§ 42.
Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.
Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.
Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen, deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe zu befördern.