§. 86.
Ein Schertz muß nothwendig abgeschmackt seyn, der auf keine andere Art zum lachen reitzen kan, als wenn man den schertzenden ansieht, und auf seine Geberden dabey achtung gibt. Ein feuriger Schertz muß auch ein Schertz bleiben, wenn man den Urheber desselben auch nicht sehen solte, ob ich gleich nicht in Abrede seyn will, daß die Art des Vortrages ein vieles, zur Vermehrung der Schönheit eines Schertzes, beytragen könne. Dem sey wie ihm wolle. Ein Schertz der sonst gar kein Feuer hat, als wenn man das Bezeugen des schertzenden beym Vortrage desselben mit zu Hülfe nimt, ist ein sehr frostiger Schertz. Der schertzende macht sich alsdenn zu einen Narren und Harlekin. Man lacht nicht über seinen sinreichen Einfall, sondern über sein ungereimtes Betragen. Kurtz, Reden die nicht eher zum lachen bewegen, bis sie mit tausend närrischen Verzuckungen der Glieder des Körpers begleitet werden, sind Narrenspossen. Und man kan sagen, daß ihr Feuer nicht geistig, sondern bloß körperlich sey, weil sie alle ihre Lebhaftigkeit durch die Mißhandlungen des Körpers bekommen.