Fußnoten:
[32] Mit Anhang:
1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854.
2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend Versammlungen.
[33] Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als nicht gehörig angemeldet, beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.
[34] In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, pp. 17, 18) fehlen die Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.
VII.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages.
Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena am 6. November und 5. Dezember 1901.
(Nach einem Stenogramm.)[35]