Das Dogma vom vorhandenen Glauben und dem hl. Geist in den Kindern und der Wiedergeburt durch die Taufe.
Die hl. Schrift lehrt, daß alle Menschen ohne Unterschied, ob jung oder alt, reich oder arm, allzumal Sünder sind und des Ruhmes, den sie an Gott haben sollen, ermangeln.[364] „Derhalben, wie durch einen Menschen die Sünde ist kommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist also der Tod zu allen Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle gesündigt haben.“[365] Von dieser Sünde, die uns nur den Tod bringt, kann uns allein Jesus, das wahre Gotteslamm, befreien.[366] Die ihn nun als den Erlöser von Sünden und Tod erfassen und an ihn glauben, „wie die Schrift sagt“[367], wiedergeboren werden zu einer neuen Kreatur in Christo Jesu[368] und dann dem Heilande in der Taufe folgen, werden von Christo die Zusicherung bekommen: „Solcher ist das Himmelreich.“[369] Also ein bewußter freiwilliger Glaube und eine persönlich erlebte Wiedergeburt berechtigen allein zum Empfang der Taufe.
Die Reformatoren machten auch, im Gegensatz zur Lehre der katholischen Kirche, vom Begriff und Nutzen guter Werke zur Sündenvergebung den Glauben als einzige Bedingung. Dieser Begriff vom Glauben wirkte auch zunächst wesentlich ein auf die Bestimmung des Begriffes, des Zweckes und des richtigen Gebrauches der Sakramente. So heißt es z. B. im 13. Artikel der Augsburgischen Konfession ausdrücklich: „Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnis sind göttlichen Willens gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken, derhalben sie auch Glauben fordern, und dann recht gebraucht werden, so man’s im Glauben empfähet und den Glauben dadurch stärken.“ Und in der Apologie der Augsburgischen Konfession erklärt Melanchthon zum 13. Artikel: „So sind nur rechte Sakramente die Taufe und das Nachtmahl des Herrn, die Absolution. Denn diese haben Gottes Befehl, haben auch Verheißung der Gnaden, welche denn eigentlich gehört zum N. Testament und ist das N. Testament. Denn dazu sind die äußerlichen Zeichen eingesetzt, daß dadurch bewegt werden die Herzen, nämlich durchs Wort und äußerliche Zeichen zugleich, daß sie glauben, wenn wir getauft werden, wenn wir des Herrn Liebe empfahen, daß Gott uns wahrlich gnädig sein will durch Christum, wie Paulus sagt: Der Glaube ist aus dem Gehöre. Wie aber das Wort in die Ohren gehet, also ist das äußerliche Zeichen für die Augen gestellet, als inwendig das Herz zu reizen und zu bewegen zum Glauben.“ „Darum sagen wir auch, daß zum rechten Brauch der Sakramente der Glaube gehöre, der da glaube der göttlichen Zusage, und zugesagte Gnade empfahe, welche durch Sakrament und Wort wird angeboten. Und dies ist ein gewisser rechter Brauch der heiligen Sakramente, da sich ein Herz und ein Gewissen auf wagen und lassen mag. Denn die göttliche Zusage kann niemand fassen, denn allein durch den Glauben.“[370] Luther lehrt im Kleinen Katechismus: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, so solchem Wort Gottes im Wasser trauet.“ Aus dem Angeführten geht klar hervor, daß Luther wie auch Melanchthon den Glauben als wesentliche Bedingung zum richtigen Empfang der Taufe stellten; und wo dieser Glaube nicht vorhanden ist oder wenigstens nicht dazu kommt, wo das Wort Gottes keine Wirkung auf das Herz des Täuflings hat, da ist die ganze Taufhandlung nur eine unnütze Zeremonie. Um aber die Notwendigkeit des Glaubens bei der Taufe auch aus der Schrift zu beweisen, wird des öfteren ausdrücklich auf Mark. 16, 16 verwiesen.[371] Luther erläutert selbst diese Stelle auf folgende Weise: „Aufs dritte, weil wir den großen Nutzen und Kraft der Taufe haben, so laß nun weiter sehen, wer die Person sei, die solches empfange, was die Taufe gibt und nützet. Das ist abermals aufs feinste und klarste ausgedrückt eben mit den Worten: „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig,“ das ist, der Glaube macht die Person allein würdig, das heilsame, göttliche Wasser nützlich zu empfangen. Denn weil solches allhier in den Worten bei und mit dem Wasser vorgetragen und verheißen wird, kann es nicht anders empfangen werden, denn daß wir solches von Herzen glauben; ohne Glauben ist es nichts nütze, ob es gleich in ihm selbst ein göttlicher, überschwenglicher Schatz ist. Darum vermag das alleinige Wort „wer da glaubt“ so viel, daß es ausschließet und zurücktreibt alle Werke, die wir tun können, der Meinung, als dadurch Seligkeit zu erlangen und verdienen. Denn es ist beschlossen, was nicht Glaube ist, das tut nichts dazu, empfänget auch nichts.“[372]
Zu dieser Ausführung Luthers bemerkt Dr. Lange: „Aus dieser Äußerung folgt, daß:
1. Die Taufe, wenn sie wirksam sein, und den Menschen der göttlichen Wohltaten würdig machen soll, notwendig den Glauben voraussetze, da es das Wasser nicht allein mache.
2. Die Taufe ohne den Glauben dessen, der getauft wird, nichts nütze, ja, da hier der Glaube an das Wort Gottes wegfällt, und also bloß das Wasser als äußeres Zeichen bleibt, nicht einmal eine wahre Taufe sein könne.
3. Eine Taufe ohne den Glauben uns durchaus keinen Anspruch auf die Erlangung der Seligkeit gebe.“[373] Nach diesen Bemerkungen fährt Dr. Lange fort und stellt fest: „Vergleichen wir diese Bestimmungen über die Taufe mit den früher angegebenen Grundsätzen unserer symbolischen Bücher über Nutzen und Gebrauch der Sakramente überhaupt, so steht alles in der vollkommensten Übereinstimmung: der Glaube dessen, der das Sakrament feiert, ist die wesentliche Bedingung, wonach er durch dasselbe der verheißenen Gnade teilhaftig wird; ohne den Glauben ist das Sakrament, so auch die Taufe, unnütz zur Seligkeit, mithin kein eigentliches Sakrament, keine wahre Taufe.“[374]
Dies wären somit die Grundlehren und Bestimmungen der symbolischen Bücher der protestantischen Kirche in bezug auf die Vorbedingungen der Taufe. Sie stehen in genauem und richtigem Verhältnis zueinander, und solange sie an Erwachsene gestellt werden, ist es unmöglich, ihre biblische Grundlage oder Gültigkeit auf irgendeine Weise in Zweifel zu ziehen.
Aber trotz dieser klaren und bestimmten Lehrgrundsätze behielten die Reformatoren die Kindertaufe bei und waren bemüht, die Richtigkeit derselben zu verteidigen. Wir werden bald sehen, in welchen krassen Widerspruch sie mit ihrer Lehrtheorie und Praxis kamen, da ihnen eben durch die Beibehaltung der Säuglingstaufe die schwierige Aufgabe erwuchs, nachzuweisen, daß auch bei den Kindern ein selbstbewußter Glaube vorhanden sei und eine Wiedergeburt in ihnen vorgehe. Wir stellen auch hier ihre wesentlichen Lehrbestimmungen auf Grund der symbolischen Bücher zusammen. Die Augsburgische Konfession enthält im 9. Artikel folgende Erklärung: „Von der Taufe wird gelehrt, daß sie nötig sei und daß dadurch Gnade angeboten werde, daß man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Taufe Gott überantwortet und gefällig werden. Derhalben werden die Wiedertäufer verworfen, welche lehren, daß die Kindertaufe nicht recht sei.“ Melanchthon gibt in seiner Apologie der Konfession, Artikel 9, für die Gültigkeit der Kindertaufe zwei Gründe an. Erstens sei es außer Zweifel, daß in dem Befehl Christi, „gehet hin, taufet alle Heiden,“ auch die Kinder mitinbegriffen sind. „So folget gewiß daraus, daß man die jungen Kinder taufen mag und soll, denn in und mit der Taufe wird ihnen die allgemeine Gnade und der Schatz des Evangeliums angeboten.“ Zweitens sei es sicher, daß Gott die Kindertaufe billige, denn er verleiht den getauften Kindern den hl. Geist. Melanchthons eigene Worte lauten: „Daß aber Gott Gefallen hat an der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, daß er vielen, so in der Kindheit getauft seien, den hl. Geist hat gegeben; denn es sind viele heilige Leute in der Kirche gewesen, die nicht anders getauft seien.“[375] Auf ähnliche Weise versucht auch Luther im Großen Katechismus die Notwendigkeit der Kindertaufe zu beweisen. Er führt aus: „Daß die Kindertaufe Christo gefalle, beweiset sich genügsam aus seinem eigenen Werk, nämlich, daß Gott deren viel heilig macht und den hl. Geist gegeben hat, die also getauft sind, und heutigen Tags noch viel sind, an denen man spüret, daß sie den hl. Geist haben, beide der Lehre und des Lebens halber. Wo aber Gott die Kindertaufe nicht annähme, würde er derer keinem den hl. Geist noch ein Stück davon geben; Summa, es müßte so lange Zeit her bis auf diesen Tag kein Mensch auf Erden Christ sein.“ Das heißt mit andern Worten, wenn die Kinder von einigen Tagen oder Wochen den hl. Geist nicht erhielten, würde ihn niemand empfangen. Ohne die Säuglingstaufe gäbe es also gar keine Kirche. Dr. Lange sagt zu Luthers Ausführung mit Recht: „Das Unstatthafte, rein Mystische, dem Evangelium ganz und gar Widersprechende solcher Argumentation, wie sie nur hervorgehen konnten aus völliger Nichtbeachtung der Erfahrung, aus jenen schwankenden Begriffen vom hl. Geiste und seinem Wirken, aus denen die Reformatoren sich nicht herausfinden konnten, aus einer einseitigen Vorstellung vom Zweck und Begriff der christlichen Kirche, übergehen wir hier, um auf einen zweiten Grund, durch welchen Luther die Kindertaufe rechtfertigen will, aufmerksam zu machen, bei dem wir leider erstaunen müssen, wie Vorurteil und Persönlichkeit den sonst hellsehenden Mann bis zu dem augenfälligsten Selbstwiderspruch verblenden konnten.“[376]
Über die Frage, ob die Kinder bei der Taufe glauben, äußert sich Luther in seiner Predigt über Matth. 8, 1–13 klar und bestimmt: „Darum sagen wir hier also zu und schließen, daß die Kinder in der Taufe selbst glauben, eigenen Glauben haben.“[377] Doch diese Behauptung widerspricht in erster Linie dem gesunden Menschenverstand und fußt zweitens nicht auf biblischem Grunde, sondern ist den Lehren derselben direkt entgegen. Wir möchten uns doch bei dieser Gelegenheit die Frage erlauben: Wie kann ein Kind von acht Tagen oder einigen Wochen, dem doch jegliches Selbstbewußtsein und jede Selbsterkenntnis fehlt und bei dem auch von keiner Willensbeteiligung gesprochen werden kann, einen Glauben entfalten? Das ist einfach unmöglich! Die Schrift sagt klar: „So kommt der Glaube aus der Predigt, das Predigen aber durch das Wort Gottes.“ Und mit dem Apostel fragen wir: „Wie sollen sie aber glauben, von dem sie noch nicht gehört haben?“.[378]
Wir haben schon oben aufs klarste nachgewiesen, daß Luther wie auch Melanchthon den Glauben als Vorbedingung der Taufe machten; ohne den Glauben sei die Taufe eine unnütze Zeremonie, ja sie sei nicht einmal eine wahre Taufe. Luther hat sich besonders Mühe gegeben nachzuweisen — wenn auch im gänzlichen Widerspruch mit der Lehre des Evangeliums — daß auch die Kinder Glauben hätten. Nun lese man aber folgende merkwürdigen Sätze: „Wir sagen weiter, daß uns nicht die größte Macht daran liegt, ob, der da getauft wird, glaube oder nicht glaube, denn darum wird die Taufe nicht unrecht; sondern an Gottes Wort und Gebot liegt es alles. Das ist nun wohl ein wenig scharf, stehet aber gar darauf, daß ich gesagt habe, daß die Taufe nicht anders ist denn Wasser und Gottes Wort bei- und miteinander, das ist, wenn das Wort bei dem Wasser ist, so ist die Taufe recht, obschon der Glaube nicht dazu kommt. Denn mein Glaube macht nicht die Taufe, sondern empfähet die Taufe. Nun wird die Taufe davon nicht unrecht, ob sie gleich nicht recht empfangen oder gebraucht wird, als die nicht an unsern Glauben, sondern an das Wort Gottes gebunden ist.“[379]
Zu der sich selbst widersprechenden und nicht wenig eigentümlichen Ausführung lassen wir auch hier vorsichtshalber Dr. Lange das Urteil fällen: „Es ist fast unglaublich, wie die vielen Widersprüche und Trugschlüsse, die sich hier aneinander reihen, dem sonst scharfsinnigen Manne so ganz entgehen, wie er es übersehen konnte, daß durch diese Sätze nicht allein die Grundlehre der von ihm gestifteten Kirche von dem Nutzen und dem Gebrauche der Sakramente überhaupt im Gegensatz gegen die Lehre der Katholiken wieder untergraben, sondern selbst die Grundfeste alles evangelischen Glaubens erschüttert werde: denn diese ruht ja allein auf der Lehre, daß nur der Glaube rechtfertige und selig mache, und daß alles religiöse Werk, das nicht aus dem Glauben hervorgehe, nur ein opus operatum sei.“ „Nicht bloß der Augsburgischen Konfession wird von Luther auf die unbegreiflichste Weise widersprochen; er ist mit seiner eigenen früheren Lehre von der Taufe in einem noch unbegreiflicheren Widerspruch. Hier sagt er, es komme nicht wesentlich darauf an, ob der, welcher getauft werde, glaube oder nicht; die Taufe sei eine wahre Taufe, auch wenn der Glaube nicht dazu komme; oben hatte er gelehrt, der Glaube allein mache den Menschen würdig des heilsamen Gebrauches des Taufwassers; der Mensch müsse aus voller Überzeugung glauben (ex animo credere), daß ihm dieses Heil durch das Wort und das Wasser dargeboten werde; ohne den Glauben sei die Taufe nichts nütze, und was nicht auf den Glauben sich gründe, könne zur Erlangung des Heils nichts beitragen. — Wie ist es möglich, solche Widersprüche zu vereinbaren? Entweder ist die Grundlehre unserer symbolischen Bücher vom Nutzen und Gebrauche der Sakramente überhaupt, wie der Taufe insbesondere, falsch, oder die Kindertaufe ist ein Gebrauch, der geradezu die Grundfeste unserer kirchlichen Lehre vom Glauben und dem Gebrauche der Sakramente im Glauben rein aufhebt. Ein Drittes gibt es zwischen zwei absoluten Gegensätzen nicht.“
„In der Tat, wir würden diejenigen zu beleidigen, ihrer zu spotten glauben (und dazu gäbe ein so ernster Gegenstand uns keine Veranlassung!), welche in der Lehre unserer symbolischen Bücher die authentische Erklärung der Schriftlehre zu finden wähnen, wenn wir sie auffordern sollten, diesen absoluten Widerspruch zu lösen. Möge man einer der jetzt in unserer Kirche bestehenden verschiedenen Parteien angehören, welcher man wolle, möge man Mystiker, Rationalist, Supranaturalist sein: darin müssen doch alle nach dem unumstößlichen Vernunftgesetze übereinstimmen, daß aller Selbstwiderspruch vernunftwidrig sei, mithin aufgegeben werden müsse. Und so hoffen wir zuvörderst durch die Darstellung der Lehren unserer symbolischen Bücher von den Sakramenten, der Taufe und der Kindertaufe, insbesondere in ihrem gegenseitigen Verhältnisse, dargetan zu haben, daß diese Lehren einen augenscheinlichen Selbstwiderspruch enthalten, mithin in dieser Hinsicht vernunftwidrig sind und berichtigt werden müssen.“[380]
In bezug auf die Wiedergeburt wird behauptet, daß sie durch die Taufe in den Kindern zustande käme. Wir überlassen es jedem selbst, sich einmal bei den Kindern zu erkundigen, wieviel sie von einer „Wiedergeburt“ nach Empfang ihrer Taufe vernommen haben, oder es könnte ja in diesem Falle mancher Leser auch seine eigene Erfahrung zu Rate ziehen. Im N. Testament findet sich für eine derartige Idee kein Beweisgrund vor. Im Gegenteil, wir finden Stellen, die klar darlegen, daß Gott selbst durch Christum der einzige Urheber unserer Wiedergeburt ist; und daß dieselbe durch den Geist und das Wort Gottes in uns bewirkt wird und das nur, wenn unsere persönliche Willensbeteiligung und unser Bewußtsein vermittelt.[381] Wir fußen allein auf der Schrift, wenn wir hier behaupten, daß eine Wiedergeburt nur da eintreten kann, wo der Glaube vorhanden ist. Sie ist nicht etwas, das man sich durch Geld oder durch ein magisches Zaubermittel aneignen kann, auch kann sie keinem unbewußt angehängt werden, sondern sie muß von jedem, der ein „Christ“ werden will, mit klarem Bewußtsein durchlebt werden. Nur wer auf diese Weise wiedergeboren ist, wird imstande sein, ein Zeugnis abzulegen, „von dem, was Gott an ihm getan“. So kann bei Säuglingen, denen man das Evangelium eben noch nicht predigen kann, weder von dem Vorhandensein des Glaubens noch der Wiedergeburt, welche allein durch den Geist und das Wort Gottes in uns bewirkt wird, eine Rede sein. Wir lehnen deshalb das durch und durch unbiblische Dogma von der Wiedergeburt in der Kindertaufe entschieden ab.
In neuerer Zeit sind viele Dogmatiker in diesem Punkte anderer, der bisherigen Lehre der Kirche gerade entgegengesetzter Ansicht geworden. Einen schweren aber berechtigten Vorwurf gegen die Kirche erhebt in dieser Frage Dr. Gmelin, Pfarrer in Großaltdorf, dem, wie er selbst sagt, nur seine heilige Gewissenspflicht dazu die Berechtigung gab. Da seine Ausführung sehr treffend ist, so geben wir sie nachfolgend wortgetreu an: „Die dem Evangelium gemäß geistlich sittlichen Mittel werden in unserer Kirche durch andere, magische, und so nicht sittliche Mittel in den Hintergrund gedrängt. Zum Beweis dürfen wir nur auf die Rolle hinweisen, die neben dem Wort als dem geistlich-sittlichen Mittel die Sakramente auch in unserer Kirche spielen, und die Wirkung, die ihnen auch bei rein äußerlicher Anwendung noch bei uns, und zwar offiziell wie tatsächlich zugeschrieben wird. Für die Erziehung kommt hier zumal die Taufe, und zwar als Kindertaufe in Betracht. Ist doch nicht bloß tatsächlich die Meinung viel verbreitet, sondern wird auch durch die Lehre der Kirche extra genährt und gestützt, als wirke schon der rein äußerliche, willenlose und unbewußte Empfang der Taufe etwas von geistiger Wiedergeburt, mache den Menschen zu einem wirklichen Glied der christlichen Kirche oder, was doch dasselbe sein muß, zu einem Jünger Jesu Christi. Was heißt das aber anders, als daß der Mensch auch ohne sein Zutun, magisch d. h. durch ein sittlich nicht vermitteltes Zaubermittel, über das er nicht verfügen, dem er auch nicht widerstehen kann, zu einem Christusjünger und so, nach der Lehre der Kirche, selig gemacht werden könne? Eine Anschauung, die ihren folgerichtigen Ausdruck in der horribeln Lehre findet, daß die ungetauft sterbenden Kinder an einen andern Ort kommen als die getauften, daß sie, wenn auch nicht gerade zu der Verdammnis, doch einer geringeren Seligkeit teilhaftig werden als jene gleichschuldigen wie gleichunschuldigen getauften. Daß hier nicht nur jede evangelische Anschauung, sondern auch jeder sittliche Begriff überhaupt aufhört, muß jeder sehen..... Wir finden im Evangelium Jesu Christi nirgends eine Spur, die zu einer solchen Auffassung von dem Weg, ein Jünger Christi und so selig zu werden, ein Recht gebe.“[382]
Auf der siebenten Landessynode in Württemberg, welche 1907 in Stuttgart tagte, fand dieser berechtigte Einwand Dr. Gmelins eine teilweise Berücksichtigung. So wurde z. B. Frage und Antwort 9 im Konfirmationsbüchlein ausgeschieden, da, wie man selbst zugeben mußte, „die exegetische Begründung unhaltbar ist“.[383] Einen näheren Grund über das Ausscheiden der betreffenden Frage und Antwort gibt Stadtpfarrer A. Plieninger aus Stuttgart in seiner Besprechung über das neue Konfirmationsbüchlein: „Ferner“, schreibt er, „waren Unrichtigkeiten zu beseitigen, die wir Pfarrer jedesmal erst zurechtstellen mußten. So ist Frage und Antwort 9 beseitigt, weil die dort angeführte Bibelstelle (1. Petri 3, 21) nicht bloß einen anderen Sinn hat als in Luthers Übersetzung (nämlich „eine Gottesanrufung mit gutem Gewissen“ oder „Gebet an Gott um ein gutes Gewissen“), sondern auch, so oder so, auf die Kindertaufe nicht paßt, denn ein Kindlein von ein paar Wochen oder Monaten kann weder „einen Bund mit Gott“ schließen noch „Gott anrufen“.[384] Auch Pastor Ernst Bunke weist in seiner zum Teil trefflichen Schrift „Der Lehrstreit über die Kindertaufe“ klar nach, daß die Kindertaufe, weil ohne Glauben der Kinder, nicht die Wiedergeburt wirkt.
Diesen einstimmigen Urteilen fügen wir noch ein weiteres von Pfarrer H. Lange hinzu: „Für den Unbefangenen kann es keine Frage sein, daß die Beschreibung der Taufe, wie sie im N. Testament vorkommt, im strengen Sinn auf unmündige Kinder nicht anwendbar ist. Die Taufe war dort daß Zeichen der wirklich eingetretenen Bekehrung. Mit der Einführung der Kindertaufe hat dieses biblische Verhältnis von der Taufe und Wiedergeburt eine nicht abzuleugnende Veränderung erlitten. Denn beim unmündigen Kinde kann selbstverständlich von Buße und Glauben keine Rede sein. Die Annahme lutherischer Dogmatiker, daß der hl. Geist in der Taufe im Herzen des Kindes auf irgend eine Weise tätig sei, ist bare Phantasterei. Nicht weniger phantastisch, auf einer Natur und Geist trübe vermischenden Theosophie beruhend, ist die Ansicht einiger Dogmatiker, welche durch den Taufakt dem Kinde die Wiedergeburt im Keim realiter (wirklich) mitgeteilt werden läßt — Behauptungen, bei denen sich lediglich nichts denken läßt, die auch in der religiösen Erfahrung nicht den geringsten Anknüpfungspunkt finden. Daher kann bei der jetzt in den meisten Teilen der christlichen Kirche üblichen Kindertaufe von einem Vorhandensein der Wiedergeburt keine Rede sein.“[385]