Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.

Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend, übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel« bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt, so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.

Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie, wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in Fässern, sondern in Flaschen — bei der von uns angenommenen Voraussetzung also von den Brauereien — bezieht, wäre nur noch ein Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des Bierverlages in jeder Form besiegelt.

Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss, die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat, wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges — in diesem Falle für die Interessen der Bierverleger! — oft nicht ungehemmt genug auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899 begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen, Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der Gründung einer Genossenschaftsbrauerei, die allerdings von vornherein kapitalkräftig genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen, wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen, welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der Genossenschaftsgedanke in allen Punkten richtig erfasst, so kann der Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.

Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun, dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist, ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen, oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.

[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben. Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367 Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.

[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst abgeschafft ist.

[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h. die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.

[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier führen.

[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.

[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt. Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.

[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben der betr. Namen durch fingierte ersetzt.

[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen wurde.