Zur ältesten Zeitrechnung.

Nichts ist uns in der Gegenwart bekannter als die Anwendung der laufenden Jahreszahlen unserer christlichen Zeitrechnung, um irgend ein Ereignis mit zweifelloser Bestimmtheit und jedem verständlich ein für allemal zeitlich festzustellen. Die bestehende Form eines festen Sonnenjahres und die wissenschaftlich begründete Lehre der Zeitmessung erlaubt es außerdem bis zur Sekunde hin den Moment des Eintritts einer Thatsache mit astronomischer Zuverlässigkeit anzugeben und für alle kommenden Geschlechter zu überliefern. Aber so einfach auch die Methode der strengsten Zeitmessung uns in der Gegenwart erscheinen mag, so langer Erfahrungen bedurfte es, um die Wissenschaft der Chronologie zu begründen, deren besondere Teile die mathematisch-astronomische und die historische Zeitmessung umfassen.

Ihre Entstehung verdankt diese wichtige und dem Geschichtsforscher unentbehrliche Wissenschaft zunächst dem Bedürfnis, Ereignisse aus der Vergangenheit durch ein berechenbares Datum der zeitlichen Vergessenheit zu entreißen oder eine Begebenheit in der Gegenwart durch die Angabe von Jahr und Tag einer laufenden Ära für die Zukunft zu erhalten. Dem ersten Geschichtsschreiber mußte sie als die notwendigste Grundlage seiner Schilderungen erscheinen, sobald seine Aufgabe zeitlich fern liegende Thatsachen berührte und sobald es ihm darauf ankam, die genaue Zeitbestimmung durch Rückrechnung von der Gegenwart aus mit gewissenhafter Treue den zukünftigen Lesern seiner Werke zu überliefern.

Ein großes und in der Geschichte des eigenen Volkes bedeutsames Ereignis gab den ersten Gedanken an die Stiftung und den Gebrauch einer Ära ein, welche den Ausgangspunkt aller Berechnungen für das zeitliche Eintreffen späterer Begebenheiten bildete. Zu den ältesten Versuchen dieser Art gehört der Auszug der Kinder Israels aus Ägypten und der Anfang des Exils in der Bibel. Die notwendige Voraussetzung, welche auch bei der Gründung irgend einer Ära vorangehen muß, betrifft zunächst die Jahresform selber, welche der Ära zu Grunde liegt und wie sie mehr oder weniger vollkommen im bürgerlichen Leben gang und gäbe war. Die ältesten Völker, aber auch noch heute die Anhänger der Religion des Islam, bedienten sich erwiesenermaßen eines Mondjahres, dessen Monate sich von einem Neumonde bis zum andern erstreckten, oder eines sogenannten Wandeljahres von 365 Tagen, ohne den Vierteltag des Sonnenjahres, so daß am Schlusse 365 × 4 = 1460 Sonnenjahre gerade 1461 Wandeljahre ausfüllten.

Die Zurückführung irgend einer Zeitangabe aus dem Altertum, welcher eine Ära zu Grunde liegt, auf Tag, Monat und Jahr unserer eigenen christlichen Zeitrechnung ist Gegenstand der berechnenden Chronologie, wobei die genaue Kenntnis des Anfangstages der betreffenden Ära als die notwendige Vorbedingung gilt. Zu den bekanntesten und in der Geschichte am häufigsten erwähnten Ären gehören aus der Epoche vor Christi Geburt die der Olympiaden (776 eingesetzt), der Gründung Roms (21. Aprilis 753), des Königs Nabonassar (26. Februar 747), des Philippus (12. November 324), der Seleukiden (in Syrien 1. Oktober 312), die antiochisch-cäsarische (1. Oktober 48), die Ära des Augustus und die alexandrinische (29. August 30, mit der Form des Sonnenjahres von 365¼ Tagen), und aus den Epochen nach dem Beginn unserer christlichen Zeitrechnung: die Ära des Diokletian oder der Märtyrer (29. August 284), der Flucht Mohammeds (14./15. Juli 622), die persische Ära des Königs Jezdegird, des letzten Sassaniden (16. Juni 632) und des Königs Dschelal ed-Din Melek Schah, daher Dschelali genannt (15. März 1079). Erst vom elften Jahrhundert an kam bei den Israeliten die Ära von Erschaffung der Welt in Gebrauch, die nach der jüdischen Rechnung am 6.-7. Oktober 3761 vor Christi Geburt ihren Anfang nimmt.

Es ist, wie gesagt, die Aufgabe der berechnenden Chronologie, den gegebenen Tag aus irgend einer dieser Ären in dem entsprechenden (julianischen) Datum unserer eigenen christlichen Ära wiederzufinden, wobei die Astronomie ein wichtiges Hilfsmittel für die genauen Bestimmungen bildet. Gelegentlich überlieferte Sonnen- oder Mondfinsternisse und sonst auf die Bewegung der Gestirne bezügliche Zeitangaben aus einer der angeführten Ären vollenden den Beweis für das genau Zutreffende in den ausgeführten Berechnungen. Für den Geschichtsforscher bieten die vergleichenden Tabellen der korrespondierenden Jahre und Jahresanfänge, wie sie in unserer Gegenwart in vielfachen Bearbeitungen vorliegen, ein ausgezeichnetes Mittel, um die chronologischen Feststellungen mit Leichtigkeit auszuführen oder einen begangenen Irrtum als Fehler nachweisen zu können. Jenseits des achten Jahrhunderts vor dem Anfang unserer Zeitrechnung ist der Gebrauch einer angewandten Ära in keinem Falle nachweisbar. Die Chronologie ist deshalb auf Kombinationen angewiesen, welche heutzutage in der Geschichte der ältesten Völker der Erde: der Ägypter, Babylonier und Assyrer, den Gegenstand der gelehrten Untersuchungen bilden.

Der Grund für diese Erscheinung ist leicht einzusehen. Die eigentliche Geschichtsschreibung hatte vor dieser Zeit noch keinen Vertreter gefunden. Wir besitzen nicht einmal die zusammenhängende Darstellung irgend eines Teiles aus dem historischen Leben eines der vorher erwähnten Völker, und die Inschriften auf den noch erhaltenen Steindenkmälern, Papyrusrollen und Thontafeln lassen keine Spuren erkennen, welche, und am allerwenigsten, auf eine kritische Behandlung der Zeitgeschichte hinwiesen. Die Aufgabe des Historikers war von keinem gelöst worden, der in jenen ältesten Kulturreichen die Geschichte seines Volkes und seiner Zeit aus eigenem Augenschein kennen gelernt hatte. Erst mit Herodot, in der Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr., bricht sich die Geschichtsschreibung im höheren Sinne des Wortes ihre Bahn und behandelt ihren Stoff mit selbständigem Urteil, wie es dem damaligen Zeitalter der Menschheit entsprach. Nicht mit Unrecht wird Herodot deshalb als der Vater der Geschichte von seinen Nachfolgern bezeichnet.

Die Denkmäler lassen es durchaus nicht an Nachrichten fehlen, welche chronologische Bestimmungen enthalten, aber diese Bestimmungen reichen nicht aus, um für die zusammenhängende Chronologie als feste Grundlagen zu dienen. Die Zeitangaben, wenn solche überhaupt zum Vorschein kommen, werden nach Tag, Monat und Jahr des regierenden Königs angegeben, wobei nicht einmal die Sicherheit der Jahreszahl der Regierung in allen Fällen unbezweifelt bleibt. Um mit den Ägyptern anzufangen, so ist es eine erwiesene Thatsache, daß bis zu den Ptolemäern hin nach einer gewissen Reihe von Jahren der Regierung des Vaters der Sohn als Mitregent auftrat und die Jahre seiner späteren selbständigen Herrschaft nach dem Tode des Vaters von dem Zeitpunkt seiner Mitregentschaft zählte. Es ist ebenso erwiesen, daß ein vertriebener König nach dem Sturze seines königlichen Gegners wiederkehrte und die Regierungsjahre desselben seinem eigenen Konto hinzufügte. Jeder König war der Stifter seiner eigenen Ära, die mit seinem Tode erlosch, um der Ära seines Nachfolgers den Platz einzuräumen. Gesamtsummen, welche die Regierung mehrerer Könige, etwa einer Dynastie, umfassen, kommen nirgends zum Vorschein, mit einer einzigen Ausnahme, des berühmten hieratischen Papyrus der ägyptischen Königsreihen (im Museum von Turin), welcher in seinem zerstückelten Zustande der Chronologie in ihrem Zusammenhange keine Dienste zu leisten vermag. Was sein Fund wahrscheinlich macht, betrifft das schon im Altertum gefühlte Bedürfnis, die Namen der Könige und ihre Regierungsdauer nach Jahren, Monaten und Tagen anzugeben, nach Dynastien zusammenzustellen und schließlich summarisch zu berechnen. Die Tempelarchive mußten manche Materialien dazu enthalten, wenn auch bereits in den späteren Zeiten des Altertums vieles im Strom der Zeiten verloren gegangen war. Ob man schon damals die Fremdherrschaften und die Reihe der Gegenkönige mitgezählt hatte, ist wiederum eine offene Frage. So genau wir in Bezug auf einzelne Könige über die Dauer ihrer Herrschaft unterrichtet sind, so wenig reicht dies aus, um mehr als ihre relative Stellung in der ganzen Reihe der übrigen von chronologischem Standpunkte aus beurteilen zu können.

Das Werk eines griechisch gebildeten Ägypters, des Priesters Manetho aus der unterägyptischen Stadt Sebennytus, welches derselbe über die Geschichte der Ägypter in griechischer Sprache in den Zeiten der ersten Ptolemäer niedergeschrieben hatte, ist nur in schalen Auszügen beim Josephus und bei einzelnen christlichen Kirchenschriftstellern auf uns gekommen. Abschreiber haben Namen und Zahlen des Originals verdorben und jüdische oder christliche Geschichtsschreiber zu gunsten der eigenen Sache manches darin entstellt. Immerhin bilden die überlieferten Fragmente in unserer Zeit die Grundlagen aller Versuche eines chronologischen Aufbaues der ägyptischen Geschichte. Den ersten Schwierigkeiten begegnet man in der Annahme oder Abweisung von Nebendynastien; die einen kämpfen dafür, die andern dagegen, so daß die Differenzen über 2000 Jahre auseinander gehen. Jeder Forscher, wie dies wirklich und mit Recht bemerkt worden ist, trägt seine eigene Chronologie in der Tasche. Der erste König Ägyptens, Menes, bestieg nach A. Böckh 5702, nach Lepsius 3892, nach Bunsen 3623, nach andern 5613, 4455, 4157, 3917 u. s. w. den Thron. Wo herrscht auch nur die Wahrscheinlichkeit einer annähernd richtigen Bestimmung? Das einzige übereinstimmende Ergebnis der gelehrten Untersuchungen läuft auf die Erkenntnis hinaus, daß die ägyptischen Könige bereits jenseits der Grenzscheide des vierten Jahrtausends im Nilthale ihre Herrschaft ausgeübt hatten.

Nur dem Mangel einer festen Ära ist diese Unsicherheit aller chronologischen Bestimmungen zuzuschreiben. Man begreift es daher, wenn der Priester und nachherodotische Geschichtsschreiber Manetho, um diesem Mangel abzuhelfen, zuerst den Versuch wagte, die sogenannte Sothis- oder Hundssternperiode für die berechnende Chronologie der ägyptischen Dynastien zu verwerten. Das ägyptische Wandeljahr von 365 Tagen begann mit dem 19./20. Juli (julianisch), an dessen Morgendämmerung die Sothis oder der Hundsstern in nächster Sonnennähe aufging. Der fehlende Vierteltag zum Sonnenjahr war schuld, daß derselbe Stern jedesmal nach vier Jahren einen Tag später aufging und erst nach 365×4 oder 1460 Sonnenjahren = 1461 Wandeljahren wieder an seine alte Kalenderstelle zurückkehrte. Das war nach den historischen Überlieferungen in dem Jahre 1322 vor und 139 nach dem Anfang unserer christlichen Zeitrechnung geschehen, also der Berechnung nach auch vorher in den Jahren 2784 und 4245. Aber kein gleichzeitiges Denkmal und keine Inschrift erwähnt dieses Zusammentreffens, noch wird es mit dem Namen irgend eines Königs in Verbindung gesetzt. Nur ein einziges Mal wird der Frühaufgang des Hundssterns am 328. Tage des Jahres in einem unbekannten Regierungsjahre Königs Thotmosis III. (aus der achtzehnten Dynastie) auf einem Denkmale erwähnt, was nur in den Jahren 1477 bis 1474 stattfinden konnte. Eine so wertvolle Angabe, welche die Wissenschaft einem ganz zufälligen Funde auf der Insel Elephantine verdankt, kann in keiner Weise durch die wirklich ausgesprochene Voraussetzung hinfällig werden, daß der Steinschneider sich in der Bezeichnung der Monatszahl geirrt und den 328. an Stelle des 298. Tages des Jahres eingesetzt habe. Zwei Neumonde, welche aus dem 23. und 24. Regierungsjahre desselben Königs nach ihrem Tages- und Monatsdatum in den Inschriften gelegentlich aufgeführt werden, stehen mit der Epoche des erwähnten Königs nach dem Frühaufgang des Hundssterns in festem Zusammenhang. Mit ihrer Hilfe ist es gelungen, infolge astronomischer Berechnungen die genaue Regierungszeit Pharaos Thotmosis III. (vom 20. März 1503 bis zum 14. Februar 1449) festzustellen. Böckh hatte auf Grund seiner chronologischen Behandlung der manethonischen Listen das Jahr 1586 als den Anfang seiner Regierung herausgerechnet, Lepsius 1597, beide sich daher um 83, bez. 94 Jahre von der wirklichen Zahl entfernt, zur Warnung, mit welcher Vorsicht die manethonischen Angaben zu behandeln sind.

Welche Dienste nicht nur in diesem Falle, sondern bei vielen ähnlichen Gelegenheiten die berechnende Astronomie dem Geschichtsforscher leistet, ist längst anerkannt und oben von mir bereits angeführt worden. Die in historischen Überlieferungen enthaltenen Angaben von Sonnen- und Mondfinsternissen bis zu den vergangenen Jahrtausenden hinauf sind es hauptsächlich, deren astronomische Bestimmung die unverrückbaren festen Punkte in der Geschichte der Vergangenheit der Völker geliefert hat. Mit welcher Mühe und Arbeit diese astronomischen Berechnungen jedoch verbunden sind, um die Sicherheit der Ergebnisse dem Geschichtsschreiber zu Gebote zu stellen, das mag Th. von Oppolzers berühmtes Werk „Kanon der Finsternisse“ beweisen, welches in 242 dicken Foliobänden 10 Millionen Ziffern in sich schließt und die Daten von 8000 Sonnen- und 5200 Mondfinsternissen in der Zeit von 1207 v. Chr. bis zum Jahre 2163 n. Chr. umfaßt. Es bedurfte einer ungeheuren Arbeit, an der sich zehn gelehrte Rechner jahrelang beteiligten, um diese Verzeichnisse herzustellen. Aber ihr Nutzen für den Geschichtsschreiber leuchtet ein, sobald man die Beispiele näher prüft. Wir führen nur zwei davon an. Die älteste Erwähnung einer Sonnenfinsternis findet sich in dem chinesischen Werke Schu-king vor. Nach Oppolzers Rechnung war sie am 22. Oktober des Jahres 2137 v. Chr. eingetreten, so daß das Jahr 2141 den Anfang der Regierung des Kaisers Tschung-Khang, in dessen 5. Jahre sie sich ereignet haben sollte, mit aller Notwendigkeit angiebt. Nach der historischen Überlieferung der Chinesen hatte der genannte Kaiser im Jahre 2158 den Thron bestiegen, es ist daher bei der Differenz von 17 Jahren ein Fehler in der Überlieferung zu berichtigen. — Nach den Andeutungen der Bibel wurde der Heiland am 3. April 33, zur Osterzeit, gegen Abend an einem Freitage gekreuzigt. Auf Grund der astronomischen Berechnung ging genau an demselben Tage und um dieselbe Tageszeit der Mond zur Hälfte verfinstert auf, so daß hierdurch die biblische Überlieferung von der plötzlich eingetretenen Verfinsterung vollkommen bestätigt wird. Über den richtigen Anfangspunkt unserer eigenen christlichen Ära können daher nach dieser astronomischen Feststellung keine Zweifel mehr bestehen, wie sie thatsächlich öfters geäußert worden sind. Dem Leser, der sich hierüber näher unterrichten will, empfehlen wir ein in Berlin soeben erschienenes ungemein anziehendes Werk, „Die Entstehung der Erde und des Irdischen“, von Dr. W. Meyer (s. S. 307 ff.).

Die Epoche des Königs Thotmosis III. hat in neuester Zeit eine besondere Wichtigkeit durch ihre Beziehung zu den asiatisch-babylonischen Zeitverhältnissen gewonnen, seitdem es geglückt ist durch die Entzifferung der keilinschriftlichen Tafeln aus Tell el-Amarna, von denen der größere Teil in den Besitz der Berliner Museen gelangt ist, die Gleichzeitigkeit des babylonischen Königs Burnaburiasch, oder, wie J. Oppert den Namen liest, Purnapuryas mit dem ägyptischen König Amenophis IV. außer Zweifel zu stellen. Da der eben genannte ägyptische Fürst als der dritte Nachfolger Thotmosis III. aufgeführt wird, so liegt es nahe, die Zeit des Babyloniers gegen das Jahr 1400 oder etwas später anzusetzen.

Ganz abgesehen von dem verderbten Zustande, in welchem uns die Auszügler des Geschichtswerkes des Priesters Manetho die chronologischen Königstafeln desselben hinterlassen haben, tritt eine andere Frage in den Vordergrund selbst unter der Voraussetzung, daß uns jene Listen mit ihren Namen und Zahlen vollständig unversehrt hinterlassen worden wären. Sie betrifft die Zuverlässigkeit der Angaben des gelehrten Priesters in allem, was die älteren Zeiten der ägyptischen Geschichte angeht, mit anderen Worten die absolute Genauigkeit seiner Zahlen in dem selbst geschaffenen Rahmen der oben erwähnten Sothisperioden. Man darf daher einen Unterschied zwischen dem (unverfälschten) Werke Manethos und der wirklichen Geschichte Ägyptens und seiner Könige machen. Es ist kaum anzunehmen, daß sich in den Archiven der Tempel zur Ptolemäerzeit Urkunden befunden haben, welche ohne jede Lücke die Namen und Regierungsdauer der Könige des Reiches über das sechzehnte Jahrhundert hinaus bis zu den Pyramidenkönigen und bis zum ersten König Menes mit historischer Treue aufgezeichnet enthielten. Im einzelnen mochte manches wertvolle und wichtige den Inhalt der Überlieferungen bilden, aber schon die dynastischen Interessen, im Anschluß an das ehrgeizige Priestertum der wechselnden Residenzstädte, verhinderten eine parteilose Kritik und damit die chronologische Genauigkeit der ägyptischen Geschichte mit ihren langen Königsreihen.

Je mehr wir Einsicht in das Leben jener ältesten Epochen der ägyptischen Geschichte gewinnen, je mehr kommt die Vorstellung zum Durchbruch, daß die Gelehrten der späteren Zeiten sich weniger um die Zahlen als vielmehr um die Abstammung ihrer Dynasten bis zu den Göttern hinauf gekümmert und durch cyklische Rechnungen ergänzt hatten, was ihnen der Mangel an wohlerhaltenen Aufzeichnungen aus den ältesten Perioden der Geschichte der Könige ihres Landes vorenthielt. Die wirklichen Zahlen rücken immer tiefer, und wir werden vielleicht zu der Einsicht kommen, daß im Lande der Pharaonen das Jahr 3000 v. Chr. die äußerste Grenze aller wirklichen historischen Personen bilden dürfte.

Die Geschichte der Babylonier und Assyrer leidet ähnlich wie die ägyptische an dem Mangel eines zusammenhängenden chronologischen Systems, sobald man über die Zeit des achten Jahrhunderts v. Chr. hinausgeht. Aber es muß zugestanden werden, daß den beiden asiatischen Kulturvölkern ein entschieden anderer Geist inne wohnte, als er dem ägyptischen Stamme eigen war. Das historische Bewußtsein und ein eigener Sinn für den Zeitwert beherrschte sie in weit höherem Grade als die Ägypter, und bis auf das räumliche Maß hin offenbarte sich bei ihnen die Neigung nach strenger Genauigkeit in allem, was die Zahl betraf. Die Tausende von Thontafeln, welche aus dem Schoße der Erde am südlichen Euphrat und auf den Ebenen im Norden dieses Stromes an das Tageslicht gestiegen sind, geben Zeugnis davon, denn sie enthalten auf dem historischen Gebiete Angaben, wie sie niemals auf den ägyptischen Denkmälern aufgetaucht sind noch jemals auftauchen dürften. Werden erst die Namen der Könige ihrer Lesung nach mit zweifelloser Gewißheit festgestellt und alle Überlieferungen chronologischer Natur gesammelt und an richtiger Stelle eingesetzt worden sein, so wird sich für die Geschichte von Babel und Assur ein ganz anderes chronologisches Bild entwickeln, als es, bis jetzt wenigstens, die Angaben auf den Denkmälern Ägyptens zu liefern imstande waren.

Aber auch an den Ufern des Euphrat und des Tigris bildete jede Einzelregierung eine besondere Ära für sich, wobei die Summe der Regierungen der ganzen Dynastie als Probe für die Rechnung galt. Durch eine Liste assyrischer Könige, welcher ursprünglich die Angaben eines chaldäischen Priesters, Berossos, zu Grunde lagen und die sich in der armenischen Übertragung des Eusebius und beim Syncellus mit vielen Fehlern in der Abschrift erhalten hat, kann der Beweis geliefert werden, in welcher Art diese Verzeichnisse angeordnet waren, um einen chronologischen Gesamtüberblick bis in die mythischen Zeiten hinauf zu gestatten. Nach J. Opperts neuesten Berechnungen umfaßt diese Liste der assyrischen Dynastien, wie sie in dem verloren gegangenen Werke des Berossos verzeichnet standen, den Zeitraum von 2506 bis 606 v. Chr. Wir lassen es natürlich dahingestellt sein, inwieweit die vorgelegten Berechnungen des französischen Akademikers zutreffen oder nicht.

Wir verdanken erst dem Mathematiker und Astronomen Ptolemäus, welcher am Anfang des zweiten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung in Alexandrien seinen gelehrten Studien lebte, die Kenntnis einer Ära, die nach dem Namen des babylonischen Königs Nabonassar als die nabonassarische bezeichnet wird und mit dem 26. Februar 747 v. Chr. begann. Obgleich zunächst Nabonassar und seine unmittelbaren Nachfolger dem Reiche von Babylon und von Assur angehörten, so hatte Ptolemäus dennoch seinem Kanon der Könige die Form des ägyptischen Wandeljahres zu Grunde gelegt, so daß das Jahr nur aus 365 Tagen ohne den überschüssigen Vierteltag bestand. In der Berechnung der Regierungen der einzelnen Könige folgte er außerdem dem Beispiel der Ägypter (wenigstens zur Ptolemäerzeit), indem er das Jahr der Thronbesteigung eines Königs jedesmal als ein volles betrachtete und von dem Jahresanfang an datierte, ohne Rücksicht auf die Monate und Tage vom Neujahrstage an, welche noch seinem Vorgänger angehörten und die somit in Wegfall kamen. Sein Kanon erhielt dadurch eine sehr einfache und übersichtliche Gestalt und gestattet uns die chronologischen Reduktionen auf den julianischen Kalender mit vollster Sicherheit durchzuführen. Ptolemäus benutzte diese feste Ära z. B. um die am 19.-20. März 721 und die am 9. März und 1. September 720 eingetretenen Mondfinsternisse nach ihrem genauen Datum der Nachwelt zu überliefern.

Eine merkwürdige Bestätigung seines Kanons der Könige von Babylon und Assyrien, welche vom Jahre 747 an (genauer vom 26. Februar desselben) bis zum Anfang der Perser-Dynastie regiert hatten, lieferte die Entdeckung (1884) einer keilinschriftlichen Königsliste, welche die Wissenschaft dem englischen Gelehrten Theo G. Pinches schuldet. Ihr Wert kann nicht hoch genug abgeschätzt werden. Von unserem deutschen Assyriologen Prof. Schrader kritisch behandelt, bildet sie heute die feste Grundlage der babylonischen Königsreihen von der zweiten Periode an bis zum Untergange des babylonischen Reiches. Mit Einschluß der letzten, aus den Perserkönigen bestehenden Dynastie zählt die keilinschriftliche Urkunde zehn Dynastien auf, deren Dauer im einzelnen wie im ganzen genau nach Jahren und Monaten angegeben ist. Prof. J. Oppert hat in einer im Jahre 1888 veröffentlichten englischen Abhandlung (the real chronology and the true history of the Babylonian Dynasties) die chronologische Berechnung auf Grund der keilinschriftlichen Angaben vorgelegt und danach den Umfang derselben auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2506 und 538 v. Chr. zurückgeführt. Man wird die Wichtigkeit dieses Fundes begreifen, der mit einem Schlage ein helles Licht in das zeitliche Dunkel der babylonischen Könige geworfen hat und bis in eine Epoche zurückgeht, welche nach gewöhnlicher Annahme etwa in die Zeit der zwölften ägyptischen Dynastie hineinfällt. Hiermit ist die Geschichte an den Ufern des Euphrat und ihre Berechnung noch lange nicht abgeschlossen, denn sie überragt die Grenze des Jahres 2506 bis in eine mythische Vorzeit hinein. Die beiden letzten Jahrtausende dieser langen und sagenhaften Periode von 39180 Jahren, deren J. Oppert gedenkt, versteigen sich bis zur ägyptischen Pyramidenzeit. Es steht sicher fest, daß die beiden Fürsten von Agade, Sargon I. und Naram-Sin, dem 38. Jahrhundert v. Chr. angehören, wenn einer Angabe des Königs Nabonidus darüber Glauben zu schenken ist.

Die neueste Entdeckung auf Grund einer glücklich entzifferten Keilinschrift hat für die Geschichte Babyloniens einen festen Rahmen geschaffen, welcher den Mangel einer Ära einigermaßen ersetzt und uns gestattet, geschehene und gemeldete Ereignisse mit einem relativ richtigen Zeitmesser abzuschätzen. Gerade deshalb ist es zu bedauern, daß durch eine Lücke nach den ersten sechs Königen der dritten Dynastie die Namen und Jahreszahlen einer Reihe von Königen ausgefallen sind, unter welchen der obengenannte Burnaburiasch oder Purnapuryas, der Zeitgenosse des ägyptischen Königs Amenophis IV. notwendig seine Stelle eingenommen haben dürfte. Vielleicht daß ein anderer späterer Fund auch diese offene Stelle ausfüllen wird. Vorläufig behauptet die entdeckte babylonische Königsliste ihre erste Stelle unter allen chronologischen Denkmälern, welche von den ältesten Zeiten der Weltgeschichte überhaupt gemeldet haben.

Überlieferte Königsreihen nebst der Dauer der Regierungen der einzelnen Fürsten bilden freilich noch keine Geschichte in unserem Sinne, denn die Begebenheiten, welche damit in Verbindung gesetzt worden, betreffen nur die Könige und ihre Thaten und überlassen es dem Forscher, zwischen den Zeilen zu lesen und aus seinen Vermutungen und Schlußfolgerungen einen geschichtlichen Hintergrund aufzubauen. Die auf den Denkmälern der ältesten Kulturvölker der Erde enthaltenen Nachrichten haben vorläufig nur den Wert mehr oder weniger vollständiger Annalen und Chroniken, die mit jeder Einzelregierung abgeschlossen sind. Erst mit der Schöpfung der Ären oder der auf gelehrter Forschung begründeten Systeme der Zeitmessung von einem chronologisch fest bestimmten Zeitpunkte an tritt die eigentliche Geschichtsschreibung in die Welt und die pragmatische Behandlung gewinnt die Oberhand. Die Geschichte der einzelnen Völker verkettet sich zu einem großen Gesamtbilde, in welchem sich das staatliche und das Kulturleben der Menschheit in seinen Wechselwirkungen und in seiner Entwickelung abspiegelt, während die Ära als genauer und unverrückbarer Zeiger an der Weltuhr die ihr zugewiesene Rolle erfüllt.