8. Das Steinkreuz auf dem Ziegelsberg in Geyer.

An Weichbildsgemarkungen, an Kreuzwegen, an Stadtthoren, vor Kirchthüren, auf Gemeindeplätzen, an Ackerrainen, auf früheren Richtstätten etc. findet man im Sachsenlande hier und da Steinkreuze errichtet, deren Zweck im allgemeinen war, die Aufmerksamkeit der Zeitgenossen und die Erinnerung der Nachkommen festzuhalten. Kreuze stellte man in alten Zeiten auf Märkten, wo sonst Gericht gehalten wurde, auf zum Zeichen, daß ein jeder hier vor Unrecht und Gewalt gesichert sei und in Frieden wandeln könne, und zur Versicherung des königlichen Willens hing man in den Städten, welchen Weich- oder Stadtfriede gegeben war, des Königs Handschuh daran. Doch nicht allein auf der Stelle, wo der Markt oder Gerichtsplatz war, errichtete man derartige Kreuze, man setzte sie auch, soweit der Gerichtsbezirk des Ortes sich erstreckte; daraus entstanden die unter dem Namen Weichbilder bekannten Grenzsteine. Findet man jedoch an solchen Orten Kreuze, die auf nichts, was zum Amte der weltlichen Obrigkeit gehört, Beziehungen haben, jedoch außerhalb der gewöhnlichen Begräbnisstätten stehen, so sind sie zum Andenken oder zur Förderung der Seelenruhe gemordeter Personen von schuldigen, obgleich nicht vorsätzlichen Totschlägern, die ihre That dadurch mit verbüßen mußten, errichtet worden. Wenn ein Totschlag aus Zorn, Trunkenheit oder auf andere unvorsätzliche Weise erfolgt war, so schloß in alter Zeit der Mörder einen gerichtlichen Vergleich mit der Familie des Ermordeten ab, worin er derselben eine Summe Geldes zu entrichten gelobte, wogegen er das Versprechen erhielt, daß er wegen seiner That keine Verfolgung oder Rache zu fürchten haben solle. Oft mußte sich außerdem der Mörder noch zu einer kirchlichen Bußübung oder zur Errichtung eines Kreuzsteines verpflichten.

Nach Blühers Aufzeichnungen ist in Geyer ein solcher Fall vorgekommen. Im Jahre 1530 ward nämlich am Montag nach Michaelis von Balzer Bach in Gemeinschaft von seinen Geschwistern und nächsten Verwandten Bestimmung über 50 Gulden sogenanntes Blutgeld getroffen, welches sie zur Sühne ihres vor 15 Jahren ermordeten Bruders erhalten hatten. Ob von diesem Gelde auch ein Sühnekreuz errichtet oder ob es vollständig dem »Gestifte unserer lieben Frau« zugewendet wurde, läßt sich aus der beregten Quelle nicht ersehen. Ein Steinkreuz stand früher an der alten Zolltafel, wie sich wohl die ältesten Bewohner der Stadt Geyer erinnern können. Die Zolltafel war an der Ehrenfriedersdorfer Straße aufgestellt, da, wo jetzt rechts der Weg nach der Binge abbiegt.

Ein Sühnekreuz mag aber das im Sommer 1890 zufällig aufgefundene Steinkreuz auf der Verlängerung des Ziegelsberges sein. Wie kommt aber das Richtschwert hinzu, dessen Umrisse ganz deutlich auf der einen Seite des granitnen Kreuzes zu sehen sind? Auf der bekannten Dillichschen Federzeichnung der Stadt Geyer findet sich der Galgen zwar an dem Fußsteige, wo das Kreuz aufgefunden wurde, doch etwas weiter hinauf nach dem Schlegelswald zu. Da jedoch von einer Bebauung mit Häusern auf dem Ziegelsberg auf erwähnter Zeichnung noch keine Andeutung vorhanden ist, da ferner das Steinkreuz in einer vom Silberbergbau herrührenden Halde aufgefunden wurde, so schließt dies durchaus nicht aus, daß an der Fundstelle in Geyers frühester Zeit der Richtplatz zu suchen sei, und daß derselbe nur erst infolge des Bergbaues und der Bebauung des Ziegelsberges weiter dem Walde zu angelegt worden ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach stand vielmehr das Kreuz auf der alten Richtstätte; das darauf gemeißelte Richtschwert deutete an, daß der Mörder eigentlich an dieser Stelle sein Grab habe finden müssen; denn bekanntlich wurden in früheren Zeiten die Gerichteten an Ort und Stelle verscharrt.

Der hiesige Verschönerungsverein hat unter der Leitung des Herrn Kaufmann Max Päßler das alte Steinkreuz wieder aufrichten und im Grunde befestigen lassen. Es ist dies wohl das einzige in unserer Amtshauptmannschaft, wenigstens führt Dr. R. Steche in seiner »Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen«, viertes Heft, keins auf, während in anderen Amtshauptmannschaften verschiedene erwähnt werden und 1885 bei Ausgabe des Heftes noch das Geyersche nicht bloßgelegt war. Der Verschönerungsverein fühlt sich übrigens den beiden Herren Gustav Morgenstern und Karl Einenkel zum Dank verpflichtet, da ersterer das Kreuz, welches auf seinem Grund und Boden gefunden wurde, bereitwilligst dem Verein übergab und letzterer die Aufstellung auf seinem Eigentume gestattete.

Ein ähnliches Kreuz liegt umgestürzt und vergessen am Fußwege, welcher von der Ehrenfriedersdorfer Hauptstraße links von der Großschen Wirtschaft im Grunde des Greifenbaches abzweigt, einige hundert Schritte oberhalb des Röhrgrabens. Der rührige Verschönerungsverein unserer Nachbarstadt wird hoffentlich dieses Denkmal aus vergangenen Tagen vor Überackerung und Einsinken schützen.

Hermann Lungwitz.

9. Sage.
Die Geyerschen Stadtpfeifer werden vom Greifenstein beschenkt.

Einst hatten die Geyerschen Stadtpfeifer den Tanzenden im Thumer Ratssaale bis tief in die Nacht hinein aufgespielt und traten, nachdem der Reigen geendet, den Heimweg über den Greifenstein an. Als sie in die Nähe der alten Felsen kamen, schien es ihnen, als ob dieselben in einem besonderen Lichte erglänzten. Ein Spielmann machte den Vorschlag, zu Ehren des Greifensteins eine muntere Weise zu blasen. Wie gesagt, so gethan. Beim Abstieg nach Geyer sahen die Stadtpfeifer im Scheine des Mondes große Zinnstufen am Wege liegen, sie meinten, der letzte heftige Gewitterregen habe sie ausgewaschen. Ohne Säumen hoben sie die Stufen auf und steckten sie in ihren Rucksack. Als die Frauen und Kinder am andern Morgen die Rucksäcke nach einem Wurstzipfel oder sonst einer Gabe durchsuchten, wurden sie die Stufen gewahr und brachten sie zum Schmelzmeister. Der erkannte sie als reines Silber und lohnte die Frauen reichlich. Nutzen hingegen habe die reiche Spende des Greifensteins den Stadtpfeifern nicht gebracht, es sei alles wieder durch die Musikantenkehle geflossen.

Hermann Lungwitz.