Boulton.
Mit Recht ist gesagt worden, Watt hätte ganz Europa durchsuchen können, ohne einen geeigneteren Mann als Boulton zu finden, um seine Erfindung in die Praxis einzuführen. Man hört in unsern Tagen oft das phrasenhafte Wort vom königlichen Kaufmann; auf Boulton angewandt, ist es aber am Platze. Ein hoch begabter, trefflich gebildeter, ehrenhaft denkender Mann, hatte sich Boulton die Aufgabe gestellt, den wenig guten Ruf der Birminghamer kunstgewerblichen Erzeugnisse zu heben. Nur erstklassige Fabrikate sollten seine Metallwerkstätten verlassen. Boulton beschäftigte Künstler aus Italien und Frankreich und erwarb sich ein Verdienst durch die Vervielfältigung vornehmster Kunstwerke, wobei ihn sein König und der Adel durch leihweise Überlassung ihrer Kunstschätze zur Nachbildung unterstützten. Der Ruf seiner Firma drang weit über Englands Grenzen. Kaiser und Könige, Künstler und Gelehrte verfehlten nicht, die berühmte Fabrik zu Soho zu besichtigen und sich von ihrem gastlichen und vornehmen Besitzer bewirten zu lassen. Boultons größtes Verdienst war aber nicht nur die Durchbringung der Dampfmaschine, sondern auch sein Kampf und Sieg über die Münzfälschungen. Nachdem er nämlich der Wattschen Erfindung durch seine außerordentliche Tatkraft unter größten finanziellen Bedrängnissen zum Siege verholfen hatte, warf er sich mit Macht auf das Münzproblem, d. h. die Herstellung von schwer durch Fälscher nachzumachenden Münzen. Ein großer Teil des damals umlaufenden Geldes war das Erzeugnis von Fälschern. Boulton hat ihnen durch neue Münzprägemaschinen das Handwerk erschwert. Zu den Letzten, die seiner Münze Aufträge gaben, gehörten natürlich seine lieben Landsleute. Daran war aber nur der träge Beamtenstand schuld. Die königlichen Münzbeamten sahen nämlich mit Verdruß, daß wieder ein Kaufmann, keiner der Ihren, die Initiative ergriff, dem Münzübel zu wehren. So rührten sie sich nicht, den Mann zu unterstützen, der erst auf dem Wege über das Ausland zur Autorität für sie werden mußte. Boulton war selbst auch, wie Roebuck, Erfinder und Ingenieur, seine Vielseitigkeit sei beleuchtet durch die Anschaffung einer wertvollen Virgilausgabe, durch Fossiliensammlungen, chemische und elektrische Versuche, seine Freundschaft mit Männern wie Watt, Erasmus Darwin, Priestley, Small, Wilhelm Herschel u. a. Boulton war um so eher für Watts Erfindung zu gewinnen, als er selbst schon mit einem eigenen Dampfmaschinenmodell Versuche gemacht hatte.
Roebuck, früher in Birmingham ansässig, war mit Boulton befreundet. Dieser hatte ihm 24000 Mark geliehen und konnte sie von ihm nicht zurückerhalten. Auf Anregung Watts war Boulton bereit, unter Verzicht auf die geliehene Summe den Anteil Roebucks an Watts Erfindung, also Zweidrittelgewinn, zu übernehmen. Das war für Watt Grund zu neuen Hoffnungen! Schon hatte er in verzweifelter Stimmung daran gedacht, wenn sonst kein Geld aus der Erfindung zu machen sei, wenigstens ein Buch darüber zu schreiben und die Ehre der Erfindung zu retten. Seiner schottischen Heimat war er damals so überdrüssig, daß er Land und Leute, Klima und Vermessungsarbeiten förmlich haßte. Bis ins Herz fühlte er sich krank. Ihn drängte es hinaus aus Verhältnissen, die ihn fast nur an Mißerfolge und gar an den Tod einer geliebten, edlen Frau mahnten. Da mußte er es wohl mit Freuden begrüßen, daß er nunmehr die in Kinneil hergestellten Maschinenteile nach Soho schicken konnte, um selbst in Boultons Dienste zu treten. Zunächst galt es, die Maschine in Soho zusammenzusetzen. Dabei übernahm aber Watt auch gelegentlich andre Dienstleistungen für Boulton. Und ein Glück war es, daß die zusammengesetzte Maschine gute Arbeit leistete! Jetzt knüpfte Boulton seine Bereitwilligkeit, mit aller Kraft die Fabrikation in Angriff zu nehmen, nur noch an eine freilich schwere Bedingung: Watt mußte nach London und bei den querköpfigen (»wrongheaded«) Parlamentsmitgliedern um Verlängerung seines Patentes einkommen. Von den vierzehn Jahren gewährten Schutzes waren bereits fast sechs herum. Die übrigen acht Jahre waren eine zu kurze Frist, um das große Geschäftsrisiko zu wagen, das in der Fabrikation eines so gänzlich neuen und bald von andern Fabriken nachgeahmten Artikels bestand. Zwar die Bergwerksbesitzer und Minenpächter, die bereits davon gehört hatten, es sei eine neue Kraftmaschine erfunden, die von keinem Geringeren als dem bekannten und einflußreichen Boulton hergestellt werde, boten alles auf, einen Parlamentsbeschluß zu hintertreiben, der ihnen die Benutzung der neuen Erfindung verteuern mußte. Aber sie richteten nichts aus. Das Parlament bewilligte die Verlängerung des Patentes auf 25 Jahre in Anbetracht der Schwierigkeit und der großen Geldaufwendungen, die das neue Unternehmen erforderte. Watt hatte nun nicht mehr nötig, sich nach einer Stelle umzusehen, wo er taglöhnern konnte. Selbst das Anerbieten, das ihm von Rußland auf Vorschlag des dorthin gegangenen Robison damals gemacht wurde, gegen eine Besoldung von 20000 Mark jährlich dorthin überzusiedeln, konnte er ablehnen. Und das tat er um so lieber, als er kein Vertrauen in die Freiheitsbürgschaften dieses Reiches setzte.
Aber nicht nur in den Hafen der fabrikmäßigen Herstellung seiner Erfindung lief Watt damals ein. Er gelangte auch, ein Jahr darnach, in den Hafen einer neuen Ehe. Bei einem Besuche Glasgows lernte der nun vierzigjährige Erfinder die Tochter Anna des Färbers Macgregor kennen. Seine Werbung fand Gehör, doch der vorsichtige Schwiegervater wollte, bevor er seine Einwilligung gab, Einsicht in die Vermögensverhältnisse und Zukunftsaussichten des Tochtermanns haben, und dieser schwiegerväterlichen Härte verdanken wir ein Schriftstück, worin Boulton auf Watts Bitte hin ausdrücklich schriftlich die zwischen ihm und Watt bereits mündlich getroffenen Vereinbarungen anerkennt. »Es ist schwierig,« so schreibt der Fabrikant, »den wirklichen Wert Ihrer Eigentumsrechte bei unsrer Teilhaberschaft festzusetzen. Jedenfalls will ich es bestimmt bezeichnen, und ich kann wohl sagen, ich würde Ihnen gern zwei-, auch dreitausend Pfund für die Übertragung Ihres Drittels an dem Patent geben. Es würde mir aber leid tun, mit Ihnen einen für Sie so unvorteilhaften Handel abzuschließen, und ich würde jedes Geschäft bedauern, das mich Ihrer Freundschaft, Zuneigung und tatkräftigen Hilfe berauben würde. Ich hoffe, daß wir in Liebe und Eintracht die 25 Jahre zusammen aushalten werden, und das wird mir lieber sein, als wenn ich als alleiniger Inhaber so reich wie ein Nabob werden könnte. Ich würde Ihnen gerne sofort die betreffende Anweisung und den Vertrag über unsere Teilhaberschaft übersenden. Leider ist es mir unmöglich, da der Rechtsanwalt Herr Dadley plötzlich nach London gerufen wurde und ich das Aktenstück nicht vor seiner Rückkehr erhalten kann. Wenn Sie aber vielleicht mit Ihren Freunden darüber verhandeln wollen, so können Sie ihnen von folgenden Hauptpunkten eine Abschrift geben. Ich habe sie aus unsrer Korrespondenz ausgezogen, und soviel ich weiß, enthalten sie das Hauptsächlichste unsres Vertrages. Sie überweisen mir ⅔ des Patentes unter folgenden Bedingungen: Ich habe die Kosten für die Versuche, für die Erwerbung des Patentes sowie für das, was für die Maschine vom Juni 1775 gebraucht wurde, zu tragen, auch die Ausgaben für die ferneren Versuche zu bestreiten. All dies Geld ist von mir unverzinslich herzugeben und darf nicht gegen Sie verrechnet werden. Die Versuchsmaschinen sind mein Eigentum, da sie von meinem Gelde gekauft werden. Ferner habe ich das Kapital, das zum Geschäftsbetriebe nötig ist, gegen übliche Zinsen vorzuschießen. Der Gewinn des Geschäftes nach Bezahlung oder Abschreibung der Zinsen, der Arbeitslöhne und aller Geschäftsunkosten, soweit sie sich auf unser Dampfmaschinengeschäft beziehen, ist in 3 Teile zu teilen, von denen Sie einen, ich zwei erhalte. Sie haben die Zeichnungen zu entwerfen, die Angaben zu machen und die Leitung zu übernehmen. Die Auslagen für Geschäftsreisen ersetzt das Geschäft. Ich habe die Bücher genau zu führen und dafür Sorge zu tragen, daß jährlich Abschluß gemacht wird. Ferner habe ich Sie in der Leitung der Arbeiter zu unterstützen, Geschäfte abzuschließen sowie überhaupt alles das zu tun, was wir beide von Interesse für das Geschäft halten. Ein Buch ist zu führen, worin alle neueren Übereinkommen zwischen uns zu Protokoll genommen werden, die, mit unsrer beider Unterschrift versehen, dieselbe Kraft haben wie unser Vertrag. Keiner darf seinen Anteil ohne Zustimmung des andern veräußern. Sollte einer von uns sterben oder zu gemeinsamer Tätigkeit unfähig werden, so soll der andere der einzige Leiter sein, ohne Kontrolle der Erben, Testamentsvollstrecker oder gesetzlichen Nachfolger. Die Bücher jedoch können von ihnen eingesehen werden, auch kann der tätige Teilhaber eine vernünftige Entschädigung für seine Mühewaltung beanspruchen. Der Vertrag tritt mit dem 1. Juni 1775 auf 25 Jahre in Kraft. Unsre Erben, Testamentsvollstrecker usw. sind zur Beobachtung des Vertrages verpflichtet. Im Falle wir beide sterben, sind unsre Erben usw. unsre Nachfolger auf Grund des gleichen Vertrages.«
Und damit wenden wir uns den Arbeiten zu, die jetzt von Soho aus in die Welt gingen, den black devils, schwarzen Teufeln, oder iron angels, eisernen Engeln.