Im Altertum.
In diesem Zeitalter, das von der Geburt Christi datiert und fast einstimmig bis zum Untergang des weströmischen Reiches im Jahre 476 herabgeführt wird, lassen sich ohne große Mühe Spuren von der Taufpraxis durch Untertauchung finden. Tertullian (gest. 230), der große Apologet von Karthago (in Nordafrika), der erste bedeutende Kirchenlehrer des Abendlandes, ein Mann, der die ganze Kraft seines feurigen Geistes auf die Verfechtung der christlichen Lehre wandte, schreibt in seiner Schrift, die den Titel „De Baptismo“ (Über die Taufe) führt, welche er etwa im Jahre 206 n. Chr. verfaßte: „So wird denn auch die Erlangung des ewigen Lebens schon des Umstandes halber um so unglaublicher gehalten, weil der Mensch in so großer Einfachheit, ohne Pomp, ohne irgendwelche ungewöhnlichen Vorkehrungen, ohne Aufwand in das Wasser hinabsteigt, und unter dem Aussprechen von ein paar Worten untergetaucht wird.“[113] Und in Kap. 7 derselben Schrift sagt er: „In derselben Weise ist auch der körperliche Akt der Taufe selbst, der darin besteht, daß wir im Wasser eingetaucht werden.“ Ebenso erwähnt er die Untertauchung bei der Taufe in seiner Schrift „Vom Kranze des Soldaten“, Kap. 3, welche er fünf Jahre später schrieb, doch mit dem Unterschiede, daß er hier die dreimalige Untertauchung ausdrücklich in Erwähnung bringt. Wir werden im Laufe unserer Untersuchung dieser Sitte (der dreimaligen Untertauchung) noch des öfteren begegnen; wir wollen aber mit der Entstehung und Geschichte derselben uns an dieser Stelle nicht beschäftigen, da wir es weiter unten in einem besonderen Abschnitte tun werden.
Der sogenannte Barnabas-Brief, der nach dem Urteil der besten Autoren erst am Ende des 2. Jahrh. geschrieben wurde, enthält ebenfalls ein Zeugnis für die Untertauchung. Es heißt in demselben: „Wir steigen hinab ins Wasser, beladen mit Sünden und Verderben, und steigen herauf, fruchtbar geworden, im Herzen die Furcht (gegen Gott) hegend und im Geiste die Hoffnung auf Jesum.“[114] Der Verfasser vom „Hirt des Hermas“ spricht des öfteren vom „Hinabsteigen in das Wasser“ und vom „Heraufsteigen“ aus demselben.
Gegen Ende des 4. Jahrh. berichtet uns Cyrill von Jerusalem (gest. 386), daß nach Ablegung des Glaubensbekenntnisses die Katechumenen im Wasser untergetaucht wurden. Cyrill erwähnt diesen Taufmodus noch im 4. Kapitel seiner zweiten mystagogischen Katechese: „Dann wurdet ihr,“ sagt er, „zum Schwemmteich der heiligen Taufe geführt, wie Christus vom Kreuze zu dem nächst gelegenen Grabe. Und jeder wurde gefragt, ob er an den Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes glaube? Und ihr bekanntet das heilsame Bekenntnis, und wurdet dreimal in das Wasser getaucht.“
Auch Basilius der Große, Erzbischof von Cäsarea in Kappadozien (gest. 379), führt in seinem Buch „Vom hl. Geist“, Kap. 27, hinsichtlich des Taufritus das Untertauchen an.[115] Dies geht auch klar aus seiner Ermahnung an seine Täuflinge hervor, indem er da ausführt: „Betest du den an, der für dich gestorben ist, nun wohlan, dann laß dich auch mit ihm in der Taufe begraben.“[116] Desselben Ausdrucks bedient er sich auch in Kap. 1 derselben Schrift. Der Bruder des Basilius, Gregor von Nyssa (gest. 395), schreibt an seine Schwester Makrina: „Das Hinabsteigen aber ins Wasser und Hineintauchen des Menschen enthält ein anderes Geheimnis.“[117] Ambrosius (gest. 397) sagt, indem er von den vielen Geheimnissen der Taufe spricht: „Das Wasser ist es, worin das Fleisch versenkt wird. Aller Frevel wird dort begraben.... So bist du gleichsam in diesem irdischen Elemente begraben, jetzt tot der Sünde, aber auch wieder erstanden zum ewigen Leben.“[118] Und Chrysostomus (gest. 407) spricht von dem Täufling als von einem, der „aus dem Wasser steigt“[119] und als von einem „Begraben unseres Leibes in dem Taufwasser“.[120] Das aus dem Wasser Steigen besagt aber vor allem ein Hineinsteigen in dasselbe, welches, um die Taufe in ihrer richtigen Art, d. h. durch Untertauchung, auszuführen, auch unbedingt nötig ist.
Die Schriften, die man als „apostolische Konstitutionen“ bezeichnet, deren Sammlung und Entstehung von den meisten Gelehrten ins 4. Jahrh. gesetzt wird,[121] bringen in Kap. 17 ebenfalls Beweise für das Untertauchen. Dr. Augusti übersetzt diese Stelle in seinen „Denkwürdigkeiten aus der christl. Archäologie“ VII, S. 88. 89, welche wir hier wörtlich wiedergeben: „Die Taufe“, heißt es da, „wird auf den Tod Jesu erteilet. Das Wasser ist statt des Grabes; das Öl statt des hl. Geistes; das Siegel statt des Kreuzes. Die Salbung ist die Bestätigung des Bekenntnisses. Die Erwähnung des Vaters erinnert an den Urheber und an den Aussender. Die Zuziehung des Geistes erinnert an den Zeugen; das Untertauchen an das Mitsterben; das Auftauchen an die Auferstehung.“
Ehe wir das Altertum verlassen, gedenken wir noch an die Baptisterien (Taufkapellen), die ebenfalls für die in diesem Zeitalter noch herrschende Sitte der Untertauchung zeugen. Während man in der apostolischen Zeit und bis in die zweite Hälfte des 3. Jahrh. keinen bestimmten Taufort hatte sondern in jedem beliebigen Wasser taufte, kamen am Ende des 3. Jahrh. besonders aber seit Konstantins Übertritt zum Christentum eigene Taufhäuser, Baptisterien, in Gebrauch, die in der Nähe der bischöflichen Kirche errichtet waren, da in älterer Zeit nur die Bischöfe das Recht hatten, die Taufe zu vollziehen. Im Mittelpunkt dieser Baptisterien befand sich ein großer Wasserbehälter, in welchem der Täufling untergetaucht wurde. Eine nähere Beschreibung darüber finden wir von Dr. H. Holzmann und Dr. R. Zöpffel: „Die Baptisterien waren rund, sechs- oder achteckig oder in Kreuzform gebaut und meist groß und geräumig. Das Innere oder Heilige derselben, wo die Taufe selbst erfolgte, enthielt ein großes Bassin. Da die Taufe ursprünglich nur in der Hauptkirche vollzogen wurde, hatte nur diese ein Bassin; später wurden diese Anbauten auch bei andern Kirchen eingeführt. Noch später wurde nach gänzlichem Aufhören des Untertauchens der Taufakt in die Kirche selbst verlegt und am Taufstein, der an die Stelle jenes Bassins trat, vorgenommen. Dagegen haben die griechische und russische Kirche mit der Sitte des Untertauchens das Bassin beibehalten. Berühmte Baptisterien sind in Parma, Ravenna, Florenz erhalten.“[122]
Inneres des Baptisteriums von San Giovanni im Lateran.
Dazu berichtet Dr. Augusti: „Die noch vorhandenen Baptisterien sind alle aus der alten Zeit, und die meisten derselben haben ein weit höheres Alter als die Kirchen. Je größer der Umfang derselben ist und je mehr Raum, Wölbung und Tiefe das Taufbecken oder der Taufbrunnen hat, desto höher kann das Alter angenommen werden. Die kleineren Becken und Brunnen rühren aus den Zeitaltern her, wo die Kindertaufe und der Aspersionsritus [das Besprengen] eingeführt war.“[123]
Ein berühmtes Baptisterium ist das von San Giovanni im Lateran. Es war ursprünglich das einzige für die ganze Stadt Rom. Anton de Waal schreibt darüber: „Dieses Baptisterium geht in seiner Gründung auf Konstantin zurück; die jetzige Form ist im wesentlichen diejenige, welche ihm Sixtus III. (432–440) gegeben hat. Die im Achteck um den Taufbrunnen gestellten Säulen aus Porphyr tragen ein Gesims von weißem Marmor, über welchem acht kleinere Säulen den Blick in die Kuppel emporleiten. Das Taufbassin selber war noch um mehrere Stufen tiefer, als es heute der Fall ist, da in alter Zeit die Taufe durch Untertauchen gespendet wurde.“[124]
In Salona, Dalmatien, hat vor nicht so langer Zeit eine Ausgrabungs-Expedition eine solche Taufkapelle bloßgelegt, welche noch aus der Zeit Diokletians (284–305), des grausamen Christenverfolgers, stammt, der in einem Edikt vom 24. Februar 303 die Niederreißung der Kirchen befahl.
Cyrill von Jerusalem (gest. 386) vollzieht die Taufe an seinen Neubekehrten in einer solchen Taufkapelle. Er erwähnt dies in seiner ersten mystagogischen Katechese, Kap. 2: „Zuerst ginget ihr in die Vorhalle des Taufhauses; dort standet ihr gegen Sonnenuntergang gewendet und horchtet auf; und es ward euch befohlen, die Hände auszustrecken und dem Satan, als wäre er gegenwärtig, zu widersagen.“ „Und ihr bekanntet,“ lesen wir in seiner zweiten Unterweisung, Kap. 4, „das heilsame Bekenntnis und wurdet in das Wasser getaucht.“ Das Baptisterium erwähnen noch Chrysostomus, Ambrosius, Augustin u. a. m.[125]
Einige dieser Taufkirchen waren so groß und geräumig, daß Synoden und Kirchenversammlungen in denselben gehalten werden konnten. „Man kann sich auch von ihrer Größe schon daraus eine Vorstellung machen,“ schreibt Dr. Augusti, „wenn man weiß, daß an manchen Orten, wie z. B. in Antiochien, zuweilen in einer Vigilien 3000 Personen beiderlei Geschlechts die Taufe empfingen.“[126] Dr. Brenner führt aus: „Das Wasserbassin oder das eigentliche Baptisterium ist zuweilen von beträchtlichem Umfange und ansehnlicher Tiefe, in dem ein Knäbchen, welches jemand bei andringender Volksmenge in das von Papst Damasus (gest. 384) erbaute Baptisterium hatte fallen lassen, erst nach einer Stunde aufgefunden werden konnte.“[127] Der christliche Dichter Dante (1265–1321) erzählt in seiner „Hölle“ von einem ähnlichen Vorfall. Er rettete nämlich ein Kind, welches in das Baptisterium zu St. Johannes in Florenz gefallen war, vom Ertrinken.[128]
Ruine einer Taufkapelle zu Salona.
Falls heutzutage ein Kind das Unglück haben sollte, in einen modernen Taufbehälter zu fallen, welche, wie schon oben angeführt, nach gänzlichem Aufheben des Untertauchens an die Stelle jener tiefen und umfangreichen Baptisterien kamen, so würde es sicherlich nicht in Gefahr sein, sein Leben durch Ertrinken zu verlieren, und man würde auch wohl keine „ganze Stunde“ dazu nötig haben, um das „verunglückte“ Kindlein darin aufzufinden. Die Taufbecken, die man heute in den Kirchen vorfindet, sind eng und flach, und bei der Ausführung der Besprengung ist nur eine geringe Quantität Wasser darin vorhanden. Dies bestätigt auch Dr. Brenner, indem er schreibt: „Jetzt sind die Taufbrunnen so flach und eng, daß man in denselben auch einem neugebornen Kinde die Taufe durch Untertauchen nicht mehr erteilen könnte. Nun haben die Taufbrunnen keine andere Umgebung als die Kirchenmauern; hölzerne oder metallene Deckel verschließen sie; niedere Geländer fassen sie ein, und in ihrer geringen Höhlung steht ein totes Wasser. Jetzt fordert und erhält jedermann die Erlaubnis, ohne alle Not, seine Stube als Kirche oder Oratorium und seine Schüssel als Baptisterium zu gebrauchen.“[129]