Der Salon Riehl

Einen erschreckenden Einblick in das Treiben der Mädchenhändler, der Bordellbesitzer und ihrer Verbindung mit der Polizei brachten die in Wien geführten Verhandlungen gegen den Kleidersalon Riehl. Die dortigen Zustände machten einen außerordentlichen Eindruck und trugen zur Erweiterung des Kampfes gegen die Bordelle wesentlich bei. Die Verbindungen der Madame Riehl mit den verschiedensten Polizeiorganen bewies, daß die Mädchen durch die Beamten nicht nur nicht geschützt, sondern direkt gefährdet waren.

Interessant und bezeichnend ist, was eine Wiener Zeitung über diesen Fall schrieb: Auf der Anklagebank vor einem Wiener Erkenntnisgericht eine verschmitzte, schändliche Megäre, Frau Riehl, Hausbesitzerin und durch die Hohe Statthalterei konzessionierte Bordellwirtin, ferner eine verhutzelte, ekle, schmierige Gehilfin in diesem Freudenhause, endlich ein Ehrenmann, der einen Monatsgehalt dafür bezogen hat, daß er seine Tochter dieser Frau Riehl, die ein stadtbekanntes öffentliches, von der Polizei fast ermutigtes Haus führte, geliehen hat, dann ein Paar Dirnen, arme, wenig verlockende Geschöpfe, angeklagt der falschen Zeugenaussage in der Voruntersuchung, weil sie, verschüchtert aus Angst vor Prügeln nicht gewagt hatten, die zuerst gegen die Madame gemachten Aussagen aufrechtzuerhalten. Und physisch unsichtbar, aber moralisch am schwersten belastet auf der Anklagebank dieses Schandprozesses, der seit Tagen das sittliche und rechtliche Bewußtsein der Stadt Wien in Aufruhr bringt, die Polizeiverwaltung der k. k. Haupt- und Residenzstadt, unter deren Augen da Dinge vorgegangen sind, die nichts mit Sittenstrenge und Moral zu schaffen haben brauchten, um dennoch an die elendsten Kolonialmißbräuche zu erinnern. Was von Zeit zu Zeit von südamerikanischen oder der Herrgott weiß wo gelegenen Freudenhäusern an Vergewaltigungen armer Mädchen, Bestialitäten gegen verirrte Frauenzimmer gemeldet wurde und als unkontrollierbare, vielleicht zelotisch verzerrte Nachricht gehört wurde, stellt sich in diesem Prozeß hier als tägliches Geschehnis eines öffentlichen Hauses in einer belebten Wiener Straße heraus, als jahrzehntelang geübte Praxis, der keine schriftliche, keine mündliche Anzeige eines Unbeteiligten oder gar eines Beteiligten ein Ende setzen konnte, bis ein Journalist durch eine heftige und immer wieder aufgenommene Zeitungskampagne die Polizei zum Eingreifen zwang. Denn nicht die Existenz eines Bordells, nicht irgendwelche schmierige oder ekle Vorgänge sexueller oder perverser Natur sind es, die hier Öffentlichkeit und Gericht beschäftigen — Dirnen zu exploitieren, „Orgien“ zu veranstalten, Liebe zu verhökern, ist der guten Frau Riehl seit Jahr und Tag durch eine Konzession gestattet. Sie gibt, wie irgendein Unternehmer ihr Einkommen der Steuerkommission an und zahlt für einen Erwerb von 35000 Kronen Steuer. Ja, sie lebt in bestem Einvernehmen mit den Behörden, die ihr, was im Prozesse verlesen wurde und ein sittengeschichtliches Kuriosum ist, sogar Atteste für gediegene Führung ihres Hauses ausstellen.

Die Zustände im Hause Riehl sind so typische gewesen, daß wir uns nicht versagen können, einen weiteren authentischen Bericht hierüber anzuschließen:[3]

„Das Geschäft hatte einen bedeutenden Umfang, denn die Riehl hielt bis zu 20 Prostituierte und hatte für ihren Zweck ein ganzes Haus gemietet, für das sie einen Jahreszins von 10000 Kr. zu entrichten hatte. Die Räumlichkeiten waren, soweit sie dem Bordellverkehre dienten, mit großem Komfort eingerichtet. Im krassen Gegensatz hierzu standen die sanitätswidrigen Verhältnisse in den Schlafräumen der Prostituierten, die, in wenigen engen, ärmlich ausgestatteten Räumen zusammengepfercht, zu zweien in einem Bett schlafen mußten.

Mit der Anwerbung junger Mädchen für ihr Haus waren eine große Anzahl von Personen verschiedenster Art beschäftigt. Alte Frauen und junge Burschen näherten sich auf der Straße oder im Park vagierenden Dienstboten, von denen einige die Not oder der Leichtsinn zur Ausübung der geheimen Prostitution getrieben hatte, und erboten sich, ihnen einen guten Dienstplatz zu verschaffen. Dienstvermittlungsbureaus sendeten ihr junge Mädchen zu, und sogar in den Spitälern kam es vor, daß einer Patientin von ihrer Leidensgefährtin das Haus Riehl empfohlen wurde. Das Augenmerk dieser Agenten war vorwiegend auf Mädchen gerichtet, die kaum dem Kindesalter entwachsen waren. Die jüngste von allen war nach den Erhebungen Ottilie Geresch, die bei ihrem Eintritte 14 Jahre 3 Monate zählte. Damit sie noch jünger erscheine, wurden ihr die Haare gewaltsam abgeschnitten. Die Riehl und ein Mädchen hielten sie hierbei fest, da sie sich wehrte. Ein Mädchen wurde als Stubenmädchen angenommen, damit sie Deutsch bei der Riehl lernen sollte. Als die Mutter zu Besuch kam, hat sich die Tochter schnell als Stubenmädchen anziehen und so erscheinen müssen. Um die Mädchen leichter in ihre Netze zu locken, hatte sie außen an dem Hause eine große Tafel mit der Aufschrift „Kleidersalon Riehl“ angebracht.

Den Neueintretenden gegenüber war das Verfahren der Beschuldigten je nach dem Grade ihrer Verkommenheit ein verschiedenes. Den einen machte sie kein Hehl aus dem Geschäfte, dem sie in ihrem Hause nachzugehen hätten. Andere nahm sie entgegen den polizeilichen Bestimmungen, die das Halten jugendlicher Dienstboten in einem tolerierten Hause ausdrücklich verbieten, vorerst als Dienstboten auf... Es sind drei Fälle nachgewiesen, in denen die Eltern von der Riehl regelmäßige Zahlungen aus dem Schandlohne ihrer Kinder bezogen...

Das Leben der Prostituierten in diesem Hause gestaltete sich wie folgt: Am frühen Morgen, nachdem die Besucher das Haus verlassen hatten, wurden die Mädchen in die schon beschriebenen Schlafräume geführt, die sie die Kaserne nannten. Die Türen wurden hinter ihnen von außen versperrt, die Fenster dieser Zimmer waren mit Milchglas versehen und mittels eiserner Vorlegestangen versperrt. Die Mädchen schliefen dort bis in den Mittag; war das Mittagsmahl, das gemeinsam eingenommen wurde, aufgetragen, so öffneten sich die Türen der Kaserne, und in Reih’ und Glied verließen die Mädchen diesen Raum (76 cbm Luft = 9 cbm auf jede Person, in den Zellen des Landgerichts Wien 18–20 cbm für den Sträfling), in den sie sofort nach Beendigung des Mittagsessens wieder eingesperrt wurden. Sie verbrachten daselbst den Nachmittag und konnten die Kaserne nur verlassen, wenn die Wirtschafterin sie holte, weil ein Besucher sie verlangte. Erst abends wurden sie in den Salon geführt, in dem die Fenster in gleicher Weise verwahrt waren wie in den Schlafräumen.

Der Besucher, der mit einem Mädchen „aufs Zimmer“ ging, mußte von 10 Kr. aufwärts an die Riehl, bzw. die Pollak, die Vertraute der Riehl, bezahlen. Auch das sog. Strumpfgeld mußten die Mädchen bei Vermeidung von Beschimpfung und Schlägen abliefern. Beim Schlagen bediente sich die Riehl der Hand, des Schürhakens oder einer Hundepeitsche. Das Wehgeschrei mißhandelter Mädchen ist von Zeugen auf große Entfernung gehört worden.

Manchmal, wenn besonders zahlungsfähige Herren kamen, mußten sich die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen 200–400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort, so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost, Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen müsse.

Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock, Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der Riehl verwahrt.

Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle; einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.

Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten: für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung angedroht.

Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.

Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen Garten betreten.

Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.

Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl. Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele „Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen. Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50 bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.

Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.

Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.

Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das Mädchen zur Riehl zurückbrachte.

Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895 insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr. gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für 25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“ zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die „Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.

Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.

Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“

Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer Vorzeit.

Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche, nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen, die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.

Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.

Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und einflußreich.

[3] Aus: Staatsanwalt Dr. Wulffen, Psychologie des Verbrechers. 2 Bde. 25 Mk., geb. 30 Mk. Im gleichen Verlage.