Der Polizeiagent Blau

Blau war Agent und Lockspitzel der politischen Polizei. Er gehörte im Aufstand vom Januar 1919 zur Besatzung der Büxensteindruckerei und hatte auch ein Auto beschlagnahmt. Nach dem Sturz der Räterepublik war er in München tätig und gab sich dort als flüchtiger, unterstützungsbedürftiger Kommunist aus. (Dritter und vierter Verhandlungstag.) Er wurde erkannt und nach Berlin gelockt. Dort wurde er in einer Kommunistenversammlung am 1. August 1919 als Spitzel festgestellt; wollte jedoch einen Gegenbeweis antreten. Er übernachtete mit Hoppe bei einem gewissen Pohl. Dort erschien dann nach Angabe Hoppes ein nicht ermittelter Polizeiagent und bot Hoppe Gift an, um Blau umzubringen. (Dritter Verhandlungstag.) Am nächsten Tag übernachteten Blau und Hoppe in der Wohnung Winklers. Dort erschienen nach Angabe Hoppes drei Leute, darunter wahrscheinlich der Polizeiagent Schreiber, boten ihm dieselbe Flasche Morphium an und forderten, man müsse mit Blau Schluß machen. Daraufhin habe er die Wohnung verlassen, sei jedoch zurückgekehrt. Unterdessen sei Blau ermordet worden. Die Leiche wurde dann in den Kanal geworfen. Dort wurde sie am 7. August gefesselt gefunden.

Am 24. Juni 1920 begann der Prozeß. Fichtmann und Hoppe waren wegen Mordes, Winkler wegen Beihilfe angeklagt. Fichtmann trat einen Alibibeweis an. Der Hauptbelastungszeuge Toifl sagte aus, es gebe eine organisierte Terroristengruppe. Doch mußte er sich sagen lassen, er sei der Anführer bei einem Raubüberfall auf den Diamantenhändler Orlowski gewesen und habe hierzu Waffen von der Reichswehr besorgt. Seine Behörde habe ihm sogar am Schluß noch gestattet, das geraubte Geld zu behalten. Ueber alle diese Dinge befragt, verweigerte er die Auskunft. Er gab zu, versucht zu haben, eine militärpolitische Abteilung der Kommunistischen Partei zu gründen und Befehle zu Ueberfällen auf Druckereien weitergegeben zu haben. (Sechster und siebenter Verhandlungstag.) Nach Aussage des Wachtmeisters Henke hatte die Garde-Kavallerie-Schützendivision allein 110 Spitzel. (Dritter Verhandlungstag.)

Am 5. Juli wurde Fichtmann freigesprochen. Hoppe bekam wegen Beihilfe zum Totschlag unter Ablehnung mildernder Umstände 6 Jahre Zuchthaus, Winkler wegen Beihilfe 3 Jahre Gefängnis. Gegen die stark belasteten Polizeispitzel Schreiber und Toifl wurde kein Verfahren eingeleitet. (Eingehende Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.)