II. Chemischer Bericht.


Einem Königl. etc. Stadtgericht zu Charlottenburg berichten wir im Nachfolgenden ergebenst über das Resultat der von uns angestellten chemischen Untersuchung in der nebenbezeichneten Obductions-Sache.

Behufs Untersuchung ihres Inhaltes waren dem mitunterzeichneten Physicus zwei Töpfe zugestellt worden, welche mit Papier überbunden und versiegelt waren. Der eine war bezeichnet:

„Hierin befindet sich der Mageninhalt des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.

Charlottenburg, den 13. December 18—.

Kolk.  Böttcher.“

der andere:

„Hierin befindet sich die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.

Charlottenburg, den 13. December 18—.

Kolk.  Böttcher.“

Das Siegel war ein Gerichtssiegel.

Nachdem dies als unverletzt anerkannt war, wurden die Gefässe eröffnet, und der Inhalt beider Töpfe herausgenommen.

In dem erst benannten, welchen wir mit A. bezeichnen, war eine schwarzbraune, dicke, mit zusammengeballten Stücken gemischte Flüssigkeit. Auf ein Filtrum gebracht, schied sich nur eine geringe Menge einer klaren etwas gelbgefärbten Flüssigkeit ab, welche stark sauer gegen blaues Lacmuspapier reagirte, mit salpetersaurem Baryt einen nicht sehr bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen, und mit essigsaurem Bleioxyd gleichfalls einen solchen Niederschlag erzeugte.

Es wurde demnächst ein Theil der schwarzbraunen Flüssigkeit in eine porzellanene Schale gegossen, derselben eine Drachme Salpetersäure hinzugethan, während einer Viertelstunde damit gekocht, und dann filtrirt.

Die abfiltrirte Flüssigkeit war weingelb, klar und verhielt sich gegen Reagentien, wie folgt:

1) Schwefelwasserstoffwasser erzeugte keinen Niederschlag weder in der sauren, noch in der neutralen Flüssigkeit, und wurde überhaupt nicht verändert.
2) Schwefelwasserstoff-Ammoniak wurde dunkelgrün gefärbt; nach dem Erwärmen setzte sich ein flockiger schwarzer Niederschlag ab.
3) Chlorbaryum und salpetersaurer Baryt gaben einen reichlichen, in überschüssiger Salpetersäure unauflöslichen Niederschlag.
4) Essigsaures Bleioxyd erzeugte einen bedeutenden Niederschlag, der in verdünnter Salpetersäure sich nicht auflöste.
5) Salpetersaures Silberoxyd erzeugte eine opalisirende Färbung, ein Niederschlag bildete sich nicht.
6) Schwefelsaures Kupferoxyd zu der neutralen Flüssigkeit hinzugesetzt blieb unverändert. Bei einem Ueberschuss von Ammoniak und durch Hinzugiessen von Alcohol bildete sich ein reichlicher blauer crystallinischer Niederschlag.
7) Kalkwasser wurde schwach getrübt.
8) Aetzerde und kohlensaure Alkalien veränderten die Flüssigkeit gar nicht.
9) Kaliumeisencyanür zu der neutralen Flüssigkeit hinzugesetzt, erzeugte einen hellblauen Niederschlag.

Da durch diese Reagentien ad 3), 4) und 6) die Gegenwart der Schwefelsäure nachgewiesen war, so wurden die Substanzen, welche in dem anderen Topfe eingeschlossen waren, die wir mit B. bezeichnen, der Untersuchung unterworfen.

Der darunter befindliche Magen war kaum erkenntlich, indem die Wände desselben ganz schwarz, wie verkohlt waren; die Speiseröhre hatte das Ansehen, als ob dieselbe der Länge nach gefurcht sei.

Die sämmtlichen Substanzen wurden demnächst mit einem Messer zerschnitten, in eine porzellanene Schale gethan, mit destillirtem Wasser, dem eine halbe Unze verdünnter Salpetersäure hinzugesetzt war, übergossen und auf einer Spirituslampe eine Viertelstunde hindurch gekocht. Nach dem Kochen wurden die festen Theile mittelst eines Colatoriums von der Flüssigkeit getrennt, und letztere auf ein Filtrum gebracht. Die abfiltrirte klare weingelbe Flüssigkeit wurde, wie die in dem Topfe A. enthalten gewesene, mit den oben angegebenen Reagentien geprüft, welche sich gegen dieselbe eben so, wie bereits angeführt, verhielten, nur dass die Reaction ad 3), 4) und 6) noch bedeutendere Niederschläge erzeugten.

Um nunmehr die Ueberzeugung zu erhalten, ob die ermittelte Schwefelsäure im freien Zustande vorhanden sei, wurden vier Unzen der letzteren Flüssigkeit, welche im Ganzen 20 Unzen wog, in eine glühende Retorte gegossen, und einer Destillation bis zur Trockene unterworfen. Das übergegangene Destillat war gelblich gefärbt, reagirte gegen Lacmuspapier stark sauer, hatte einen scharfen, stechenden Geruch. Salpetersaurer Baryt und essigsaures Bleioxyd erzeugten einen bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen Niederschlag. Durch Schwefelwasserstoffwasser erzeugte sich ein milchichtweisser Niederschlag von ausgeschiedenem Schwefel.

Hierdurch war nun die Gegenwart der Schwefelsäure in ungebundenem Zustande nachgewiesen.

Um nun noch zu ermitteln, wie viel Schwefelsäure wohl in den untersuchten Substanzen enthalten sei, obgleich das Resultat keinen sicheren Anhaltspunkt über die wirklich verschluckte Säure gab, da ein Theil derselben durch Erbrechen, welches dem Tode vorangegangen war, entfernt worden ist, wurde zu 4 Unzen der Flüssigkeit, die 20 Unzen gewogen hatte, so lange Chlorbaryum hinzugegossen, als noch ein Niederschlag sich bildete. Dieser wurde auf einem Filtrum gesammelt, mit destillirtem Wasser, dem etwas Salpetersäure zugesetzt war, sorgfältig ausgewaschen, getrocknet, und dann in einem Platintiegel geglüht. Der hierdurch erhaltene schwefelsaure Baryt wog 36 Gran; es wären also aus den 20 Unzen 180 Gran gewonnen worden, welche gleich sind 77,26 Gran concentrirter Schwefelsäure.

Die Untersuchung hat also nachgewiesen, dass in den Substanzen 1 Drachme 17 1⁄4 Gran freier Schwefelsäure enthalten waren.

Berlin, den 29. December 18—.

Casper.   C. F. Baerwald.


[Inhalts-Register.]


(Die beigesetzten Zahlen beziehen sich auf die Seiten.)


Anencephalus, Fall eines [103].

Aortenbogen, Stichwunde in denselben [12].

Arteria iliaca externa, tödtliche Verletzung derselben [21].

Arteria interossea, Verletzung derselben [37].

Atelectasis pulmonum, Würdigung ders. für die Athemprobe [100].

[Athemprobe], über die Beweiskraft derselben [97]. — Ihre negative Beweiskraft [100]. [109].

Bajonettstichwunde, anscheinend lethale, hat gar keinen Antheil am Tode [33].

Belladonna, angebliche Vergiftung durch dieselbe [123].

Bewusstlosigkeit der Gebärenden [103].

Blut, seine Beschaffenheit nach Vergiftung durch Schwefelsäure [117]. [118]. [120]. — Nach Verbrühung [148].

Blutflecke, Ermittelung derselben auf einem Messer [44].

Brandblasen, ob sich dieselben noch nach dem Tode erzeugen lassen? [143]. — Versuche darüber [145].

Brustbein, penetrirende Stichwunde desselben [12].

Brustwirbel, Process. spinos. des ersten abgebrochen [25]. Schusswunde in den dritten [28]., in den achten [29].

Carotis, Stichwunde in dieselbe [14]. [16]. — Schnittwunde [20].

Chemischer Bericht, betreffend eine Schwefelsäure-Vergiftung [165].

Colon descendens, Stichwunde in dasselbe [31].

Condyli, beide des rechten Oberschenkels abgebrochen [37].

Darm, Dolchstichwunde in denselben [30].

Einblasen von Luft in die Lungen Todtgeborner, ein nichtiger Einwand gegen die Beweiskraft der Athemprobe [98].

Einsturz eines Hauses tödtet drei Menschen [77].

Ellenbogengelenks-Verletzung, tödtliche [36].

Emphysema pulmonum, s. [Lungenemphysem].

Entbindung, schwere, Veranlassung zum Tode [133].

Entbindung, bei Bewusstlosigkeit [103].

Erdrosselung eines Neugebornen, ob im Leben oder nach dem Tode erfolgt? [104].

Erdrosselung, ob Selbsterdrosselung oder Mord? [79].

Erdrosselungstod, über denselben [76].

Erhängungstod, über denselben [86].

Erstickung, drei Fälle durch Einstürzen eines Hauses [77].

Erstickung, kleiner Kinder in den Betten der Mütter, fünf Fälle [83].

Erstickung, Tödtungen durch dieselbe [76].

Erstickung im Menschenkoth [91].

Erstickungstod, neues Zeichen desselben bei kleinen Kindern [84].

Erstickungstod, sein zuverlässigstes Kennzeichen [78]. — die eingeklemmte Zunge kein characteristisches Kennzeichen [24]. [78]. [113]. [120]. [155].

Ertrinkungstod, sechs Fälle [87]. — Kein einziges Zeichen constant [87].

Ertrinkungstod eines Neugebornen, zweifelhafter [110].

Ertrinken in Koth und Urin [91].

Extremitäten, Fälle von Verletzung ders. [10]. [21]. [36]. [37]. [38].

Fäulniss in den Lungen, frühes Eintreten ders. bei Neugebornen [113].

Fäulniss der Lungen, als Einwand gegen die Beweiskraft der Athemprobe [99].

Fäulniss, s. [Verwesung].

Feuertod, Fall desselben [149].

Foramen ovale, bei zwei zweimonatlichen Kindern noch offen [85].

Fragen, die drei des §. 169 der Preussischen Criminalordnung, s. [Lethalitätslehre].

Fusstritte, forensisch gewürdigt [64]. [66].

Gänsehaut, als Zeichen des Ertrinkungstodes [89].

Gebären in Bewusstlosigkeit [103].

Gebärmutter, die, verwest am spätesten unter allen Weichtheilen [156].

Gebärmutter, Form ders. im dritten Monate der Schwangerschaft in der Leiche [149].

Geburt, Sturz des Kindkopfs bei beschleunigter [101].

Geburt, schwere, tödtet das Kind [112].

Gehirneiterung nach Kopfverletzung [48]. [52]. [53].

Gehirnhämorrhagie nach Misshandlungen [74].

Gewicht des Neugebornen, als Zeichen der Reife [97].

[Halsschnittwunden] [14]. [16]. [17]. [20].

Harnblase, leere bei einem Todtgebornen [111].

Herz, durch Verletzung ganz abgerissen [24].

Herzbeutel, Verletzung desselben [23]. [25].

Herzwunde, tödtliche [24].

Homöopathie, als angeschuldigte Veranlassung zum Tode [130].

Hydrostatische Lungenprobe s. [Schwimmprobe].

Immunität mancher Organe gegen Verletzungen [7].

Institut für den practischen Unterricht in der Staatsarzneikunde [1].

Jugularvenen durchschnitten [16]. [17]. [20].

Kindermord, ein zweifelhafter Fall durch Erdrosselung [104].

Kindermord, durch Stichwunden [14].

Kopfverletzung, tödtliche (mit Trepanation) [46]. (ohne Trepanation) [11]. [48]. desgl. [52]. desgl. [53]. desgl. [56]. desgl. [58]. [60].

[Kugeln], im Leichnam oft schwer zu finden [156].

Kunstfehler der Medicinal-Personen, über die Beurtheilung ders. [127]. [129].

Leber, Schusswunde derselben [28].

Leber, Messerstichwunde derselben [30].

Leber, Riss derselben [9]. [10]. [26]. [61].

[Lethalitätslehre], Absurdität derselben [35]. [47]. [50].

Luftröhre, verfärbt sich schon früh bei eintretender Verwesung [89].

Luftröhre, Durchschneidung derselben [17].

Lungen der Neugebornen, zwei Fälle von selten früher Verwesung [113].

Lungenabscess in Folge einer Lungenstichwunde [54].

[Lungenemphysem], ein nichtiger Einwand gegen die Athemprobe [98].

Lungenentzündung, bei Neugebornen [101]. [103].

Lungenfäulniss, frühes Eintreten ders. bei Neugebornen [113].

Lungenfäulniss, in Beziehung zur Athemprobe [99].

Lungenprobe, s. [Athemprobe] und [Schwimmprobe].

Lungenwunden, tödtliche, [23]. [28]. [54].

Lungen, Riss in gesunde [25].

Maass, des Neugebornen, als Zeichen der Reife [97].

Magen, Stichwunde in denselben [30].

Meconsäure, ihre chemische Ermittelung [126].

Messerklinge, auf Blutflecke untersucht [44].

Milz, Schusswunde derselben [26].

Missgeburt, gerichtliche Obduction [103].

Misshandlungen, neun Fälle von tödtlichen [60].

Mord, durch Messerstiche [12]. [23]. [24]. [30].

Mord, durch einen Pfriem [24].

Mord, durch Schusswunde [28].

Mord, durch Dolchstich [31].

Mord, durch einen Hammer [56].

Mord, durch ein Beil [58].

Mord, durch Erdrosselung [79].

Mord, durch Verbrennung [136].

Mord, durch Vergiftung [116].

Morphium, seine chemische Ermittelung [125].

Nabelschnur, umschlungene, macht eine eigenthümliche Strangmarke [157].

Nabelschnur, nach ihren Rändern wurde der Mord vom Todtschlag unterschieden [15].

Neugeborne, zweifelhaftes Leben derselben nach der Geburt, einundzwanzig Fälle [96].

Neugeborne, Maass und Gewicht als Zeichen der Reife [97].

Nieren, Blutüberfüllung derselben als Zeichen des Erstickungstodes [78]. [81].

Obduction, über die Etymologie des Wortes [3]

Obductions-Protocoll, vollständiges [159].

Oberarmarterie, tödtliche Verletzung derselben [38].

Oberschenkelbruch, eigenthümlicher und tödtlicher [37].

Opium, Fall von angeblicher Vergiftung durch dasselbe mit chemischer Analyse [124].

Pfuscherei, fünf Fälle mit angeblich tödtlicher Wirkung [126].

Reife der Neugebornen, leichter durch deren Länge als durch deren Gewicht zu erkennen [97].

Rippenbrüche, ohne äussere Spuren am Leichnam [75].

Rostflecke von Blutflecken zu unterscheiden [44].

Rupturen innerer Organe [9]. [10]. [24]. [26]. [61].

Ruthenstreiche, wie sie an der Leiche zu erkennen [73].

Rückenmark, Zerschneidung desselben mit einem Tischmesser [14]. — Schusswunde in dasselbe [28].

S. romanum, Stichwunde in dasselbe [31].

Schlagfluss, durch Ueberfahren [12], angeblich nach Misshandlungen [72].

Schnittwunden, s. [Halsschnittwunden].

Schusswunden, tödtliche, drei Fälle [26].

Schusswunden, s. [Kugeln].

Schwangere, Section einer [149].

Schwangerschaft, noch bei ganz verwesten weiblichen Leichnamen zu ermitteln [93].

Schwefelsäure, Vergiftungen durch dieselbe [116]. [117]. [118].

Schwefelsäure, chemischer Bericht darüber [165].

[Schwimmprobe], Fall einer merkwürdigen [100].

Schwimmprobe, sinkende Lungen bei einem achttägigen Kinde [101]., bei zwei ganz verwesten Neugebornen [109].

Schwimmprobe, s. [Athemprobe].

Selbstmord, zweifelhafter [17]. [79]. [86]. [94].

Selbstmord, durch Halsschnittwunden [16]. [17]. [20].

Selbstmord, durch Schuss und Ertränken [26].

Selbstmord, durch Erhängen [86].

Selbstmord, durch Ertrinken [94].

Selbstmord, durch Schwefelsäure [117]. [119].

Speiseröhre, Durchschneidung derselben [17].

Sprengung, tödtliche, von innern Blutgefässen [33].

Stichwunden, tödtliche [12]. [14]. [16]. [21]. [23]. [29]. [30].

Strangmarke, Würdigung derselben [107]., von Umschlingung der Nabelschnur [157].

Strangmarke, die Pseudo-Strangulationsrinne am Halse fetter Leichname von Neugebornen [158].

Sturz des neugebornen Kindkopfs auf den Boden, [101].

Sugillationen, petechienartige der Pleura, Aorta oder des Herzens, bei kleinen Kindern, Zeichen des Erstickungstodes [84].

Sugillationen, fehlen bei den erheblichsten innern Verletzungen [152].

Thymusdrüse, bei einem Knaben von funfzehn Jahren [11].

Todtschlag, durch Messerstich [16]. [21]. [23]. [30]. [48]. [54].

Todtschlag, durch Schusswunde [28].

Todtschlag, durch Säbelhieb [30].

Todtschlag, durch einen Hammer [46].

Todtschlag, durch einen Stock [52].

Todtschlag, durch eine Flasche [53].

Todtschlag, durch Misshandlungen [61]. [64]. [74].

Trepanation, Fall von [46].

Ueberfahren, Tödtung dadurch, acht Fälle [8].

Umschlingung der Nabelschnur, ihre Strangmarke [157].

Unterbindungen grosser Gefässe in Beziehung auf die Lethalitätsfrage [22].

Unterleibsentzündung, angeblich nach Misshandlungen, forensisch beurtheilt [64].

Unterschenkel, tödtlicher Bruch dess. [10].

Verblutungstod, ist im Gehirn nicht zu erkennen [154].

Verbrennungen, vier Fälle von tödtlichen [135].

Verbrennung, wie sie auf den Leichnam wirkt [143].

Verbrennung, ob diese oder Kopfverletzung den Tod bewirkt? Fall davon [136]

Verbrennung, durch brennende Kleidungsstücke [148]. [149].

Verbrennung und Röstung, am Ofen [149].

Verbrühung, tödtliche, im heissen Bade [147].

Vergiftungen, nach welchen Grundsätzen zu beurtheilen [115].

Vergiftungen, acht Fälle derselben [114].

Vergiftung, angebliche durch Opium [124].

Vergiftung, angebliche durch Belladonna [123].

Vergiftung, durch Schwefelsäure [116]. [117]. [118].

Verletzung, eine anscheinend tödtliche, existirte aber gar nicht [31].

Verletzungen, wichtige innere, ohne äussere Spuren am Leichnam [9]. [13]. [25]. [63]. [75]. [152]. (S. die einzelnen Organe.)

Verletzungen, dem Lebenden und dem Leichnam zugefügt, oft schwer zu unterscheiden [14]. [150].

Verletzungen, des Herzens und der grossen Gefässe, elf Fälle [12].

[Verwesung], Haupthinderniss zur Diagnose des Ertrinkungstodes [88].

Volvulus, für Vergiftung gehalten [122].

Wasser, in den Lungen und im Magen bei Ertrunkenen, kann täuschen [90].

Wirbelbeine, Verletzungen ders. [25]. [28]. [29].

Wunden, am Lebenden, wann nicht von denen am Todten zu unterscheiden? [14]. [150].

Zermalmung, eines Neugebornen [112].

Zitzenfortsatz, Bruch desselben [11].

Zwerchfell, Schusswunde desselben [26]., Stichwunde in dasselbe [24]. [30].

Zunge, eingeklemmte, kein characteristisches Kennzeichen bei Erstickten [24]. [78]. [113]. [120]. [155].


Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.


[Fußnoten:]

[1] Nach dem Erscheinen der ersten Auflage dieser Schrift erhielt ich von einem ausgezeichneten Gelehrten folgende Mittheilung: „In Bezug auf das allerdings auffallende Wort: Obduction bemerke ich, dass nach Heyse’s Fremdwörterbuch (S. 513 der 9. Aufl.) obducere schon im Altlateinischen für aufdecken, öffnen, gebraucht wird. Herr Heyse führt die Beweisstellen für seine Behauptung nicht an; indessen erklärt Nonius Marcellus de compendiosa doctrina per litteras ad filium Cap. IV. (pag. 246 in der Ausgabe von Gerlach und Roth) obducere durch aperire, indem er sich auf Lucilius XXIX. vos interea lumen adferte atque aulaea obducite beruft. Hiernach würde, falls der Sinn der Stelle des Lucilius richtig aufgefasst ist, die Bedeutung, welche in der gerichtlichen Medicin mit dem Worte obductio verbunden wird, nicht weiter auffallend sein. Die Sache scheint mir aber noch einer genauern Untersuchung zu bedürfen.“ Mein berühmter College an der Universität, Prof. Boeckh, meint dagegen, sich auf eine Stelle des Plautus stützend, dass obducere wahrscheinlich ursprünglich nur für „vorführen, herbeibringen“ (des Leichnams) gebraucht worden sei.

[2] in meiner Wochenschrift f. d. ges. Heilk. 1843 S. 393 ff.

[3] Bekanntlich ist, seitdem das Obige geschrieben worden, das neue Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten erschienen, und mit dem 1. Juli 1851 im ganzen Umfange der Monarchie in Kraft getreten. In wie fern dasselbe Modificationen im Obductionsverfahren bedingt hat, werde ich im „zweiten Hundert“ der Leichenöffnungen ausführlicher besprechen.

[4] S. unten Corollarien [Nr. 2].

[5] Einen anderweiten Fall von Leber-Ruptur s. unten im [37. Fall.]

[6] Fernere tödtliche Verletzungen der Extremitäten s. [25.], [27.] u. [28. Fall.]

[7] Andere Fälle von tödtlichen Kopfverletzungen s. unten [29.][32.] und [34.][36. Fall.]

[8] S. meine Wochenschr. f. d. ges. Heilk. 1842. S. 1 u. f.

[9] Vergl. den analogen Fall unten sub [Nr. 20].

[10] Andere Fälle von Verletzung der Lungen durch Schuss s. [21. Fall], durch Stich [9.] und [33. Fall.]

[11] S. unten Corollarien [Nr. 4].

[12] Man vergleiche, was oben ([S. 6]) bei Gelegenheit der Uebergefahrnen bemerkt ist.

[13] Bekanntlich kennt das neue Strafgesetzbuch keine Lethalitätsgrade mehr. Ich komme im zweiten Hundert ausführlicher hierauf zurück.

[14] S. meine Versuche und Beobachtungen über den Erhängungstod in meinen „Denkwürdigkeiten aus der medic. Statistik und Staatsarzneikunde“ Berlin, 1846 S. 81 u. f.

[15] Das neue Strafgesetzbuch kennt dies Vergehen nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft würde aber, wie ich wenigstens vermuthe, Fälle, wie die obigen, dennoch nicht fallen lassen, und sie wahrscheinlich unter die Tödtungen durch Fahrlässigkeit, wie sie §. 184 des Strafgesetzes vorsieht, subsumiren.

[16] Im unverzüglich erscheinenden zweiten Hundert meiner „gerichtlichen Leichenöffnungen“ komme ich ausführlicher auf den Ertrinkungstod zurück.

[17] Das neue Strafgesetzbuch kennt keine Missgeburten mehr, d. h. also, es macht keinen Unterschied zwischen normalen und missbildeten Leibesfrüchten.

[18] Verheimlichte Schwangerschaft und Geburt sind nach dem neuen Strafgesetzbuch nicht mehr verpönt, vielmehr nur — abgesehen von der Kindestödtung und Fruchtabtreibung (§§. 180–182) — das heimliche Beerdigen oder Beseitigen des Leichnams des unehelichen Neugebornen Seitens der Mutter (§. 186).

[19] S. unten [Corollarien Nr. 4].

[20] Die neuen Bestimmungen finden sich im §. 197.

[21] Ich lege Werth auf diese Bemerkung, die ja auf Tausenden von Thatsachen beruht, gleichsam unabsichtlichen Experimenten zur Entscheidung der Frage vom möglichen Entstehen der Brandblasen nach dem Tode, Experimente, die aller Orten täglich Behufs der Rettungsversuche, oder um sich vom sicheren Tode zu überzeugen, mit vermeintlichen oder wirklichen Leichen gemacht werden. Ich halte deshalb den Zusatz nicht für überflüssig, dass ich auch seit der Zeit, als obige Worte für die erste Auflage dieser Schrift niedergeschrieben worden, und bei den vielen Leichen, die ich nach dieser Zeit unter Händen gehabt, auch wiederum nicht in einem einzigen Falle eine Spur von Brandblasenbildung gesehen habe.

[22] Für jüngere Aerzte: v. g. u. der herkömmliche Abschluss jedes Protocolls, d. h. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.

[23] d. h. actum ut supra. Das Protocoll ist an demselben Tage geschlossen, an welchem es angefangen ward.

Anmerkungen zur Transkription:

Der vorliegende Text wurde anhand der 1853 erschienenen dritten Auflage möglichst originalgetreu wiedergegeben. Lücken im Drucksatz sowie einzelne fehlende Satzzeichen wurden sinngemäß ergänzt. Typische Verwechslungen bei den Buchstaben b/h, b/d, n/u, usw. wurden stillschweigend korrigiert. Inkonsistenzen (z.B. „Quaksalber“/„Quacksalber“) wurden dagegen beibehalten.

Im Original werden einige Passagen gesperrt dargestellt; dies wird in der vorliegenden Version durch Fettdruck repräsentiert.

Alte oder regionale Ausdrücke (z.B. „versticken“, „ergraben“, „funfzehn“) wurden unverändert übernommen. Die folgenden typographischen Fehler wurden korrigiert:

# S. [32]: „constirt“ → „constatirt“
# S. [73]: „man sieht“ → „sieht man“
# S. [99]: „deulich“ → „deutlich“
# S. [107]: „Dass kein einziges“ → „Dass kein einziges“
# S. [121]: „gallerartige“ → „gallertartige“
# S. [146]: „Magengrübe“ → „Magengrube“
# S. [168]: „Anhaltpunkt“ → „Anhaltspunkt“
# Fußnote [1]: „Boekh“ → „Boeckh“ (wahrscheinlich der Philologe August Boeckh)