Diensteifrig
Ein Kellner steht, rückwärts sich kratzend, bei einem Gast, der soeben eine Auswahl unter den Speisen trifft; der Gast beobachtet den Kellner und fragt ihn: „Haben Sie Hämorrhoiden?“ „Werde gleich in der Küche nachfragen!“ antwortet derselbe und eilt geschäftig weg.
Die geheime Zeichensprache der Geschäftsreisenden
Auch die Geschäftsreisenden — dieses Faktum dürfte manchem noch unbekannt sein! — haben eine Art der geheimen Verständigung durch Zeichen, die, ähnlich der Zeichensprache der „Stromer von der Landstraße“, den einzelnen quartiersuchenden Individuen eine klare und präzise Auskunft über die Güte und charakteristische Besonderheit des gekennzeichneten Hotels gibt. Die Hieroglyphen werden meistens unterhalb der Nachtklingel des Gasthauses mit Bleistift auf den Mauerkalk gekratzt.
Hier folgen die wesentlichen Bestandteile der Sprache:
Kleiner Strich in Hufeisenform : Es wird Fleisch, das hinreichend verdächtig erscheint, von der Peitsche eines Droschkenkutschers mürbe geschlagen zu sein, zu Beefsteaks und Klopsen verarbeitet.
Großer Strich in derselben Form, mit Apfel in der Mitte: Der Wirt ist ein absolutes Pferd.
Ein lateinisches K, über dem die bekannte Zeichnung des nützlichsten Haustieres prangt: Der Kaffee ist unter der Sau!
Der dreifach geschriebene Buchstabe W: Achtung! Wanzen!
Ein kleines v vor der gleichen Buchstabenreihe: Achtung, viel Wanzen!
Eine Wiege und ein Hundeschwanz: Die Betten sind hundsmiserabel!
Ein bekanntes und sehr zweckmäßiges Inventarstück des Schlafzimmers: Bitte nie Bouillon bestellen! Eventuell vor dem Genuß durch ein Sieb filtrieren! —
Ein Stiefelknecht mit Ohren: Vorsicht! Der Hausdiener und die Zimmermädchen lauschen an den Türen!
Nichts zu machen! Weibliche Bedienung gegen Liebenswürdigkeit sehr unempfänglich!
Ein Besen: Weibliche Bedienung reagiert auf Zärtlichkeiten sehr unangenehm!
Rasierpinsel zum Einseifen: Aufpassen beim Begleichen der Zeche! Zahlkellner ist ein gewitztes Luder! Doppelte Buchführung!
Max Brinkmann.
Vorschlag
Das Stubenmädchen eines bekannten Leipziger Hotels, das wegen seiner guten Verpflegung von Reisenden viel besucht wird, kommt zum Rechtsanwalt, um eine Alimentenklage anhängig zu machen. Auf die Frage, gegen wen die Klage gerichtet werden soll, tiefes Schweigen und schließlich das Bekenntnis, daß sie ihre Gunst mehreren zugewendet habe und den Vater nicht angeben könne. Darauf aufmerksam gemacht, daß unter diesen Umständen die Klage unmöglich sei, erfolgt die schüchterne Frage, „Herr Notar, könnte man sie denn nicht gegen den ‚Verband reisender Kaufleute’ richten?“