§. 29.
Zu den Schertzen, welche diese erste Vollkommenheit haben, können diejenigen gerechnet werden, welche durch die Anführung eines Verses aus einem berühmten Poeten gemacht werden. Wenn die Wahl glücklich ist, so wird der Schertz ohnfehlbar gerathen. Man kan entweder die unveränderten Worte des Dichters behalten, oder dieselben etwas verändern. Wem nun der Dichter bekannt ist, dem wird durch die Anführung, auch nur einiger Worte, der Zusammenhang der gantzen Stelle ins Gemüth gebracht, woher man den Vers entlehnt hat. Und man wird mir ohne Beweiß zugestehen, daß dadurch der Einbildungskraft eine gantze Menge mannigfaltiger Dinge vorgestellt wird. Ich setze voraus, daß sonst keine nothwendige Eigenschaft eines Schertzes fehlt. Dieses Kunstgriffes wissen sich die Satyrenschreiber, mit grossen Vortheile, zu bedienen, und ich halte es daher für unnöthig Exempel anzuführen. Von gleicher Art sind die Sprüchwörter. Einige derselben beziehen sich nicht nur, vermöge ihres wesentlichen Inhalts, auf viele Dinge zugleich, sondern weil sie in unendlich vielen Fällen im gemeinen Leben gebraucht werden, so stellt uns die Einbildungskraft, so bald wir das Sprüchwort hören, unzälige solcher Fälle vor. Wenn man demnach schertzen will, und man führt zu dem Ende, ein bekanntes Sprüchwort an, das sich sonst zu den Umständen schickt, und die Sache lächerlich macht, so bekommt der Schertz eine Mannigfaltigkeit die angenehm seyn muß.