Die Beschaffung der Mädchen
Die Beschaffung der Mädchen hängt ganz davon ab, durch welche äußeren Umstände die Händler auf die Mädchen aufmerksam gemacht worden sind. Hier spielen in erster Linie folgende Momente eine Rolle: 1. Not, 2. Leichtgläubigkeit und Vergnügungssucht, 3. Leichtsinn, Dummheit und mangelhafte Erziehung, 4. unglückliche Familienverhältnisse.
Am leichtesten ist die Arbeit dort, wo materielle Not herrscht; deshalb kommen auch noch heute die meisten verschleppten Mädchen aus Polen, Ungarn, Galizien, Rumänien und Südrußland. Dort gibt es Gegenden, in denen die Mädchen einen täglichen Verdienst von 50 bis 60 Pfennig haben. Dafür sollen sie wohnen, leben und sich kleiden. Daß sie dies nicht können, liegt auf der Hand. Sie sind also allen Vorspiegelungen am leichtesten zugänglich. So ist es gekommen, daß die öffentliche Meinung auch noch heute den Mädchenhandel als eine aus den östlichen Ländern stammende Einrichtung betrachtet. Kupplerinnen, die in den kleinen Städten und Dörfern herumreisen, teilen den Agenten die Adressen hübscher und lebenslustiger Mädchen mit. Zu ihnen reist dann ein Agent, als Abgesandter eines Haziendabesitzers aus Südamerika mit einem vollständigen Ehekontrakt, in dem dieser dem Mädchen, in dessen Bild der Heiratslustige sich angeblich verliebt hat, goldene Berge verspricht. Natürlich ist dies alles Schwindel. Das Mädchen hat sich möglicherweise überhaupt nicht photographieren lassen und eine derartige Stellvertreterheirat hat nirgends in der Welt Gültigkeit. Der Agent bringt schöne Kleider, elegante Wäsche und (falsche) Schmucksachen mit und gewinnt durch sein liebenswürdiges Auftreten sehr bald die Neigung des Mädchens und das Vertrauen der Familie. Die meisten dieser Trauungen werden rituell durch einen Helfershelfer, der als Rabbiner auftritt, mit gefälschten Papieren und Dokumenten abgeschlossen. Sie sind deshalb ungültig, ein Umstand, der dem Mädchen verschwiegen wird. Das junge Paar reist dann durch Deutschland über Havre nach London und von dort nach Argentinien. Vielfach bleibt der stellvertretende Ehemann unter dem nichtigen Vorwand, wichtige Geschäfte zu haben, in London zurück, und die junge Frau muß die Auslandreise allein antreten. In dem Ankunftsort wird sie von einem Freunde ihres Mannes in Empfang genommen und direkt in ein Bordell gebracht. Sie ist der Landessprache nicht mächtig, kann nicht lesen und schreiben und ist deshalb außerstande, ihren Angehörigen von ihrem Schicksal Kenntnis zu geben. Diese bleiben in dem Glauben, daß ihre Tochter verheiratet ist, während sie einem frühzeitigen Tod in den Lasterhöhlen entgegengeht. Dies ist der typische Fall des Mädchenhandels, der auch den Anstoß zu der internationalen Bewegung gegeben hat. Eine so plumpe Täuschung kommt in keinem der übrigen Fälle vor, obgleich auch hier mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen gerechnet werden muß. Bei der Benutzung der Leichtgläubigkeit, der Dummheit und das Leichtsinns muß man leider auch den Müttern einen großen Teil der Schuld beimessen.
Wenn ein 14jähriges Mädchen die Schule mit den mangelhaftesten Kenntnissen verlassen hat, soll und will sie natürlich sofort Geld verdienen. Die Eltern, die in ihrem Kinde häufig etwas ganz Besonderes erblicken, sind sehr einverstanden, wenn sie sich der Kunst widmen will. Sie fallen also mit Vorliebe auf die Inserate hinein, in denen junge hübsche, und gut gewachsene Mädchen zur Ausbildung als Sängerinnen, Tänzerinnen oder Radfahrerinnen gesucht werden. In den meisten dieser Vorbereitungsanstalten gehen die Mädchen moralisch zugrunde und nehmen dann gern ein Engagement ins Ausland an, um dort ihr Glück zu machen. Einer solchen überstürzten Auswanderung kann man allerdings einen Riegel vorschieben, indem man ihnen die Ausstellung eines Auslandspasses verweigert. Aber erst in der allerletzten Zeit ist man auf dieses Auskunftsmittel verfallen.
Übrigens sind nicht nur die Schülerinnen der Volksschulen dieser Verführung ausgesetzt. Es sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in denen Kupplerinnen als Lehrerinnen in höhere Töchterschulen eingetreten sind und die Schülerinnen durch ihre Schilderungen zur Flucht aus dem Elternhause veranlaßt haben.