807. Gebrauch bei einer zweiten Verheiratung.

(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)

Eine Gewohnheit, welche in Crimmitschau ausgeübt wurde, war, daß die Witwen, welche sich zum zweiten Male verheirateten, der Gerichtsherrschaft ein Bett abgeben mußten.

Hidda, Friedrichs und Dedaus, Grafen zu Eilenburg Schwester, verordnete, daß jede Witwe, welche sich wieder verheiratete, dem Amtmann (praefecto arcis) zwei Schreckenberger in einem Beutel ohne Naht geben sollte.