45.

Berlin, d. 19. 8br. 12.

Lieber Bruder,

Weit entfernt, daß Dein so eben erhaltener Brief v. 6. Oktober mich befremden sollte, hebt er vielmehr einen Anstoß, den ich an Deinem frühern genommen, wo Du die Schwierigkeiten für die Mutter, die Wirthschaft zu behaupten, aus einander setzest, und dafür hältst, dieser C......... könne doch etwa Vorschläge machen, auf die zu hören sey. Es ist mir sehr lieb, daß ich mit der Beantwortung dieses Punctes gewartet, bis Dein heutiger Brief zeigt, daß Du über dieses Subjekt – es ist mir schon früher vorgekommen, als ob Du ihn ungerechter Weise in Schutz nähmest – ganz so denkst, wie ich seit der Zeit von ihm gedacht habe, da ich schon an ihm als kleinen Knaben Proben einer unbegreiflichen Bosheit gefunden habe.

Weiß denn der thörigte nicht, daß, wenn alles andere wegfällt, ich 1.) das Kaufgeld, womit der seel. Gotthelf das Haus vom Vater erkauft, hergegeben, und daß mir dasselbe, nachdem durch des Bruders Tod der Vater wieder Eigenthümer geworden, nie zurückgezahlt worden, 2.) daß, als die Schwägerin sich zu Rammenau aufhielt, von meinem in der Gotthelfischen Verlassenschaft befindlichen Gelde in dem Hause gebauet worden, worüber ich noch eigenhändige Rechnung des Vaters besitze 3.) daß mehreres unter den Mobilien mein ist 4.) daß ich in den lezten 2 Jahren den Eltern über 200 Rthr. geschikt, welche ich, sobald man mich reizt, als ein Darlehn betrachten werde. Begreift er nicht, daß alle diese Summen aus der Verlassenschaft erst an mich zurükgezahlt werden müssen, ehe eine Erbschaft da ist: und kann er nicht berechnen, was in diesem Falle übrig bleiben werde? – Verstehe mich wohl Bruder. Es fällt mir nicht ein, diese Umstände gegen meine übrigen Geschwister geltend zu machen, wenn sie sich ordentlich und vernünftig betragen, und durch Unvernunft meinen Unwillen nicht reizen. Es ist wohl klar, daß ich mit einem Häuschen in Rammenau nichts anzufangen weiß, und daß alle die Gegenstände, die etwa in dieser Erbschaft vorkommen könnten, mir nicht des Holens werth sind. Aber das will ich, daß man die Mutter bis an ihr Ende ruhig genießen laße, was entweder das ihrige ist, oder das meinige. Nach ihrem, Gott gebe noch lang entfernten Tode, wird sich schon alles finden.

Um der Sache kurz und gut ein Ende zu machen, geht zugleich mit diesem Briefe an Dich ein Schreiben an den Herrn Rittmeister von Kleist, in welchem ich ihm die Sache vorlege, und ihn um Schutz für meine Mutter, und um Bezähmung des schlechten Burschen bitte.

Die Mutter wird sich meiner oben erwähnten Ansprüche wohl erinnern. Ich berufe in diesem Schreiben an Kleist mich um der Kürze willen auf ihr Zeugniß, ohnerachtet ich alle diese Umstände auch durch schriftliche Documente erweisen kann. Ich bitte sie, daß sie befragt dieses Zeugniß, das zu ihrem eignen Besten dient, ablege.


Es ist mir noch ein andrer Gedanke gekommen, wie für die Mutter am besten gesorgt werden könnte. Es muß aber erst in dieser Sache Ordnung seyn, ehe ich darüber eine Aeußerung machen kann. Ich ersuche Dich darum, mir nach Endigung der Sache wieder zu schreiben.

... ... ...


So viel über diese unangenehmen Dinge. Jezt zu etwas das Herz näher angehenden. Schreibe mir doch, so viel Du kannst, von den lezten Stunden unsres verehrten treflichen Vaters; auch von dem Leichenbegängnisse, von der Predigt, deren sehr gut gewählten Text Du mir überschriebest.

Lebe recht wohl. Die meinigen grüßen (die meinigen, sage ich; und dazu zähle ich auch recht sehr Hannchen, als ein Vermächtniß des herrlichen Vaters.)

Grüße herzlich die Deinigen von uns.

Dein treuer Bruder
J. G. Fichte.

Aufschrift:

Herrn Gottlob Fichte,
Bürger
zu
Elstra.

d. Einschluß.

In diesem und in dem 48. Briefe wird Rittmeister von Kleist, (vgl. den 9. Brief) als Gutsherr von Rammenau erwähnt. Die Sache hängt so zusammen: Des oben, zum 2. Briefe, erwähnten Johann Albericus Sohn Johann Centurius Reichsgraf von Hoffmannsegg verkaufte das Gut an seinen Schwager Friedrich von Kleist, königl. sächs. Kreisdirector in Querfurth und Dahme, so wie königl. preuß. Rittmeister und Ritter des Malteser- oder St. Johannisorden, welcher es von 1795 an bis zu seinem am 9. Febr. 1820 erfolgten Tode besaß. Sodann fiel es wieder an den früheren Besitzer Johann Centurius v. H. zurück, dessen Sohn Conradin Centurius Graf von Hoffmannsegg der jetzige Besitzer ist.

Die Drangsale des nun ausbrechenden großen Krieges spiegeln sich auch in dem engen Rahmen der Leiden, die er Fichte's Mutter brachte.