§. 53.
Da die Namen womit gewisse Dinge bezeichnet werden, und überhaupt die Worte, nicht als innere Bestimmungen der bezeichneten Sachen selbst anzusehen sind, so macht die Ubereinstimmung der Namen nicht die geringste Aehnlichkeit und Gleichheit der Sachen selbst aus. Es sind das demnach sehr frostige Schertze, welche auf der blossen Ubereinstimmung der Namen und der Worte, beruhen. Die Namen der Dinge sind viel zu weit, wenn ich so reden soll, von dem Rande der Dinge selbst entfernt, als daß sie auch nur die geringste Ubereinstimmung ausmachen könnten, die den Dingen selbst eigenthümlich zugehörten. Ein spaßhafter Kopf, der seine Schertze bloß in der Uebereinstimmung der Worte sucht, verräth einen Witz der viel zu mat ist, als daß er bis in die Sache selbst dringen solle. Die Sachen stehen weiter von seinem Gesichtspuncte weg, als ihre Namen, und er ist zu kurtzsichtig, er kan sie nicht erreichen. Nein, solche Spasse sind zu abgeschmackt, sie können nicht gebilliget werden. Sie können keinen anderm Witze gefallen, als der weniger Feuer besitzt, als zu einem feinem Geschmacke erfodert wird. Cicero, im andern Buche vom Redner, billiget diese Schertze überhaupt. Quintilian verwirft diese Wort-Schertze auch nicht gantz in seinen 6ten Buche, doch gibt er den Schertzen, die aus der Sache selbst genommen werden, einen grossen Vorzug.