für den Organismus liegt darin, dass sie nicht nur einen grösseren Procentsatz der dargebotenen chemischen Stoffe assimiliren lässt, sondern auch dem Organismus bei der Assimilirung gleicher procentualischer Mengen eine geringere Arbeitsleistung zumuthet. Der Nährwerth eines Stoffes ist proportional der bei normaler Verdauung assimilirbaren Quote desselben abzüglich desjenigen Theils derselben, welcher das Aequivalent der bei der Verdauung verbrauchten lebendigen Kraft darstellt, und vom Organismus vorweggenommen werden muss, um nur den status quo vor der Verdauung wieder herzustellen. Lässt man zwei Gruppen von Sperlingen gleiche Zeit hungern und bietet dann der einen Gruppe Körnerfutter, der anderen gehacktes rohes Fleisch, so erholt sich ein weit grösserer Procentsatz bei letzterer als bei ersterer Behandlung; d. h. die Leichtverdaulichkeit einer Speise fällt um so mehr ins Gewicht, je weniger lebendige Kraft ein Organismus für die Verdauungsarbeit noch übrig und verfügbar hat.

Nun haben alle einigermassen leichtverdaulichen pflanzlichen Nahrungsmittel einen im Vergleich zum Fleisch nur sehr geringen Nährwerth; dagegen gehören die einzigen Pflanzenstoffe, deren chemische Zusammensetzung mit derjenigen des Fleisches wetteifern kann, die Hülsenfrüchte und Pilze, zu den am allerschwersten verdaulichen Nahrungsmitteln. Deshalb fällt es auch den Vegetarianern gar nicht ein, ihre Mahlzeiten durch hinreichenden Zusatz von Hülsenfrüchten der chemischen Zusammensetzung einer Fleischmahlzeit anzunähern, weil schon der Instinkt sich gegen solche tägliche Belastung des Magens mit Hülsenfrüchten sträuben würde; vielmehr begnügen sie sich mit Mahlzeiten von viel geringerem theoretischem Nährwerth als Fleisch und benutzen das Vorhandensein der Hülsenfrüchte mehr nur als theoretisches Argument. Aber auch diejenigen Pflanzenstoffe, welche einen erheblich geringeren theoretischen Nährwerth haben als Fleisch, sind trotzdem für einen normalen menschlichen Organismus immer noch schwerer verdaulich als Fleisch. Hiernach ist jede auf die Dauer erträgliche Pflanzenkost sowohl um vieles ärmer an Nährstoffen als die Fleischkost, als auch schwerverdaulicher als diese, so dass die vegetarianische Behauptung, dass beide im Nährwerth gleichstehen, den Thatsachen in jeder Hinsicht widerspricht.

Dass das Fleisch von kranken Thieren, besonders wenn es nicht gut gekocht oder gebraten ist, Krankheiten im Gefolge haben kann, ist ebensowenig zu bestreiten, wie dass man durch den Genuss von ungekochten Pflanzenstoffen (Salaten etc.) krank werden kann; den Finnen und Trichinen stehen die Eier des Hundebandwurms gegenüber, die im Menschen zum verderblichen Echinococcus auswachsen. Rohe Pflanzentheile und rohes Fleisch sind beide gefährlich, gekocht beide ungefährlich, besonders da wo gute Gesundheitspolizei gehandhabt und für den Verlust an erkranktem oder unbrauchbarem Schlachtvieh Entschädigung geleistet wird. Völlig haltlos ist die vegetarianische Behauptung, dass auch sogenanntes gesundes Fleisch, weil es sich beim Genuss in dem mit der Leichenstarre beginnenden Stadium der Fäulniss befinde, ein schädliches Reizmittel sei, welches besonders auf die Nerven und die Herzthätigkeit verderblich einwirke. Will man jede rückschreitende Metamorphose Fäulniss nennen, so ist auch die Verdauung ein Fäulnissprocess, und befinden sich dicke Milch, Butter, Käse, alle gegohrenen Getränke und alles Hefegebäck oder Honiggebäck ganz ebenso und in noch höherem Grade im Zustande der Fäulniss wie gesundes Fleisch, das bekanntlich einige Tage nach dem Schlachten viel gesünder und leichter verdaulich ist als unmittelbar nach demselben, und zwar deshalb, weil die rückschreitende Metamorphose vor dem Genuss dem Verdauungsprocess einen Theil seiner Arbeit erspart. Dass ein mässiger Genuss gesunden Fleisches für Nerven und Herzthätigkeit „verderblich“ sei, ist geradezu aberwitzig, und nicht minder grundlos ist die Behauptung, dass erst der Fleischgenuss zum Missbrauch von Gewürzen und Spirituosen verleite; denn der Missbrauch von Gewürzen ist am grössten bei Gemüsen, Mehlspeisen und Gebäck, nicht bei reinen Fleischspeisen, den meisten Branntwein konsumiren die kartoffelessenden Irländer und die kohlessenden Polen und Russen, und die Naturvölker stürzen mit gleicher Gier auf das importirte Feuerwasser, mögen sie an Pflanzenkost oder gemischte Kost gewöhnt sein. Wenn die Vegetarianer sich darauf beschränken wollten, den Genuss rohen Fleisches als gesundheitsgefährlich zu bekämpfen und auf Verbesserung der das Schlachtvieh betreffenden Gesetze und Einrichtungen hinzuwirken, so wären sie ebenso sehr im Recht, wie sie jetzt über das Ziel hinausschiessen, wenn sie allen Fleischgenuss als gesundheitsgefährlich bekämpfen. Selbst bei dem früheren Fehlen aller Vorsichtsmassregeln war doch der Procentsatz der Geschädigten so unerheblich, dass er gar nicht in Betracht kommen konnte gegen den Nachtheil, welchen die gänzliche Enthaltung vom Fleischgenuss der Leistungsfähigkeit des Volkes zugefügt haben würde. Es muss demnach der Versuch des Beweises, dass die Pflanzenkost bei gleichem Nährwerth geringere Nachtheile als die Fleischkost im Gefolge habe und darum vorzuziehen sei, in beiden Theilen als missglückt gelten.

Aber wenn die Pflanzenkost nicht rationell heissen kann in Bezug auf den einzelnen, der sie geniesst, so könnte sie darum doch rationell sein in Bezug auf die Völker, welche sie annehmen, und dies in solchem Masse, dass selbst die Nachtheile, die sie für den einzelnen hat, dagegen zurücktreten müssen. In der That behaupten die Vegetarianer, dass allgemeiner Uebergang zur Pflanzenkost den Speiseluxus beseitigen und dadurch einen Hauptgrund zur neidischen Unzufriedenheit der ärmeren Klassen aus der Welt schaffen würde. Nun ist zuzugeben, dass nichts so sehr den Neid der Armen erregt, als die Fleischtöpfe der Wohlhabenderen, die ihnen unerschwinglich sind, d. h. dass die sociale Frage noch weit mehr Fleischfrage als Brodfrage ist; allein dies spricht gerade gegen den Vegetarianismus, und beweist, dass derselbe die letzten Triebfedern des Völkerlebens verkennt. Die Sehnsucht nach den Fleischtöpfen wird in den Massen niemals erlöschen, auch wenn alle gebildeten Stände behufs Lösung der socialen Frage zu Vegetarianern würden, und eben darum ist die sociale Frage, insofern sie „Fleischfrage“ ist, auf diesem Wege nicht zu lösen. Anderseits würde schon heute jeder Deutsche täglich Fleisch essen können, also aus diesem Grunde die Reichen nicht mehr zu beneiden brauchen, wenn er es nicht vorzöge, das dazu für ihn und seine Familie mehr als ausreichende Geld für sich allein auf Schnaps, Bier und Cigarren zu verwenden. Wenn der Vegetarianismus seine Agitation gegen diese gesundheitsschädlichen und socialgefährlichen Genussmittel richten wollte, so wäre mit einem Erfolg auf diesem Felde die sociale Frage, soweit sie „Fleischfrage“ ist, von selbst mitgelöst. Uebrigens ist es ein Irrthum, dass der Speiseluxus bloss an Fleischspeisen gebunden ist; er kann sich in der vegetarianischen Küche ebensogut entfalten, und würde sich ohne Zweifel in derselben zu gleichen Uebertreibungen verirren, sobald es nur erst eine grössere Anzahl sehr reicher Vegetarianer gäbe.

Eine andere Frage ist die, wie sich die Ernährung der Menschheit in einer Zukunft gestalten wird, in welcher alle Erdtheile so dicht bevölkert sein werden wie jetzt Europa. Diese Fragen haben nicht wir zu lösen, die wir heute ebensowenig im Stande wären, ohne Getreideeinfuhr zu leben als ohne Vieheinfuhr. Sollte einmal alles Schlachtvieh von der Erde verschwinden und jede Wiese zum Acker werden, von dessen Früchten sich die Menschen unmittelbar ernähren müssen, dann wird die Menschheit jener fernen Zukunft sicherlich einen Charakter energieloser Mittelmässigkeit zeigen, ebenso wie es heute die vorwiegend vegetarianischen Völker thun. Denn es scheint, dass die Pflanzenkost zahmer, sanfter, geduldiger, indolenter, unfähiger zu hervorragenden körperlichen und geistigen Leistungen, unfähiger zur Initiative, zu energischen Entschliessungen, kurz, passiver, willenloser, quietistischer und geistloser macht, und dass es nur die passiven Tugenden und das vegetative Traumleben (Somnambulismus u. dergl.) sind, welche durch dieselben begünstigt werden. Für die vegetativen und reproduktiven Aufgaben des Lebens, wie sie bei Landleuten und beim weiblichen Geschlecht überwiegen, mag Pflanzenkost ausreichen, nicht aber für die gesteigerten Anforderungen an gesteigerte Produktivität, wie das moderne Kulturleben der Städte, insbesondere der Grossstädte, sie an die arbeitenden Männer stellt. Mit dem Fleischgenuss seiner kulturtragenden Minderheit hört ein Volk auf, eine aktive Rolle in der Geschichte zu spielen und verzichtet auf die thätige Mitarbeit am Kulturprocess, welche einen durch blosse Pflanzenkost nicht zu erzielenden Ueberschuss an geistiger Energie über die Bedürfnisse des vegetativen Lebens hinaus erfordert. Nur solche religiöse und philosophische Weltanschauungen können ohne Widerspruch mit sich selbst den Vegetarianismus als wesentlichen Bestandtheil in sich aufnehmen, welche keine Entwickelung, keinen Fortschritt, keinen realen Weltprocess, kurz keine aktiven sittlichen Kulturaufgaben der Menschheit anerkennen, sondern in einem entwickelungslosen Traumidealismus und dem davon unabtrennbaren passiven Quietismus befangen sind.

Die reine Pflanzenkost ist nach alledem ebensowenig rationell wie naturgemäss; sie ist vielmehr ebenso kulturwidrig wie naturwidrig. Es bleibt nur noch die letzte Begründung des Vegetarianismus durch Humanitätsrücksichten zu erörtern. Nun kann es aber keine angebliche Humanitätsrücksicht geben, welche im Stande wäre, etwas zu rechtfertigen, das zugleich naturwidrig und kulturfeindlich ist; wäre wirklich jede Abweichung von reiner Pflanzenkost so inhuman, wie die Vegetarianer behaupten, so müsste man diese Inhumanität ruhig mit in den Kauf nehmen, um nicht gegen die sittliche Pflicht der Menschheit zur Erfüllung ihrer Kulturaufgabe zu verstossen, und könnte die Verantwortung für solche Inhumanität getrost der Vorsehung anheimgeben, welche unsere Natur so eingerichtet hätte, dass wir nur auf inhumanem Wege unsere Mission erfüllen könnten. In der That tritt aber bei dem Streit um die Humanität eine Verschiebung der Frage ein, welche von den Vegetarianern in der Regel geflissentlich verdunkelt wird. Die Behauptung, dass es inhuman sei, Milch, Butter, Käse und Eier zu geniessen, würde in den heutigen Ansichten unseres Volkes kein Verständniss finden; deshalb beschränken sich die Vegetarianer auf die Behauptung, dass das Tödten von Thieren zum Zweck des Fleischgenusses inhuman sei. Die Humanitätsrücksicht dient also nur zur Begründung jenes Vegetarianismus der laxeren Observanz, welcher nicht die Nahrungsmittel animalischer Herkunft, sondern nur den Fleischgenuss als solchen bekämpft.

Nun ist es zweifellos, dass man mit einer richtigen Mischung aus Pflanzenkost und Milch, Butter, Käse und Eiern vortrefflich bestehen und allen Anforderungen des Lebens genügen kann; eine solche Kost ist aber eben keine Pflanzenkost, sondern eine gemischte Kost, also eine zwar naturgemässe und rationelle, aber eben nicht vegetarianische Diät. Wäre die Behauptung der Vegetarianer, dass reine Pflanzenkost die allein naturgemässe und rationelle Diät ist, richtig, so müsste die gemischte Kost, gleichviel ob ihre animalischen Bestandtheile von lebenden oder todten Thieren stammen, naturwidrig und irrationell sein; ist sie das aber nicht, so ist eben damit jene Behauptung des Vegetarianismus preisgegeben. Wenn die Fleischkost nun insoweit verwerflich ist, als sie das Tödten lebender Geschöpfe zum Verspeisen herbeiführt, nicht aber sofern die Produkte lebender Thiere umfasst, dann ist damit zugestanden, dass nicht die animalische oder vegetabilische Herkunft der Nahrungsmittel als solche, sondern die näheren Umstände ihrer Erlangung, nicht die Angemessenheit an unsere Organisation und Lebenszwecke, sondern Rücksichten, die auf einem ganz anderen Gebiet liegen, für die Entscheidung massgebend sind. Da die Bedenken gegen das Fleisch als gelegentlichen Krankheitsträger schon oben erledigt sind, so müssten diese Vegetarianer der laxeren Observanz zugeben, dass die Erweiterung ihrer Tafelgenüsse durch Braten und Fisch ihnen sehr erwünscht sein müsste, wenn nur ein Engel ihnen diese Speisen vom Himmel brächte mit der Versicherung, dass sie nicht von getödteten Thieren entnommen, sondern durch ein Wunder geschaffen seien. Dies ist also ein principiell anderer Standpunkt, und es ist inconsequent, beide miteinander verknüpfen zu wollen; die Vertreter dieses Standpunkts sollten ihn als Antikannibalismus streng vom Vegetarianismus unterscheiden.

Das Humanitätsargument stellt nämlich das Verzehren von getödteten Thieren dem Verzehren von getödteten Menschen, d. h. dem Kannibalismus, gleich, insofern auch die Thiere als unsere Brüder im Reiche des Lebens zu betrachten seien. Dieses Argument beweist schon darum nichts, weil es zu viel beweist. Es ist eine oberflächliche und unwissenschaftliche Volksmeinung, dass ein Eidotter eine homogene Flüssigkeit und nicht ebensogut ein lebendes und empfindendes Individuum wie etwa ein Spanferkel sei; es ist ein Vorurtheil, dass nur die Thiere unsere Brüder im Reiche des Lebens und der Empfindung seien, die Pflanze aber nicht. Es ist reine Willkür, die Grenzlinie, jenseits deren wir das Lebendige zum Verzehren tödten dürfen, zwischen Thier und Pflanzenreich zu ziehen; ein anderer könnte mit gleichem Recht oder Unrecht diese Grenze zwischen Wirbelthieren und Wirbellosen, ein dritter zwischen Warmblütern und Kaltblütern, ein vierter zwischen den Affen und den übrigen Säugetieren, ein fünfter zwischen den anthropoiden und den übrigen Affen ziehen. Dies alles ist grundlose Willkür der subjektiven Meinung und aus wissenschaftlichem Gesichtspunkt gleich unhaltbar; aus letzterem giebt es nur zwei in sich consequente Standpunkte, zwischen denen man zu wählen hat.

Entweder nämlich muss man die Grenze zwischen der organischen und anorganischen, der lebendigen und leblosen Natur ziehen, oder aber zwischen der Species, zu welcher wir gehören, und allen übrigen Specien. Im ersteren Falle verzichtet man auf alle organisirten, d. h. lebendigen und lebensfähigen Nährstoffe (wozu alle Blätter, Keime und Samen gehören) und auf alle organischen Nährstoffe, die nur durch Tödtung von lebenden Pflanzen oder Pflanzentheilen zu erlangen sind, und beschränkt sich auf solche organische Nährstoffe, welche nicht mehr lebensfähige natürliche Sekrete von Pflanzen oder Reste von schon abgestorbenen Pflanzen sind, oder auf noch zu erfindende künstliche Nährstoffe, die von der synthetischen Chemie aus unorganischen Stoffen im Laboratorium zu bereiten sind. Im letzteren Falle dagegen beschränkt man den Kannibalismus, wie die Natur selbst es im ganzen Thierreich thut, auf die Individuen der eigenen Species; denn jedes Thier frisst ungescheut Thiere anderer Art, scheut aber mit seltenen (teleologisch besonders zu begründenden) Ausnahmen vor dem Verzehren von seinesgleichen zurück. Im ersteren Falle verabscheut man das Verzehren von zerstückelten Leichen als Kannibalismus, gleichviel ob die getödteten Brüder aus dem Reiche des Lebens Thiere, Pilze oder Pflanzen sind, und respektirt die Heiligkeit und Unantastbarkeit des Lebens in jeder Gestalt; im letzteren Falle erkennt man die grossen Gradverschiedenheiten der Verwandtschaft mit anderen Lebewesen an und zieht die Grenze für den Kannibalismus da, wo die Natur sie uns durch den eigenen Instinkt und die Analogien des gesammten Thierreichs vorgezeichnet hat. Die Wahl in dieser Alternative scheint mir nicht schwer; will man seine Kost nicht auf vermodertes Laub und abgestorbene Pilze beschränken, so muss man sich nothgedrungen für die andere Seite der Alternative entscheiden, verliert dann aber auch das Recht, von der Inhumanität des Fleischgenusses zu reden.

Dass die Jagd ein inhumanes Handwerk ist, kann gar nicht bestritten werden; denn ihre Art, zu tödten, ist bei Treibjagden grausam, immer unsicher und oft qualvoll für verwundetes und entkommenes Wild. Die Jagd ist aber in den Kulturländern ohnehin auf den Aussterbeetat gesetzt, und auch bei uns, wo der Grundadel sie noch künstlich als Ueberbleibsel aus roheren Zeiten kultivirt, ist doch der Procentsatz des gejagten Wildes ein sehr kleiner unter allem getödteten Vieh. Dass auch das Schlächterhandwerk noch nicht auf der Höhe unserer heutigen Humanitätsanforderungen steht und in dieser Richtung verbesserungsbedürftig ist, kann man ebenso zugeben und nur wünschen, dass der Vegetarianismus an diesen beiden Punkten die berechtigten Thierschutzbestrebungen unterstütze. Der Einwurf, dass das Schlächterhandwerk verroht, fällt weg, wenn nur noch mit zweckmässigen Schlachtmasken geschlachtet, und eventuell das Eintreiben des Stiftes von einer durch blossen Fingerdruck auszulösenden mechanischen Kraft bewirkt wird; zu entbehren ist jedes Schlächterhandwerk auch dann nicht, wenn man das Fleisch der getödteten Thiere wegwirft, so lange überhaupt noch Zuchtvieh gehalten wird. Wenn man nun annähme, dass nur Zuchtvieh zur Verzehrung gelangte, das auf rationelle Weise geschlachtet wäre, so könnte eine Inhumanität nicht mehr zugegeben werden. Sterben müsste ja jedes Schlachtthier doch einmal, und wenn der Mensch ihm einen Tod bereitet, der schneller und schmerzloser als der natürliche ist, so ist das eher eine positive Humanität zu nennen. Wenn alle Menschen auf Fleisch verzichteten und statt dessen Milch und deren Ableitungsprodukte genössen, so würde man mindestens ebensoviel Vieh wie jetzt züchten müssen, müsste aber, falls man das Schlachten für inhuman hielte, für die nicht mehr milchenden Kühe Alterversorgungsanstalten und für alle männlichen Kälber Asyle anlegen, in denen sie bis zu ihrem natürlichen Tode zwecklos verpflegt würden. Wenn dagegen alle Menschen zur reinen Pflanzenkost übergingen, so würde gar kein Vieh mehr gezüchtet werden; nach der üblichen optimistischen Auffassung muss es aber ein positiver Gewinn für die Lustbilance der Welt sein, dass der Mensch im allgemeinen Kampf ums Dasein Thieren das Leben gönnt, die sich bis zu ihrem schnellen schmerzlosen Tode des Lebens freuen können, und selbst vom pessimistischen Standpunkt aus würde man einen Menschheitsbeschluss, die Hausthierrassen gänzlich auszurotten, mindestens nicht seiner Humanität wegen rühmen können. Wenn man übrigens ohne Milchkühe nicht auskommt und vernünftigerweise die ausgedienten Milchkühe und die männlichen Kälber nicht zwecklos weiter füttern kann, sondern schlechterdings tödten muss, so ist nicht abzusehen, warum man deren Fleisch fortwerfen soll, statt es zu verzehren. Solange man ferner noch Wollschafe hält, gilt das nämliche für den zu reichlichen Nachwuchs der Schafherden. Damit ist aber ein Zustand als human und vernünftig anerkannt, der ganz mit dem heute bestehenden zusammenfällt, und das Princip des Mitleids hat damit jedes auch nur scheinbare Recht zum Mitsprechen in der Ernährungsfrage eingebüsst.

Der Versuch, die Inhumanität des Fleischgenusses mit objektiven Gründen nachzuweisen, ist hiernach als gescheitert zu betrachten und es bleibt dem Vegetarianismus nur die letzte Zuflucht offen, sich auf das Gefühl zu berufen. Wenn jemand erklärt, es sei gegen sein Gefühl, das Fleisch von einem Thier zu essen, nicht nur von einem solchen, das er lebend geliebt oder doch lebend gekannt oder gar selbst getödtet hat, sondern auch von einem solchen, das er nicht gekannt hat und das von einem anderen getödtet ist, so ist darüber nicht zu streiten, und man kann jedem seine Gefühle und die Berücksichtigung derselben gönnen, so lange er dadurch anderen nicht unbequem, also namentlich gegen anders Fühlende nicht intolerant und agressiv wird. Niemand wird einem Tischnachbarn Braten aufdrängen, wenn derselbe erklärt, der Fleischgenuss widerstrebe seinem Gefühl; wenn mir aber mein vegetarianischer Nachbar vorwirft, mein Fleischessen sei inhumaner, barbarischer Kannibalismus, so weise ich ihn mit der Entgegnung zurück, sein vegetarianisches Gefühl sei eine verschrobene, zimperliche Sentimentalität ohne objektive Begründung.

II.
Unsere Stellung zu den Thieren.

Die Thiere sind mit uns gleichen Geschlechts, wenn auch nicht gleicher Art, unsere Vettern älterer Linie, gleichviel ob man in diesem Ausdruck nur ein Bild oder die treffende Bezeichnung einer wirklichen genealogischen Verwandtschaft sehen will. Sie sind nach gleichem Grundtypus gebaut, und ihr natürliches Leben verläuft in den gleichen natürlichen Verrichtungen wie das unsrige; aber auch ihr Seelenleben zeigt dieselben Grundfunktionen (Vorstellung und Wille nebst Gefühl), denselben Widerstreit zwischen Selbstsucht und socialen Instinkten, und dieselbe geistige Grundanlage für Geberden- und Wortsprache, wie die relative Verständnissfähigkeit aller höheren Thiere für die menschliche Wortsprache und die Fähigkeit einiger zur Nachahmung keineswegs unverstandener Worte beweist. Der Unterschied zwischen Thier und Mensch ist nur ein solcher des Grades; er wird nur dadurch scheinbar zu einem Unterschiede der Art, dass alle Säugethiere ausser dem Menschen stumm sind und darum in ihrem geistigen Leben auch nur mit stummen Menschen verglichen werden dürfen. Ein Stummer, der nicht künstlich und mühsam zum Verständniss und Gebrauch der Schriftsprache erzogen ist, findet sich ebenso wie das Thier auf unartikulirte Laute und Geberden beschränkt; sein Denken ist allemal anschaulicher als dasjenige Redender von sonst gleicher Bildungsstufe, aber es entbehrt doch nicht der Begriffe, wenn es sie auch nicht mit Worten bezeichnen kann, und vollzieht ebensogut eine logische Verknüpfung der (anschaulichen und begrifflichen) Vorstellungen wie dasjenige Redender. In demselben Sinne können wir auch dem anschaulichen Vorstellungsleben der Thiere weder Begriffe noch logische Verknüpfung der Vorstellungen, d. h. eigentliches Denken, absprechen, so dass man hier vergeblich eine scharfe Grenzlinie zwischen Mensch und Thier sucht. Nur weil die Menschen allmählich eine Wortsprache ausgebildet und den so entwickelten Wortsprachsinn auf ihre Nachkommen vererbt haben, sind stumme Menschen soviel bildungsfähiger als Thiere, denen sie sonst auch der Art nach gleich stehen würden, wogegen der blödsinnige Mensch tief unter dem normalen Thiere steht.

Dass wir zu den Thieren in moralischen Beziehungen stehen, ist hiernach zweifellos; die sittliche Verpflichtung, Niemanden zu verletzen, vielmehr jedem nach Kräften zu helfen, bezieht sich auf alle empfindenden Lebewesen ohne Ausnahme, gleichviel ob man dieselben als Mitgeschöpfe desselben Herrgotts, als Kinder desselben Vaters im Himmel, als natürliche Vettern älterer Linie, oder als objektive Erscheinungen desselben Einen Weltwesens betrachtet. Die moralischen Beziehungen des Menschen zu den Thieren bestehen auch unabhängig davon, ob das einzelne Thier seinerseits zu einer mehr oder minder vollkommenen oder unvollkommenen Auffassung dieser Beziehungen im Stande ist, und ob es fähig und gewillt ist, die Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft des Menschen zu erwidern; das wäre eine traurige Sorte von Moralität, die von der Gegenseitigkeit der Leistungen abhängig gemacht würde, und nur da gäbe, wo sie auf Entgelt oder Lohn von der andern Seite hoffen dürfte. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass die moralischen Beziehungen befestigt und mit reicherem Inhalt erfüllt werden, wo beide Theile zu einander in ein gemüthliches Verhältniss oder in ein stillschweigendes Vertragsverhältniss gegenseitiger Leistungen eintreten; denn in solchem Falle würde das einfache Unrecht einer Verletzung durch Verwickelung mit Untreue, Undank, Unbilligkeit u. s. w. erschwert. Diese Erschwerung tritt auch dann ein, wenn die Thiere kein Bewusstsein davon haben, dass sie dem Menschen durch ihren erzwungenen Gehorsam Dienste leisten; es genügt, dass der Mensch die Dienste der Thiere annimmt, beziehungsweise erzwingt, um ihn zu den entsprechenden billigen Gegenleistungen moralisch zu verpflichten.

Das Thier ist somit moralisches Rechtssubjekt, d. h. das Subjekt derjenigen moralischen Forderungs-Rechte, welche den moralischen Pflichten des Menschen ihm gegenüber korrespondiren, und deren Verletzung für den Menschen ein moralisches Unrecht ist; dagegen kann der Mensch an das Thier keine höheren moralischen Ansprüche stellen, als insoweit dessen Fassungsvermögen ihm das Verständniss seiner moralischen Beziehungen zum Menschen gestattet, hat aber dafür das moralische Befugniss-Recht, das Thier zwangsweise zu den ihm dienlichen Leistungen zu verwenden.

Alle bisherigen Rechtssysteme lassen als juridische Rechtssubjekte nur menschliche Individuen oder statutenmässig festgestellte menschliche Zwecke (moralische Personen) zu. Es ist kein begrifflicher Grund abzusehen, warum ein Rechtssystem nicht auch Thiere als juridische Rechtssubjekte zulassen sollte, da doch blödsinnige Menschen als solche gelten. Es ist aber ein Missverständniss des Unterschiedes zwischen moralischen und juridischen Rechten und Pflichten, zu behaupten, dass von Rechtswegen (d. h. aus dem Gesichtspunkt eines eingebildeten und seinem eigenen Begriff widersprechenden Naturrechts oder Vernunftrechts) eigentlich die Thiere auch juridische Rechtssubjekte sein müssten. Das juridische Recht ist immer positiv, d. h. historisch, und kann seiner Natur nach immer nur einen Theil der Sphäre des moralischen Rechts umfassen; welche Theile der Sphäre des moralischen Rechts in das juridische Rechtssystem, d. h. in die positive Rechtsordnung durch die Gesetzgebung aufzunehmen seien, kann niemals selbst wieder von juridischen Erwägungen abhängen, sondern nur durch Rücksichten der Zweckmässigkeit und Opportunität bedingt sein.

Dass aber ein dringendes Bedürfniss aus Zweckmässigkeitsgründen bestände, durch Gesetzgebung die juridische Rechtsfähigkeit der Thiere in unser Rechtssystem einzuführen, das ist entschieden zu bestreiten. Vor allem würde die Lage der Thiere durch eine solche Aenderung ihrer formalen Stellung zur Rechtsordnung inhaltlich gar nicht berührt werden, da ihre Rechte doch immer nur durch Vertretung von Menschen würden wahrgenommen werden können, wie sie es jetzt nöthigen Falls auch schon werden (wenn z. B. eine alte Dame eine Summe für die Pensionirung ihres Lieblingshundes ausgesetzt hat). Die einzige wünschenswerthe Aenderung der Gesetzgebung in Betreff der Thiere ist die, dass Rohheit oder Bosheit in deren Behandlung nicht bloss straffällig sein muss, wenn sie öffentliches Aergerniss giebt, sondern auch, wenn sie als eine insgeheim erfolgte, oder als eine vor zustimmenden Zuschauern stattgehabte nachgewiesen werden kann. Diese Abänderung hat aber mit der Erhebung der Thiere zu juridischen Rechtssubjekten gar nichts zu thun, denn die Gemeingefährlichkeit des in solcher Handlungsweise sich offenbarenden Charakters genügt für sich allein schon, um den Staat in diesem Falle ähnlich wie bei anderen Verbrechen, wo keinem Rechtssubjekt ein Unrecht geschieht, an seine Pflicht des Schutzes der Gesellschaft durch rechtzeitige Bekämpfung derartiger gemeingefährlicher Charaktereigenschaften zu erinnern.

Unser juridisches Verhältniss zu den Thieren ist somit nur indirekter Art; unser Rechtssystem zieht die moralischen Beziehungen der Menschen zu den Thieren nur so weit in seine Sphäre, als die Interessen der menschlichen Gesellschaft durch dieselben berührt werden, zu deren Sicherstellung und Schutze die Rechtsordnung allein errichtet ist. Es ist also unrichtig, unser juridisches Verhältniss zu den Thieren darum als ein direktes aufzufassen, weil unser moralisches Verhältniss zu denselben ein solches ist; es ist aber auch ebenso unrichtig, die Unmittelbarkeit des letzteren darum zu bezweifeln oder zu bestreiten, weil das erstere ein bloss mittelbares ist. Wir haben nicht deshalb uns der Verletzung der Thiere zu enthalten, weil eine solche unsrer Menschenwürde nicht gemäss, oder unserem pflichtmässigen Streben nach Selbstvervollkommnung hinderlich, oder von anderweitigen ungünstigen Rückwirkungen auf den Handelnden und die menschliche Gesellschaft sein würde, sondern zuerst und vor allem deshalb, weil wir das moralische Recht jedes empfindenden Lebewesens ohne Ansehen von Stand oder Person, also auch ohne Ansehen von Rasse, Species und Genus zu respektiren haben. Diese Achtung vor allen lebendigen und fühlenden Mitgeschöpfen (mag man sie nun auf die Achtung vor dem Schöpferwillen oder auf die Wesenseinheit der verschiedenen Erscheinungsindividuen gründen) ist einfach eine Forderung der (moralischen) Gerechtigkeit; denn „Gerechtigkeit“ besagt in letzter Instanz nichts andres als die Anerkennung der „Gleichgültigkeit des empfindenden Subjekts“.[4]

Wie die moralischen Beziehungen unter Menschen, so müssen auch diejenigen zwischen Thier und Mensch vor allem auf dem unerschütterlichen Grunde der (moralischen) Gerechtigkeit ruhen; nur aus diesem rationalistischen Moralprincip ist eine deutliche und scharf bestimmte Grenzlinie des Verhaltens abzuleiten, nicht aus den schwankenden Principien der Gefühlsmoral. Letztere sind unentbehrlich, theils um die Motivationskraft des gerechten Verhaltens zu verstärken, theils um innerhalb des von der Gerechtigkeit gelassenen Spielraums dem positiven Wohlwollen zur Geltung zu verhelfen; aber sich selbst überlassen sind sie gerade die stärksten Verführer zu ungerechtem und unbilligem Verhalten, und es ist ganz unmöglich, die Gerechtigkeit aus einem einzelnen Gefühlsmoralprincip (z. B. dem Mitleid) oder aus der Summe derselben abzuleiten. Wer sich in seinem Verhalten zu den Thieren von der Gerechtigkeit leiten lässt, der wird so wie so, ob er mitleidig ist oder nicht, dem Thiere nichts Unbilliges zumuthen oder zufügen, und das Mitleid käme bei ihm nutzlos hintennach gehinkt, wenn es mitsprechen wollte; wer aber sich von dem Mitleid, der Gutmüthigkeit und Weichherzigkeit bestimmen lässt, der wird in seinem Verhalten nur durch Zufall mit den Forderungen der Gerechtigkeit gelegentlich übereinstimmen, und oft genug dieselben verletzen. Wenn der weichherzige Thierfreund eine arme Familie keuchend einen schwer belasteten Handwagen ziehen und schieben sieht, so neigt er stets dazu, sich zum Anwalt des mitangespannten überbürdeten Hundes aufzuwerfen und zu Gunsten desselben die überbürdeten Menschen noch mehr zu überbürden; er vergisst dabei nur, dass der gut behandelte Familienhund es als sein Recht und seine Ehre betrachtet, sich mit seinen Herren mitzuplagen, und dass die Menschen bei ihrer scheinbar freiwilligen Quälerei oft weit mehr unter der Geissel eines zwingenden Schicksals stehen und weit schwerer unter diesem harten Zwange leiden, als das vom Menschen zur Arbeit gezwungene Thier. So lange die Menschen noch im Schweisse ihres Angesichts ihr Brod verdienen und zeitweilig über ihre Kräfte sich anstrengen müssen, wird es eine Ungerechtigkeit bleiben, ihnen jede auch nur zeitweilige Ueberanstrengung der Arbeitsthiere zu verwehren. Eine Ueberanstrengung der Arbeitsthiere aus unzureichenden Gründen ist dagegen ebenso ungerecht wie unvernünftig und bedarf zu ihrer Verurtheilung nicht erst des Mitleids.

Das Mitleid ist bekanntlich ein zweischneidiges Schwert: insoweit es Unlust ist, drängt es ebensosehr dazu, den Anblick der Gelegenheiten seiner Entstehung durch Ausweichen zu meiden als diejenigen abzustellen, deren Anblick man auf keine Weise aus dem Wege gehen kann; soweit es aber ein Gefühl ist, das dazu anlockt, seine Anlässe aufzusuchen, ist es ein Lustgefühl und als solches verleitet es zugleich dazu, die zu bemitleidenden Leiden nicht nur nicht abzustellen, sondern geradezu erst recht herbeizuführen. Das Mitleid ist der Grausamkeitswollust eng verwandt, und es ist ganz irrthümlich zu glauben, dass Giftmischer oder Thierquäler aus Passion kein Mitleid mit ihren Opfern empfinden, da sie ohne eine starke Emotion des Mitgefühls gar keine so starke Lust aus dem fremden Leid schöpfen könnten. Deshalb geht man fehl, wenn man glaubt, den passionirten Thierquäler durch Erweckung seines Mitleids von seiner verworfenen Neigung abbringen zu können; erst wenn man ihn nöthigt, sich selbst als das von einem andern in gleicher Weise gequälte Wesen vorzustellen und durch diese Vorstellung sein Gerechtigkeitsgefühl zur Reaktion bringt, wird man hoffen dürfen, einen Erfolg zu erzielen. Denn selbst von einem andern gequält zu werden, empfindet jeder als ein angethanes Unrecht, so dass es nur der Abstraktion von der Individualität des Gequälten und des Quälers bedarf, um das Unrecht auch bei der Umkehrung einzusehen.

Auf der andern Seite schiesst das Mitleid mit den Thieren über das Ziel hinweg, indem es keine Rücksicht darauf nimmt, ob wir uns mit denselben im Kriegs- oder Friedenszustande befinden. Nun befindet sich aber die Menschheit mit allen Thierarten im Kriegszustande, denen gegenüber sie sich im Kampfe ums Dasein zu behaupten hat, und nur mit denjenigen im Friedenszustande, welche im Kampf ums Dasein mit der übrigen Thierwelt entweder helfende Bundesgenossen oder doch wenigstens Neutrale sind. Die Religion des Mitleids, der Buddhismus, verlangt, dass man sich ruhig von Tigern fressen, von Giftschlangen und Scorpionen stechen, von Läusen peinigen lässt, wenn man kein Mittel besitzt, sich ihnen auf friedlichem Wege zu entziehen, stempelt aber die Tödtung eines dieser Thiere zu einem todeswürdigen Verbrechen, durch das man allen sonst etwa erworbenen Anspruch auf Heiligkeit wieder einbüsst. Die Absurdität dieser Folgerung zeigt die Unhaltbarkeit des Princips, von dem sie richtig abgeleitet ist.

Der Kampf ums Dasein ist nicht minder ein Krieg aufs Messer, wo er ein indirekter, d. h. Wettbewerb um die Mittel des Lebens ist; deshalb ist es ebensosehr eine Existenzfrage für die Menschheit, dass sie das Wild und die Schmarotzer des Feldes und Hauses (Mäuse, Ratten, Ameisen) bis zur Vernichtung bekämpft. Jedes Stück Nahrungsmittel, dessen sich ein Thier bemächtigt, obwohl es zur Ernährung eines Menschen hätte dienen können, verschlimmert die Situation der auf der Hungergrenze lebenden Glieder der Menschheit; jedes Mitleid auf diesem Gebiet opfert einen Menschen, um ein Thier zu retten, wenn sich auch der dabei geopferte Mensch nicht mit dem Finger zeigen lässt. Aus diesem Gesichtspunkt ist jeder Luxus in der Erhaltung überflüssiger Thiere mit Nahrungsmitteln, die für Menschen hätten dienen können, ein Unrecht an der Menschheit; dabei ist es gleichgültig, ob die betreffenden Nahrungsmittel den Menschen direkt oder indirekt, d. h. durch Ernährung von nützlichen Thieren hätten dienen können. Nicht als unnütz dürfen solche Thiere gerechnet werden, welche der Belehrung (in zoologischen Gärten) oder der Befriedigung von Gemüthsbedürfnissen dienen (Stubenhunde, -Katzen, -Vögel etc.); noch weniger sind es die Thiere, welche dem Menschen bei der Jagd, beim Kampf gegen Schmarotzer, bei der Bewachung seines Eigenthums, bei seiner Ortsbewegung oder seinen sonstigen Arbeiten Beistand leisten, oder welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und Bekleidungsstoffen gezüchtet werden. Aber auch solche Thierarten müssen in ihrer Vermehrung so weit beschränkt werden, dass ihre Zahl nicht über die zum Nutzen des Menschen erforderliche Grösse hinauswächst, weil der Ueberschuss zu den überflüssigen Verzehrern von Nahrungsmitteln gehören würde.

Der Kampf gegen die schädlichen und unnützen Thierarten so wie derjenige gegen eine schädliche Vermehrung der relativ nützlichen Thierarten ist eine Pflicht des Menschen gegen die Menschheit; da die Menschheit höhere sittliche und Kulturaufgaben zu lösen hat als das Thierreich, so steht auch die Pflicht gegen die Menschheit der Pflicht gegen die Thiere voran, und die mitleidige Gutmüthigkeit, welche sich im gegebenen Falle nicht zur Tödtung der Thiere entschliessen kann, ist ebenso unsittlich wie die Weichherzigkeit eines Familienvaters, der seinen Kindern das Brod wegnimmt, um es dem an seiner Thüre bettelnden arbeitsscheuen Landstreicher zu reichen, oder wie die Empfindsamkeit einer alten Jungfer, die ihren fetten Mops mit Braten und Zuckerbrod füttert, während ihre Dienstboten sich mit Kochfleisch und Schwarzbrod begnügen müssen.

Jede Gattung im Naturhaushalt braucht einen Regulator, der ihr Ueberwuchern verhindert; einer der wichtigsten dieser Regulatoren ist der Mensch und seine bezüglichen Pflichten im Naturhaushalt sind um so ausgedehnter und dringlicher geworden, je mehr er die übrigen Regulatoren (die Raubthiere) von der Erde verdrängt hat. Wenn er jetzt, wo er in Kulturländern für die meisten Arten grösserer pflanzenfressender und allesfressender Thiere sich zum einzigen Regulator gemacht hat, sich durch mitleidige Regungen abhalten lässt, seines Amtes zu walten, so verletzt er nicht nur seine Pflichten gegen die Menschheit sondern auch seine Pflichten gegen die gesetzmässige Ordnung des irdischen Naturhaushaltes und die Erhaltung ihres Gleichgewichts. Ueberall wo es an regulirenden Raubthieren fehlt, führt solche Sentimentalität sich sehr bald praktisch ad absurdum, wie die Frösche der Abderiten beweisen, oder die 49 Katzen, welche der gemüthvolle junge Dichter ein Jahr nach seinem Verbot der Tödtung des ersten Wurfes besass. So gelangt die Sentimentalität gegen die Thiere gar leicht dazu, sich lächerlich zu machen, nämlich überall da, wo zwar ihre absurden Konsequenzen in die Anschauung fallen, wo aber nicht ihre indirekte Schädlichkeit und principielle Unsittlichkeit zum Bewusstsein kommt (deren Ernsthaftigkeit den komischen Eindruck der ersteren verhindern würde).

Die empfindsame Weichherzigkeit ist in sittlicher Hinsicht eine höchst bedenkliche Eigenschaft[5], und man darf sich darum auch nicht wundern, wenn man diesen ihren bedenklichen Charakter auch in ihrem Einfluss auf unsre Verhältnisse zu den Thieren bestätigt findet. Ueberall wo man einem Menschen begegnet, der sich durch übermässige Zärtlichkeit und ostentative Weichherzigkeit gegen Thiere auszeichnet, ist der Verdacht gerechtfertigt, dass man es mit einem Individuum zu thun habe, welches für seinen Mitmenschen nicht viel übrig hat und welches die aus seiner mangelhaften Pflichterfüllung gegen letztere auf seinen Charakter zu ziehenden Schlussfolgerungen durch ein Uebermaass von Rücksichtnahme und Wohlthätigkeit gegen die Thiere vor sich selbst, oder auch nur vor Andern, zu entkräften sucht. Oft ist es nur das instinktive Streben nach einer Herstellung des sittlichen Gleichgewichts, was die zu wenig Gerechtigkeit in sich fühlenden Menschen dahin drängt, ein übertriebenes Gewicht auf ihr „gutes Herz“ zu legen; oft ist es geradezu die Lieblosigkeit des angeborenen Charakters, welche zum Gegengewicht gegen den unklar gefühlten Mangel, zu einer gewaltsamen Pflege des Mitleids und der Barmherzigkeit führt; nicht selten aber ist es gradezu der Menschenhass und die Missachtung des eignen Geschlechts, welche gleichsam eine gewaltsame Zusammendrängung aller verfügbaren Gefühlswärme in das Verhältniss zu den Thieren zur Folge hat. Die versauerte alte Jungfer, der verbitterte Misanthrop, der Menschenverächter auf dem Throne, der kalt-grausame Ketzerrichter, der blutdürstige Revolutionsheld, das sind die Typen, bei denen die Ueberzärtlichkeit für die Thiere ihren Gipfel zu erreichen pflegt.

Wer sein Verhältniss zu den Thieren aus dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit regelt, der wird auch dann die Inferiorität des Thieres niemals vergessen, wenn er mit einem bestimmten thierischen Individuum in ein engeres Freundschaftsverhältniss tritt; nur ein solcher wird fähig sein, dem Thiere die grösste Wohlthat angedeihen zu lassen, welche der Mensch ihm erweisen kann: die Erziehung, während das gute Herz nur zu verziehen, d. h. zu verderben versteht. Wer sich zu den Thieren nicht hingezogen fühlt und sich damit begnügt, ihnen kein Unrecht zu thun, der kann darum doch das warmherzigste und wackerste Mitglied der menschlichen Gesellschaft sein; wer aber für die Thiere eine empfindsame Ueberzärtlichkeit entwickelt, dessen Charakter möge man nicht minder mit Misstrauen begegnen wie einem, der sie zu seinem Vergnügen martert. Freilich können auch traurige Erfahrungen und unverschuldetes Unglück den Menschen zur Vereinsamung geführt haben, und einem solchen wird man es gerne gönnen, wenn sein verödetes Herz die letzte Zuflucht zu der Thierwelt nimmt; aber in der Regel liegt der gemüthlichen Vereinsamung eine Schuld zu Grunde, eine Missachtung und Nichterfüllung der Ansprüche, welche die menschliche Gesellschaft an jedes ihrer Glieder zu stellen berechtigt ist.

Die vorstehenden Bemerkungen dürften genügen zum Erweise, dass das Mitleid kein brauchbares Princip zur Feststellung der ethischen Grenzlinie des Verhaltens gegen die Thiere ist, dass vielmehr diese Grenzlinie nur durch die Gerechtigkeit gezogen werden kann, welche dem Thiere giebt, was des Thieres ist, aber auch dem Menschen giebt, was des Menschen ist, und welche die Pflichten gegen die Menschheit und den Naturhaushalt der Erde als die höheren im Vergleich mit den Pflichten gegen die Thiere anerkennt. Wir alle ohne Ausnahme sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Kampf ums Dasein der Menschheit gegen die Thierwelt mitzukämpfen, also die schädlichen und unnützen Mitbewerber um die irdischen Bedingungen des Lebens zu tödten; wir sind aber ebenso verpflichtet, bei diesem Kampfe jede unnütze Härte und Grausamkeit zu vermeiden. Das nämliche gilt für unsre Benutzung der Thiere zur Förderung der menschlichen Kulturzwecke, sowohl was die Verwendung thierischer Arbeitskraft, also auch was die Förderung der Wissenschaft und Heilkunst durch Anstellung von Experimenten anbetrifft.

Die moderne Naturwissenschaft hat ihren Rang als exakte Wissenschaft wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden, jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt, einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten Versuchsobjekt zu nehmen.

Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein, ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B. die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge, die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h. alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der Wissenschaft in Aussicht stände.

Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“ der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen, und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen, indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten oder zu Arbeiten anhalten.

Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten, liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben, über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot, die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe, durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“ benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden für die Objekte verknüpft sind.

III.
Die Gleichstellung der Geschlechter.

Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen, dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen, und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen. Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender, unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht, oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.

Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren, was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewähren hat, was der Mann begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann, muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen, so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt. Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch gesetzliche Schablonen entziehen.

Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus und die Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen. Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn, dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen Ministerien stehenden, d. h. von Rom aus geleiteten Staaten würden eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken, als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.

Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern, dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit, das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die weibliche Leistungskraft viel rascher, als die männliche, führt zu vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei, Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege) sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der Hauptsache — und ganz besonders in den die Kultur tragenden und fördernden Gesellschaftsschichten — doch immer auf die Ernährung durch die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.

Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist — dann führen sie zu einer alles Familienleben zerrüttenden und das Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich macht.

Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen, dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft, weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl, entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen, Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und die Stellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt. Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann in gleicher Lage verächtlich macht.

Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich; ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (so z. B. die Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latent bleiben und erst bei ihrem Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht, ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine noch reine Passivität, d. h. eine noch potentielle Gegenliebe, die er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr an Verheirathung denkt.

Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommen hat, und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht, Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit, Frivolität u. s. w. zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter. Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren Satzes auf den Menschen als solchen.

Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer. Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium, das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zur Hälfte durch die ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war, und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben. Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seele und Leib hin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an ihrer inneren Absurdität scheitern.

Hiermit soll keineswegs auf die Wiederverheirathung der Wittwen ein Stein geworfen werden, obwohl die Frivolität, mit welcher dieser Gegenstand nur zu häufig in Lustspielen und Romanen behandelt wird, des deutschen Volkes nicht würdig ist. Eine kinderlose Wittwe oder geschiedene Frau, oder eine solche, die nicht selbst in der Erziehung ihrer Kinder ihre Lebensaufgabe suchen und finden kann, oder die allein dieser Aufgabe sich nicht gewachsen fühlt, soll auf keine Weise gehindert werden, ihren Lebensberuf in einer zweiten Ehe zu suchen, insbesondere, wenn sie in ihrer ersten Ehe die wahre Liebe noch nicht durchlebt hat; aber eine Mutter wird immer wohl thun, zunächst in der Erziehung ihrer Kinder ihre dringendste Lebensaufgabe zu sehen, und wird, wenn sie diese ernst und pflichttreu erfasst, selten Grund haben, nach einem weiteren Feld für die Bethätigung ihrer Kräfte auszuspähen. Ein Mann braucht sich durch die Wittwenschaft seiner Geliebten nicht von der Verbindung mit derselben abhalten zu lassen, aber er soll sich darüber klar sein, dass diese Wittwenschaft ein Punkt ist, über den er sich hinwegsetzen muss, und dass die Frau es durch ungewöhnliche persönliche Vorzüge verdienen muss, dass er sich über diesen Punkt hinwegsetzt. Ein Mädchen dagegen, das einen Wittwer heirathet, hat sich, was seine Person anbetrifft, über gar nichts hinwegzusetzen, kann sich vielmehr freuen, dass es einen schon von ihrer Vorgängerin erzogenen und gezähmten Mann bekommt.

Aehnlich ist der Unterschied zwischen einem Manne, der schon einmal Bräutigam war, und einem Mädchen, das schon einmal Braut war. Der erstere bleibt davon in seinem Werthe unberührt, sofern nur die Lösung der Verlobung ohne seine Schuld erfolgt ist; die letztere, auch wenn sie ganz schuldlos an dem Auseinandergehen ist, gleicht einer Waare, die Havarie erlitten hat, und deren Werth dadurch im Preise gesunken ist. Mag sie die weibliche Passivität in ihrem Brautstand noch so wohl bewahrt haben, so ist doch die latente Pontentialität ihrer Passivität aufgehoben, die Jungfräulichkeit ihres Herzens nicht mehr intakt, der Duft von den Schmetterlingsflügeln abgestreift. Nur einmal kann das Weib praktisch lernen, was Liebe ist, und es ist schmerzlich für den Liebenden, nicht derjenige sein zu können, der es sie lehrt. Wohl treibt ein vom Frühlingsfrost verletzter Baum eine zweite Laubkrone empor, aber so reich und üppig, wie die erste, wird sie nicht; so entfaltet auch das Mädchenherz eine zweite Blüthe, wenn die erste vor der Reife verwelken musste, aber seine volle und ganze Blüthenpracht breitet es doch nur da aus, wo die zum ersten Mal erwachende Liebe ungestört mit ganzer Kraft alle Phasen durchläuft.

Nun ist dies freilich nicht so zu nehmen, als sollten der noch schlummernden Jungfräulichkeit die Träume verwehrt sein, welche das künftige Liebesleben ideal anticipiren; denn diese Träume greifen in ihrer Gegenstandslosigkeit keinem Rechte eines künftigen Bewerbers vor. Ebenso wenig kann man der Jungfrau die unwillkürlichen tastenden Versuche verargen, mit denen sie das Ideal ihrer Träume den ihr begegnenden wirklichen Männern anzupassen unternimmt, und noch untriftiger wäre die Zumuthung, dass die Jungfrau gegen alle Bewerber schlechthin spröde sein solle, bis der eine Auserwählte kommt, weil der Auserwählte niemals kommen würde, wenn es jedem ersten Annäherungsversuche schlechterdings an jedem Entgegenkommen fehlte. Nur wenn zufällig die Versuche, das Ideal an die begegnenden Männer anzupassen, mit den Bewerbungen eines bestimmten Mannes und einem gewissen Entgegenkommen gegen dieselben zusammen treffen, nur dann tritt der Punkt ein, wo die Träume der Phantasie im Begriffe stehen, in reales Liebesleben umzuschlagen; aber dieses Wünschen und Sehnen, Hoffen und Fürchten ist doch erst die Vorhalle zum realen Liebesleben und dieses selbst beginnt erst mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständniss beider Theile, d. h. mit dem Eintritte in ein bräutliches Verhältniss, gleichviel ob dasselbe Geheimniss der Liebenden bleibt, oder der Familie mitgetheilt, oder vor der Gesellschaft erklärt wird. Der Grad der Stärke und Vollständigkeit, in welchem die Gefühle in solchem Verhältnisse geweckt und erschlossen werden, ist nicht abhängig von seiner längeren Dauer, wenn auch eine gewisse Dauer die Vollständigkeit der Aufschliessung begünstigt; sie ist ferner unabhängig davon, ob das dem Wunsche vorschwebende Ziel der Vereinigung als erreichbar oder unerreichbar gedacht oder in welcher Form es vorgestellt wird. Nimmt man den Begriff des bräutlichen Verhältnisses in diesem weiteren Sinne, so deckt er sich genau mit dem Begriffe des realen Liebeslebens, und so kann dessen Grenze von vorbereitenden Anknüpfungsversuchen und von Phantasieträumen mit ästhetischen Schein-Empfindungen nicht zweifelhaft sein.

Praktisch freilich ist die Grenze zwischen Anknüpfsversuchen und bräutlichem Verhältniss durch die Sitten verschieden gezogen, und liegt die Gefahr nahe, bei lebhafter Phantasie ideale ästhetische Scheingefühle mit realen zu verwechseln, also blosse Phantasiespiele für wirkliches Liebesleben zu halten; indessen belehrt das weit schnellere Ausklingen, Verblassen und spurlose Verschwinden der Phantasiegefühle nachträglich ziemlich leicht und sicher über deren Unterschied von realen Gefühlen und über die etwa stattgehabte Verwechselung der ersteren mit den letzteren. Alle Behauptungen von Frauen, dass sie öfter als einmal wahrhaft geliebt haben, dürften sich darauf zurückführen lassen, dass der Unterschied zwischen den Scheingefühlen einer lebhaften Phatasiethätigkeit und dem realen Gefühlsleben des Herzens nicht beachtet worden ist; die phantasiemässige Anticipation des realen Liebeslebens kann aber bis zu einem gewissen Grade der Lebhaftigkeit, Fülle und Feinheit der letzteren förderlich sein. So kann eine schuldlos entlobte Braut, die zwar phantasiemässig zu lieben versucht, aber es nicht bis zu wirklicher Liebe für ihren Bräutigam gebracht hat, unter Umständen ein dankbarerer Gegenstand der Liebe sein, als ein phantasieloses Mädchen, das allzu plump und schwerfällig auf die entgegengebrachte Liebe reagirt. Aber sowie man es versucht, diesen Satz auszudehnen auf Frauen, welche in der Liebe praktisch schon viel durchgemacht haben, so tritt der Unterschied zwischen Phantasiespiel und Wirklichkeit hervor: der ernste Mann, der dem Weibe seiner Wahl wirklich seine Seele hinzugeben verlangt, erwartet auch als Gegengabe ein reines und womöglich jungfräuliches Herz, wogegen der Lüstling, der nichts geben, sondern nur seine Sinnlichkeit gereizt sehen will, solchen „erfahrenen“ Frauen eine Zeit lang den Vorzug giebt, bis endlich auch er, der stärksten Reize bedürftig geworden, doch wieder zur unentweihten Jungfräulichkeit, als dem letzten und höchsten Stimulans, zurückgreift. Umgekehrt ist der erfahrene und im Leben geprüfte Mann für ein reines Frauengemüth unendlich viel anziehender, als ein Neuling auf dem Felde der Liebe, und es sind nur die alternden Frauen, welche dazu gelangen, die Unschuld, die ihnen selber längst abhanden gekommen ist, an jungen Männern reizend zu finden.

Es bedarf wohl kaum des Hinweises darauf, dass alle diese Unterschiede des Verhaltens, in denen der Gegensatz der Geschlechter sich ausdrückt, niemals aus eudämonologischen Motiven konservirt zu werden beanspruchen können, sondern nur deshalb, weil mit ihrer Missachtung und allmählichen Unterdrückung die von der Naturteleologie gesetzten Reize zur Verehelichung, d. h. zur Ueberwindung des Egoismus zu Gunsten der nächsten Generation, aufhören würden, und damit der Kulturprocess den schwersten Schaden leiden würde.[6]

IV.
Die Lebensfrage der Familie.

Unter aller Verhältnissen ist die Lebensdauer der Familien oder Geschlechter in den höheren Ständen durchschnittlich kürzer als in den mittleren und niederen; aber wohl selten hat es eine Zeit gegeben, in welcher das Missverhältniss einen solchen Grad erreicht hat, wie gegenwärtig. Es dürfte schwer sein, für diese Behauptung den exakten Beweis zu erbringen, da die mittlere Lebensdauer der Familien oder Geschlechter in einem Stande nicht unmittelbar abhängig ist von der mittleren Lebensdauer der Individuen, welche sie zusammensetzen, und von den Lebensläufen der Familien oder Geschlechter in den mittleren oder niederen Ständen meist nur kurze Bruchstücke zu verfolgen sind. Trotzdem wird man dieser Behauptung beistimmen dürfen, wenn man erwägt, dass die drei hauptsächlichen Ursachen, von welchen der Unterschied der mittleren Lebensdauer eines Geschlechts in höheren und niederen Ständen abhängt, in der letzten Zeit sehr zugenommen haben, nämlich der grössere Procentsatz an Unverehelichten, das spätere mittlere Heirathsalter und die kleinere durchschnittliche Kinderzahl, die auf eine Ehe kommt.

Neben diesen drei Ursachen spielt noch eine vierte mit, welche in ihren Wirkungen noch weit schwerer abzuschätzen und der statistischen Aufnahme bis jetzt entzogen ist, welche aber darum nicht weniger einschneidend wirkt: es ist diess der Umstand, dass gegenüber der stärkeren Inanspruchnahme von Muskelkraft und individueller Lebenskraft in den Berufsarten der niederen Stände die intensivere Geistesarbeit und das intensivere Genussleben der höheren Stände mehr Nervenkraft konsumirt und dadurch die Lebenskraft des Geschlechts rascher verzehrt. Durch Verbrauch von Nervenkraft wird nämlich mehr als durch irgend etwas anderes das Fortpflanzungsvermögen alterirt und zwar in doppeltem Sinne, erstens in Bezug auf die Zahl und Tüchtigkeit der unmittelbaren Nachkommenschaft, zweitens aber auch noch ganz besonders in Bezug auf die Nervenkraft und Fortpflanzungsfähigkeit der nächsten Generation, von welcher die Zahl und Tüchtigkeit der Nachkommenschaft in späteren Generationen mehr als von irgend einem anderen Umstande abhängt. Insoweit sich die fragliche Wirkung in der Durchschnittszahl der auf eine Ehe entfallenden Kinder ausspricht, ist sie bereits in der dritten der vorangestellten Ursachen in Rechnung gestellt; insoweit sie aber die Tüchtigkeit, Fortpflanzungsfähigkeit und durchschnittliche Kinderzahl der unmittelbaren Nachkommen betrifft, muss sie als ein vierter Factor in Ansatz gebracht werden, was freilich erst dann ziffermässig möglich wäre, wenn wir eine vergleichende Familienstatistik der verschiedenen Stände und Berufsarten besässen.

Man könnte nun meinen, dass in der kürzeren durchschnittlichen Lebensdauer der Familien und Geschlechter in den höheren Ständen ein billiger Ausgleich liege für die längere Durchschnittsdauer des Individuallebens, und dass es vom Standpunkt des Ganzen betrachtet gerade ein tröstlicher Gedanke sei, dass die Familien der höheren Stände, auch wenn sie sich in ihrem Stande behaupten, doch allmählich durch Aussterben für ein Nachrücken der niederen Stände Raum machen. Indessen die Genugthuung über diesen Ausgleich wäre doch nur eine kurzsichtige im Interesse des Ganzen. Denn es würde dabei übersehen, dass es vor allem im Interesse des Ganzen liegt, die ererbten und generationsweise gesteigerten Anpassungen an höhere sociale und kulturelle Aufgaben, durch welche die Mitglieder der höheren Stände denen der niederen durchschnittlich überlegen sind, möglichst voll auszubeuten und auch für die Zukunft des Processes nach Möglichkeit durch Weitervererbung zu verwerthen. So wünschenswerth es ist, dass strebsamen und ausnahmsweise günstig veranlagten Individuen und Familien das Aufrücken in die höheren Stände offen stehe, um diesen immer frisches Blut zuzuführen und sie zur Selbstbehauptung durch überlegene Leistungen zu zwingen, so zweckmässig es ferner ist, die untüchtigen, arbeitsscheuen und ungünstig veranlagten Individuen der höheren Stände durch keine socialen Einrichtungen vor dem Wiederhinabsinken in die niederen Stände zu bewahren, ebenso unzweckmässig wäre es, den kapitalisirten Gewinn der Arbeit vergangener Generationen, wie er in den ererbten Vorzügen der höheren Stände vorliegt, leichtsinnig vergeuden zu lassen, wenn man etwas zu seiner Erhaltung für künftige Generationen thun kann. Aus diesem Grunde lohnt es sich wohl, der Erwägung der Ursachen näher zu treten, durch welche die zunehmende Verkürzung der durchschnittlichen Lebensdauer der Familien höherer Stände bedingt ist, und sich umzusehen, welche Mittel der Abhülfe für diese wachsende Kalamität unseres socialpolitischen Lebens zur Verfügung stehen.

Es kommt noch eine zweite Folge der Ehelosigkeit und Heirathsverspätung hinzu, welche als ein socialer Uebelstand von der grössten Tragweite allgemein anerkannt ist, dessen symptomatische Behandlung aber bis jetzt nur das Uebel verschlimmert hat, und der so lange fortdauern wird, bis er durch Abstellung seiner Ursachen an der Wurzel erfasst wird. Es ist dies die sogenannte Frauenfrage, richtiger Jungfernfrage, d. h. die Frage, welchen Beruf man den Weibern anweisen soll, die ihren natürlichen Beruf als Frau verfehlt haben. Bekanntlich ist die Personenzahl beider Geschlechter in der Jugendblüthe gleich, während im Kindesalter das männliche Geschlecht ein wenig, im reiferen Alter das weibliche beträchtlich und in wachsendem Maasse überwiegt. Hieraus folgt, dass keine Jungfern übrig bleiben würden, wenn Jedermann in seiner Jugendblüthe eine Lebensgefährtin wählte. Eine Jungfernfrage entspringt erst daraus, dass die Zahl der Mädchen in der Jugendblüthe grösser ist als die Zahl der Männer in demjenigen reiferen Lebensalter, in welchem sie in den höheren Ständen zur Ehe zu schreiten pflegen, und dass ein Theil dieser Männer es vorzieht, unverheirathet zu bleiben. Die Ausbildung der Mädchen für selbstständige Berufsarten, welche zur symptomatischen Lösung der Jungfernfrage vorgeschlagen ist und vielfach angestrebt wird, macht das Uebel nur ärger, weil sie die Mädchen weniger anziehend für die Männer macht und dadurch die Zahl der unverheirathet bleibenden Männer, also auch die Zahl der sitzenbleibenden Mädchen vermehrt, was wiederum eine Verschärfung der Dringlichkeit der Jungfernfrage und vergrösserte Anstrengungen zur selbstständigen Erwerbsthätigkeit zur Folge hat. Aus diesem fehlerhaften Kreislauf, der sich in sich selbst steigert, ist nur herauszukommen, wenn man die alleinige Ursache der Jungfernfrage in der zunehmenden Ehelosigkeit und Heirathsverspätung der Männer erkennt, und die Bemühungen zur Abhülfe an diesem Punkte einsetzt.

Was zunächst die vierte Ursache der Verringerung der mittleren Lebensdauer der Familien, die stärkere Abnutzung der Nervenkraft durch intensivere geistige Arbeit und geistigen Genuss, betrifft, so ist sie in der Hauptsache nicht zu beseitigen. Die höheren Berufsarten haben eben ihr Wesen darin, eine höhere und angespanntere geistige Arbeit zu verlangen, und selbst dann, wenn man bestreiten wollte, dass die intensivere Arbeit auch intensiveren Genuss als Gegengewicht fordert, würde man doch nicht leugnen können, dass die Genüsse und Erholungen der gebildeten Stände selbst vergeistigter Art sind und darum auch wieder eine geistige Anspannung, wenn auch in anderer Art als die Arbeit, nöthig machen. Da alle höhere Geisteskultur der Menschheit in dieser Steigerung der geistigen Arbeit und des geistigen Genusses liegt, so wird keine menschliche Schlauheit jemals ein Mittel ersinnen, um die kulturtragenden Minderheiten der Völker vor einer rascheren Abnutzung zu bewahren, und es bleibt in dieser Hinsicht nichts übrig, als sich mit der Mauserung der Aristokratie durch allmählichen Nachwuchs von unten zu trösten. Um so dringender aber muss den höhern Ständen ans Herz gelegt werden, dass sie sich vor jeder Uebertreibung in Arbeit und Genuss hüten und die unvermeidlichen gesundheitlichen Nachtheile ihrer socialen Stellung nach Möglichkeit dadurch auszugleichen suchen, dass sie im Uebrigen ein gesundheitsgemässeres Leben führen, als es den niederen Ständen durch ihre pekuniäre Lage gestattet ist.

Vor allem gilt es, den die Nervenkraft ersetzenden Schlaf der Nacht heilig zu halten, demnächst nicht nur auf nahrhafte, sondern auch auf reizlose Kost zu achten, so viel als möglich sich Bewegung zu machen und frische Luft zu athmen, den ersten Theil des Tages der Arbeit, den zweiten der Erholung zu widmen, regelmässig zu leben und in allen Dingen Maass zu halten. Eine grosse Gefahr liegt darin, dass die nervenerregende Wirkung der Gehirnarbeit irritirend auf die Genitalsphäre wirkt und leicht zu einer vorzeitigen Vergeudung des Fortpflanzungsvermögens verleitet; diese Gefahr wird um so grösser, je länger sie Zeit hat zu wirken, d. h. je später das durchschnittliche Verheirathungsalter der Männer in den höheren Ständen fällt. Hier müssen alle hygienischen, ästhetischen und moralischen Hebel angesetzt werden, um den socialen Schäden vorzubeugen, die aus der Verbindung der verstärkten Irritation mit der verlängerten Entbehrung erwachsen können; am wirksamsten im Grossen und Ganzen wird sich auch hier die Abschwächung der nervösen Irritation durch gesundheitsgemässe Lebensweise und Vermeidung diätetischer Reizmittel erweisen.

Es ist nicht schwer zu sehen, dass diese Ursache in Wechselwirkung steht mit den drei andern. Es ist für einen jungen Mann um so leichter, zeitweilige Selbstbeherrschung zu üben, je näher und gewisser ihm das Ziel der Ehe vorschwebt, um so schwerer, je ferner und aussichtloser dasselbe nach Lage der socialen Verhältnisse für ihn ist; umgekehrt rückt nichts die Neigung zur Verheirathung so sehr in den Hintergrund, als die Gewöhnung an ein zügelloses Junggesellenleben, und es müssen dann meist schon nebensächliche Motive sein, welche den Entschluss zur Verheirathung doch noch reifen lassen. Ebenso stehen die drei andern Gründe untereinander in Wechselwirkung. Wer wenig Aussicht hat, zur Verheirathung zu gelangen, macht sich von vornherein mit dem Junggesellenleben vertraut und entzieht sich der Gelegenheit zur Anknüpfung bräutlicher Verhältnisse, so dass schon der Zufall sein Spiel treiben muss, wenn er ihn doch noch in Hymens Fesseln schlagen soll. Wer erst in reiferen Jahren ans Heirathen denken kann, der verpasst die Zeit der jugendlichen Eindrucksfähigkeit, innerhalb deren so manches weibliche Wesen sein Herz hätte gewinnen können, und wenn er endlich soviel vor sich gebracht hat, dass er eine Familie zu gründen wünscht, so sieht er sich vergebens nach einem Mädchen um, in das er sich verlieben könnte, und wartet entweder, bis es ganz und gar zu spät ist, oder er schliesst aus äusserlichen Gründen eine Ehe ohne Liebe.

Heirathet ein Mann erst in reiferen Jahren, so wird er durchschnittlich ein älteres Mädchen zur Frau wählen, als wenn er jünger geheirathet hätte: es wird demnach die Zahl der Kinder in seiner Ehe schon um des Alters der Frau willen geringer sein; ausserdem aber tritt er nach kürzerer Ehedauer in ein Lebensalter ein, in welchem die Ehe ihre natürliche Bedeutung zu verlieren pflegt, auch wenn die Frau noch nicht aufgehört hat, fortpflanzungsfähig zu sein, so dass hier ein zweiter Grund für Verkürzung der natürlichen Kinderzahl zu Tage tritt. Da es nicht bloss auf die Zahl, sondern auch auf die Beschaffenheit der Kinder, auf die Schonung der Mutter für ihren weiteren Beruf, und auf die genügende Ausbildung derselben für die Erziehung der Kinder ankommt, so würde ich es keineswegs für einen idealen Zustand halten, wenn die Töchter der höheren Stände unmittelbar nach erreichter Pubertät in die Ehe träten; aber auch die Hinausschiebung des durchschnittlichen Heirathsalters der Mädchen auf das 26. bis 28. Lebensjahr ist unnatürlich, weil es ohne weitere Förderung ihrer Ausbildung ihre jugendliche Anpassungsfähigkeit verringert und mehrere Kinder, welche vom 21. bis zum 26. Jahr der Mutter hätten das Licht der Welt erblicken können, für immer ungeboren lässt.

Dieselben Motive, welche die Männer gar nicht oder erst in reiferen Jahren zum Entschluss der Verheirathung gelangen lassen, bewirken auch eine Scheu vor reichem Kindersegen. Wir sind bereits zu einem solchen Grade der Verwirrung und Verkehrung der Begriffe gelangt, dass unsern höheren Ständen die naturgemässe Kinderzahl einer normalen Ehe von jugendlich verbundenen gesunden und kräftigen Gatten als eine „kaninchenartige Fruchtbarkeit“ anstössig erscheint.[7] Wo solche Ansichten Platz gegriffen haben, müssen sie selbstverständlich eine Rückwirkung auf das mittlere Heirathsalter üben, insbesondere auf dasjenige der Frau; denn je länger ein Mädchen mit der Verheirathung wartet, oder ein je älteres Mädchen ein Mann zur Frau wählt, desto weniger Sorge vor allzu reichem Kindersegen brauchen sie zu hegen. Für den Mann ist die grössere oder geringere Kinderzahl wesentlich nur eine pekuniäre Frage, da die Frau doch allein die Lasten derselben zu tragen hat; für die Frau aber ist es eine Kardinalfrage des Leibes und der Seele.

Wo nun durch einen widernatürlichen Spiritualismus und abstrakten Idealismus verschrobene Ansichten in der Frauenwelt gewisser Stände grossgezogen werden, welche trefflich als Deckmantel der egoistischen Bequemlichkeit, Leistungsscheu und Genusssucht verwendbar sind, da bildet sich ein Geschlecht pretiöser und überspannter Egoistinnen, welche allenfalls wohl noch ein oder zwei Mal die Lasten der Mutterschaft auf sich nehmen wollen, weil sie anders auch der Freuden derselben nicht theilhaft werden können, welche dann aber auch nicht weiter von den Naturpflichten des Frauenberufs belästigt sein, sondern ungestört ihrer Behaglichkeit und ihren Amüsements leben wollen.

Nichts kann geeigneter sein, die Männer energisch von der Ehe abzuschrecken, als die Verbreitung solcher ebenso unsittlichen wie unnatürlichen Ansichten; denn wenn sie doch nur für wenige Jahre die Aussicht haben sollen, in einer naturgemässen Ehe zu leben, so ist dieser Preis wahrlich das Opfer ihrer Freiheit nicht werth, und wenn sie nachher doch nur ein naturwidriges Verhältniss mit einem aus Egoismus unsittlichen Weibe fortsetzen sollen, so können sie sich auch gleich mit unsittlichen Verhältnissen zu egoistischen Weibern begnügen, die wenigstens nicht mit pretiöser Ehrbarkeit und tugendhafter Ueberspanntheit prunken. Mädchen, welche zwar alle Vortheile der Frauenstellung durch die Ehe zu erlangen wünschen, aber nicht mehr die ehrliche und rückhaltslose Opferwilligkeit für alle ihnen von der Natur und dem socialen Gesammtinteresse auferlegten Pflichten besitzen, wollen den Mann, der sie heirathet, einfach im Handel betrügen, und es geschieht ihnen persönlich nur ihr Recht, wenn sie dabei die Betrogenen sind, d. h. sitzen bleiben.

Leider geschieht nur mit dieser nächstliegenden Lösung dem socialen Ganzen nicht sein Recht, und deshalb können solche überspannte egoistische Ansichten nicht entschieden genug zur rechten Zeit bekämpft werden. Die Mädchen können nicht früh genug lernen, dass sie ebensowenig wie die Männer geboren sind, um zu geniessen, sondern um zu dienen, nicht den Männern, sondern gleich diesen ihrem Beruf, und dass ihr einziger unmittelbarer Beruf darin liegt, dem Vaterlande möglichst viel möglichst tüchtige und wohlerzogene neue Bürger zuzuführen, um es im Kampf ums Dasein der Nationen konkurrenzfähig und siegreich zu erhalten.

Ist es denn nicht ein tief beschämender Gedanke, dass in allen modernen Kulturvölkern die bisherige Durchschnittszahl der ehelichen Geburten nicht ausreichen würde, um dieselben vor Rückgang und allmählichem Aussterben zu bewahren, dass z. B. das deutsche Volk seine Vermehrung seit dem Jahre 1815, durch welche allein es in den Stand gesetzt wurde, seine Existenz gegen Frankreich siegreich zu behaupten, lediglich den Opfern verdankt, welche die Mütter der unehelichen Kinder auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt haben? Ist es denn nicht ebenso beschämend für die höheren Stände, dass sie, die am ehesten in der Lage wären, für die Volksvermehrung ein Uebriges zu thun, in der Erfüllung dieser staatsbürgerlichen Pflicht hinter dem Durchschnitt weit zurückbleiben, dem Proletariat zu andern Lasten auch noch die Last aufbürden, den Ausfall ihrer Leistungen zu decken und dadurch eine umgekehrte natürliche Zuchtwahl, eine Erhaltung des mindest Entwickelten, inauguriren?

In dem unnatürlichen egoistischen Widerwillen vieler Mädchen der höheren Stände gegen eine opferbereite Erfüllung des Frauenberufs ist ein zwar verborgenes und sorgsam verhülltes aber doch hinreichend durchscheinendes Motiv aufgedeckt, welches die Männer von der Ehe mit Standesgenossinnen abschreckt, sobald sie klar genug blicken, um zu merken, dass es darauf abgesehen ist, sie im Handel zu betrügen, und dass sie in einer solchen Ehe vor die Wahl gestellt sind, entweder unter dem Druck pekuniärer Motive sich mit guter Miene in die Lage des Betrogenen zu finden, oder die Frau zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen auf Kosten des ehelichen Friedens und häuslichen Behagens. Es giebt aber auch offener zu Tage liegende Gründe, welche die Zunahme der Ehelosigkeit und Heirathsverspätung erklären, nämlich der immer allgemeiner werdende Hang, über seinen Stand hinaus zu leben.

Es ist unbestreitbare Thatsache, dass trotz einer rascheren Vermehrung der Bevölkerung die Lebenshaltung aller Stände in den letzten 150 Jahren ausserordentlich gestiegen ist. Unsere heutigen Arbeiter, welche über Unzulänglichkeit der Löhne klagen, können sich kaum einen Begriff davon machen, in welchem Elend ihre Urgrosseltern lebten; aber unser Mittelstand bis in die höchsten Berufsarten hinauf kann sich in seinen älteren Gliedern noch sehr wohl entsinnen, welche puritanische Einfachheit in den Häusern seiner Grosseltern nach den Mittheilungen der Eltern in deren Jugend geherrscht hat. Die Möglichkeit einer besseren Lebenshaltung aller Stände trotz schneller Volksvermehrung liegt ausschliesslich darin, dass jetzt die aufgespeicherte Sonnenkraft vergangener Jahrtausende, die wir mit den Steinkohlen aus der Erde graben, vermittelst unsrer Maschinen unverhältnissmässig viel mehr Gebrauchswerthe producirt, als dieselbe Volkszahl durch eigne Kraft und Handarbeit liefern könnte, und dass wir gegen einen überschüssigen Theil dieser Fabrikate die Bodenprodukte andrer Länder und Welttheile eintauschen können. Der Grund dafür, dass der Drang nach Steigerung des Wohllebens gegenwärtig so viel intensiver geworden und theilweise in eine krankhafte Genusssucht ausgeartet ist, liegt einerseits darin, dass die bedeutend vermehrte Klasse der sehr Reichen in dem produktiven Raffinement unsrer Zeit die Mittel zu einem höchst verfeinerten Wohlleben vorfindet und durch ihr Beispiel die andern Stände zur Nacheiferung anreizt, andrerseits darin, dass der demokratische nivellirende Zug unsres Zeitalters sich mehr als je gegen die Unterschiede des Komforts verschiedener Stände als gegen eine sociale Ungerechtigkeit auflehnt, und die Genüsse der Bevorzugten als das gleiche Recht für Alle fordert.

Wie überall sind auch hier Vortheile und Nachtheile verbunden. Die Intensität des Emporstrebens in eine günstigere Lebenslage, welche der Haupthebel des Kulturfortschritts durch Steigerung des Wettbewerbs und des Arbeitseifers ist, hängt selbst wieder wesentlich von der Intensität ab, mit welcher von jedem Stande die Theilnahme an den Genüssen und Vorzügen der über ihm stehenden Stände ersehnt wird und insofern ist diese Intensität ein Vorzug unsrer Zeit. Andrerseits liegt in ihr eine Steigerung der Gefahr, dass man die Zukunft, d. h. die reellen Chancen des socialen Emporsteigens der Familie, um der Gegenwart willen, d. h. um des vermehrten augenblicklichen Behagens willen preisgiebt, dass man die erstrebte Sache, d. h. die Gewinnung einer behaglicheren Lebenslage, dem blossen Schein ihres Besitzes opfert. In diesem Sinne wird dasjenige, was Hebel eines beschleunigten Kulturfortschritts sein sollte, zum Hinderniss des Fortschreitens der Familie, nämlich wenn der Leichtsinn, welcher die Mittel des Emporklimmens in momentaner Genusssucht verzehrt, und die Eitelkeit, welche den gleissenden Prunk und die hohle Prahlerei an die Stelle des wirklichen Besitzes einer günstigeren Lage setzen, sich hinzugesellen. Darum ist der Drang nach Emporsteigen nur insoweit wirthschaftlich gesund und social berechtigt und zweckmässig, als er die Kräfte zum Erwerb grösserer Mittel anspornt, aber verderblich, wo er mit den vorläufig zur Verfügung stehenden Mitteln das Ziel des Wunsches vorwegnimmt, d. h. zu unverhältnissmässigen Luxus führt. Wie ein unverhältnissmässig geringes Luxusbedürfniss zum Hemmniss des Kulturfortschritts wird und ein Volk zum Stillstand verurtheilt, so muss ein übermässiges, d. h. über die verfügbaren Mittel hinausgehendes Luxusbedürfniss zum kulturgeschichtlichen Rückschritt und endlich zum Ruin führen.

Was für ganze Völker gilt, das gilt nicht minder für einzelne Stände und Familien. Nichts muss so unfehlbar den Ruin des Grundadels beschleunigen, als dessen krankhafte Sucht, sich an Luxus nicht von dem Geldadel überflügeln zu lassen, und ein grosser Theil der Klagen über die zunehmende Verschuldung des Grossgrundbesitzes ist allein darauf zurückzuführen, dass die rasche Steigerung der Gütererträge doch noch weit überholt ist durch die Steigerung der Lebensgewohnheiten der unmittelbar und mittelbar von ihnen lebenden Familien. Der Dienstadel oder Beamtenstand klagt in den meisten Beamtenkategorien mit Unrecht darüber, dass die Steigerung der Gehälter mit der Entwerthung des Geldes nicht gleichen Schritt gehalten habe; seine sociale Stellung ist nur dadurch relativ ungünstiger geworden, weil die Lebensgewohnheiten des Geldadels und des mit ihm wetteifernden Grundadels seit einigen Menschenaltern sich ausserordentlich gesteigert haben, so dass er im Vergleich zu diesen ihm verwandten Ständen sich in derselben Lage höchst unzufrieden fühlt, mit welcher er früher sehr zufrieden war. Sogar der Officierstand, der am meisten Anlass hätte, jede Verweichlichung zu scheuen und in spartanischer Bedürfnisslosigkeit seine Ehre zu suchen, ist mehr und mehr in einen thörichten Wettstreit mit dem Geldadel gerathen, und hier wirkt jede Verirrung des Standesgeistes um so schlimmer, als der Einzelne weit weniger die Möglichkeit hat, sich gegen erkannte Unsitten aufzulehnen. Weil in allen Ständen mit Ausnahme des Geldadels die Ansprüche an das Leben schneller gewachsen sind als die Mittel ihrer Befriedigung, nur darum ist die Unzufriedenheit und die Klage über unauskömmliche Mittel jetzt so weit verbreitet.

Dieselben Stände, welche früher bei bescheidener Lebensweise Mittel genug übrig hatten, um eine reichliche Kinderzahl anspruchslos aber gut zu erziehen und noch einen Nothgroschen für die Familie zurückzulegen, verbrauchen jetzt bei gestiegenen Lebensansprüchen ein Einkommen von mindestens gleicher Kaufkraft entweder für sich allein oder für eine viel kleinere Familie, erziehen wenige, aber anspruchsvolle und verwöhnte Kinder und lassen ihre Hinterbliebenen in einer hilflosen, mit ihrer Verwöhnung um so bitterer kontrastirenden Lage zurück, weil die luxuriösere Lebenshaltung für Sparrücklagen zur Selbstversicherung nichts übrig lässt. Die so über ihren Stand hinaus gewöhnten Kinder sind dann die Heirathskandidaten der nächsten Generation. Ist es da ein Wunder, wenn die Söhne Bedenken tragen, sich zu verheirathen und ihren Arbeitsertrag für sich allein verbrauchen, und wenn die mittellosen Töchter dem Loose einer traurigen Jungfernschaft und oft genug dem Kreise der verschämten Armuth verfallen?

Auch in der Familie, ebenso wie im Stande und im Volke, ist der Tod, d. h. das Aussterben, der Sold der wirthschaftlichen Sünde. Wo noch ein natürliches sociales Solidaritätsbewusstsein herrscht, wirkt diese Erkenntniss als ein Gegenmotiv gegen die wirthschaftliche Verirrung; aber das ist gerade das Gefährlichste an der individualistischen Atomisirung und dem abstrakt-idealistischen Nivellement unserer Zeit, dass jedes Individuum nur an sich und seine Rechte auf das Leben, aber nicht an seine Gliedschaft in socialen Individuen höherer Ordnung und an seine Pflichten gegen diese denkt. Après nous le déluge! ist der Wahlspruch der selbstsüchtigen Genusssucht; mag die Welt hernach ohne mich weiter gehen, wie sie kann und will, wenn ich nur mein Leben genossen habe, so gut ich konnte! Hier enthüllt sich die sittliche Verirrung und Verkehrtheit als Wurzel der wirthschaftlichen. Familien, die ihre Mitglieder in diesem unsittlichen Egoismus sich verhärten lassen, verdienen auch aus sittlichem Gesichtspunkt, unterzugehen und durch neuaufstrebende Elemente ersetzt zu werden.

Glücklicher Weise sind solche extreme Erscheinungen noch keineswegs allgemein verbreitet, wenn auch in geringerem Maasse die Tendenz zu luxuriöseren Lebensgewohnheiten schon den ganzen socialen Körper inficirt hat. Es steckt auch in unsern höheren Ständen noch ein überwiegend gesunder Kern, und an ihn wende ich mich, um ihn durch die Erkenntniss, wohin die Verirrung der Zeit führen muss, zum Widerstande gegen einen bethörten Zeitgeist und Standesgeist zu ermuthigen und diesen Geist durch eine energische Reaktion in gesundere Bahnen zurückführen zu helfen.

Wenn ich vorher darauf hingewiesen habe, dass es vorzugsweise das weibliche Geschlecht ist, dessen Egoismus sich gegen die vorbehaltlose und opferwillige Erfüllung der ihm auferlegten Berufslasten zu sträuben in Gefahr ist, so erfordert die Gerechtigkeit die Anerkennung, dass es vorzugsweise das männliche Geschlecht ist, welches aus finanziellen Bedenken vor der Ehe zurückscheut. Denn wie das Weib den schwereren Theil der natürlichen Lasten zu tragen hat, so der Mann den schwereren Theil der socialen Lasten, d. h. die Beschaffung des Unterhalts für die ganze Familie. Das Mädchen, das sich verheirathet, muss dem Manne soweit vertrauen, dass er für den Unterhalt der Familie sorgen wird; sie hat mit darunter zu leiden, wenn sie sich geirrt hat, aber sie trägt keine Verantwortung dafür. Der Mann dagegen, der sich zur Ehe entschliesst, übernimmt die ganze Verantwortung für die Erhaltung der Familie und scheut vor dem Gedanken zurück, dieser Verantwortung nicht gewachsen zu sein. In finanzieller Hinsicht schreiten deshalb die meisten Mädchen geradezu leichtsinnig zur Ehe, auch wenn sie in andrer Hinsicht gar nicht leichtsinnigen Temperaments sind; sie werden dabei von einem gewissen Fatalismus der Pflichterfüllung getragen und von der beruhigenden Gewissheit, alle Verantwortlichkeit in dieser Hinsicht auf den Mann abwälzen zu können. Es liegt ihnen so viel daran, zur Erfüllung ihres natürlichen Berufs und zu den socialen Vortheilen der Frauenstellung zu gelangen, dass sie ihre kritische Besonnenheit bereitwillig zurückdrängen und sich gern einer Täuschung über die Zukunft hingeben, die sie bei jeder ihrer Freundinnen ohne Zweifel durchschauen würden. Sie sind demgemäss stets bereit, die Sorgen und Bedenken eines sonst willkommenen Bewerbers zu beschwichtigen und denselben ihrer Anspruchslosigkeit, Genügsamkeit, Arbeitslust und Opferwilligkeit zu versichern, um ihm den Entschluss zu erleichtern. Diese Versicherungen sind auch keineswegs Lügen, sondern gute Vorsätze, deren Erfüllung sie sich wirklich zutrauen; zumal wenn ein Mädchen liebt, so hält sie keine Beschränkung für zu gross, um als Hinderniss der Vereinigung mit dem Geliebten gelten zu dürfen.

Leider pflegt die gehobene Stimmung der Braut nicht für die Dauer vorzuhalten und oft sind alle die guten Vorsätze bloss Pflastersteine auf dem Wege zu einer ehelichen Hölle. Die alten Gewohnheiten behaupten ihr Recht, und wenn auch die Vernunft so weit die Oberhand behält, um die unvermeidlichen Entbehrungen zu ertragen, so fehlt dabei doch nicht bloss die Freudigkeit, sondern oft genug auch die blosse Geduld, und die mangelnde Zufriedenheit der Frau lässt auch die häusliche Behaglichkeit des Mannes nicht aufkommen. Bald ist es die Kleidung und der Putz oder Schmuck, bald der Charakter des Wohnorts, bald die Grösse der Wohnung, bald die Bedienung, bald die Kost, bald die Beschaffenheit des Umgangskreises, bald die Zerstreuungen und Vergnügungen, welche bei der neuen Lebensweise mit den früheren Gewohnheiten der Frau im Widerspruch stehen und durch welche ihre Unzufriedenheit erregt wird. Manchmal werden die alten Gewohnheiten durch neue verdrängt, aber meist behauptet die Erinnerung an die früher besessenen Annehmlichkeiten ihr Recht und verhärtet und verbittert sich in Bezug auf den einen oder den andern Punkt je länger je mehr. Schlimmer noch als offne Klagen und Vorwürfe wirkt auf den Gemüthsfrieden des Mannes die unausgesprochene ständige Unzufriedenheit der Frau, sowohl der mürrischen wie der sanft duldenden, und am schlimmsten ist die hysterisch angehauchte Bedrücktheit und Melancholie, welche stets mit dem Uebergange in wirkliches Gemüthsleiden droht, wenn ihr nicht der Wille geschieht und sie durch Zerstreuungen abgelenkt wird. Ist dem unbefriedigten Anspruch durch Geld abzuhelfen, so soll der Mann wo möglich seine schon voll angespannte Arbeitskraft überspannen, um demselben genug zu thun; will er aber gar das Geld, welches zu diesem Zwecke ausreichen würde, zur Selbstversicherung der Familie zurücklegen, so betrachtet die Frau das einfach als einen Raub an dem ihr Gebührenden. Reichen die Mittel ohnehin schon nicht aus, um irgendwelche Ansprüche der Frau zu befriedigen, so muss natürlich einer solchen Frau jeder Gedanke an weitere Vergrösserung der Familie als ein von dem rücksichtslosen Manne gegen sie geplantes Verbrechen erscheinen; denn nun verbinden sich in ihr der Egoismus in natürlicher und in wirthschaftlicher Hinsicht, um den Zweck der Ehe zu vereiteln. Ebenso staunenswürdig wie die Opferwilligkeit, die Energie und die Ausdauer der Leistungen sind, zu denen das Weib als uneheliche Mutter oder als Wittwe unter dem eisernen Zwang der Nothwendigkeit, für ihre Kinder zu sorgen, sich aufschwingen kann, ebenso grausam und unbarmherzig kann die egoistische Rücksichtslosigkeit sein, mit welcher dasselbe Weib alle Lasten dem Manne aufbürdet, so lange sie noch einen hat.

Das hier gezeichnete Bild ist glücklicher Weise nicht die Regel, sondern nur die Ausnahme, wenn auch keine ganz seltene; aber irgend etwas von den hier zusammengestellten Zügen wird man bei einiger Aufmerksamkeit häufiger entdecken als man denkt. Jeder Mann, der mit Heirathsgedanken umgeht, muss daran denken, dass eine solche Zukunft auch ihm blühen kann, und dass wenigstens die guten Vorsätze und Versicherungen seiner Erkorenen ihm ganz und gar keine Bürgschaft dagegen gewähren.

Bewunderungswürdig erscheint mir stets das Durchschnittsweib aus dem Volke, das ohne Dienstboten ihr ganzes Hauswesen allein besorgen, ihre Wochenbetten unter dem Beistand gefälliger Nachbarinnen erledigen, ihre Kinder selbst warten und pflegen, dabei noch oft die Rohheiten eines rücksichtslosen und zeitweise betrunknen Mannes ertragen und durch eignen Arbeitsverdienst zur Einnahme der Familie beisteuern muss, und das alles mit der Aussicht, im Falle der Wittwenschaft für ihre Erhaltung und für die Erziehung der Kinder mit ihren zwei Händen aufkommen zu müssen. Dieses Weib aus dem Volke trägt entschieden den schwereren Antheil an der Last des Lebens, und die Art, wie sie ihn meistens trägt, nöthigt uns volle Hochachtung vor ihrem sittlichen Werthe ab, welcher dem des Mannes meist ebenso überlegen ist, wie er in den höheren Ständen hinter diesem zurücksteht. An den unglücklichen Ehen und Scheidungen in den niederen Ständen trägt meist der Mann, an denjenigen in den höheren Ständen überwiegend die Frau die Schuld; in den ersteren ist entschieden die Frau, in den letzteren gewöhnlich der Mann der liebenswürdigere und innerlich gebildetere Theil.

Den Grund davon sehe ich wesentlich darin, dass die Mädchen und Frauen der höheren Stände durch geschäftigen Müssiggang systematisch verdorben, von dem Gedanken, dass Arbeiten und Dulden der natürliche Zustand des Menschen sei, entwöhnt und darauf hingedrängt werden, in der Bequemlichkeit und Vergnüglichkeit den Zweck ihres Daseins zu suchen. Ein fünfstündiger Mädchenschulunterricht mit zwei- bis dreistündiger häuslicher Arbeitszeit, einhalb- bis einstündigem Schulwege und nebenherlaufenden Privatstunden verbietet es, die Mädchen während der Schulzeit zu häuslichen Arbeiten heranzuziehen; wenn sie dann mit 15 bis 17 Jahren die Schule verlassen, so haben sie bereits gelernt, sich als Damen zu fühlen, welche für häusliche Arbeiten zu vornehm und zu gebildet sind, und wenn sie auch wirklich anders dächten, so sind in einem Hauswesen mit der entsprechenden Zahl von Dienstboten keine nennenswerthen Arbeiten da, welche die Hausfrau ihnen anweisen könnte. Vom 16. Jahre bis zur Verheirathung in den 20er Jahren sind sie somit zum Müssiggang förmlich gezwungen, wenn sie sich nicht zu einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Studium entschliessen, durch welches sie dem Beruf als künftige Hausfrauen immer mehr entfremdet werden. Das einzige, was sie im Durchschnitt lernen, das ist, ihre nutzlose Zeitvergeudung mit mehr oder minder Grazie zu verschleiern, sei es durch das Lesen der allerneuesten englischen und französischen Schundromane (der einzigen Frucht ihrer Sprachstudien), sei es durch Klavierklimpern, sei es durch zwecklose augenverderbende Handarbeiten.

Jeder Arbeitseifer, jedes Gefühl des Verpflichtetseins zu volkswirthschaftlichen Leistungen, jede Scham vor einer blossen Schmarotzerexistenz und unverdientem Wohlleben wird dabei systematisch ertödtet, und man kann sich nicht wundern, wenn die so erzogenen Mädchen vor dem Gedanken zurückschaudern, als Frau in ein Hauswesen eintreten zu sollen, wo ihnen zwar die grobe Arbeit durch eine Magd abgenommen wird, aber das eigentliche Kochen, das Schneidern ihrer eigenen Kleidung und derjenigen für die Kinder, und, was am schwersten wiegt, die tägliche und nächtliche Kinderpflege auf ihre eignen Schultern fallen würde. Das Höchste, wozu sie sich aufschwingen wollen, ist die Last der Leitung eines Hauswesens mit mehreren Dienstboten, deren Ansprüche an Gedankensammlung und wohlüberlegte Anordnung schon grell genug von der in der Mädchenzeit gewohnten passiven Bummelei abstechen; aber einen Mann zu nehmen, der nicht im Stande ist, ihnen Köchin und Kindermädchen zu halten, und alle Familiengarderobe durch fremde Hände anfertigen zu lassen, darin sehen sie mindestens ein so grosses Opfer, dass es durch ein lebenslängliches Aufhändengetragenwerden vom Manne nicht aufgewogen werden kann.

In der Regel denkt ein Mädchen beim Heirathen nur an den Brautstand, die Hochzeitkleider und die Honigmonde, und alle damit gegebenen Lasten ist sie willig, auf sich zu nehmen. Kommen nachher die Kinder hinzu, welche eine Kinderwärterin, Kinderkleider, vergrösserte Wohnung und Tafel verlangen, nun so ist das eben bloss Schuld des Mannes, für die er aufzukommen hat. Kann er das nicht in dem Maasse, wie das Behagen und die Bequemlichkeit der Frau es verlangen, so macht er dadurch diese zur Märtyrerin, oder er vergrössert vielmehr nur das Martyrium, welches die Frau durch die wiederholten Schwangerschaften, Entbindungen und Wochenbetten „um seinetwillen“ tragen muss. Dass in den höheren Ständen der Beruf des Mannes, durch welchen er die Mittel für die Erhaltung der Familie beschafft, ein viel grösseres Martyrium ist als derjenige einer alle ihre Pflichten erfüllenden Frau, dass er namentlich die Lebensdauer in viel höherem Grade abkürzt, das kommt dabei natürlich nicht in Betracht. Wie der Beruf den Mann allmählich aufreibt und seine Gesundheit untergräbt, entzieht sich in den früheren Stadien meistens der Beobachtung, wird auch wohl vom Manne geflissentlich ignorirt; wie dagegen der Beruf der Frau vorübergehende und später sich meist völlig wieder ausgleichende Störungen des Wohlbefindens hervorruft, das liegt auf der Hand, und die Frauen ermangeln selten, es in das rechte Licht zu stellen, wie „leidend“ sie durch Erfüllung ihres Berufs geworden sind, zumal wenn sie dabei „nervös“ oder gar „hysterisch“ sind.

Und wie viele Frauen der höheren Stände giebt es, die nicht nervös sind? Wie viele, welche körperlich der Erfüllung ihres Berufes noch vollauf gewachsen und im Stande sind, die Vereinigung von Arbeit und Kinderwartung am Tage mit jahrelanger nächtlicher Ruhestörung ohne unerträgliche Steigerung ihrer Nervosität zu ertragen? Durch das sinnlose Aderlassen der vorhergehenden Jahrhunderte sind wir zu einem blutarmen, bleichsüchtigen Geschlechte, durch das städtische Leben mit seinen künstlichen Erregungen und seinem Mangel an frischer Luft und Bewegung im Freien zu einem nervösen Geschlecht geworden, und in Folge der unvernünftigen Ueberanstrengung des zarter gebauten weiblichen Gehirns vom 6. bis zum 16. Jahr durch unsre höheren Töchterschulen und weiterhin durch die weiblichen Berufsstudien haben wir den durch das gesundheitswidrige Schnüren der letzten Generationen schon aus dem Gleichgewicht gerückten weiblichen Organismus der höheren Stände dahin gebracht, dass er zu seinen natürlichen Zwecken immer untauglicher geworden ist. Kein Wunder, wenn da der Geist anfängt, sich gegen die Erfüllung der Naturzwecke aufzulehnen, zu denen er den Körper unbrauchbar fühlt. Das nach Glück und Liebe sich sehnende Herz des Mädchens geräth in Widerspruch mit der Natur und wird fast unwillkürlich zu einem platonischen abstrakten Idealismus hingedrängt, in welchem es wähnt, ein Männerherz ohne die Naturbasis der Liebe sich dauernd zu eigen machen zu können; unsre ganze Mädchenerziehung, welche auf ängstliche gewaltsame Verschleierung und Ignorirung dieser Naturgrundlage und ihrer Weisheit und Würde ausgeht, unterstützt diese ihrem Egoismus so angenehme Verirrung und der Mann hat nachher die Kosten dieser künstlichen Selbsttäuschung zu tragen, indem sein naturgemässes Verhalten ihm als sinnliche Rohheit und rücksichtslose Barbarei in Rechnung gestellt wird. Wenn es so der Frau auch nicht gelingt, den Mann von seinem Unrecht gegen sie zu überzeugen, so überzeugt sie ihn doch hinlänglich von ihrer Naturentfremdung, Untüchtigkeit und Selbstsucht, stumpft hierdurch wie durch die quälende Unzufriedenheit mit ihrer Lage die anfängliche Liebe des Mannes für sie mehr und mehr ab, und gelangt so an einen Punkt, wo der erkaltete und ermüdete Mann dem Appell an seinen wirtschaftlichen Egoismus zugänglich wird. Die Folge ist dann die geringere Kinderzahl der Ehen der höheren Stände im Vergleich mit denen der niederen.

Die jungen Männer reflektiren wohl selten auf alle hier aufgeführten Umstände, aber sie haben doch eine mehr oder minder deutliche Kenntniss von der Naturentfremdung, körperlichen und geistigen Berufsuntüchtigkeit, Arbeitsscheu, Verwöhnung und Selbstsucht der Mädchen höherer Stände, denn sie kennen ja ihre Schwestern. Sie haben deshalb eine instinktive Furcht vor der Ehe, und ziehen es vor, mit Mädchenherzen vor der Ehe zu spielen, anstatt mit ihrem Herzen nach der Hochzeit spielen zu lassen. Sie fürchten mehr als in irgend einer früheren Kulturperiode die Liebe, welche sie verblenden könnte gegen das, was sie zu erwarten haben, schätzen ihre Junggesellenfreiheit um so höher, und hoffen, dass ihnen der „Reinfall“ auf ein vermögensloses Mädchen erspart bleiben wird. Wenn sich nun in dieser Hoffnung auch ein grosser Procentsatz täuscht, so ist doch solche generelle Abneigung der gebildeten Jugend gegen die Ehe mit einem vermögenslosen Mädchen ein höchst bedenkliches Zeichen der Zeit, ein Symptom von einem auch in der Männerwelt überwuchernden Egoismus, von Mangel an Familiensinn und socialem Pflichtgefühl. Kein Mann kann bezweifeln, dass es auch unter den vermögenslosen Mädchen seines Standes Ausnahmen genug giebt, dass er, wenn er durchaus in seinem Stande heirathen will, den Muth haben muss, nach diesen Ausnahmen zu suchen, dass es mit zu seiner Pflicht gehört, im Falle der Enttäuschung in der Ehe den Kampf mit der Selbstsucht der Frau aufzunehmen und die versäumte Erziehung derselben nachzuholen, dass er endlich selbst bei Erfolglosigkeit dieses Strebens seine Töchter anders erziehen und eine bessere sociale Zukunft heraufführen helfen soll.

Das Verschanzen hinter die weiblichen Fehler ist leider nur zu oft ein blosser Vorwand der männlichen Jugend, um ihrer Selbstsucht, d. h. dem Verbrauch ihres gesammten Einkommens für ihre Person, ungestört weiter fröhnen zu können. Wer seine ganze Einnahme für sich allein verbraucht, der schreckt natürlich davor zurück, plötzlich den Haupttheil derselben für eine Familie abgeben zu sollen; er verschiebt das Heirathen auf eine Gehaltserhöhung, hat aber, wenn diese kommt, nicht gerade eine bestimmte Frau in Aussicht und gewöhnt sich dann daran, auch das höhere Einkommen ganz für seine persönlichen Bedürfnisse zu verbrauchen. Uebermannt ihn eine wirkliche Liebe, so entschliesst er sich freilich zu Opfern und Einschränkungen und findet nachher meistens, dass ihm die Entbehrungen viel leichter geworden sind, als er sich vorher gedacht hat, gerade umgekehrt wie bei der Frau. Fehlt es aber zu der Zeit, wo sein Einkommen für eine Familie ausreicht, an einer rechten Liebe in seinem Herzen, die ihn über die kleinliche Selbstsucht hinweghebt — und diess ist nur zu oft der Fall — so wird die letztere bei vielen stark genug sein, sie von der Erfüllung ihrer socialen Bürgerpflicht durch Eheschliessung abzuhalten. Freilich giebt es noch junge Männer genug, die auch ohne eigentliche Liebesleidenschaft ganz gern bereit wären, sich erhebliche persönliche Einschränkungen aufzulegen, um des Familienglücks und des häuslichen Behagens theilhaftig zu werden, wenn sie nur noch den Glauben fassen könnten, dass dieses Glück ihnen mit den verwöhnten und anspruchsvollen Mädchen ihres Standes wirklich noch blühen könne, wenn sie nicht fürchten müssten, alle Opfer umsonst zu bringen und sich durch Fesselung an eine unzufriedene und missvergnügte Frau das Leben zu verbittern.

Die schonungslose Aufdeckung der Gründe, aus denen die vermehrte Ehelosigkeit und Heirathsverspätung und die verminderte Kinderzahl unserer höheren Stände entspringt, mag manchem Leser peinlich gewesen sein, aber sie hat wenigstens den Vortheil, die Punkte erkennbar zu machen, an welchen die Hebel zur Wiederherstellung gesunderer socialer Zustände angesetzt werden müssen.

Zunächst kann die Gesetzgebung etwas thun, nämlich die Prämie aufheben, welche auf der Ehelosigkeit steht in Folge des Umstandes, dass der Familienvater von seinem Einkommen trotz der erhöhten Leistungen für den Staat durch die Kindererziehung und trotz des höheren Beitrags zu den indirekten Steuern und Zöllen doch noch dieselben direkten Steuern zahlen muss, wie der Junggesell, und dass nach Intestaterbrecht ledige und verheirathete Erben gleichen Erbanspruch haben. Wir betrachten zunächst den ersten Punkt.

Ob ein Einkommen eine oder fünf Personen ernährt, müsste sich doch in der Steuerquote ausdrücken, d. h. der unverheirathete Steuerzahler müsste von dem gleichen Einkommen das Fünffache an direkter Steuer entrichten, wie der Familienvater, um einen billigen Ausgleich herzustellen. Wir können nicht zu dem Athenischen Gesetze zurückkehren, nach welchem der gesunde Bürger mit zurückgelegtem vierzigsten Lebensjahr zur „Zwangstrauung“ geführt wurde (wie bis vor Kurzem bei uns die Kinder zur Zwangstaufe), aber wir können unsern Bürgern die Eheschliessung dadurch als eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht einschärfen, dass wir die Entziehung von derselben ähnlich wie diejenige von gewissen Ehrenämtern der Selbstverwaltung durch Vervielfachung der direkten Steuern ahnden. Das Geschlecht kann hierbei keinen Unterschied begründen; denn in den steuerpflichtigen Jungfern, mögen sie im Einzelnen noch so unschuldig an ihrem Sitzenbleiben sein, muss die Entartung ihres Geschlechts im Ganzen gestraft werden, da die Gesetzgebung nicht individualisiren kann. Da die unteren Stufen der Klassensteuer ohnehin schon bei uns aufgehoben sind, und weitere Stufen der Aufhebung entgegen sehen, so würden die von ihrem Arbeitsertrag lebenden Jungfern von einer solchen Massregel ebensowenig betroffen werden, wie die niederen Stände überhaupt, und auf weiblicher Seite nur die besser situirten Rentnerinnen darunter zu leiden haben, die es vertragen können.[8] Da die Entziehung von der socialen Pflicht der Familiengründung um so gemeinschädlicher und strafbarer ist, je wohlhabender die ledigen Individuen sind, so wäre es sogar nicht mehr als billig, den Coefficienten für die Vervielfachung der Steuer progressiv zu machen; denn je grösser die Wohlhabenheit, desto strafbarer ist die Entziehung von der Pflicht der Familiengründung und desto nachtheiliger wirkt die durch sparsame Proliferation verursachte Vermögensanhäufung. In den niederen Ständen, wo die Vermehrung schon eher zu schnell als zu langsam ist, hat man durch Aufhebung aller Erschwerungen und Unkosten der Eheschliessung und durch die theils schon durchgeführte, theils in Aussicht stehende Aufhebung des Schulgeldes alles gethan, um die Vermehrung noch zu befördern; in den höheren Ständen, wo die Vermehrung erschreckend hinter dem Nothwendigen zurückbleibt, scheut man bis jetzt vor der natürlichsten Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit durch die Vervielfachung der direkten Steuern der Ledigen zurück.

Wir kommen nun zu dem zweiten Punkt, nämlich zu der Unbilligkeit, welche darin liegt, dass ledige und verheirathete Kinder gleichviel erben. Die alten Jungfern, welche eine zwecklose Drohnenexistenz im Staate führen, und die Junggesellen, welche ausser ihrer direkten Berufsarbeit keine socialen Leistungen für den Staat aufzuweisen haben, verdienen nicht, von der Rente des gemeinsamen Familienvermögens den nämlichen Antheil zu verbrauchen, wie ihre verheiratheten Geschwister, welche durch ihre Kinder gezwungen sind, für ihre Person bei gleicher Einnahme viel beschränkter zu leben. Wenn auch die Vermögens-Antheile der Ledigen später auf ihre Neffen und Nichten mitübergehen, so gelangen sie doch meistens zu spät in deren Hände, um denselben noch mit ihrem vollen volkswirthschaftlichen Nutzen zu gut zu kommen, und was weit schlimmer ist, die Rente derselben ist für die Lebensdauer der Erbonkel und Erbtanten dem social activen Theil des lebenden Geschlechtes verloren gegangen und hat durch die unverhältnissmässige Erhöhung des Wohllebens, des Komforts und des Luxus der Niessnutzer als augenscheinliche Prämie ihrer Ehelosigkeit gewirkt. Umgekehrt würde mancher egoistische Junggeselle sich eher zur Verheirathung entschliessen und manches wohlhabende wählerische Mädchen vorsichtiger in der Austheilung ihrer Körbe und maassvoller in ihren Ansprüchen werden, wenn sie wüssten, dass die Hälfte der noch zu erwartenden Erbschaften ihnen verloren geht, falls sie ledig bleiben. Um diess zu erreichen, müsste das Intestaterbrecht dahin abgeändert werden, dass unter verwandtschaftlich gleich nahe stehenden Erbberechtigten die Ledigen nur den halben Erbanspruch von demjenigen der Verheiratheten haben sollen. Diejenigen Ledigen, welche beim Erbfall noch nicht das 35. Lebensjahr zurückgelegt haben, müssten beanspruchen können, dass ihnen die andere Hälfte ihres Erbtheils sichergestellt werde für den Fall, dass sie sich bis zu dem genannten Alter verheirathen, wogegen nach Ueberschreitung dieser Altersgrenze der sichergestellte Theil unter die verheiratheten Miterben zur Vertheilung gelangen würde. Wem diese Bestimmung missfiele, dem bliebe es unbenommen, testamentarisch anders zu verfügen; da aber der Erbgang thatsächlich zum grossen Theil nach Intestaterbrecht erfolgt, so würde eine Aenderung in diesem immerhin einen beträchtlichen realen Einfluss haben.

Für wichtiger als den realen Einfluss würde ich übrigens die moralische Wirkung solcher gesetzlicher Bestimmungen halten, insofern sie im Volke das Bewusstsein wecken und stärken würden, dass die social passiven und social aktiven Theile der Gesellschaft einen so verschiedenen socialen Werth für die Gesammtheit haben, dass sie nicht mit gleichem Maasse gemessen werden dürfen. Der Satz: „wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ muss wenigstens insoweit wieder zu Ehren kommen, dass die sociale Berufslosigkeit der Missachtung preisgegeben wird, wo sie verschuldet ist, dass kouponschneidende Müssiggänger und Müssiggängerinnen nicht mehr der ehrlichen Arbeit zum Hohn ein luxuriöses Wohlleben führen, sondern auf ein bescheidenes Auskommen beschränkt werden, und dass diejenigen, welche die staatsbürgerliche Ehrenpflicht der Familiengründung nicht erfüllt haben, auch nicht gleiche Rechte wie ihre leistungsfähigeren und leistungswilligeren Mitbürger zu besitzen verdienen. Der behaglich lebende Junggeselle muss aufhören, sich vergnügt in die Hände zu reiben, sich seiner Pfiffigkeit zu rühmen, und hohnlachend auf den dummen Tropf herabzusehen, der sich im Schweisse seines Angesichts für seine zahlreiche Familie plagt. Die spöttische Geringschätzung, welche schon jetzt wegen ihrer Berufslosigkeit oft unverdient genug auf der alten Jungfer lastet, muss auch auf den körperlich heiratsfähigen alten Junggesellen übertragen werden, mit doppelter Wucht, weil er nicht auf das Gewähltwerden zu warten braucht, sondern selber die Wahl frei hat; sie muss sich zum sittlichen Unwillen steigern, wenn die Entziehung von der socialen Ehrenpflicht der Familiengründung sich beim Junggesellen mit berufsloser Unthätigkeit paart, aus welcher man der alten Jungfer unter den heutigen Verhältnissen kaum einen Vorwurf machen kann.

Wenn auf diese Weise das Gefühl der Verpflichtung zur Familiengründung in der männlichen Jugend wieder geweckt und die Entziehung von dieser Ehrenpflicht wieder zu einem Gegenstande der Scham gemacht worden ist, dann werden auch die jungen Männer mit ganz anderen Augen auf ihre Zukunft blicken lernen und ihre Gegenwart mit Rücksicht auf diese Zukunft zu gestalten suchen. Jetzt, wo sie für sich leben, halten sie es so sehr für das Normale, ihre ganze Einnahme zu verbrauchen, dass ihnen das Gegentheil gar nicht in den Sinn kommt; dann, wenn sie ihre Junggesellenzeit nur als Vorstufe zu derjenigen des Familienvaters ins Auge fassen, werden sie von vornherein ihre Gewohnheiten nach Maassgabe der letzteren einzurichten haben. Von seelenmörderischen Lastern, wie dem Spiel, werden sie sich viel leichter frei halten, wenn ihnen die Perspektive des Familienlebens als Ziel vorschwebt; die Kosten für Verhältnisse zweifelhaften Charakters werden sie sich ebenfalls auf Grund des näher gerückten ehelichen Lebens lieber ersparen, womit dann wiederum der Hauptantrieb zu kostspieligem Kleiderluxus in Wegfall kommt. Je mehr sie das Bewusstsein haben, sich für künftiges Familienleben vorzubereiten, desto mehr werden sie den Familienverkehr der Kneipe vorziehen, desto mehr wird die Verführung der Kneipe zur Gewöhnung an übermässige Fleischnahrung, Trinken und Rauchen zurücktreten, desto weniger werden sie von ihrer Nachtruhe der Erholung opfern und desto besser werden sie für ihre Gesundheit und die Erhaltung ihrer Nervenkraft sorgen. Glücklicherweise beginnt das Rauchen in der gebildeten Jugend jetzt ebenso aus der Mode zu kommen, wie das Tabakkauen und Schnupfen es schon lange ist, und gegen das sinnlose Trinken erhebt sich aus studentischen Kreisen selbst ebenso eine Reaktion wie aus medicinischen Kreisen gegen den eine Zeitlang begünstigten übermässigen Fleischgenuss. Wer aber an gesundheitsgemässe gemischte Kost gewöhnt ist und weder raucht, noch trinkt, noch spielt, der hat für seine Person kaum noch ein Opfer zu bringen nöthig, wenn er zur Ehe schreitet, der wird auch vor der Ehe nicht in Versuchung gewesen sein, sein ganzes Berufseinkommen für sich zu verbrauchen, sondern wird zeitig angefangen haben zurückzulegen, sei es in Form von Ersparnissen oder von Alters- und Lebensversicherung oder sonst wie. Ein solcher Mann wird beim Uebergang zum Familienleben nur gewinnen, vorausgesetzt, dass er ein gesundes, arbeitsfähiges, arbeitswilliges und anspruchsloses Mädchen wählt.

Wenn es bei einem gesunden Zeitgeist und Standesgeist das Natürlichste ist, ein solches Mädchen in seinem Stande zu suchen, so muss dies bei einem korrumpirten Standesgeist, bei einem zur Unsitte gewordenen Leben über den Stand hinaus, ebenso bedenklich erscheinen wie unter normalen Verhältnissen das Heirathen über seinem Stande. Niemand darf sich für einen Herzenskündiger halten, am wenigsten, wenn Amor ihm die Binde um die Augen gelegt hat; deshalb wird Niemand sich zutrauen dürfen, den Charakter seiner Erkorenen so zu durchschauen, dass er sich auf Grund ihrer guten Vorsätze gegen jeden Rückfall in luxuriösere Gewohnheiten, als sie bei ihm fortsetzen kann, gesichert halten dürfte. Es bleibt also bei der Trüglichkeit der subjektiven Diagnose dem Heirathskandidaten nur das objektive Merkmal übrig, ob die bisherigen Gewohnheiten, welche seine Erwählte in der Lebenshaltung ihres Elternhauses sich angeeignet hat, nicht über das Maass von Komfort hinausgehen, welches er ihr gewähren kann. Ist dies der Fall, so muss er sich darüber klar sein, dass auch die beste und bescheidenste Frau, die sich willig in die ihr neuen, einfacheren Verhältnisse findet, doch nie aufhören wird, ihr Herabsteigen als ein ihm dargebrachtes Opfer zu empfinden, welches vorweg durch einen Ueberschuss an Liebe über die sonst zu verlangende hinaus ausgeglichen werden muss. Für den Mann ist es ein Leichtes, das Weib seiner Wahl zu sich emporzuheben, da die meisten Frauen sich mit wunderbarem Geschick höheren Ansprüchen anzupassen und in einem höheren Kreise heimisch zu machen verstehen; dagegen fällt es dem Weibe unendlich schwer, sich zu dem Manne ihrer Wahl so herabzulassen, dass er es nicht mehr als Herablassung fühlt. Die Frau vergleicht niemals die Lage, in welche sie ohne die geschlossene Ehe nach dem Tode ihrer Eltern gekommen sein würde, mit der in der Ehe ihr zu Theil gewordenen, sondern immer nur diejenige, welche sie als Mädchen thatsächlich im Elternhause durchlebt hat; denn die Frau kümmert sich nicht um abstrakte Möglichkeiten der blossen Vorstellung, sondern hält sich an die ihrem Gedächtniss anschaulich eingeprägte Erfahrung als allein reell in Betracht kommendes Vergleichsobjekt. Fällt dieser Vergleich für die Gegenwart ungünstig aus, so hilft kein Hinweis auf das, was inzwischen vermuthlich an deren Stelle getreten sein würde, denn die Möglichkeit bleibt ja unbestreitbar, dass sie vielleicht auch noch eine bessere Partie hätte machen können.

Will also der Mann sicher gehen, so muss er seine Wahl auf solche Familien seines Standes beschränken, welche der Verirrung des Zeitgeistes erfolgreich Widerstand geleistet und ihre Töchter so einfach gehalten, so anspruchslos erzogen und so zur Arbeitsamkeit gewöhnt haben, dass sie das ihnen dargebotene Loos an seiner Seite ohne Herablassung und ohne Umlernen in ihren Gewohnheiten annehmen könne. Ein Mann, dessen voraussichtliche Einnahme mit 30, 40, 50 und 60 Jahren die Höhe von 30, 40, 50 und 60 hundert Mark nicht übersteigt (wie dies durchschnittlich bei unsern meisten höheren Berufsarten thatsächlich nicht der Fall ist), kann schlechterdings nur mit einer Frau zufrieden und behaglich leben, welche fähig und willens ist, ihre eigene Köchin, Kinderwärterin und Schneiderin zu sein und sich nur für die grobe Hausarbeit eine Hülfe zu halten. Eine solche wird er aber nur in einem Hause suchen dürfen, das selber mit höchstens einem Dienstboten oder womöglich ohne solchen mit einer blossen Aufwärterin auskommt, und auch sonst in Kost, Kleidung, Wohnung, Reisen u. s. w. sich der grössten Bescheidenheit befleissigt, keinesfalls aber in einem solchen, wo die erwachsenen Töchter gewohnt sind, sich bedienen zu lassen, statt selbst den Eltern und dem Ganzen der Familie zu dienen. Findet er aber keine solche Familie in seinem Stande, oder doch keine, deren Töchter sein Herz zu gewinnen vermögen, so soll er darum sich nicht von seiner Pflicht entbunden erachten, sondern den einfachen Ausweg einschlagen, so weit von seinem Stande herabzusteigen, als die Gemüthserziehung und Charakterbildung der Töchter noch ausreichend scheint, um seinen Kindern die nothwendige mütterliche Erziehung zu sichern.

Würde das erstere allgemein unter der männlichen Jugend, so würden alle über ihren Stand hinaus lebenden Familien damit bestraft, dass ihre Töchter sitzen blieben, und nur die vernünftigen erhielten in der ausnahmsweisen Verheirathung ihrer Töchter die Prämie für den Muth und die Ausdauer ihres Schwimmens gegen den Strom. Würden an Stelle aller Töchter der über ihren Stand hinaus lebenden Familien von den jungen Männern Töchter aus geringerem Stande gewählt, so würde der korrumpirte weibliche Theil der höheren Stände von der Fortpflanzung ausgeschlossen, ohne dass darum die in dem männlichen Theil derselben Stände niedergelegten erblichen Eigenschaften dem Kulturprocess mit verloren gingen; an Stelle der Blutserneuerung des Standes durch Einrücken von ganz neuen Elementen aus den niederen Ständen träte dann eine halbseitige Blutsauffrischung durch Konnubium mit den minder entarteten Töchtern der nächstniederen Stände. Diese halbseitige Blutsauffrischung hat jedenfalls vor der gänzlichen Blutserneuerung des Standes den Vortheil, dass die durch Vererbung angehäuften Eigenschaften wenigstens des männlichen Theils für die weitere Betheiligung des Standes an der Kulturarbeit konservirt werden; aber sie macht die Forderung nicht überflüssig, dass man Mittel und Wege aufsuchen müsse, um wo möglich auch die weibliche Hälfte der höheren Stände vor einer solchen Ausschaltung zu bewahren.

Das bei weitem wirksamste Mittel würde jedenfalls das Bewusstsein von der drohenden Ausschaltung durch Verheirathung aller Männer mit Mädchen geringeren Standes sein; denn der letzte Grund für das Drängen gerade des weiblichen Geschlechts nach Luxus ist doch schliesslich nur die Hoffnung, durch solchen Schein einer Erhabenheit über das Durchschnittsniveau ihres Standes die Männer zu blenden und für sie anziehender und begehrenswerther zu werden. Sobald die Ueberzeugung im weiblichen Geschlecht allgemein würde, dass dieses Streben den umgekehrten Erfolg hat, würde dessen Nerv gelähmt sein. Der Irrthum aber, durch welchen die Mädchen bisher zu diesem verkehrten Verfahren sich haben verleiten lassen, entspringt aus der Verwechselung zwischen der Anziehungskraft, die ein Mädchen auf einen Mann zur vorübergehenden Unterhaltung ausübt, und derjenigen, welche sie auf einen solchen als Heirathskandidaten ausübt. Nur die erstere macht sich den Mädchen in jeder Gesellschaft und auf jedem Balle sinnlich wahrnehmbar, während die letztere sich in ihren Ursachen dem Verständniss der Mädchen zu sehr entzieht. Aber ein wenig Nachdenken könnte sie doch lehren, dass die am meisten umschwärmten Löwinnen der Bälle und Landpartien ebenso oft und noch öfter sitzen bleiben als die unbeachteten und unscheinbaren Wegeblümchen. Eine grosse Schuld der Bestärkung in diesem Irrthum tragen leider die Mütter, indem sie nach dem Eintritt in die Ehe nicht aufhören wollen, auf die zum Theil dem Luxus der Erscheinung zugeschriebenen gesellschaftlichen Erfolge zu verzichten, vielmehr den Verlust der jugendlichen Reize durch Steigerung der Toilette zu ersetzen suchen. Solchen Müttern geschieht dann ganz Recht, wenn sie das ihren Töchtern gegebene Beispiel mit deren Sitzenbleiben büssen müssen.

Man kann sagen, dass der letzte handgreifliche Grund unserer verschrobenen Weiber in dem höheren Töchterschulwesen liegt, das sich erst in dem letzten halben Jahrhundert entwickelt hat. Könnten wir diese Entwickelung mit einem Streich rückgängig machen, und unsere Töchter auf das Niveau der Volksschulbildung, mit dem unsere Grossmütter sich begnügen mussten, zurückschrauben, so würden sie ebensowenig, wie diese es thaten, sich für zu vornehm und zu gebildet zur Erfüllung ihrer natürlichen und socialen Pflichten, zur Kinderpflege und Hausarbeit halten. Hat doch selbst die Jungfernfrage nur dadurch ihre Schärfe bekommen, dass die Jungfern der höheren Stande nicht mehr wie früher in den Hauswesen ihrer Verwandten arbeiten und dienen wollen. Alle Halbbildung ist ein Fluch und nicht ein Segen; unsere höhere Töchterschulbildung aber ist Halbbildung der schlimmsten Art und erzeugt naturgemäss auch die Folgen einer solchen.

Nun lässt sich aber eine fünfzigjährige geschichtliche Entwickelung nicht so ohne Weiteres annulliren, und es sind ja auch in der Töchterschule berechtigte und der Pflege werthe Elemente vorhanden, welche man nicht mit der Wurzel ausreissen sollte, selbst wenn man es könnte. Ich begnüge mich hier mit Aufstellung der Forderung, dass der Unterricht bis zum 14. Jahre nur 4 Stunden täglich, nachher nur 3 Stunden (mit Ausschluss von Rechnen und Gesang) umfassen darf, dass nur eine fremde Sprache (die französische) getrieben werden und dass für die häuslichen Arbeiten nicht mehr als eine Stunde in Anspruch genommen werden darf. Hierdurch würde die gesundheitsschädliche Ueberanspannung der Mädchengehirne beseitigt und die Möglichkeit einer zunehmenden häuslichen Nebenbeschäftigung der Schulmädchen eröffnet. Eine fakultative Ausdehnung der Schulzeit auf 11–12 Jahre mit nur 2 täglichen Unterrichtsstunden in den beiden letzten Jahren würde den jetzt so schroffen Uebergang von der Schule zur häuslichen Selbstthätigkeit allmählicher machen und der Schule erst Gelegenheit geben, Disciplinen wie Kunstgeschichte mit wirklichem Nutzen zu pflegen, die jetzt nur mehr als schöne Aushängeschilder in den Schulprogrammen prangen und bloss den Mädchen mit dem Glauben an die erlangte Bildung den Kopf verdrehen.

Sache der Mütter ist es, die Töchter sowohl in den Schuljahren mit abnehmender Schulzeit wie nach beendigter Schulzeit mit Ernst und Strenge zu geordneter und nützlicher häuslicher Thätigkeit anzuhalten, Sache der Väter, ebensowohl den heranwachsenden Töchtern wie den heranwachsenden Söhnen gegenüber die Hand auf den Beutel zu halten, damit sich beide nicht frühzeitig an ein Maass von Ausgaben gewöhnen, von dem nach der Verheirathung oder nach des Vaters Tode zurückstehen zu müssen sie später als schmerzliche Entbehrung empfinden würden. Wenn jeder Familienvater seiner Pflicht eingedenk bleibt, den Etat des Hauswesens niemals blos nach den augenblicklich verfügbaren Mitteln einzurichten, sondern immer zugleich die Zukunft der Familie im Auge zu behalten, dann wird sich ganz von selbst eine Einrichtung des Hauswesens ergeben, welche sowohl die Söhne wie die Töchter für ihre künftige Aufgabe eigener Familiengründung vorbereitet.

V.
Die heutige Geselligkeit.