Hans Paasche

Hans Paasche war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt, das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte, verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober 1920.)

Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt, sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen. Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien, fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants Koppe eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung von zwei Offizieren durchgeführt wurde.

Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl. Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920), erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze Diekmann ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern (»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete folgendermaßen:

»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.

Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich verantwortlich zu machen ist.

Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.

Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«

Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.