Kampf mit Carabiner.

Auch bei diesem exotischen Ausnahmsduelle hat die allgemeine Regel, dass sich beide Gegner in einer unter allen Umständen und Beziehungen vollkommen gleichen Situation befinden müssen, Geltung.

Desgleichen sind die allgemeinen Vorschriften der gesetzmässigen Pistolenduelle in voller Giltigkeit, wenn auch alle Details des Kampfes dem festzustellenden Vertrage anheimgestellt werden.

Die Entfernung der Standplätze der beiden Gegner beträgt sechzig Schritte.

Die Carabiner müssen von derselben Beschaffenheit und von selbem Caliber sein.

Um das Recht des ersten Schusses wird gelost.

Wurde diese Vereinbarung nicht getroffen, so wird das Zeichen für den Beginn des Kampfes durch dreimaligen kräftigen Schlag in die Hand gegeben.

Nach dem dritten Schlage steht jedem Gegner das Recht zu, nach seinem Gutdünken den Schuss abzugeben.