805. Strafe für liederliche Weibspersonen.

(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)

Es war sonst in Crimmitschau die Gewohnheit, welche auch an andern Orten, z. B. in Schmölln, eingeführt war, daß liederliche Weibspersonen sich auf den niedern Stadtturm begeben mußten, allwo oben auswendig ein großer Korb befindlich war. In diesen mußten sie sich setzen, worauf sie dann jählings in den unten am Thore befindlichen Teich herabgelassen wurden.