Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird
Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, Mosenhauer, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf Böhm »auf der Flucht« erschossen.
In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld ging, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«
Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«, 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)