DAS LEBENSENDE GEORG WECHTERS DES ÄLTEREN († 1586) UND SEINES SOHNES HANS WECHTER.
VON TH. HAMPE.
Mit dem Namen Georg Wechters sind eine Anzahl Malerradierungen bezeichnet, die teils aus den siebziger Jahren des 16., teils aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts stammen[157]. Unter ersteren sind die künstlerisch bedeutsamsten die von 1579 datierten »30 stuck zvm verzachnen for die Goldschmid«, die Wechter außer mit seinem Namen und der Jahreszahl noch mit den Zusätzen »Maller« und »NV̈RMBERG« versehen hat. Auf den dem 17. Jahrhundert angehörigen Blättern ist, wo überhaupt eine Angabe darüber vorkommt, Bamberg als Aufenthaltsort des Künstlers genannt.
Schon Nagler haben diese Thatsachen stutzig gemacht. Er vermutete bereits, daß es sich hier nicht um eine und dieselbe Persönlichkeit, sondern vielmehr um zwei Radierer gleichen Namens handeln werde, von denen der eine im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts in Nürnberg, der andere im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts in Bamberg thätig gewesen sei. Eine 57 Jahre (von 1573 bis 1630) dauernde künstlerische Thätigkeit, meint er, erscheine auch für einen Meister zu lang[158]. Demgegenüber glaubte Andresen[159] doch an der Identität des Autors aller mit dem Namen »Georg Wechter« bezeichneter Radierungen festhalten zu sollen, wenn er auch die Möglichkeit, daß die Blätter vielleicht zwei Meistern, etwa Vater und Sohn, zuzuteilen sein möchten, nicht in Abrede stellen will. »Rechne ich«, sagt er, »die Jahre von 1573–1630 zusammen und noch 30 hinzu, so ergiebt sich ein Alter von 87 Jahren, das zu erreichen nicht zu den Unmöglichkeiten gehört und Wechter vielleicht wirklich erreicht hat, wenn es anders gegründet ist, was der neulich in München verstorbene Bamberg’sche Kunstsammler H. v. Reider mitteilt, daß Wechter sich selbst in seinem Groteskenbuch (von 1619) unter der Figur des sehr alten, sich am Feuer wärmenden Mannes abgebildet habe.«
Wie es sich mit dieser letzteren Angabe nun auch verhalten mag: soviel läßt sich wenigstens mit annähernder Sicherheit nachweisen, daß der Nürnberger Georg Wechter nicht mit dem Bamberger Künstler identifiziert werden darf. Ein »kunstreicher Ätzmaler« Georg Wechter nämlich, aller Wahrscheinlichkeit nach der Meister jener trefflichen Vorlagen für Goldschmiede, starb in Nürnberg bereits am 28. März 1586 und zwar durch Selbstmord und unter so eigentümlichen Umständen, daß sogar ein Nürnberger Chronist, der ungenannte Verfasser der für das letzte Viertel des 16. Jahrhunderts besonders ausgiebigen Handschrift Nr. 18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, davon Akt genommen hat. Er schreibt[160]:
»Anno 1586 den Sechsundtzwainntzigisten Marty hatt sich zu Nürmberg ein wolhabender kunstreicher Ezmahler, Geörg Wächter genant, vff dem Lorennzer Platz wohnent vnnd bej den Sechzig Jahren Altt, auf Sannct Rochius Kirchof vff seines Weibs Grabstain, daruntter sie den Ailftten december Anno 1585 begraben worden, selbsten durch den Halß Jemmerlichen erschossen, war ein Breuttigam vnnd hette sein hochzeit am Sonntag daruor schon angedingt, nemblich am Palm Sonntag mit Seiner Brautt bey S. Lorenzen zu Gottes Tische ganngen. Was nun die vhrsach gewesen, konnte man nicht aigentlich wissen. Ist sonnsten ein frommer vnd Gottsförchtiger Mann gewesen, Ettlich wolten der Neuen Heurath die schuldt geben.
Sein Elttester Sohn Hauns Wechter hatt Sich bey dem Bischoff zu Aystett mit Einem Messer Inn den Halß auch selbst erstochen, wie an seim ortt folgen wird.«
Was in dieser Chroniknotiz über Georg Wechters Tod gesagt ist, wird in allem wesentlichen auch durch die jetzt auf dem Kreisarchiv Nürnberg verwahrten Ratsverlässe der ehemaligen freien Reichsstadt bestätigt. Im XIII. Faszikel des Jahrgangs 1585/86 heißt es daselbst auf Blatt 24a zu Montag den 28. März 1586:
»Auf Valtin Bulmans, besichtigers der gräber, verlesene ansag, was massen sich Jorg Wachter, ein etzer vnd maler, hie heut [!] auf S. Rochius kirchhof mit ainer faustpuchsen, die er bei sich gehabt, selbst in den halß geschossen, das er den negsten [d. h. alsbald] vmbgefallen vnd tod gepliben, soll man bei ime suchen lassen, was er fur brief oder anders bei sich gehabt, alßdann auch [Bl. 24b] sein freundtschafft beschicken und erkhundigung thun, was er für anligen gehabt, oder was ime zu solcher schrecklichen that vrsach gegeben.«
Und weiter:
[1585/86, XIII, Bl. 25b] Dienstag, 29. März 1586:
»Auf den verlesenen bericht Jorgen Wachters, etzers, ime selbst zugefugten ableibung halben soll man seiner freundtschafft ir begern deß begrabens halben under seins verstorbnen weibs grabstain mit guten worten ablainen vnd vmb mehrers abscheuhens willen an den gewonlichen ort [nämlich: für Selbstmörder] begraben lassen. Souil aber ir begern der klaider halben belangt, inen sagen, sich mit den pettelrichtern darumb zuuertragen.
Vnd dieweil die pettelrichter jederman den todten cörper sehen[Bl. 26a] lassen vnd derwegen gelt aus den leuten geschetzt haben, soll man sie derhalben beschicken und zured halten.«
Wie man sieht, stimmen die Angaben der Chronik und der amtlichen Aufzeichnungen nur hinsichtlich des Datums nicht völlig überein. Während der Chronist den 26. März (Samstag) als den Todestag Georg Wechters bezeichnet, geben die Ratsverlässe den 28. März (Montag) als solchen an. Ist nun schon an sich der letzteren Quelle ihrer Natur nach die größere Glaubwürdigkeit beizumessen, so wird in diesem Falle überdies der Schreib- oder Gedächtnisfehler des Chronisten sofort erwiesen durch die Nachricht, die er selbst überliefert, daß nämlich Georg Wechter noch am Sonntag davor, welcher der Palmsonntag gewesen, mit seiner Braut zum Abendmahl in die Lorenzkirche gegangen sei. Der Palmsonntag aber fiel 1586 auf den 27. März.
Interessant ist in dem zuletzt wiedergegebenen Ratsverlaß auch der Schlußpassus, wonach also die Bettelrichter den Körper des Selbstmörders für Geld haben sehen lassen und dafür zur Rede gehalten werden sollen. Offenbar hatte das ungewöhnliche Interesse, das der Fall erregte, seine Hauptursache in der Todesart, die der Verstorbene gewählt: es ist in Nürnberg vielleicht das früheste Vorkommen eines Selbstmordes vermittelst des Faustrohres, des Vorläufers der späteren Pistole. Der tragische Vorfall, von dem wir berichten, ist also auch waffengeschichtlich nicht ganz ohne Interesse.
Auf den Tod Georg Wechters bezieht sich endlich noch ein dritter Ratsverlaß, den ich der Vollständigkeit wegen und als eine Ergänzung zu dem eben berührten Passus gleichfalls hierher setzen will:
[Jahrgang 1586/87, Fasz. I, Blatt 6a] Donnerstag, 6. April 1586:
»Auf Valtin Bulmans, deß gräberbesichtigers bei S. Rochius, verlesene entschuldigung deß gelt nemens halben von den leuten, so deß abgeleibten Jorgen Wechters cörper besichtigt haben, ist verlassen, ime vnd seinem weib deßwegen ein strefliche red zu sagen vnd beiden gräberbesichtigern bei S. Johans vnd S. Rochius ernstlich zu undersagen vnd zu verpieten, da sich in kunfftig zeit wiederumb [6b] ein solcher schrecklicher Fall wie mit dem Wechter zutragen wurde, die cörper in den capellen oder todtenheußlein verschlossen zu halten vnd nicht mehr beschehner massen gelt daraus zu schetzen, bei meiner herren ernstlichen straf.«
Im übrigen habe ich dem, was die alten Schriften über Georg Wechters Tod melden, kaum noch etwas hinzuzufügen, zumal sich auch etwa über die Motive, die er für seine That gehabt, nichts weiter feststellen läßt, als was sich aus dem Thatbestande selbst zu ergeben scheint und bereits von seinen Zeitgenossen gemutmaßt wurde.
Indessen erfordert der Schlußsatz in jener Chroniknotiz noch eine weitere Betrachtung und Erklärung. Nach ihm soll sich auch Georg Wechters ältester Sohn Hans, da er sich im Dienste des Bischofs von Eichstätt befand, durch einen Messerstich in den Hals selbst das Leben genommen haben. Der Chronist fügt hinzu, daß er darüber »an seinem Ort« berichten werde. In unserer Handschrift, die bis zum Schluß des Jahres 1602 reicht, kommt er jedoch nicht wieder auf diesen Fall zu sprechen. Dennoch liegt meines Erachtens kein Grund vor, der Angabe zu mißtrauen. Die Chronik ist, wie sich aus verschiedenen Stellen ergiebt, im wesentlichen auf Grund gleichzeitiger Aufzeichnungen um das Jahr 1614 sehr sorgfältig zusammengeschrieben worden[161]. Es ist also wahrscheinlich, daß der Selbstmord des Hans Wechter erst zu Anfang des 17. Jahrhunderts, nämlich in der Zeit zwischen 1602, wo die Chronik abbricht, und 1614 erfolgt ist. Vermutlich ist dieser Hans Wechter identisch mit einem Kupferstecher, von dem die Nürnberger Ratsverlässe melden, daß er im Jahre 1584 sein Bürgerrecht aufgesagt habe:
[Jahrgang 1584/85, I, 17b] Mittwoch, 29. April 1584:
»Hans Wechter, kunststecher, hat in sitzendem rath sein burgerrecht aufgesagt, gewonlichen reuers gegeben vnd ist vmb abschied in die losungstuben gewisen worden.«
Da Georg Wechter nach Ausweis unserer Chronik 1586 bereits ein Mann von etwa sechzig Jahren war, kann er um jene Zeit sehr wohl bereits einen selbständigen Sohn gehabt haben, der ja auch ausdrücklich als sein ältester bezeichnet wird.
Der in den Ratsverlässen genannte Hans Wechter ist aber andererseits aller Wahrscheinlichkeit nach identisch mit jenem Zeichner und Kupferätzer dieses Namens, von dem Andresen sagt, daß er »um das Jahr 1610 blühte«[162]. Die datierten unter den mit seinem Namen oder seinem Monogramm bezeichneten Blätter stammen aus den Jahren 1599[163], 1604[164] und 1606[165], und diese Zahlen scheinen ebenfalls dafür zu sprechen, daß wir in dem Radierer Hans Wechter jenen ältesten Sohn Georg Wechters zu erblicken haben, der zwischen 1602 und 1614 zu Eichstätt durch Selbstmord starb. Wir würden also, wenn wir diese Vermutung gelten lassen, sagen können, daß Hans Wechter nach 1606 und vor 1614, aller Wahrscheinlichkeit nach aber bald nach 1606 (oder noch im Jahre 1606) seinem Leben ein Ende gemacht haben müsse.
Merkwürdigerweise walten nun hinsichtlich der Biographie des Hans Wechter ganz ähnliche Schwierigkeiten und Zweifel ob, wie wir sie oben mit Bezug auf seinen Vater Georg Wechter kennen gelernt haben. Und wie diese Zweifel dort durch Feststellung des Todesjahrs Georg Wechters behoben und der Thatbestand klar gelegt werden konnte, so wird sich auch hier, wenn wir durch die angeführten Wahrscheinlichkeitsgründe den Tod Hans Wechters in die Zeit von 1606–1614 zu setzen uns veranlaßt sehen, die Lösung der strittigen Frage leicht ergeben.
Man hat verschiedentlich angenommen, nicht nur daß Hans Wechter von Profession Goldschmied gewesen sei, sondern daß sich auch Goldschmiedearbeiten seiner Hand erhalten hätten in einem zu Kopenhagen befindlichen verzierten Stahlspiegel, der »J[ohann] Wechter 1646« bezeichnet sei, und einer »H. W. 1653« signierten ähnlichen Arbeit mit der Darstellung von Lot und seinen Töchtern in Berlin[166]. Zu der ersteren Annahme mag wohl auch die nahe Verbindung verleitet haben, in der ihn seine Wappenfolge mit Hieronymus Bang zeigt, der hier als Verleger (»Hieron. Banng. Excud:«) erscheint. Hieronymus Bang, der aus Osnabrück stammte und 1587 in Nürnberg das Bürgerrecht erhielt, war von Profession Goldschmied, und zwar, wie es scheint, ein vielbeschäftigter. Das im Germanischen Museum deponierte Freiherrl. von Scheurlsche Familienarchiv z. B. bewahrt manchen Ausweis über seine Thätigkeit als solcher, und mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit werden ihm auch die vier von Marc Rosenberg in seinem Buche Der Goldschmiede Merkzeichen unter Nr. 1228 beschriebenen Stücke zuzuschreiben sein[167]. Bekannter aber noch ist er durch die von ihm herrührenden Ornamentstiche.
Eine solche Vielseitigkeit dürfen wir nun für Hans Wechter gewiß nicht annehmen. Die Bezeichnung »Kunststecher« in dem mitgeteilten Ratsverlaß zeigt zur Genüge, daß er nicht Goldschmied von Profession gewesen ist. Und daß die erwähnten Goldschmiedearbeiten von 1646 und 1653 nicht von ihm herrühren können, ergiebt sich aus unserer chronikalischen Notiz über den frühen und jähen Abschluß seines Lebens zu Anfang des 17. Jahrhunderts- Es sind also auch hier zum mindesten zwei verschiedene Persönlichkeiten anzunehmen.
Um nun aus dem vorstehend Mitgeteilten die weiteren kunstgeschichtlichen Konsequenzen zu ziehen, würde wohl zunächst das »Werk« sowohl des Georg Wechter als des Hans Wechter, wie es uns Andresen darbietet, einer erneuten Prüfung und Sichtung zu unterziehen sein. Ich kann darauf hier nicht näher eingehen, sondern muß mich auf einige wenige Bemerkungen darüber beschränken. Am sichersten sind als Arbeiten Georg Wechters des älteren die Vorlagen für Goldschmiede aus dem Jahre 1579 (Andr. 10) bezeugt. Mit ihnen durch gleiche Technik, gleichen Stil und namentlich auch gleiche Ornamentationsmotive — man vergleiche insbesondere die auf den Blättern zur Verwendung gekommenen Cartouchen — auf das engste verwandt und gleichfalls als unzweifelhafte Arbeiten unseres Künstlers auszusprechen sind sodann die Ansichten von Windsheim (1576) und Memmingen (1573), sowie das Wappen des Nicolaus Scheller, die alle mit des Künstlers G W bezeichnet sind (Andr. Nr. 2, 3 und 7). Rätselhaft ist mir dagegen, wie Andresen auch in dem Porträt des Andreas Nagel, Pfarrers zu Windsheim, das unsigniert ist und übrigens erst aus dem Jahre 1605 stammt, die gleiche Art hat erkennen wollen (Andr. 5). Das abscheuliche Blatt hat mit dem Namen Wechter überhaupt nichts zu thun. Als Werke des jüngeren Georg Wechter, der zu Bamberg thätig war, sind endlich Nr. 1, 6, 8, 9 und 11 bei Andresen zu betrachten. Auch die Ansicht des Schlosses Giech (Andr. 4) wird aller Wahrscheinlichkeit nach ihm angehören.
Aus dem Werke Hans Wechters (Andresen IV, S. 334 ff.) möchte vielleicht am ehesten das unbezeichnete Blatt Nr. 6: »Vergleichung der Schlüssel des Pabstes und des Apostels Petrus«, das nach der von Andresen gegebenen Beschreibung eine Spitze gegen die »Pabisten vnd Jesuwider« zu enthalten scheint, auszuscheiden sein. Bei einem Künstler, der zuletzt im Dienste des Bischofs von Eichstätt thätig, also doch wohl ein überzeugter Katholik war, werden wir eine solche Tendenz schwerlich voraussetzen dürfen.
Aus Georg Wechters d. Ä. Ansicht von Windsheim (Andr. 2).