Vierter Abschnitt.
Maiengeding und Walbernzins.
Je nach der Eintheilung des Jahres in zwei, drei oder vier Jahreszeiten waren eben so viele Volksversammlungen (Allding), allgemeine Opferfeste und Gerichtszeiten des Jahres anberaumt. Zu zweit auf Sommer und Winter verlegt, hiessen die Gerichte Maigeding und Herbstgeding, nach späterer christlicher Benennungsweise Walburgis und Martini. Seit den karolingischen Kapitularien werden drei ungebotene Gerichte durchgehends üblich (tria generalia placita) und fallen auf Sommer (Walburgis), Herbst (Martini), und Winter (Weihnachten). Ungebotene Gerichte hiessen sie im Gegensatze der vom Gerichtsherrn den Unterthanen gebotenen, weil erstere in ihrem Zusammentreffen mit gleichmässig vorausbestimmten Fristtagen allgemein gewusst waren und keiner vorgängigen Ansagung bedurften. Sie entschieden nicht bloss über Mein und Dein, sondern auch über die Idealgüter von Freiheit und Ehre, somit über Krieg und Frieden, und ihre Aussprüche waren die allgiltigen der Volkssouveränetät, wie sie unsre Zeit in ihren Landsgemeinden, Ständeversammlungen und Parlamenten anerkennt. Sie benannten sich nach Nächten, weil der Tag
sich aus der Nacht gebiert und daher der landwirthschaftliche Kalender nach Neumond und Mondabnahme rechnet. Die Zeit der Zwölften (Weihnachten bis Dreikönig) nennt man in Schwaben und dem angrenzenden Theile der Schweiz Klöpfleinsnächte und Nidelnächte; in Baiern Rauch-, Löselnächte und Gennachten; in Deutschböhmen Undernächte; bei den heidnischen Angelsachsen hiessen sie Mutternächte. In gleicher Analogie spricht man von Fasnacht, Rumpelnacht und der durch die Ortspolizei gewährten Freinacht. So hiess denn auch das Maigericht Walburgisnacht, dänisch noch Valdborg aften (Abend). "An sant Walipurg abent ze ingaende maien" pflegt die Zeitbestimmung zu lauten in den Klingnauer Urkunden aus dem 14. Jahrhundert. Anfänglich steht das Walburgsgericht noch zu Zweit mit dem Wintergerichte zusammen, erst später auch mit dem Herbstgerichte zu Dritt. Die Offnung des Dorfgerichtes zu Sondernau von 1615 setzt zweimaliges Jahresgericht fest, das Mertensgericht (11. Nov.) und das Welbermael, Walburgismahlzeit am 1. Mai. Zöpfl, Alterth. des Deutsch. Reichs und Rechts 1, 306. Dagegen sagt die Offnung des Dorfes Wettingen (gedruckt im Wetting. Archiv 125): "Wir söllend ouch dry rechte geding da haben, der soll eines sin vff Sannt Waldpurgen tag in Meyen acht tag vor oder meh, das andere vff Sannt Martinstag, das dritt vff sannt Hilarien." Dieselbe Bestimmung in dem Dinggerichte zu Dietikon und Schlieren v.J. 1259 steht verzeichnet: Argovia 1, 78. Dabei blieb Walburgis auch später in den Städten ein Termin der Aemter-Erneuerung; "jerlichen zu Meyen, wann Statt und Ampt Räth zusammen schwerend", heisst es im Zuger Recht 1566. Hds. Sammlung der Aargau. Histor. Gesellsch. Die Taglöhner-Ordnung von Oppenheim von 1523 bestimmt nach derselben Frist den Beginn der Zwischenrast bei der täglichen Handarbeiten: "dass sich die tagloner ein stund schlafens underziehen an iren tagarbeiten und das anheben, so der stock ein blatt überkompt, dass einer ein aug domit bedecken müge, nemlich von Philipp Jacobi (1. Mai) bis uf
Margaretha (13. Juli)." Mone, Oberrhein. Ztschr. 1, 196. Im Alterthum hatten die Gerichtsversammlungen mit Fest- und Trinkgelagen geendet, die für die Verköstigung der weither gekommenen Mannschaft nicht zu umgehen waren. Daraus entsprang der Brauch bei den späteren Land- und Markgerichten, den Gerichtsherrn und seine Leute zu beköstigen, den Schöffen Trank und Speise zu verabreichen und ihnen einen Zinskuchen mit dem hineingebackenen Trinkpfenning auf den Heimweg zu verehren. Die Kosten wurden aus den eingezogenen Bussen bestritten. Hier folgt eine Kostenberechnung des Maiengerichtes im Fronhof zu Wolen in den Freienämtern, v.J. 1620, handschriftl. im Archiv Muri, Scrin. L, I. Das Stift Muri war zu Wolen Lebens- und Untergerichtsherr; der obergerichtliche Entscheid stand beim Landvogt zu Baden, der daher nebst Landschreiber, Weibel und Substituten mit anwesend sein musste. Das Stift hatte ausser in Wolen auch noch in den Dörfern Muri, Boswil und Bünzen dieselbe Judicatur. Wie hoch sich nun die Kosten dieser hier jährlich achtmal wiederholten Gerichtstage für den Lehensherrn beliefen, zeigt folgendes Aktenstück.
Rechnung was Ao. 1620 im Meyengricht zu Wollen verzert und verbrucht worden. Dass mal vnd Abentrunk 23 Gld. 38 Sch.—Ueberzehrung ob Ihr Herren verritten 2 Gld. 10 Sch.—Durch die HHn. Landvogt, Landschryber, ire Diener, Pfarer vnd Weibel am Nachtmal verzert 3 Gld. 10 Sch.—für Höuw vnd Haber über Nacht 1 Gld. 8 Sch.—Hrn. Landvogt Brämen v. Zürich verehrt an einem Goldstuck 14 Gld. 2 Pf.—Sinem Diener 1 Kronen.—Hn. Landschryber Zur Louben an einer Spanischen Dublon 7 Gld. 1 Pf.—Sinem Substituten 1 Gld.—In die Kuchj 1 Gld. Summa 55 Gld. 36 Sch.
Alterthümlich und von naiver Umständlichkeit waren die Bräuche, unter denen die Ortschaften jeweilen ihren Zins zu überbringen hatten.
Der Walpertszins musste vom hessischen Dorfe Salzberg
am Knütl alljährlich am Walburgistag zu Buchenau in Betrag von sechs Hellern alter hessischer Münze bezahlt werden. Der Gemeindemann, der ihn überbrachte, hiess das Walpertsmännlein. Er musste des Morgens früh Schlag sechs Uhr in Buchenau eintreffen und auf einem besondern Stein an der Schlossbrücke sich niedersetzen. Verspätete er sich, so verdoppelte sich progressiv mit jeder Stunde der Zins, am Abend hätte ihn die ganze Gemeinde nicht mehr zu zahlen vermocht. Vorsichtshalber schickte daher die Gemeinde stets zwei Abgeordnete zusammen ab. Hatte das Walpertsmännchen seine sechs Heller im Schloss bezahlt, so wurde es nach Vorschrift hier drei Tage lang bewirthet. Schlief es während dieser Zeit nicht ein, so waren die Zinsherren verpflichtet, es lebenslänglich zu verpflegen; geschah jedoch das Gegentheil, so wurde es augenblicklich aus dem Schlosse hinausgeschafft. Schon an dreihundert Jahre war diese Zinszahlung im Gebrauche und bestand noch im Anfange dieses Jahrhunderts. Lynker, Hess. Sag. no. 338. Grimm RA. 388. Dies war der sg. Rutscherzins, welcher, wenn an vorbestimmter Tages- und Stundenfrist abzutragen verabsäumt, nach Tagen und Stunden wuchs. Blieb der Braunschweigische Maigassenzins, der nur 3 Mgr. 2 Pf. betrug, am Zinstage aus, so verdoppelte er sich von Tag zu Tag. Im Dorfe Schernberg hatte man ihn auf Philipp-Jacobi Mann für Mann auf einen breiten Stein unter freiem Himmel zu erlegen, wer sich hier um eine weitere Stunde zu spät einstellte, bezahlte ihn je doppelt und dreifach. (Grimm ibid.). Aber auch dabei kamen dem Verspäteten noch mancherlei kleine Hilfsmittel zu gut, welche gesetzlich erlaubt waren und ihn der drohenden Busse wieder enthoben. Dass der Zinsende nach Herkommen ein Gegengeschenk erhielt, welches mit der Zeit für ganze Gemeinden zu nicht unbeträchtlichen Nutzniessungen sich gestaltete, lehren folgende Bräuche und Sagen.
Walperherren hiessen vormals die vier Rathsmeister Erfurts, die jährlich an Walburgis nach altem Rechte hinaus
in den Wald Wagweide zogen, welcher dem Churfürsten von Mainz zugehörte, und sich 4 Eichen schlugen. Gleichzeitig kam dann sämmtliche Bürgerschaft ihnen dahin nach und hielt in dem fürstlichen Schlosse ein dreitägiges Einlager bei Musik, Tanz und Schmauss. Heut zu Tage begeben sich schon an Walburgis Vormittag alle hammerführenden Gewerke der Stadt in jenen Wald und halten da bei Tanz und Gesang bis tief in die Nacht aus, Bier wird fässerweise mitgefahren. Mit Eichlaub bekränzt singt der heimkehrende Zug:
Willst du mit nach Walpern gehn,
Willst du mit, so komm!
Dies nannte man den Grünenmaitag. Aehnlich begeht daselbst die Schusterzunft den grünen Montag, welcher der erste ist nach Jacobi. Sie bekränzt nebst ihren Wohnhäusern die Strassen zum Paul, zu den Predigern und die Schuhgasse. Dies Ehrenrecht soll ihnen von Kaiser Rudolf für die Tapferkeit ertheilt worden sein, mit der sie und die übrigen hammerführenden Gewerke ein Raubschloss im Steigerwalde zerstörten, von dem aus die Orte des Thüringerwaldes lange belästigt worden waren. Zwei Knaben, mit Goldketten und anderem Geschmeide geschmückt, pflegte man sonst zu Pferde in der Stadt herum zu führen, es sollen die zwei Söhnlein der Edelfrau jenes Schlosses gewesen sein (man benennt es wechselnd bald Dienstberg, bald Greifenberg), die mit all ihren Kostbarkeiten behängt die Sieger fussfällig um Schonung ihres Lebens anflehten und Gnade fanden. So die Sage. Allein was in dieser die angeblichen Raubritter geworden sind, waren ursprünglich die Winterunholde, denen der Sommer abgewonnen wird. Denn die städtischen Urkunden, so sagt der Erfurt. Stadt- und Landbote v. 1846, enthalten nichts, was dieser Geschichte einer zerstörten Raubburg aufhelfen könnte, wohl aber dass der Grünenmaitag ein Ueberrest des sg. Schwörtages ist, an welchem die Handwerker jährlich der vom Mainzer Bischof neugesetzten Obrigkeit huldigen mussten. Der Bischof bestätigte
ihnen dagegen neuerdings ihre Rechte, wofür die Schuster dem Schultheissen zwei Paar bunte Schuhe überreichten, gemacht aus dem Filz, den die Hutmacher gleicherweise abzuliefern hatten. Berlepsch, Chron. d. Gewerke 4, 157. Der Sinn solcher pseudohistorischer Sagen von einem gelungenen Kriegszuge der Bürger und Bauern gegen das Herrenschloss, oder einer militärischen Execution gegen den Herrschaftswald ist einfach der, dass mit dem Entrichten des Walburgiszinses örtliche Holzrechte verbunden waren. In einem niederl. Volksliede (Uhland in Pfeiffers Germania V.) bringt der Zinsbauer (wahrscheinlich für die Nutzung überlassener Ländereien) seinem Lehensherrn ein Fuder Holz und zugleich der Frau "den kühlen Mai".
Wie sich der Sieg Gideons über die Midianiter (Richter 6, 37) an den Thau knüpft, der auf Gideons ausgebreitetes Fell so reichlich fällt, dass man des Morgens eine Schale Wassers daraus zu füllen vermag, so ist auch in den deutschen Lokalgeschichten aus dem Glauben an die Wunderkräftigkeit des Maienthaues, und aus dem Brauche, beim Maigerichte bewaffnet zu erscheinen, den Walburgiszins Mann für Mann gemeindeweise zu entrichten, die häufig sich wiederholende Tradition entstanden, dass an eben diesem Zinstage die politische Unabhängigkeit der Landschaft durch einen glücklichen Waffenstreich errungen worden sei. Die Maifahrt wird zur Kriegsfahrt umgestempelt. Die Friesen- und die Schweizersage trifft hier zusammen. Den Unterwaldnern werden die "Walperkühe" (Grimm, RA. 822), die sie dem Zwingherrn zinsen, der Anlass, die Vögte auf Sarnen und Rozberg zu vertreiben und deren Burgen zu brechen; die Ditmarschen datiren ihren Freiheitstag von dem Zinskorn, das sie nicht länger auf das Schloss der Walburgsaue liefern wollen. Die Unterwaldnersage ist allbekannt, noch unbeachtet aber folgende ditmarsische, die in Neocorus Chronik steht, Ausgabe von Dahlmann. Das älteste und festete Gebäu im Ditmarschenlande war die Grafenburg Bocklenburg in der Wolberaue gelegen. Ihr
älterer Name war Walburg, sagt Dahlmann im Neocorus 1, 565; ein Eigenthum der Grafen von Stade, in unmittelbarer Nähe des jetzigen Kirchdorfes Burg; ihre Zerstörung durch die aufständischen Bauern fällt 15. März 1145. Müllenhoff, Glossar zum Quickborn 1856, S. 315. Der Graf hatte den reichen Bauern Heine zu Gast geladen, ihn reichlich bewirthen und mit Saitenspiel ergötzen lassen, wofür der Bauer nun wiederum den Grafen zu sich bat. Aber statt auf die Polsterbank setzte er ihn auf strotzende Kornsäcke, statt der Tafelmusik musste Schwein, Schaf, Kuh und Ross den Hof durchlärmen. Solcher Wohlstand reizte die habsüchtige Gräfin Walburg und sie beredete ihren Gemahl, dass er die Schatzung, die er den Bauern schon seit Jahren nachgesehen hatte, gerade jetzt zur Zeit einer Theuerung in allen Rückständen einforderte. Am Martinsabend führten denn die Bauern eine lange Reihe von Kornwagen zum Schlosse hinauf. Auf dem ersten sass eine schöne Dirne, dem Grafen zu Willen bestimmt; allein in den Säcken des zweiten Wagens lagen Bewaffnete eingenäht. Als der Zug das Schlossthor erreicht und gesperrt hatte, ertönte das Losungswort:
Rühret die Hände,
Zerschneidet die Gebände!
Damit schnitten die Verborgnen sich aus den Kornsäcken, zuckten die Waffen und nahmen das Schloss ein. Der Graf war in das innerste Gemach entsprungen, allein seine zahme Elster kam schreiend ihm nachgeflogen und verrieth ihn, er wurde aus dem Verstecke gerissen und erstochen. Die Gräfin sprang aus dem Fenster in die vorbeifliessende Aue hinab und hat mit ihrem Tode dieser Trift den Namen Wolbersaue gegeben. Und dieses Landstück, fügt Neocorus bei 1, 264, ist von solcher Fruchtbarkeit gewesen, dass man einmal 14 Tonnen Buchweizen darauf erntete. Auch eine Wallfahrt zum Haupte St. Peters war daselbst. Ein kupfernes Kreuz, das dorten ein Bauer aus dem Boden gepflügt und daheim aufbewahrt hatte, entsprang ihm wieder und stellte sich in
die Wallfahrtskirche, wo es heilkräftige Wirkungen that: it wolde in de Kerken unnd S. Peter sterken.
So wird Walburgs Göttermythe zur Kirchenlegende, ihre Burg zur Wallfahrtskirche, sie selbst zur hartherzigen Gaugräfin und Burgfrau, mit deren Untergang die Steuer der Leibeignen aufhört und die politische Selbständigkeit des Gaues beginnt. Noch ein kleiner Schritt weiter, und die hartherzig Zins eintreibende Gräfin Walburg verwandelt sich an einem oder jedem der drei altgebotenen Zinstage zur saatenvertilgenden Walburgishexe, aus der Tagfahrt zu Gericht wird eine Nachtfahrt auf den Broken. Dreimal des Jahres müssen die Hexen ihre drei hohen Tagsatzungen abhalten, sagt Prätorius Blockesberg (1668) 499, und zergrübelt sich über die Frage, warum doch dieser Heiligen Kirchtag so sehr vom Teufel entweiht werde; darum wohl, meint er, weil diese Heilige dem Satan so viel Abbruch gethan; nun halte er alle Jahre Abrechnung mit ihr und lasse von seiner Burse ihren Feiertag verschimpfiren.
Eine ähnliche Frühlingssage, bei welcher jedoch noch deutlicher der Nachdruck auf das Walburgisfeuer und die Maibraut fällt, theilt W. Menzel (Vorchristl. Unsterblichkeitslehre 1, 128) mit aus Curickens Beschreibung von Danzig 1688 S. 39, und aus Temme-Tettau's Ostpreuss. Sag. no. 208. 209. Auf dem Hagelsberge, an dessen Fusse nun Danzig liegt, hatte der böse König Hagel eine Burg erbaut, von wo aus er die Fischer an der Weichselmündung brandschatzte und ihre Weiber und Töchter entehrte. Dazu hatte er seine eigne Tochter Berchta dem Sohne des Schultheissen Hulda verlobt, weigerte sich aber nachher, sie ihm zu geben. Da kam der Abend, an welchem der Sitte gemäss ein grosses Feuer auf dem Berge angezündet und der übliche Reigentanz um das Feuer gehalten wurde. Diesen unschuldigen Vorwand benutzte Hulda mit andern Jünglingen, sich der Burg zu nähern und dieselbe plötzlich zu überfallen. König Hagel, der dem Tanze des Volkes mit Vergnügen zugesehen hatte, wurde ermordet und rief sterbend: O Tanz, o Tanz,
wie hast du mich verrathen! Und davon soll das nachmals erbaute Danzig seinen Namen erhalten haben.
Der Name der Frühlingsgöttin Holda-Berchta ist hier in der Sage zwischen Bräutigam und Braut getheilt. Damit diese Beiden, nachdem sie bereits ins Mailehen gegeben sind, ein Paar werden können, wird der winterliche Tyrann, König Hagel, vertrieben und seine Burg beim Walburgisfeuer zerstört. An ihre Stelle tritt eine gewerbfleissige grosse Stadt.