Berichtigungen zum 1. Bande.

a) Druckfehler.

S. 11 Z. 6 lies Tabelle 10 statt Tabelle 8.

S. 17 Z. 30 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 18 Z. 13 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 67 Z. 7 v. u. lies albinotischer statt albionitischer.

S. 162 Z. 16 v. u. lies Zäpfchen statt Stäbchen.

S. 201 Z. 14 lies schematischer statt chematischer.

S. 234 Z. 7 v. u. lies ὁριστός statt ὁριοτός.

S. 236 Z. 2 lies Selbstüberschätzung statt Selbsüberschätzung.

S. 236 Z. 5 lies vermeintlichen statt vermeindlichen.

b) Inhaltliche Berichtigungen.

Zu S. 271 Z. 11–21 vgl. die [Fußnote zu S. 55] des 2. Bandes.

Zu S. 300. Infolge eines Versehens ist im ersten Bande die wichtigste amerikanische Zeitschrift für Erblichkeit- und Variationslehre nicht genannt worden:

Genetics. Herausgeber G. H. Shull. Verlag Williams and Wilkins Co., Baltimore.

Zu S. 249 des 1. Bandes:

Infolge zu weit getriebenen Bestrebens nach Raumersparnis und gemeinverständlicher Darstellung hat leider die Klarheit des Absatzes über die Korrelationsrechnung gelitten. Das Wesen der Korrelation möge daher hier an einem einfachen Beispiel erläutert werden. Wenn in einer Bevölkerung im Durchschnitt jedes tausendste Individuum albinotisch wäre und wenn die Ehewahl ganz ohne Rücksicht darauf erfolgen würde, so wäre zu erwarten, daß nur jedes tausendste der albinotischen Individuen ein ebensolches Ehegemahl bekommen würde. Dann würden also in jeder millionsten Ehe beide Ehegatten albinotisch sein. Das rein zufällige Zusammentreffen zweier Ereignisse erfolgt eben mit einer Wahrscheinlichkeit, die gleich dem Produkt der Wahrscheinlichkeiten ist, mit denen jedes der beiden einzelnen Ereignisse eintritt. Wenn dagegen beide Ereignisse häufiger zusammentreffen, als dem Produkt der Wahrscheinlichkeiten entspricht, so stehen sie in positiver Korrelation, wenn seltener, in negativer. Wenn also z. B. albinotische Individuen vorzugsweise ebensolche Ehegatten bekommen würden, so würde in dieser Hinsicht eine positive Korrelation zwischen den Ehegatten bestehen. Wenn ein albinotisches Individuum immer wieder nur ein albinotisches heiraten würde, so wäre die Korrelation gleich 1. Wenn dagegen ein albinotisches niemals ein ebensolches heiraten würde, so wäre die Korrelation — 1. Und wenn albinotische Individuen in der Ehe nur gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit zusammentreffen würden, so wäre die Korrelation gleich 0. Der Korrelationskoeffizient ist also ein Maß, welches angibt, um wieviel die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens zweier Ereignisse von dem Produkt der einzelnen Wahrscheinlichkeiten abweicht.

Auch bei Eigenschaften, die nicht in zwei deutlich unterscheidbare Gruppen geteilt werden können, kann eine Korrelation berechnet werden, z. B. bei Unterschieden der Größe, die nur Grade mit allmählichem Übergang erkennen lassen. Hinsichtlich der Größe würde unter Ehepaaren z. B. dann vollständige Korrelation (= 1) bestehen, wenn einem bestimmten Grade der Abweichung des Mannes von der Durchschnittsgröße aller Männer in jedem Falle auch ein proportionaler Grad der Abweichung der Frau von der Durchschnittsgröße aller Frauen der Bevölkerung entsprechen würde. Gar keine Korrelation (= 0) dagegen würde bestehen, wenn die Ehewahl ohne jede Rücksicht auf die Größe, in dieser Hinsicht also rein zufällig erfolgen würde.

Diese Korrelationsrechnung wird nun auch zur Erfassung der Erblichkeitserscheinungen gebraucht, indem die Korrelation der Merkmale zweier Blutsverwandtschaftsgrade, etwa zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern berechnet wird. Wenn z. B. in einer Kaninchenbevölkerung ein albinotischer (reiner) Stamm in sich rein weitergezüchtet würde, während alle übrigen Kaninchen gefärbt wären, so würde bei Korrelation zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die Haarfarbe in dieser Bevölkerung gleich 1 sein. So war das Beispiel auf S. 249 gemeint. Wenn dagegen die ganze Bevölkerung nur aus weißen oder nur aus schwarzen Tieren bestehen würde, so würde man die Erblichkeit durch die Korrelationsrechnung überhaupt nicht erfassen können, obwohl die Erblichkeit der Farbe natürlich noch ganz dieselbe wäre. Schon das zeigt also, daß die Korrelationsrechnung zur exakten Erfassung der Erblichkeit wenig geeignet ist. Wenn weiter nur wenige albinotische Individuen in der Bevölkerung vorhanden wären und die Paarung ohne Rücksicht auf die Haarfarbe, d. h. rein zufällig erfolgen würde, so würden die Nachkommen albinotischer Tiere in der Regel nicht wieder albinotisch sein, und entsprechend würde man nur eine verschwindend geringe Korrelation von nahezu gleich 0 finden. Wenn dagegen dieselbe rezessive Anlage häufiger oder gar überwiegend in der Bevölkerung vorhanden wäre, so würden oft auch die Nachkommen albinotischer Tiere wieder albinotisch sein, und man würde eine viel höhere Korrelation finden, obwohl die Erblichkeit der Anlage im Grunde natürlich keine andere wäre als bei Seltenheit. Entsprechendes gilt natürlich auch für Merkmale, die keine Scheidung in zwei deutlich getrennte Gruppen, sondern nur die Feststellung allmählicher Gradunterschiede gestatten (wie z. B. die Größe). Auch hier ist die Korrelationsrechnung also zur Erfassung der eigentlichen Gesetzlichkeit des Erbganges nicht geeignet, sondern nur zu einer Orientierung über die phänotypische Ähnlichkeit verschiedener Verwandtschaftsgrade.