EINFÜHRUNG DER OPIUM-REGIE.

Die Opium-Regie ist seit 1. Januar 1844 in den Philippinen eingeführt, nachdem die Mehrheit einer zur Berathung dieser Maasregel berufenen Junta sich dafür ausgesprochen hatte. In der Einleitung zu dem betreffenden Gesetz (Autos acordados I. 392) lobt der Generalkapitän diese Mehrheit und tadelt die dissentirende Minderheit, die sich, durch veraltete Vorurtheile und gemeine Ueberlieferungen irre geleitet, gegen alle Verbesserungen, selbst die nützlichsten, sträubt, während die Fortschritte der Volkswirthschaft und das Beispiel der zivilisirten Nationen dergleichen Bedenken längst beseitigt haben. In einem Bericht des Consejo pleno an den Generalkapitän vom 22. September 1864 über dieselbe Angelegenheit heisst es (im Auszuge): Nachdem der Rath alle Gründe für und gegen die Opium-Regie wohlerwogen, kommt er zu dem Schluss, dass das Opiumrauchen zu erlauben sei.... Zuerst werden die gegen die Maasregel sprechenden Ansichten von eilf bedeutenden Aerzten, Volkswirthen und Gesellschaften angeführt; gegen alle diese Autoritäten aber giebt der Ausspruch des spanischen Konsuls in China[7] den Ausschlag, wonach die Chinesen, die nach Belieben Opium rauchen, dennoch stark und arbeitskräftig sind. Auch sei das Opium in der Türkei, in ganz Britisch-Indien, Cochinchina und China gesetzlich erlaubt. Ferner sage Dr. Pedro Mata in seiner Medicina legal y toxicologia 1846, welche in den medizinischen Anstalten Spaniens als Lehrbuch diene, geistige Getränke, gewisse Medikamente und zu angestrengtes Studiren führten zur Impotenz; das Opium erwähne er aber nicht. Der Consejo schliesst weiter: führte das Opium zur Impotenz, so würden es die reichen Chinesen gewiss nicht rauchen; in Europa seien mehrere Personen von grossen Fähigkeiten Opiumraucher gewesen, Opium sei nicht schlimmer als Brantwein, verbiete man das Eine, so müsse man auch das Andere verbieten ...

In der Antwort des Generalkapitäns auf diesen Bericht heisst es unter Anderem ... Beim Abwägen der Gründe für und gegen die Zulassung des Opiums hat der Rath die Zeugnisse gegen diese Maasregel angeführt und ihnen andere, wenigstens so achtbare aber »amtlichere« gegenübergestellt ... Sicherlich, wenn das Opium gegen die Religion, die Moral, die Humanität verstiesse, so würden Nationen wie Frankreich und England, die einen so hohen Rang in der allgemeinen Zivilisation einnehmen, es nicht gestatten; da aber das Gegentheil stattfindet, so müsse man natürlich zu dem Schluss kommen, dass jene aller wichtigsten und heiligsten Dinge nicht, wie Manche andeuten möchten, davon betroffen werden; der Türkei und China’s solle hier gar nicht gedacht werden ...

Weiter heisst es: »Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist, dass Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so müssen die Gründe der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man ihre, der Renta nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das Opium so giftig, wie sie sagen, so müssten die Chinesen daran zu Dutzenden sterben, was jedoch nicht zutrifft« ... »Es sind aber auch wichtige politische Gründe für die Gestattung vorhanden: Die Chinesen sind jedenfalls in unsern Archipel gekommen in der Voraussetzung, dass sie hier Opium rauchen dürfen; wollte man nun das Opium plötzlich verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und die Uebertreter mit Geld- und Gefängnissstrafen belegen, wie dies vor Einführung dieser Renta geschehn, so würden die meisten Chinesen in die Gefängnisse kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und billig wäre und auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige Maasregel wäre gerade gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen mit China Verträge schliessen zur Erleichterung des Handels; was würde die chinesische Regierung sagen, wenn wir mit ihren Unterthanen also umgingen? ... Für unsere Kassen ist die Opiumrente unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund gegen die volkswirthschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine Lebensnothwendigkeit ist ..«

Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der Opium-Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.

In einer vertraulichen »Comunicacion« des Generalkapitäns de la Gandara an den Kolonial-Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe, was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder der Unehrlichkeit der Beamten zuzuschreiben sei. Entweder um die Einnahmen aus dieser unlautern Steuerquelle zu vermehren, oder aus Eigennutz haben jene Beamten ausser den 478 öffentlichen Opiumläden (Fumaderos) »wahren Heerden der Immoralität und immer mit Chinesen angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaubniss verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den Absichten der Regierung widerspricht.

Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860 98,000 Esc., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern aufgedrungen wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater Parennin v. 20. Sept. 1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so machen die chinesischen Aerzte und Chirurgen fast keinen Gebrauch davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in einem ganzen Jahre ein halbes Pfund Yapien (Opium) verwendet wird.« (Lettres édifiantes).