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Elstra, d. 11 Febr. 1814.

Theuerste Frau Schwägerin

Ich kan Ihnen das, was ich und die Meinigen über den Todt meines lieben Bruders, (der nicht blos ein Großer, sondern auch ein Nachahmungswürdiger guter Mann war,) empfinde, mit Worten nicht schildern, und Niemand wird wohl die unheilbaren Wunden, welche Ihnen die Vorsehung geschlagen hat, mehr fühlen als ich, doch der Trostspruch eines Hiobs im Unglük kan mich und Sie aufrichten und erhalten. Gott wird Ihnen beistehen; Ihr Verlust ist zwar auf dieser Welt nicht zu ersetzen, doch wird Sie und Ihren Sohn die gerechte Preusische Regierung, welche unsern Verewigten Freund schäzte, nicht verlaßen.

Ihren gerechten Anspruch, welchen Sie an der Maße der Verlaßenschaft unserer seel. Eltern machen, und welcher sich laut Ihres werthen Schreibens vom 1 Febr. auf Einhundert Thaler beläuft wird Ihnen von meinem Geschwister nicht erschwert oder verkürzet werden.

Gerichtskosten wird die Herrschaft viel machen, sie hat vorjetzo alles im Beschlag genommen, und wird uns die Freiheit nicht wieder geben, daß wir vor uns verkaufen und unter einander theilen können; dieses Recht kam der Herrschaft zu, und sie hat dieses vor ganz nothwendig glauben mußen, weil wir Geschwister in aller Welt zerstreut sind, und über dieses wird sie Ansprüche an zwei Brüdern machen, welche Kraft ihrer Lehr Briefe und Kundschaften ihr Unterkommen finden konnten, ohne sich von der Erbunterthänigkeit los zu kaufen; und wenn die Herrschaft alle nur möglich zu machende Kosten abgezogen hat so macht sie noch 5 pr. C. Abzug von der Maße. Häuser zu verkaufen ist jezt ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, und das Haus auf beßere Zeiten aufzubehalten ist nicht rathsam, die gar nicht zu berechneten Kriegsunkosten, und die Reparaturen, welche der Krieg verursacht hat, (die Gartenzäumung ist gantz verbrannt worden, und eine bedeutente Haußrepratur giebt es auch) würden, uns in diesen Falle einen beträchtlichen Theil von den daraus gelößten Gelde rauben.

In Rücksicht Ihrer Anforderung glaube ich bestimmt daß dieses das beste Mittel wäre, wenn Sie Ihre Forderung von der Obrigkeit unter welcher sie stehen authorisiren liesen, und an den H. v. Kleist, als Erb-Lehn- und Gerichts-Herr auf Rammenau übersendeten, nur wünschte ich wenn Sie mir eine Abschrift davon übersendeten, ich werde mir es zur heiligsten Pflicht machen diese Ansprüche zu unterstützen und sollte, wie ich nicht glauben will, der H. v. Kleist auch pr. C. von den Ihrigen abziehen, so würde ich wenn ich es nicht hintertreiben könnte, solches auf die Maße wenden.

Ich empfehle Sie mit Ihren lieben Sohne den Schutze Gottes und bethe daß Gott ferneres Unglük in Gnaden von Ihnen abwenden möge und Sie gesund und bei dem Leben erhalten, damit Sie vorjetzo eine Stütze Ihres lieben Sohne seyn mögen, welcher in etlichen Jahren zuverläßig Ihre Stütze werden wird.

Meine Frau und Tochter welche äuserst betrübt über Ihr Unglük sind, laßen Sie von Hertzen grüßen.

Ihr getreuer Freund
J. Gottl. F.

So scheiden wir denn von dem großen Manne, den wir von dem Anfange seiner Laufbahn bis zu seinem Ende in den verschiedenartigen Beziehungen zu seiner Familie begleitet und auch von dieser Seite neu lieben gelernt haben, wir scheiden von seinem guten, milden Vater, von seiner wackeren Mutter – den Vollendeten; wir scheiden auch von Denen, deren Lebensgang wir nur zum Theil in die Sonnenbahn jenes leuchtenden Genius hereintreten sehen, von seinen ihm theils ähnlichen, theils unähnlichen Geschwistern; wir scheiden endlich auch von dem Charakter, der nach ihm selbst uns am innigsten anzieht, von seiner edlen Gattin, die ihn um fünf Jahre überlebte, aufgehend in der Liebe zu ihrem Sohne, dem würdigen Erben seines Namens, in dem Geist und Seele des Vaters und der Mutter sich verschmolzen haben.

Druck von C. E. Elbert in Leipzig.