Weimarer Verfassung und Wirklichkeit

Formal hat sich in Deutschland wirklich etwas geändert. Denn seit der Weimarer Verfassung ist Deutschland nominell eine Demokratie. Danach geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft, niemand darf seinem gesetzmäßigen Richter entzogen werden. Die Militärgerichtsbarkeit ist aufgehoben. Alle Deutschen sind vor dem Gericht gleich. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sind spätestens am darauffolgenden Tage davon in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchem Grunde die Entziehung der Freiheit angeordnet ist. Das Brief-, Telegraph- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich. Eine Zensur findet nicht statt. In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben.

Wer diese herrlichen Bestimmungen, wie sie in der Weimarer Verfassung niedergelegt sind, liest, wird schwerlich daran zweifeln können, daß Deutschland eine vollendete Demokratie sei.

Aber es ist eine bekannte Tatsache, daß es leider unmöglich ist, aus dem Wortlaut einer Verfassung auf den Grad der Demokratie zu schließen, den ein Land hat. Wenn man z. B. nach den Pronunziamentos mancher Generale schließen wollte, wären sie wahre Engel und würden allen Menschen die Segnungen des Paradieses bieten. Dem ist nicht so. Man muß vielmehr noch die Ausführungsbestimmungen, die weiteren Gesetze, die Rechte der Polizei, den Geist der Verwaltung und vor allem den geistigen Zustand eines Landes berücksichtigen, um unsere Frage zu entscheiden. Hier bekommen wir nun sofort ein anderes Bild.

Die Leute des Ancien Régime werden in Deutschland noch immer hoch verehrt. Der Kaiser gilt als eine mystische Persönlichkeit, ja es konnte sogar in den extremen rechten Kreisen eine Christuslegende entstehen, wonach Wilhelm die Sünden seines Volkes auf sich genommen und durch seine freiwillige Verbannung sich für Deutschland geopfert habe. Entsprechend werden auch die Angehörigen seines Hauses, selbst wenn sie sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben, noch immer hoch verehrt. Ein Hohenzoller hat sich Verfehlungen gegen den § 175 (Homosexualität) zuschulden kommen lassen, ein anderer hat sich in eine Wirtshausrauferei eingelassen, ein dritter ist wegen Kapitalsverschiebungen rechtskräftig verurteilt worden. Weite Kreise des Volkes sehen in ihnen doch noch immer Menschen höheren Schlages.

Die Republik ist unerhört demokratisch — gegen ihre Feinde. Während die Hohenzollern 1866 nicht daran dachten, dem von ihnen gestürzten König und den Fürsten einen Pfennig Entschädigung zu zahlen und sie sogar ohne weiteres ihres Landes verwiesen, hat die Republik den Hohenzollern ihr ganzes Eigentum gelassen. Ja, auch wo es strittig war, ob es sich um Staatsgut oder Privatgut der Hohenzollern handelte, hat man ihnen nicht einen Pfennig genommen. Im Gegenteil, Jahr um Jahr schickte der gute deutsche Steuerzahler Millionen nach Amerongen, damit sein Kaiser in der Verbannung würdig lebe und damit ihm nicht die Möglichkeit genommen sei, die Kräfte zu sammeln, um die Republik zu stürzen. Kein einziger Thronprätendent ist des Landes verwiesen worden. Die Behörden haben die Bezeichnung »Königlich« und »Kaiserlich« nur zum Teil gestrichen. Z. B. steht selbst in dem Haus, wo der württembergische Staatspräsident wohnt, noch unangefochten ein Schild, wonach dieses Haus das »Königliche Ministerium des Aeußeren« sei. Auch die Berliner Akademie der Wissenschaften nennt sich noch immer königlich.

Um diese Mentalität zu verstehen, muß man folgendes beachten.