Amerikanisches Duell.
Im engeren Sinne versteht man unter dieser Bezeichnung das Uebereinkommen der beiden Gegner, durch das Los (weisse oder schwarze Kugel) zu bestimmen, wem von ihnen die Verpflichtung zufällt, sich binnen einer Frist — gewöhnlich lautet die Bestimmung binnen Jahr und Tag — selbst todt zu schiessen.
Nachdem diesem Uebereinkommen alle Merkmale eines Duelles abgehen, so gehört es streng genommen nicht unter die Duelle.
Es ist dies eine Losung ums Leben.
Das amerikanische Duell ist ein ehrloser Act der erbärmlichsten Feigheit; als solches wird es von jedem Ehrenmanne, der eine andere Anschauung der ritterlichen Austragung einer Ehrenangelegenheit hat, angesehen.
Das Duell verlangt, dass man sich mit der Waffe in der Hand persönlich in die Gefahr begiebt; wer dies thut, der setzt zur Vertheidigung seiner Ehre sein Leben, seine Freiheit und mitunter die Existenz ein; sein Betragen ist ein ritterliches.
Wer es aber nur dem Zufall überlässt, seine Ehre zu vertheidigen, hoffend, sich gefahrlos aus der Affaire zurückziehen zu können, der handelt feige. Wer garantirt dafür, dass jener Gegner, der die schwarze Kugel gezogen, sich in der That in der festgesetzten Frist erschiesst; ist das Gegentheil nicht möglich?
Mit vollem Rechte wird jeder, der eine derartige Forderung stellt oder annimmt, als ehrlos und als nicht satisfactionsfähig betrachtet.
Aber auch jener, der diese Forderung überbringt, handelt gegen die ritterlichen Gesetze und soll als satisfactionsunfähig gebrandmarkt werden.
Eine derartige Forderung ist nicht nur zurückzuweisen, der Geforderte soll überdies, ohne dass im Geringsten seiner Ehre wegen Nichtannahme des Duelles nahe getreten werden könnte, einem competenten Ehrenrathe Anzeige hiervon erstatten.
In Amerika schlägt man sich auf die unglaublichsten Arten mit den verschiedensten Waffen; ein excentrisches Wesen kommt bei jedem dieser Duelle zur Geltung.
Der Kampf folgt gewöhnlich der Beleidigung; Secundanten werden in diesem Falle nicht gewählt, die zufällig Anwesenden, die gleichzeitig Partei für den einen oder den anderen der beiden Gegner nehmen, bilden die Zuseher.
Es wird mit Messern und Revolvern im offenen und geschlossenen Raume und selbst im Dunkeln gekämpft.
Nicht selten wird bei Messerkämpfen einer der beiden Gegner an einen Pfahl in der Weise befestigt, dass er sich nur im Umkreise von drei bis vier Schritten bewegen kann, während der andere Gegner frei angreift.
Auch an grausamen Kämpfen fehlt es nicht.
So lesen wir von einem Lassoduell, bei welchem der Besiegte von der Schlinge festgehalten, aus dem Sattel gerissen und von dem davonsprengenden Pferde des Siegers über den Boden geschleift wird, so dass er bald nur noch eine formlose Masse bildet.
Des Oefteren ähnelt ein Duell auch einer Jagd.
Die beiden Gegner, mit Carabiner oder Flinten bewaffnet, werden von den Vertrauensmännern zur festgesetzten Stunde an bestimmte Punkte am Saume eines Waldes aufgestellt und hierauf ihrem Schicksale überlassen.
Die mit Proviant versehenen Gegner suchen sich oft tagelang und wenden jede mögliche List an, durch Anwendung von Feuer, selbst durch Exponirung einer ausgestopften Puppe, ihren Gegner zu täuschen, um desselben, sei es aus einem Hinterhalte oder von einem Baume aus, habhaft zu werden.
Wir glauben genügend über diese exotischen Kämpfe gesprochen zu haben und wollen es daher bei diesen wenigen Proben der sogenannten „amerikanischen Duelle” bewenden lassen.