Der dunkle Raum.
Wenn die Vorführung am Tage stattfindet, so muß man für gehörige Verdunklung des Raumes Sorge tragen. Handelt es sich um ein ständig für Projektionszwecke einzurichtendes Lokal, wie ein Kinematographen-Theater, so wird man die Fenster beispielsweise durch eingepaßte Rahmen, die mit dichtem Stoff bespannt sind, abdichten. Bei vorübergehender Benutzung des Raumes muß man sich, wenn kein besseres Mittel zur Verfügung steht, mit Blenden oder Vorhängen behelfen. Läßt sich dabei »falsches Licht« nicht vermeiden, so sorge man vor allem dafür, daß es nicht auf den Projektionsschirm und möglichst auch nicht in die Augen der Zuschauer fällt; eventuell schütze man den Schirm dagegen durch ein seitlich aufgehängtes Tuch. Auch das Notlicht, das bei öffentlichen Vorführungen vorgeschrieben ist, muß man so anbringen und abblenden, daß es in keiner Weise stört.
Eine gute allgemeine Beleuchtung des Saales für die Zeit vor und nach der Vorführung sowie für Pausen darf man nicht vernachlässigen. Bei ständigen, theatermäßigen Einrichtungen empfiehlt es sich, nahe beim Apparat einen Schalter anzubringen, der gestattet, im richtigen Augenblick sofort hell oder dunkel zu machen. Wo eine solche Bequemlichkeit nicht vorhanden ist, sollte man für eine rasche und unauffällige Verständigung mit dem »Beleuchtungsmann« sorgen. Für öffentliche Vorführungen ist eine solche Verständigung mancherorts polizeilich vorgeschrieben, damit bei Feuersgefahr sofort hell gemacht werden kann.