Geschichte der Geheimorganisationen
Die Geheimbünde sind erwachsen auf dem Boden der Deutschen Vaterlandspartei. Nach der Revolution sammelten sie sich wieder in den offiziell unpolitischen Bürgerräten, Einwohnerwehren, Freikorps. Den größten Sammelherd, aus dem pilzartig die Geheimorganisationen entsprangen, bildete das Baltikumabenteuer. Unter einem angeblichen Fürsten Awalow-Bermondt und unter dem Grafen v. d. Goltz bildeten sich Armeen, z. B. die eiserne Division, die sogar eigenes Papiergeld (gedeckt durch die der deutschen Regierung gehörigen Waffenvorräte) ausgaben. Die Hoffnung auf Land trieb viele demobilisierte Soldaten dazu, sich von den von der deutschen Regierung öffentlich unterstützten Verbänden anwerben zu lassen. Nach dem kläglichen Scheitern des zuerst gegen die Bolschewisten, dann gegen die lettische Regierung geführten Kampfes fluteten die Baltikumer nach Deutschland zurück. Sie waren die Grundlage für den Kapp-Putsch, der ja auch mit der Fiktion des Kampfes gegen den Bolschewismus inszeniert wurde. Kaum war er gescheitert, so rief die Ebertregierung, die vor den aufrührerischen Truppen hatte flüchten müssen, dieselben Truppen zum Kampf gegen die Arbeiter ins Rheinland. Natürlich mußten so die am Kapp-Putsch beteiligten Truppen dieses Unternehmen für vollkommen legal halten.
Die Freikorps wurden zum großen Teil auf Betreiben der Entente aufgelöst. Dies ging nicht immer einfach vor sich. So sollte z. B. in Soest im Juni 1920 die Maschinengewehrkompagnie Libau (eine baltische Formation, die seit dem November 1919 in Deutschland verpflegt wurde) aufgelöst werden. Sie leistete Widerstand und es kam zu einer Schießerei mit der Reichswehr, bei der fünf Reichswehrsoldaten getötet und mehrere schwer verwundet wurden. Vor dem Kriegsgericht in Münster kam es zur Verhandlung. Die Baltikumer gaben an, sie hätten geglaubt, Bolschewiki vor sich zu haben und wurden auf Grund dieses Putativ-Spartakismus freigesprochen. (»Freiheit«, 23. Juni 1920.)
Dagegen wurde ein Soldat namens Kaiser, der sich nach dem Kapp-Putsch unerlaubt aus der Ehrhardt-Brigade entfernt hatte, weil er von einem Offizier mißhandelt worden war, zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. (Preuß. Landtag, 22. Mai 1922.) Auf eine Interpellation antwortete die Regierung, die Strafe bestehe zu Recht, weil die Marinebrigade des Kapitän Ehrhardt eine Truppe im Sinne des Militärstrafgesetzes gewesen sei.
Aus dem Lebenslauf der einzelnen Individuen kann man den Werdegang der ganzen illegalen Bewegung studieren. Ein großer Teil der Mitglieder, soweit sie bekannt geworden sind, war nicht im Feld, weil sie damals noch zu jung waren. Zum Teil dienten sie als Hilfsdienstpflichtige oder als Jugendwehr. Dann wurden sie Mitglied einer Einwohnerwehr, kämpften in Freikorps gegen die bayerische Räterepublik, dann im Baltikum, machten den Kapp-Putsch mit und zuletzt finden wir sie beim Selbstschutz in Oberschlesien.