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[a)] Im Jahre 1755. den 30. Jenner lief in Wienn mit Erstaunung des Volkes die Nachricht ein von einem neuen und seltsamen Proceß, welchen man in einem Dorf von Mähren an jener Gegend, wo es mit Ungarn und Schlesien gränzet, wieder die Abgestorbenen vorgenommen hat; und die Vollziehung des richtlichen Ausspruches wider dieselben wurde von einigen je weniger erleuchteten, desto mehr gefährlichen Geistlichen gut geheissen. Da nun diese Zeitung Ihrer kaiserl. königl. apostolischen Majestät, der vorsichtigsten Monarchinn, zu Ohren kam, wurde ihr mildes Gemüth dadurch so sehr bewegt, daß sie den Herrn Wabst, hernach ersten Leibarzten der kaiserl. königl. Armeen, und den Herrn Gaffer alsdenn Professorn der Anatomie, zween erfahrneste Naturkündiger, ohne Verweilen dahin abgeschickt hat, um den Verlauf, und die Umstände der Begebenheit einzuholen. Nach öfterem genauen Versuchen, nach reifem Unterricht und scharfen Examen haben diese zween vorhergedachte Männer durch ihre Gelehrtheit endlich eingesehen, daß der ganze Lärm von nichts andern herkömme, als von einer eitlen Furcht, von einer aberglaubischen Leichtglaubigkeit, von einer dunkeln und bewegten Phantasey, Einfalt und Unwissenheit bei jenem Volke. Man hat hierauf die Beweise der zween vorsichtigen Naturlehrer eingesehen; man hat den lächerlichen aber doch barbarischen Proceß wider die armen Abgestorbenen durchsucht. Und Herr Baron van-Swieten, einer der gelehrtesten Männer von Wienn, der durch andere seinige weiseste Werke schon so berühmt ist, daß seine Verdienste alles Lob übersteigen würden, hat Ihrer kaiserl. königl. Majestät über dieses Geschäfte sein Gutachten abgegeben durch gegenwärtige Anmerkungen, welche er französisch abgefasset hat, die wir aber in deutscher Sprache hier liefern unter dem Titel Vampyrismus. Das erlauchte und gerechte Gemüth der glorwürdigen Monarchinn, die in allen Fällen zum Guten ihrer Unterthanen wachet, zeigte über das unbehutsame Verfahren in dieser Proceßsache die höchste Ungnade. Gleichwie man, um dergleichen veraltete Aberglauben auszurotten, Gewalt und behände Entschlüssung brauchen muß; also gaben Höchstdieselbe plötzlich den ernsthaften Befehl, man solle die schärfesten Rescripten durch alle kaiserl. königl. Erbländer, an alle Magistraten, Policeyverwalter, an alle Regierungen abgehen lassen, kraft welchen dergleichen Aberglauben nicht nur allein verhindert, gestraft, sondern gänzlich aufgehoben seyn sollten. Und wenn sich ein Zufall ereignet, dessen natürliche Ursache man noch nicht genugsam erkennet; sollte sich beileibe keiner mehr erkühnen, sich in diese Händel zu mischen, ohne zuvor Ihrer Majestät davon Nachricht zu ertheilen. Höchstdieselbe werden alsdenn mit jenen Mitteln vorzubeugen wissen, die man in dergleichen Umständen für anständig, nützlich und billig erachten wird.
[b)] Verschiedene Zufälle und Arten dergleichen Betrüger liest man im unvergleichlichen Tractat des weltberühmten Hermanns Boerhaave unter dem Titel: Elementa chemiæ. 1. B. 2. Th. Venedig 1737.
[c)] Der gelehrte P. Augustin Calmet, in seiner Historie der Vampyren, welche den zweyten Theil seines Buches von den Erscheinungen der Geister ausmacht, und im Jahre 1751. zu Augsburg in deutscher Sprache ans Licht getretten ist, bekräftiget, daß es beinahe 60. Jahre sind, daß sich der Ruf von den Vampyren in Ungarn, Pohlen, Schlesien und Mähren auszubreiten angefangen hat. Calmet schrieb sein Buch von Gespenstern und Vampyren im Jahre 1745. und in Wahrheit in der Zeitung Mercurius genannt in dem 1693. und 1694. Jahrslaufe liest man dergleichen Geschichten von etlichen Vampyren in Pohlen, und besonders in Pohlnischreusen.
[d)] Was man in Griechenland, und im Archipelagus von den Brucolachen erzählet, ist das nemliche, was man anderswo von den Vampyren vorgiebt. Der Abt Langlet sagt in der Vorrede seiner historisch-dogmatischen Abhandlung von den Erscheinungen: Vampyr, Brucolach, oder Timpanit sind lauter gleichdeutige Worte. Im zweyten Bande dieses Buchs S. 173. liest man das Wort Brucolach kömmt von dem neuen griechischen Worte βοουρχος, welches Koth heisset, und von einem andern λααχος, welches eine Grube oder Cloack anzeiget; denn man beobachtet gemeiniglich, daß die Gruften, wo man dergleichen Körper beisetzet, voll Koth sind.
[e)] Dieses trug sich den ersten Jenner 1701. in der Insul Micon zu. Der Abt Calmet erzählet diese Geschichte in seinen oben angeführten Buche 32. Cap. auf die nemliche weise, wie wir sie von Tournefort empfangen haben.
[f)] Mehrere dergleichen Geschichten findet man aufgezeichnet in einem holländischen Kritiker, der uns unter dem französischen Namen Le Glaneur im Jahre 1732. ist bekannt worden. Noch andere liest man in den sogenannten jüdischen Sendschreiben 1738, und in des Abten Calmet angezeigten Buche Cap. 8.
[g)] Vampyr, oder auch Upyr ist ein schlavonisches Wort, und heißt ein Blutsauger.
[h)] Karl der VI. Röm. Kaiser (seel. Angedenkens) übergab dieses Geschäft Alexandern, Fürsten von Wirtenberg, der dortmals das Königreich Servien verwaltete.
[i)] Dieser Zufall begab sich in einem Dorfe in Mähren, wie man in der ersten Note a angemerket hat. Der Abt Calmet in seinem angeführten Buche 57. Capitel sagt, daß der Herr Baron von Tusseng (Tousiaint) ein Lotharinger, der seinen Herrn aller Orten hin begleitet hat, vom 3. Augustmonats 1746. aus Wien ihm geschrieben habe: Ihro Majestät der Kaiser, Großherzog von Toscana, haben sich im Jahre 1732. verschiedene gerichtliche Protocollen von Untersuchung der Vampyren in Mähren geben lassen. Diese Protocollen werden in jenen Gegenden wie das Evangelium angesehen, ungeacht sie keinen Schatten der Wahrheit enthalten.
[k)] Der erwehnte holländische Kritiker erzählet, daß zu Tolos in einer Klosterkirche eine Begräbniß sey, in welcher man die vor zwey hundert Jahre verstorbenen Körper sieht, als wenn sie lebendig wären. Sie stehen da auf ihren Füssen aufrecht nach der Länge der Mauer her in ihrer Ordenskleidung. Das wunderbarlichste aber ist, daß die im nemlichen Orte von den unverwesenen geradehin überstehenden Todte, in zwey oder drey Tagen verwesen.
Der unsterbliche Muratorius, da er in der 27. Abhandlung über die italienischen Alterthümer, von einer Münz des Hektors Visconte redet, drucket sich mit diesen Worten aus: »Dieser war ein unehliches Kind von Vernabo; er bemächtigte sich der Herrschaft von Mayland im Jahre 1412, er hatte aber ein Leben von Biltzen. Als Philip Maria, Herzog von Mayland, in der Stadt Monza belageret wurde, bekam Hektor aus einer Armbrust einen heftigen Steinwurf, der ihm das Bein zerschmetterte. Er starb vor Krampf ganz jung. Im Jahre 1698. gienge ich nach der ansehnlichen Gegend von Monza, da beobachtete ich, daß dessen Leib kurz vorher bei Gelegenheit eines Gebäudes ausgegraben worden. Er war in einem schlechten hölzernen Sarge verschlossen, und noch unversehrt, das ist, die Hand war unverletzt, und das gebrochene Bein sah man am Fuß. Wenn man diesen Körper auf den andern Fuß stellete, so stund er aufrecht. Und doch war dieser kein Leib eines Heiligen, wohl aber eines Gottlosen.«
In der Vorrede des schon angeführten Buchs des gelehrten Abten Langlet mit dem Titel: Historische und dogmatische Abhandlung über besondere Erscheinungen, Gesichter, und Offenbarungen, liest man: »seye mir es erlaubt, daß ich hier anführen eine Erfahrniß darf, die sich bei den PP. Kapuzinern zu Palermo in Sicilien zuträgt. Sie bestätiget, was ich behaupte, daß nemlich jeweniger sich Unflath in dem menschlichen Körper befindet, desto härter die Gährung und folglich die Fäulung ankomme. Einer von diesen Vättern (ohne Zweifel ein vornehmer Naturkündiger) hat ein Mittel erfunden, kraft welches die Fäulung der menschlichen Körper nach dem Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann verhindert werden. Das Geheimniß, oder Secret, welches er dazu brauchet, ist eine schlechte Sache. Er setzet die entseelten Körper auf einen durchlöcherten Stuhl; und nachdem er die hintere Oeffnung in die Runde aufgeschnitten, gehet durch diese Mündung alle Feuchtigkeit, und Unreinlichkeit, die nach der Fäulung trachtet, von sich selbsten aus dem Leibe hinaus. Alsdenn machte er die Mündung zu, und richtet den Körper in jene Stellung, in was für einer man will, daß er bleiben soll. In diesem Stande erhält sich ein solcher Körper, wo nicht Jahrhundert, wenigstens sehr viele Jahre. Die unterirrdische Kirche dieser Vätter ist voll dergleichen Körper mit überall beigeschriebenen Namen, den sie in Leben gehabt haben. Dieses Trauergesicht, gleichwie es eine Gelegenheit der Demüthigung ist für die Menschlichkeit, so ist es doch auch eine besonders seltene Sache, und kann denjenigen wunderlich vorkommen, die dessen Ursache nicht erkennen.«
[l)] Johann Christoph Herenberg hat ein Buch Philosophiæ, & christianæ cogitationes de Vampyris im Jahre 1733, geschrieben. Der Verfasser behauptet, daß die Vampyren auf keine Weise die Lebende um das Leben bringen, sondern man müsse alles, was ein falscher Ruf von ihnen aussprenget, einer verwirrten und starken Einbildung zuschreiben. Er führet unterschiedliche Beispiele von seltenen Wirkungen an, welche sich bei den Menschen durch Einbildungen zutragen können.
Auch der obenbenannte holländische Kritiker sagt: wenn ich bei mir selbsten den Tod der geglaubten Marterer des Vampyrismus überlege, so finde ich alle Spuren einer einbilderischen Krankheit derselbigen Gegend, und erkenne ganz klar, daß die Wirkung der grossen Furcht den Tod bei diesem Volke verursache. Der Verfasser bringt darüber eine Geschichte bei.
Der berühmte Tartarotti, als ein verständiger Philosoph sagte in seinem Congresso notturno delle Lamie l. 2. c. 11. »was für eine Geschichte hält man für gewisser, als die Geschichte derjenigen, welche glauben, daß sie nächtlicher weile von den Vampyren überfallen, und also gedrucket werden, daß auch sie in kurzer Zeit sterben. Und doch scheinet es in der That selbsten nichts anders zu seyn, als schlechterdings ein Traum, der von Schrecken und Furcht herrühret.« Von dieser Meinung war auch der gelehrte Pabst und Kirchenhaupt Benedict der 14te in der 5ten Abhandlung vol. 3, wo er eine kurze Geschichte von den ungarischen, mährischen und schlesischen Vampyren verfertiget.
Der Abt Calmet im Beschlusse seines öfters erwehnten Werkes endiget auch mit diesen Worten: »was man von den ungarischen, mährischen und pohlnischen Vampyren erzählet, halte ich für ein glattes Blendwerk, für eine Wirkung einer starken und verwirrten Phantasey, so fleißig auch immer diese Erzählungen von den Richtern untersucht, und in Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.«
Was die pohlnischen Vampyren betrift, führt er einen Brief an vom 3. Hornung 1745., den ihm der P. Slivyski Visitator der Vättern von der Mißion in Pohlen geschrieben hat, welcher darinne bekennet, daß, ungeacht er alle Sorge, allen Fleiß in dieser Sache angewendet, um auf einen Grund und Wahrheit zu kommen; ungeacht er öfters mit denen, die man als persönliche Zeugen angab, selbst geredet, und sie befraget, er doch keinen einzigen gefunden habe, der sich zu sagen getrauet hätte, er habe etwas von dem, was man vorgiebt, selbsten gesehen. Mithin habe er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Geschrey, eine bloße Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten verursache.
[m)] Acht und zwanzig Körper waren es, die in Zeit 18. Monaten in dem nemlichen Freudhofe, wo die vermeinte Hexe ist begraben worden, ihre Ruhestatt hatten. Alle wurden ausgegraben. Neune davon bekamen Gnade, die andere aber, nachdem sie durch ein Loch der Mauer des Freudhofes hinausgeschleppet worden, wurden dem Henker übergeben. Dieser brachte sie auf Schlitten in einem eine Stund vom Dorfe entlegenen Wald, wo er, um sie zu verbrennen, 200. Schuh Holz verbrauchte. Die Schlitten, der Werkzeug, alles, was zu dieser Verrichtung gedienet hat, mußte verbrennet werden.
[n)] Unterschiedliche wunderbarliche Geschichten von Erscheinungen und Schäden, welche (wie man aussprengte) die Vampyren in Mähren sollten verursachet haben, gaben dem Herrn Carl Ferdinand von Scherz Anlaß ein Buch zu schreiben mit dem Titel: Magia Posthuma; welches der Verfasser dem Fürsten Carl Bischoffen von Olmütz zugeeignet hat, und im Jahre 1706. gedrucket wurde. Er erzählet darinne besondere Schäden, die die Einwohner von einem gewissen Dorfe, (es scheinet, es sey das nemliche, in welchem der obbesagte neue und seltsame Proceß ist angestellet worden) glaubten, daß sie ihnen von einem andern Weibe, welches dortmals gestorben, und eben auch mit den Heiligen Sacramenten der Kirche versehen worden ist, seyen verursachet worden. Schlüßlich wirft der Verfasser eine rechtliche Frage auf: gesetzt, daß diese Schäden (wie man gewiß dafür hielt) von besagtem Weibe herkämen, ob es erlaubt sey, es auszugraben, und andere dergleichen verdächtige Körper zu verbrennen.
[o)] Vid. Opera de Canonizatione Sanct. vel Dissertationes Benedicti XIV. P. M. extractas ex dictis operibus. Venet. 1752. Vid. Dissert. 5. §. 4. Vol. 3. ubi de Vanitate Vampyrorum. Et Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Langlet de apparitione spectrorum. Et Lettres Juives par M. d'Argens.