Der Dritte und der Andre
Viele Menschen können jetzt tatsächlich nicht mehr „bis drei zählen“, sondern lassen auf den Ersten gleich den Dritten folgen. Sie schreiben: bei allem, was ich unternommen habe, hat mich nichts verleiten können, das Recht eines Dritten zu verletzen – an einer neuen Entdeckung ging er gleichgiltig vorbei; sobald sie aber durch einen Dritten verballhornt war, erhob er den Kopf – mein Bauplan würde ganz umsonst gemacht sein, wenn dann ein Dritter den Bauplatz bekäme – bei einer solchen Verpachtung würde die Stadtgemeinde das Eigentumsrecht behalten und nur auf eine Reihe von Jahren einem Dritten ein Benutzungsrecht einräumen – auch der Künstler, der aus innerm Drange schafft, wird früher oder später erlahmen, wenn er fortwährend zusehen muß, wie Dritte den ihm zukommenden Ruhm genießen – die juristische Wissenschaft zeigt dem Verwaltungsbeamten die Schranken, die seinem Handeln durch entgegenstehende Rechte Dritter gesetzt sind – ich hätte die Aufgabe ohne die freundliche Hilfe Dritter nicht bewältigen können – das Mißtrauen in (!) seine Begabung, unter dem er durch Dritte zu leiden hatte – die Anerkennung, die sich als Ausbeutung seines geistigen Eigentums seitens (!) Dritter darstellt – die sekundäre Art der Komposition, über Themen Dritter zu phantasieren – Akten über innere Verwaltungssachen und Verträge mit Dritten werden nicht mitgeteilt – da die Mitglieder entfernt wohnen, so lag es nahe, ihre Befugnisse auf dritte Personen zu übertragen – wegen des Zeitverlustes, den mir die Arbeit an dritter Stelle machen würde, bitte ich mir die Bücher in meine Wohnung zu senden. Ein Lokalrichter macht bekannt, er habe Waren im Auftrage eines Dritten zu versteigern – eine Zeitung berichtet, daß ein Klempner von einem Baugerüst gefallen, ein Verschulden Dritter an dem Unglücksfall aber ausgeschlossen sei – eine andre erzählt: der junge Mann besuchte darauf ein Restaurant, wo möglicherweise dritte Personen von seinem Gelde Kenntnis erlangten.
Der Unsinn stammt natürlich aus Juristenkreisen. Die Herren Juristen sind so daran gewöhnt, mit zwei Parteien zu tun zu haben, zu denen dann irgend ein „Dritter“ kommt, daß ihnen schließlich der Dritte auch da in die Feder läuft, wo gar nicht von zweien die Rede gewesen ist; er vertritt schon vollständig die Stelle des Andern. Und andre Leute machen es gedankenlos nach.