5. Motzs deutsche Handelspolitik.

In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen, mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform aufrecht gehalten wider zahllose Angriffe von innen und von außen. Aber das Defizit vermochte er nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Ersparnissen; denn er begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm unmöglich machte, den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte Ladenberg[54] mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht mehr zustande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes dritte Jahr versprochene Bekanntmachung des Budgets unterlassen. Müde der ewigen Reibungen und doch zu schüchtern, um für sich selber die gebührende Macht zu fordern, erklärte er im Dezember 1824 dem Könige, unter den bestehenden Ressortverhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen [pg 078] nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in seiner sächsischen Heimat.

Der König ließ darauf (12. Dezember) den vier Präsidenten Schön, Vincke, Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage: welche Bedenken sie dawider hätten und welche besonderen Befugnisse sie für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der vier sollte antworten, als ob er selber zur Übernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; keiner durfte von der Befragung der anderen etwas erfahren … Nur Motz traf in seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Übels, den Dualismus der Finanzverwaltung. Er forderte für den Minister kurz und gut Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens. In zwei weiteren Denkschriften … verlangte er ferner die Aufstellung völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die Wiedereinführung der Provinzialministerien. Denn neben solchen Unterministern sei ein mächtiger Finanzminister unmöglich; dieser müsse unmittelbar an der Verwaltung teilnehmen, um »unverbesserliche Mißgriffe, Einseitigkeit und Indolenz« zu verhüten: »er kann nicht darauf beschränkt bleiben, durch Etats und Verwaltungsnormen nur die Zukunft nach seinen Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach toten Zahlen zu meistern«. —

Die Entscheidung konnte nicht zweifelhaft sein … Der König entschied sich für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich dieser Entschluß auf den Gang der deutschen Geschichte einwirken sollte.

Motz stand in seinem 50. Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm, der einzige Staatsmann in einem Kabinett von Geschäftsmännern[55]. Auch dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der friderizianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimat in den preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere [pg 079] und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maaßen, tatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in beißenden Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer wechselreichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt und doch verstanden, die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen … Das waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrat auf dem Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit Befehlen eingreifend, immer bereit, dem geringen Manne zu zeigen, wie man sich selber helfen könne, denn »Selbsttätigkeit entspricht dem energischen Charakter des preußischen Volkes.« Dort gewöhnte er sich den Bauernstand als den Kern der Nation zu schätzen: »lieber die drückendsten Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß des Landmanns belasten.« Der Friede von Tilsit zwang ihn, in die Dienste des verhaßten Königreichs Westfalen zu treten; er leitete das Steuerwesen im Harzdepartement, erschien zweimal als Deputierter bei dem Gaukelspiele des Kasseler Landtages und beobachtete voll froher Ahnungen, wie unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deutscher Freiheit in sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen tätig.

Als Präsident in Erfurt half er nachher, jenen Zollvertrag mit Sondershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen Kleinstaaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen, als der König ihn einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von Grund aus, freimütig, selbständig in allem, wollte er das Lob Österreichs, das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über diese faule, unwissende, unredliche k. k. [pg 080] Verwaltung. Außer Canning[56] war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit Metternichs völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 ungeschwächt. »Ein guter Krieg wird uns wohl tun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.«

Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten Konsequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte ergänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Verluste erlitte …

Während seiner angestrengten Verwaltungstätigkeit in Erfurt und nachher als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die Abrundung des preußischen Staatsgebietes, über den Anschluß der kleinen Kontingente an das preußische Heer, über die Reform der Verwaltung. Diese rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten, scharfen Blick, vorurteilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch einen Zug von genialem Leichtsinn, der notwendig zu seinem Bilde gehört. Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich die Kraft gefunden, in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher, unruhiger, überaus produktiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Tätigkeit, wenn die Ideen, die in seinem Geiste gärten, sich abklären, wenn sein starker Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten.

Um das Defizit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen. Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe [pg 081] bildete zugleich die Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war, konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge wagen. In den Kreisen des hohen Beamtentums wurde die Lage der Finanzen allgemein sehr ungünstig beurteilt. Hatte man vor sechs Jahren schlechterdings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Defizit bestehen könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die Ergiebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz teilte diese düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Defizit sei längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Übersicht, Ordnung in das Finanzwesen komme; »aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich hütete mich wohl, Überschüsse zu versprechen, man hätte mich für wahnsinnig gehalten.« —

Einen minder mutigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Erschütterungen, welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des südamerikanischen Marktes hatte eine fieberische Spekulation erweckt, welcher nun der natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als 70 Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutschland blieb von dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein Anteil am Weltverkehr noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten Häuser Berlins gingen zugrunde. Doch was bedeutete diese Bedrängnis des Geldmarkts neben der namenlosen Not des deutschen Landbaues, die wie alle landwirtschaftlichen Krisen ungleich langsamer überwunden wurde? Die Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse schnell und anhaltend. Die Zollgesetze des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch nicht zu folgen vermochte. Der Wert der Grundstücke [pg 082] sank in manchen Landesteilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal soviel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser Vorteil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen, deutsche Hirten und Schafe in Rußland, Schweden, Frankreich, Australien verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes draufgegangen, jetzt stand in einzelnen Gegenden der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schöns Schwager, Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren imstande, sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche Bitte der Stände gewährte der König »dieser alten Kernprovinz« abermals außerordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große Getreideankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Taler halten sollten.

Dann erlangte Schön[57] noch eine neue Bewilligung von 3 Millionen Taler zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er vornehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung vertrat sein Freund Stägemann[58] im königlichen Kabinett; der war, obwohl ein Anhänger der neuen Volkswirtschaftslehre, doch von jeher der Ansicht gewesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber zugrunde gehe: »es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus wird«. Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie fast den sechszehnten Teil der gesamten Staatseinnahmen [pg 083] ausmachte; zudem mußte die große Kreditanstalt der Provinz, die »Landschaft«, der die bedrängten Grundherren allesamt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schöns Vorschlag (1824), die Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten Grundherrengeschlechter zu verwenden; wenn es aber ganz unmöglich sei, eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer notdürftigen Pension abgefunden und ihr Stammgut durch die Landschaft unter den Hammer gebracht werden.

Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch stürmischer, als vor Jahren bei der Verteilung der ersten Kriegsentschädigungsgelder, drängte sich alles um die Gunst des Beherrschers der Provinz. Er tat sein Bestes, viele wackere Männer vom Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes; wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft unerbittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der Mitwirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Not lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In manchen Teilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren Besitzer …

Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Not der Landwirtschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Bedürftigsten niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung, daß der Finanzminister [pg 084] in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle unterhandeln. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden geben; denn zwischen den beiden koordinierten Behörden hatte sich längst ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der preußischen Bureaukratie möglich ist. Die Generalkontrolle suchte ihre Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher Münze. Das Gezänk war so unerträglich, daß Motz sich entschloß, den König um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht gewährt würde. »Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum — die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachteil der Finanzen des Staates ertragen hat.« Ein solches Abschiedsgesuch galt nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz selber hielt für nötig, die Versicherung hinzuzufügen: »ich würde der Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich, in Eitelkeit und Torheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu konservieren bemüht sein wollte.«

Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig entlassen worden, hatte kein Minister mehr gewagt, in diesem Tone zu reden; selbst Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher rechnen konnte, leise mit einem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm brauchte auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbstbewußtes Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottums Vorträge von der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826 überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu übertragen. [pg 085] Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden bald, daß er sich berechtigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu überwachen. Der langsame Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; doch über seine Kargheit konnte niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr freigebig; als Kamptz[59] ihn wegen der hohen Kosten der Revision des Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß in Preußen immer Rat geschafft werden.

In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er sich einen genauen Überblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er in den Händen Maaßens, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die beiden galten in der Beamtenwelt als Nebenbuhler, aber sie wurden Freunde. Maaßen fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten, und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntnis des Generalsteuerdirektors verdankte. »Alles mit Maaßen«, sagte er lächelnd, wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagnis zurückgehalten hatte. Unter Maaßen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne[60], Motzs alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen; wie wußte er seine Leute in Atem zu halten, wenn er ihnen zurief: »Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!«

In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den [pg 086] Regierungen verwaltet worden; der König hatte indes bald eingesehen, wie wenig das langsame Kollegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher (1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das gesamte Steuerwesen einem Provinzialsteuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landesbrauch anfangs oft mit der Eifersucht der Regierungen kämpfen, auch das Volk empfing sie mit Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regiedirektoren des großen Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz sogar ein volksbeliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der Zeit, um ihren Wert zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Übung und Sicherheit erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nachzulassen. Etwa um das Jahr l827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten.

Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Domänenverwaltung, die unter dem Drucke der großen landwirtschaftlichen Krisis ganz in Verwirrung geraten war. Der Minister selbst und der neue Direktor des Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämtliche Domänen und Forsten der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern, die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal ihrer Not annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für das gesamte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche Kolonisten veräußern, »um einen selbständigen und der Regierung anhänglichen Bauernstand zu bilden«.

Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran [pg 087] man war. Nach kaum drei Jahren, am 30. Mai 1828, konnte Motz dem Monarchen berichten, daß statt des gefürchteten Defizits ein reiner Überschuß von 4,4 Millionen erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7,8 Millionen steigern müsse; 3,245 Millionen waren bereits bar an den Staatsschatz abgeführt, 1,172 Millionen zu außerordentlichen Ausgaben verwendet. Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger vollzogenen Reformen würde er nicht imstande sein, dem König so erfreuliche Ergebnisse vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht, die Ernte dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß der von L. Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanzverwaltung bleiben: »Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Ausgaben; Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Kredits durch Pünktlichkeit; Verwendung eines Teiles der Überschüsse als werbendes Kapital für die Zukunft für den Gewerbefleiß.«

Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe betrachtete man ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgensteins [des Polizeiministers] witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus; Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten seinen Leichtsinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe Ausgabenbudget allmählich um etwa 900000 Taler erhöhte. Wagten sich solche Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets freimütig vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der Finanzminister als Aufseher der gesamten inneren Verwaltung nicht bestehen …

In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete umschlossenen Kleinstaaten [pg 088] waren durch das wüste Geschrei, das sich an den Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt[61] in Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen« durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg hocherfreulich.

Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut [pg 089] gegen den unredlichen kleinen Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten, so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab; denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen, angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an Preußen zu hintertreiben.

In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau, der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine, auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner Gemahlin bewiesenen väterlichen [pg 090] Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.

Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich v. Bülow[62], Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun brachte Köthen cette affaire ennuyante, wie Bernstorff zu [pg 091] seufzen pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse[63] ein Ausschuß zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte[64] eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan, damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.

Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte, und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des [pg 092] Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12 Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt, daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings in Gefahr schweben.«

Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken, daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen, ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen Schmuggelfreuden, traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem bei. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird — auf »die Interessen seines Kammerhaushalts«. Alle diese Enklavenverträge gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen Anteil am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Anteil an der Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete. Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der Tat begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu gedeihen, und bald fühlte jedermann, die natürliche Ordnung der Dinge sei hergestellt.

Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden Erfahrungen der Wiener Konferenzen, hatte der Berliner Hof während der letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Not der Finanzen einen der Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vorteil, daß Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die Mückenseigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht einlassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag, der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und ein dauerhafter Bund möglich sei.

Aus dem Ränkespiel Adam Müllers erfuhr man überdies, welche Kräfte an den kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die kundigen Fachmänner, deren, und das reiche statistische Material, dessen man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die Vorurteile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten Gemeinwesen übt immer einen wohltätig ernüchternden Einfluß, und selbst in jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohlwollendes Urteil über die preußischen Dinge sich [pg 094] bildeten. Graf Bernstorff blieb mit den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das Verhältnis zu den Kabinetten sich trübte.

Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darmstädter Zollkonferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg versprechen. Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. Diese streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen, noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte das Berliner Kabinett schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung selbst auf den Darmstädter Konferenzen von dem sachkundigen badischen Bevollmächtigten anerkannt wurde. Allen anderen Staaten gegenüber blieb der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht.

Über die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Berliner Hof sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein tiefer Groll gegen Österreich, der unseren Geschäftsmännern zustatten kam. Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie ließ sich ein Geheimnis bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung über Bayerns oder Württembergs anmaßende Vorschläge in den schweigsamen Busen des wohlwollenden preußischen Gesandten aus zuschütten? Der Karlsruher Posten diente als die beste Warte, um den Wandel der kleinen Gestirne zu beobachten. Die Teilnahme Preußens an dem geplanten süddeutschen Zollverein befürwortete in Berlin niemand, weil man ihn für hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem Gutachten vom [pg 095] 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern: »Annahme unserer Branntweinsteuer und einer angemessenen Biersteuer«, nur dann wird der Verkehr aller Schranken ledig. Ferner »ein sehr überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben«. Endlich »die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz von uns abhängen«, da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten keine Bürgschaft gibt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze. Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine »fremde« Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche herab.

Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.« Geh Rat Sotzmann, der Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden; doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und »Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig, wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über Änderungen und Zusätze sich von neuem zu vereinbaren. Man verzichtet mithin auf jedes Vorrecht, [pg 096] erkennt die volle Gleichberechtigung des kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kündigung vor, als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen verpflichtet. Der Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen, daß auch die doppelte Vereidigung der Zollbeamten dem Dünkel der kleinen Höfe unerträglich sei, bloß eine gegenseitige Kontrolle der Zollverwaltung sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. »Wird nur der Zweck erreicht — die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und Konsumtionssteuersystems und die Verfolgung der Kontraventionen —, so kann man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hinweggehen.« Zum Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Kabinett fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen, wegen unserer höheren Zölle, nicht bloß kostspieliger, sondern auch gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der Tat, nicht die Höhe der Binnenzölle lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnenmauten selber; jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Übels die Axt legte, blieb ein Mißgriff.

Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buchstäblich an das Programm von 18l9. Sie wollten in gerader Linie »von Grenze zu Grenze« vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem entfernteren. Was schien auch einfacher als der Plan, zunächst die angrenzenden Staaten zu gewinnen, die im unmittelbaren Bereich der preußischen Macht lagen, und dann erst zu versuchen, ob das geeinte Norddeutschland vielleicht mit dem Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der [pg 097] allen Neuerungen abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf Englands, wird gar nicht erwähnt, ebensowenig das dänische Holstein. Thüringen »ist auf Preußen angewiesen«, muß sich aber, wie in einem besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Verein zusammentun, der dem preußischen Zollsystem als »Vorland und Deckwerk« dienen soll. Darmstadt »grenzt nicht an uns«, selbst sein Oberhessen kann nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen samt Waldeck, und sogar dies war unerreichbar, denn der hessische Kurfürst zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsystem versucht hatte, dem großen Nachbarstaate bald wieder die alte Gehässigkeit. Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen, ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven hinaus nicht absehen.

Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah, ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald dieser Entschluß feststand, [pg 098] war das Eis gebrochen. Der steile Weg war betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg führen sollte.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.


[54.] Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847, seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit 1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.[55.]S. o. S. 42 Anm. 1.[56.]George Canning, geb. 11. April 1770, gest. 8. August 1827, britischer Staatsmann, Vorkämpfer für liberale Handelspolitik und Gegner der von der heiligen Allianz vertretenen Legitimitätsanschauungen.[57.]Heinrich Theodor v. Schön, geb. 20. Januar 1773, gest. 23. Juli 1856, seit 1816 Oberpräsident von Westpreußen, von 1824 bis 1842 Oberpräsident der gesamten Provinz Preußen, seit 1840 gleichzeitig Staatsminister.[58.]Friedr. Aug. v. Stägemann, geb. 7. November 1763, gest. 17. Dezember 1840, im Ministerium Stein bis Dezember 1806 vortragender Rat, seit 1809 Geh. Staatsrat im Finanzministerium und Mitarbeiter Hardenbergs, 1817 in den Staatsrat berufen.[59.]Karl Friedr. Heinrich v. Kamptz, geb. 16. September 1769, gest. 3. November 1849, seit 1824 Direktor im Justizministerium, von 1832–1838 Justizminister, berüchtigt und verhaßt wegen seines Eifers bei Aufspürung demagogischer Umtriebe.[60.]Ludwig Samuel Kühne, geb. 15. Februar 1786, gest. 3. April 1864, seit 1819 Hilfsarbeiter im Finanzministerium, seit 1820 Geh. Finanz-, bzw. Oberfinanzrat. Die Übernahme des Finanzministeriums lehnte Kühne wiederholt ab.[61.]Franz Ludwig Graf v. Hatzfeldt, geb. 23. November 1756, gest. 3. Februar 1827, war seit 1822 preußischer Gesandter in Wien.[62.]Heinrich Freiherr v. Bülow, geb. 16. September 1792, gest. 6. Februar 1846, war bis 1827 im Ministerium des Auswärtigen hauptsächlich in den Handelssachen tätig, 1827 wurde er preußischer Gesandter in London, 1842 Minister der auswärtigen Angelegenheiten.[63.] In der Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. befand sich das Taxissche Palais, in dem die Bundesversammlung tagte.[64.]Karl Ferd. Friedrich v. Nagler, geb. 1770, gest. 13. Juni 1846, der schöpferische Organisator des preußischen Postwesens, war von 1824–1835 preußischer Gesandter am Bundestag.