Stadtverordneter Futran

Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter, die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der »neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.

In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft unter Führung von Futran aus den dort liegenden Beständen bewaffnet. Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei, bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte, daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte, die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte, zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:

»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants Kubich im Hofe der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der 4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier; Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«


Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der Arbeiter W. Dürre auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner der Arbeiter Fritz Kegel. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der Arbeiter Karl Gratzke und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl Wienecke ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil sie Waffen versteckt hatten.

Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu erlangen, sind gescheitert.