Eine Frau als Zielscheibe

Georg Kling und seine Tochter Marie Kling taten am 2. Mai in Giesing freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden versehen. Am 3. Mai wurde Georg Kling auf die Polizeistation Tegernseer Landstraße transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblich Munition getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler behauptete, Marie habe mit der Sanitätsflagge den Roten Zeichen gegeben. Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von Regierungstruppen freigesprochen und sollte am 4. Mai entlassen werden. Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim abgeführt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe verwendet wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhandlung gegen die Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit waren die Akten »verloren« gegangen.

Peter Lohmar, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, erschossen. Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen. Das Verfahren ist eingestellt.

Der Bankbeamte Hans Bulach wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeblich auf der Flucht erschossen.

Der Tagelöhner Theodor Kirchner aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen, obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.

Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu. Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: »Als Kirchner erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken, naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden ...«

Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht schwebt.

Der Privatier Christian Frohner, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport vom »Standgericht« in der Hofbräuhaushalle zur Befehlsstelle der Gruppe Siebert von dem ihn begleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des Tumultschadenausschusses stellte fest, daß die Erschießung »angeblich aus Notwehr« erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.

Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des Tumultschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum ordentlichen Gericht ist anhängig.

Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde eingestellt, weil ein Zeuge nicht auffindbar gewesen ist. Derselbe Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.

Der Monteurhelfer Leonhard Dorsch, am Feuerbachl 6, wurde nach den der Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Feststellungen vom Militär am 4. Mai verhaftet, »da er der Zugehörigkeit zur Roten Armee verdächtig war«. Er wurde zunächst einem Gerichtsoffizier in der Wache des 16. Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später »auf nicht aufgeklärte Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch« erschossen. Kein Verfahren.