§ 110.
So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.
Zusammensetzung der Rechnungskommission.
Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu erstatten, welche sich zusammensetzt aus
dem Kurator der Universität Jena,
einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden Vertrauensmann,
einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt,
den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,
insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.
Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.