MEINEN ELTERN


Vorwort.

Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien, die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.

Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten Tudors.

Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen beschränkt, die einigermaßen klarliegen.

Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.

Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.

Berlin, im August 1911.

Friedrich Schulz.


Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke
und Abhandlungen.

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Wirrer, Ludwig, Die selbständige Entstehung des deutschen Konsulates. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tübingen 1894.


[Inhalts-Übersicht.]

[Vorwort]VII
[Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen]IX-XI
[Inhaltsübersicht]XII-XV
[Einleitung]: Mannigfaltigkeit der Interessen auf städtischerund englischer Seite 1-3
[1. Kapitel:] Die Hansen in England und die Engländerin Norwegen, Schonen und den Ostseeländern bis in diezweite Hälfte des 14. Jahrhunderts
Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. JahrhundertsS. 4. — Der Aufschwung des hansischenHandels in der Zeit Eduards III. S. 7. — Der englischeAktivhandel nach Norwegen, Schonen und den Ostseeländern,besonders nach Preußen S. 12.
4-16
[2. Kapitel:] Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.1371-1380
Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansenund die Verhandlungen im Jahre 1375 S. 17. — Die Einziehungder hansischen Privilegien beim RegierungsantrittRichards II. S. 23. — Die Verhandlungen imJahre 1378 S. 25. — Die vier englischen ForderungenS. 26. — Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379S. 30. — Die Auslieferung der Privilegien 1380 S. 33.— Fortdauern der Gegensätze, besonders der Mißstimmungder Preußen gegen die Engländer S. 34. — AblehnendeHaltung der wendischen Städte gegen einenweiteren Kampf mit England S. 34.
17-35
[3. Kapitel:] Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unterRichard II. Der preußisch-englische Konflikt von 1385bis 1388
Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zöllevon den Hansen S. 36. — Die englische Fremdenpolitikunter Richard II. S. 38. — Der Versuch Londons, denGeltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschränkenS. 39. — Die Wegnahme preußischer Schiffe imSwin im Mai 1385 S. 41. — Die preußische Gesandtschaft1386 S. 42. — Die Beschlagnahme des englischenGuts in Stralsund S. 44. — Verhandlungen in MarienburgS. 45. — Abschluß eines Friedens mit Preußen undder Hanse 1388 S. 45.
36-48
[4. Kapitel:] Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Diehansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409
Die Engländer in Preußen S. 49. — Ein neuer Konfliktzwischen der Hanse und England durch die Erhebungder Subsidien und der Tuchzölle S. 51. — Kündigungdes Vertrages von 1388 durch Preußen S. 53. —Preußische Gesandtschaft 1403 S. 55. — Verkehrsverbotder Preußen S. 57. — Gemeinsames Vorgehen der preußischenund hansischen Städte S. 58. — Die Verhandlungenin Preußen und in Dordrecht 1405 S. 60. —Haager Friedensverhandlungen 1407 S. 62. — Preußisch-englischerHandelsvertrag 1409 S. 66.
49-68
[5. Kapitel:] Die hansisch-englischen Beziehungen bis zumAbschluß des Vertrages von 1437
Gefährdung der Machtstellung der Hanse um 1410S. 69. — Englisches Piratenunwesen in der NordseeS. 70. — Verhandlungen zu Konstanz 1417 S. 70.— Der englische Handel in Preußen im ersten Dritteldes 15. Jahrhunderts S. 71. — Die Hansen in Englandin derselben Zeit S. 74. — Die Unterbrechungdes englischen Ostseehandels durch den Krieg derwendischen Städte gegen Dänemark S. 78. — Erhöhungdes Pfund- und Tonnengeldes 1431 S. 79. —Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. — HansischeGesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. —Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. — Hansisch-englischeVerhandlungen im Winter 1436-37S. 84. — Vertrag vom März 1437 S. 85.
69-86
[6. Kapitel:] Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437durch die Preußen. Englische Gewaltpolitik in denvierziger und fünfziger Jahren
Die Ablehnung des Vertrages durch die PreußenS. 87. — Englische Klagen vor dem Hochmeister undHeinrich VI. S. 88. — Bedenkliche Lage des hansischenKaufmanns in England S. 89. — PreußischeGesandtschaft im Sommer 1447 S. 90. — Die Suspensionder hansischen Privilegien 1447 S. 91. — Verhandlungenzwischen der Hanse und England zuLübeck 1449 S. 92. — Wegnahme der Baienflotte 1449S. 93. — Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449S. 94. — Gefangennahme der englischen Gesandtendurch die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. — UtrechterTagfahrt 1451 S. 97. — Eröffnung der Fehdedurch Lübeck S. 98. — Abschluß eines achtjährigenStillstandes 1456 S. 99. — Wegnahme einer lübischenFlotte durch Warwick 1458 S. 100. — Wiederausbruchder Fehde zwischen Lübeck und England S. 101. —Thronwechsel in England 1461 S. 101. — Gesandtschaftdes rheinisch-westfälischen Drittels nach England 1462S. 103. — Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105.— Fünfjähriger Stillstand S. 106. — Englisch-burgundischesBündnis S. 106.
87-107
[7. Kapitel:] Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friedezu Utrecht
Gefangensetzung und Verurteilung der hansischenKaufleute in England im Jahre 1468 S. 108. — TrennungKölns von der Hanse S. 111. — Hansetag imApril 1469 S. 113. — Burgundische Vermittlung S. 114.— Beginn des Kaperkrieges S. 115. — Bündnisanträgeder Westmächte S. 116. — Hansetag zu Lübeck imSeptember 1470 S. 116. — Die ZurückführungEduards IV. nach England mit Hilfe der hansischenKaper S. 118. — Das hansische Verkehrsverbot S. 119.— Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119. — Friedensstimmungin England S. 121. — Verhandlungen zu Utrechtim Juli und September 1473 S. 122. — Bestätigungder Abmachungen durch König und ParlamentS. 124. — Friedensschluß im Februar 1474 S. 125. —Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. —Annahme des Vertrages durch die Städte S. 127. —Wiederherstellung des Londoner Kontors S. 128. —Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das KontorS. 129. — Die Lage des hansischen Handels in Englandnach dem Frieden S. 130. — Der englische OstseehandelS. 131. — Englands Handel nach Norwegen undIsland in der ersten Hälfte des 15. JahrhundertsS. 132.
108-133
[8. Kapitel:] Die hansisch-englischen Beziehungen unterden beiden ersten Tudors
Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungendurch die steigende Erbitterung der englischen Handelskreiseam Ende der achtziger Jahre S. 134. — AntwerpenerTagfahrten 1491 und 1497 S. 141. — Tagfahrtzu Brügge 1499 S. 146. — Sonderverhandlungenzwischen Riga und England S. 148. — Die Parlamentsaktevon 1504 zugunsten der hansischen KaufleuteS. 150. — Ungetrübte hansisch-englische Beziehungenin der letzten Zeit Heinrichs VII. und in den erstenJahren Heinrichs VIII. S. 151. — Wolseys Vorgehengegen die Hansen seit 1517 S. 154. — Brügger Tagfahrtenvon 1520 und 1521 S. 157. — Umfang deshansischen Handels mit England und des englischenAktivhandels in der ersten Hälfte des 16. JahrhundertsS. 163.
134-165
[9. Kapitel:] Die hansischen Niederlassungen in England
1. Verhältnis der Niederlassungen zueinander S. 166.— Verschiedener Anteil der einzelnen Städtegruppenam Londoner Kontor und den Niederlassungen an derOstküste S. 168. — 2. Bestimmungen über die Zulassungzu den hansischen Privilegien in EnglandS. 170. — Die Verhansung S. 175. — 3. Die Einteilungin Drittel auf dem Londoner Kontor S. 177. — Wahldes Vorstandes S. 177. — Rechte und Pflichten desVorstandes S. 181. — Die Klerks S. 183. — Der englischeÄltermann und Justiziar der hansischen KaufleuteS. 184. — 4. Das Finanzwesen des KontorsS. 187. — Anhang: Liste der Älterleute des LondonerKontors von 1383 bis 1520 S. 189. — der SekretäreS. 191. — der englischen Älterleute und JustiziareS. 192.
166-192
[Schluß]: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachendes englischen Siegs193-195

Einleitung.

Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte.

Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preußisch-englische Konflikte.

Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.

Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.


1. Kapitel.

Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen
und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen eingebracht[3].

Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint[7].

Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken- und Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].

Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am 7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].

1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch ihre Rechte und Freiheiten[13].

Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai 1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16]. Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das Darlehen getilgt war[17].

Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].

Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll zu erheben[23].

Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist seitdem dauernd geblieben[25].

Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen Märkte[28].

Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369 durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die anderen Fremden 150 aus[30].

Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.

Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als 1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3. August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].

Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].

In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.

Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].

Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, Colchester und Boston[45].

In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören, als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48]. Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr wiederhergestellt[49].