Organisation der Mädchenhändler
Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400 Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler, Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen, Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt. Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.
Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben: „Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit, welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“ Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko, Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo, Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal, Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.
Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei, den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen „New York Independent Benevolent Association“ gesetzlich eintragen lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen. Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.
Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits- und hohe Geldstrafen androht.
Auch die übrigen Staaten Maryland, Rhode Island, New Yersey, Virginien, Massachusetts, Ohio, Süd-Carolina und Louisiana haben ebenfalls bereits Sondergesetze zur Unterdrückung des Mädchenhandels erlassen, ein weiterer Beweis, daß die Reinheit der Vereinigten Staaten doch nur eine geringe ist.
Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Die verhandelten Mädchen sagen nichts aus Furcht vor den Händlern; die Unterbeamten schweigen, weil sie bestochen sind. Wenn also die höheren Beamten nicht energisch durchgreifen und das große Publikum nicht auffallende Tatsachen mitteilt, blüht der Mädchenhandel im Verborgenen ruhig weiter.
Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich darin, daß die Mädchenhändler der ganzen Welt über sehr bedeutende Summen verfügen und deshalb durch Bestechung der unteren Polizeiorgane überall Gelegenheit finden, sich aus den schwierigsten Situationen herauszuziehen. Die Polizei ist natürlich stets entrüstet, wenn man ihr Bestechlichkeit vorwirft. Leider ist diese aber in vielen Ländern durch eine große Anzahl von Gerichtsverhandlungen nachgewiesen. Dazu kommt, daß die Hauptaufgabe aller Vereine und selbst der Behörden nicht darin besteht, die Mädchenhändler zu bestrafen, sondern zu verhindern, daß überhaupt Mädchenhandel getrieben wird. Mädchen, die in einem Bordell gewesen sind, finden in keinem anständigen Hause eine Stellung. Es kommt immer wieder darauf an, diese Zustände öffentlich bekanntzumachen und Mittel zur Rettung der Mädchen anzugeben. Bücher wie „Die weiße Sklavin“ von Elisabeth Schoyen oder „Der heilige Skarabäus“ von Frau Jerusalem enthalten zwar einige Irrtümer. Trotzdem kann man aus ihnen die verschiedenen Mittel der Mädchenhändler, um ihre Opfer gefügig zu machen, kennen lernen. Ich greife eine Anzahl von Fällen heraus, die in den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erlangt haben.