Was sich der Speicher erzählt

Hein: Uns’ Ol hett mi ’n Mark in de Hand drückt un seggt, ik sall uns dafor Brod un Snaps mitbringn.

Kodl: Na, un wat hest du brocht?

Hein: För fifunnegntig Penn Köhm un Greun un for fif Penn Brod.

Alle zusammen: Harrijeh! Wat süllt wi denn mit all’ dat Brod opstelln?!

Das nebenstehende Bild (aus der „Reform“, 1877) gibt eine gute Gruppe von Speicherarbeitern wieder, während der Raum, in dem sie sich aufhalten, zum Zweck der Belichtung stark idealisiert ist (vergl. Kopal 50 f. und Jünger 10 f.).

Eines eigentümlichen Speicherausdruckes muß ich hier noch gedenken, des „Tómann’n“. Er wurde angewendet für das Weiterreichen kleiner Kolli von Hand zu Hand, außerdem auch, wenn man z. B. Säcke vom Raum auf einen höheren Boden zu schaffen hatte und aus irgend einem Grunde die Winde nicht benutzen wollte oder konnte. Einer der Arbeiter trug die Säcke dann bis zum ersten Boden, wo ein anderer sie ihm abnahm, um sie wieder eine Treppe höher zu bringen, und dann so weiter.

Außer dem Hausküper und seinen Leuten fand sich auf dem Speicher gelegentlich der jüngste Lehrling ein, um eine Bestellung zu machen, denn den Fernsprecher kannte man noch nicht. In solchen Fällen, wo Kontor und Lagerräume auf demselben Grundstück vereinigt waren, kamen auch wohl einige Lehrlinge während ihrer Mußestunden zum Besuch, die an den Waren, besonders den eßbaren, wissenschaftliche Studien machten und daneben allerhand Mutwillen trieben (Kopal 47 f.). Da wurden vielleicht dem alten Herrn, der im Hause jenseits des Fleets über seinen Büchern brütete, durch ein Brennglas die Sonnenstrahlen auf die Hand geworfen oder einem Nachbarn mittels Pusterohrs Erbsen oder Kittkugeln ins Fenster geschossen. Oder man überredete den „Jüngsten“, sich auf dem Haken stehend nach unten befördern zu lassen, und weidete sich an seinem Zorn, wenn man die lustige Fahrt unterbrach und ihn eine Weile zwischen Himmel und Erde zappeln ließ. Bei einer Firma im Grimm herrschte die hergebrachte Gewohnheit, daß dem jüngsten Lehrling am Tage seines Eintritts das Gesicht mit Zinnober eingerieben wurde, worauf man ihn in einen Korb packte und an der Außenseite des Kaufmannshauses bis an das Fenster aufwand, hinter dem der Geschäftsherr saß. Pantomimische Entrüstung an der einen Seite, ebensolche Beteuerung: „Ich kann’s nicht helfen!“ von der anderen waren regelmäßig die Folge. — Auch das Klettern am hängenden Dreger und sonstige Turnerkünste wurden geübt. — Zuweilen ließ sich übrigens auch der Lagerdeener sehen, ein Angestellter, der am Kontor alles unter Händen hatte, was das Lager anging. Der Name Lagerdiener ist jetzt nicht mehr gebräuchlich. Es mag eben niemand mehr „dienen“, außer wo es sein muß, nämlich im Heer. Sogar die Köchin, die sich für Stellung meldet, fragt man heutzutage: „Wo war Ihre letzte Stelle?“ Für Lagerdiener ist die verfeinerte Bezeichnung „Lagerist“ eingeführt, für Handlungsdiener, wie früher alle gegen Gehalt am Kontor Angestellte sich nannten, „Kommis“. Noch heute ist übrigens die „Handlungsdiener-Witwenkasse von 1841“ in Betrieb. — In alter Zeit hießen die Angestellten Scholer und Knechte oder Diener. Die Scholer dürften ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt gewesen sein. Sie wurden, da sie mithin des Lesens und Schreibens kundig waren, in erster Linie mit Buchführung und ähnlichen schriftlichen Arbeiten betraut. Außerdem erfüllten sie wohl dieselben Obliegenheiten wie die Knechte, also Empfangnahme, Beaufsichtigung und Ablieferung von Waren, Einziehung von Schulden am Platz und auswärts und ähnliches (Nirrnheim XXVIII.). Scholer und Knechte, besonders die ersteren, mochten bei ernstem Willen und tüchtigen Leistungen hin und wieder grade so gut eine selbständige Stellung erlangen, wie heutzutage. Gelegenheit, ein erspartes Kapital zu vermehren, hatten sie häufig, denn der Geschäftsherr beteiligte sein Personal bis hinab zur Dienstmagd gern an kleinen Unternehmungen (Nirrnheim XLIV. f.). In recht vielen Hamburger Firmen herrscht übrigens noch heute ein außerordentlich patriarchalisches Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Angestellten. Alte Handlungsgehülfen und Arbeiter werden oftmals „durchgefüttert“, wenn sie auch nur wenig mehr leisten können oder beziehen aus freien Stücken auskömmliches Gehalt auf ihre alten Tage. Andererseits sind mir Fälle bekannt, wo der Geschäftsherr durch seine ehemaligen Untergebenen fortlaufend freiwillig Unterstützung erhielt, wenn er im Lauf der Jahre zurückgekommen war.

Wem es nicht paßte, seinen eigenen Hausküper zu halten, der benutzte Quarteerslüd, Arbeitsübernehmer, die sich ursprünglich immer zu Vieren (dem „Quartier“) zusammengetan hatten und für eine Reihe von Firmen die erforderlichen Arbeiten zu vereinbarten Sätzen für das Kollo oder den Zentner ausführten. Mit diesen Verbindungen müssen wir uns eingehender beschäftigen. Sie verdienen durchaus eine besondere Beachtung und höchste Achtung, denn ohne Innungszwang und ohne staatliche Anerkennung oder Beaufsichtigung haben sich diese Verbrüderungen einfacher Arbeiter durch Jahrhunderte hindurch das unbegrenzte Vertrauen der Kaufmannschaft zu wahren gewußt und Güter von höchsten Werten blindlings zur Verwaltung übertragen erhalten. Schon längst hätte mal einer aus ihrer Mitte sich daran machen müssen, Zuverlässiges und Erschöpfendes über seinen Stand zusammenzustellen, sowie gleichzeitig Klarheit zu schaffen über die Unterschiede zwischen Huusküper, Quarteerslüd, Spikerarbeiter, Lüd von de Eck und sonstigen Gelegenheitsarbeitern, die häufig von Zeichnern und Schriftstellern sämtlich in einen Topf geworfen wurden. Sehen wir uns in dieser Beziehung einmal an, was über den Gegenstand zu finden ist. Viel kommt dabei freilich nicht heraus; dagegen entdeckt man fast überall Ungenauigkeiten oder Falsches.

Im allgemeinen richtig äußert sich Schütze: „Eine Vereinbarung der Arbeitsleute, die ihren Namen nicht von Quartier oder Viertel, sondern von der Zahl 4 haben. Vier Arbeitsleute vereinigen sich, um bei den Kaufleuten Kundschaft zu suchen, und haben ihre eigenen Häuser, die ihnen betrauen, doppelte Schlüssel zu den Packräumen, davon einen der Quartiersmann hat. Sie haben eine eigene Firma unter sich und Kasse, und sorgen, wenn bei Ausschiffungen, Verladungen mehrere Leute nötig sind, für deren Anschaffung. Sie haben ihren eigenen Ort der Zusammenkunft, werden aber nicht zu ihrer Quasi-Innung in Eid und Pflicht genommen. Sie müssen rechnen und schreiben können und übrigens starke Leute sein. Stirbt einer von ihnen, so wählen sie und nehmen den tüchtigsten unter sich auf, oft nach einer Probezeit. Es sind dergleichen mehrere Quartiere, Viermänner, in Hamburg in den Kirchspielen.“ Einige Jahre vorher (1794) veröffentlichte Chr. Gottfr. Morasch in seinen „Charakteristischen Kleidertrachten“ zwei hübsche Abbildungen angeblicher Quartiersleute, und zwar Blatt 8 No. 4 Quartiersmann mit Zuckerproben, dazu die Anmerkung: „Gewöhnlich bedienen sich ihrer die Zuckermakler, um Proben zu den Raffinerien herumzuschicken“. (Anderweitig heißt es, diese Leute seien Hausknechte der Makler gewesen. Das ist auch bestimmt anzunehmen.) Ferner Blatt 9 Quartiersmann und Arbeitsleute: „Die Quartiersmänner haben Korporationen unter sich und halten sich gewöhnlich zu vieren in gewissen Bierkellern auf, wo man selbige zu seinem Bedarf gleich herausrufen kann. Bei schweren Arbeiten bedienen sie sich der Arbeitsleute. Die Derbheit ihrer Hände und die Muskeln ihres Rückens sichern, ohne Kunst und Geschicklichkeit, einer großen Anzahl dieser Menschen ihren Unterhalt zu. Sie stehen gruppenweise auf den Straßen und Gegenden, wo der Handelsverkehr sie am meisten bedarf, sie tragen, schleppen, ziehen, werfen, klettern, winden, schieben, alles kunstlos und ohne Erfordernis von Genauigkeit. Sie haben Korporationen unter sich und haben gemeiniglich einen Quartiersmann zum Anführer.“ Auch dieses Bild ist interessant, nur befremdet es, daß Morasch die Leute auf offener Straße darstellt, und seine Erläuterungen lassen es gleichfalls im Zweifel, ob er nicht Quartiersleute mit Lüd’ von de Eck verwechselt hat, besonders da er von einem Bierkeller als Versammlungsort spricht. — Von Heß (III. 408) teilt diesen Irrtum: „Das Institut der Quartiersleute ist von den Auf- und Abwindern der Kaufmannsgüter erfunden, welche sich je 4 und 4 zusammengerottet haben, und treu beieinander halten, um sich einer steten Tätigkeit zu vergewissern und dem, der sie bedarf, die Mühe des Suchens zu erleichtern. Diese Vierschaften haben ihre besonderen Bierkeller zu Sammelplätzen, wo sie hervorgerufen werden, und sich, nach Beschaffenheit der Umstände, verteilen oder in Gemeinschaft an die Arbeit gehen.“ — In den alten Kontrakten der Quartiersleute ist allerdings zuweilen von einem Keller als ihrem Standorte die Rede, indessen haben wir darunter unzweifelhaft keine Wirtskeller, sondern ein gemietetes Lokal zu verstehen, wo sie anzutreffen waren oder ihre Adresse hinterließen und wo sie Arbeitszeug sowie Gerätschaften aufbewahrten. Sie verpflichteten sich in ihren Verträgen, die Kosten für Gerät und Miete gemeinsam zu tragen, um dann den Gewinn ebenfalls gleichmäßig zu verteilen. — Christoffer Suhr in „Hamburgische Trachten“ (1838) zeichnet auf Blatt 18 vier „Quartiersleute“ vor einem Karren mit niedrigen Rädern, worauf ein großes Faß. Wahrscheinlich sind dies Lüd’ von de Eck, abgesehen davon, daß die Gesichter stark an junge Mädchen erinnern, die sich einen Maskenscherz erlauben. Heckscher (29) trifft in seinen ausführlichen Erläuterungen hierzu durchweg das Richtige. Nur stimmt es nicht, daß auch Möbeltransporte, Kohlenaufwinden usw. regelmäßig durch Quartiersleute besorgt zu werden pflegten. Das gehörte nicht zu ihrem Arbeitsgebiet, wenn es auch ausnahmsweise geschehen mochte. — In „Hamburg wie es ist — und — sein könnte“ (Berendsohn 1839 S. 20 f.) unterhalten sich „Quartiersleute beim Krahn“, während sie auf Arbeit warten, und folgen zum Schluß einem Kommis, der sie anwirbt, um im Wandrahm Indigo abzuliefern. Das können nur Lüd von de Eck gewesen sein, denn Quartiersleute warteten niemals an offener Straße auf Beschäftigung. — Durchweg zutreffend sind Bueks Erläuterungen zum „Album Hamburgischer Kostüme“ (1847), nur ist es vollkommen verkehrt, wenn er sagt, das Institut der Hausküper sei erst hoch gekommen, weil man die Spesen der Quartiersleute zu teuer befunden habe. Die Jessensche Abbildung dazu ist eine der besten, die wir besitzen, abgesehen von dem bekannten Gruppenbilde des Schillerfestzuges von 1859. Ein Modell des alten Rollwagens, den die Quartiersleute bei diesem Anlaß mit sich führten und in berechtigter Vorsicht mit Eßwaren und Getränk beladen hatten, befindet sich, beiläufig bemerkt, im Museum für Hamburgische Geschichte. Dort entdeckte ich auch ein ungerahmtes Bild auf großer Leinewand, vom Maler F. L. Heiser bei Anlaß eines Quartierjubiläums angefertigt, mit Darstellung zweier Quartiersleute und der Unterschrift 1701–1869. Ich würde solches hier wiedergegeben haben, wenn die angebliche Tracht von 1701 nicht in eine weit spätere Zeit gesetzt werden müßte.

In neuerer Zeit lieferte Borcherdt (II. 286 f.) eine gute Studie über den Gegenstand. Falsch ist darin, daß die Quartiersleute ihren Kunden den Lohn der Hülfsarbeiter in Rechnung gestellt hätten. Der ging immer aus ihrer eigenen Tasche, denn sie übernahmen ja die Arbeit zu festen Sätzen. Das gute Bild eines Quartiersmanns in alter Tracht erscheint auf dem Umschlag seines Buches. — Sternhagen (7 f.) führte in Gestalt des Peter Voß den Quartiersmann ein, „den Vertreter der Hamburger Kaufmannschaft, der sich in ihrem Dienst zu allen Zeiten zu Wohlhabenheit und zu besonderen Ehren erhoben habe“, läßt uns aber von seinem Geschäftsbetrieb nichts erfahren. Nicht zutreffend ist die Behauptung (28), mit „Koptein“ würden nur die „Konsorten“ angeredet. Dieser Titel kam sämtlichen Teilhabern des Quartiers zu. — Rat Dr. Voigt (Mitt. V. 488 f.) hält es bei Besprechung eines alten Kontraktes für möglich, und Dr. Obst (Hamburger Fremdenblatt 17. Nov. 1905 und „Aus Hamburgs Lehrjahren“ 135 f.) scheint geneigt, sich ihm anzuschließen, daß diese Vereinigungen aus den Knevelkarrenführern hervorgegangen sein könnten. Mir ist dies höchst unwahrscheinlich, denn zum Quartiersmannsberuf eigneten sich nur solche Leute, die mit Behandlung von Waren, Packen usw. Bescheid wußten, also schon auf Speichern gearbeitet hatten. So wenig wie etwa die Ewerführer konnten die Kneveler für solche Beschäftigung gebraucht werden, denn sie hatten nichts weiter gelernt, als ihre Karre zu beladen und zu ziehen. — Jünger 12 f. und 22 f. bringt ausführliches über die Quartiersleute.

Ich sagte vorhin, es sei zu bedauern, daß keiner aus der Mitte der Quartiersleute über seinen Stand geschrieben habe. Einer allerdings hat eine Ausnahme gemacht, Herr J. D. J. Pingel senior, der im Jahre 1880 ein hübsches Folioblatt „Hamburger Quartiersleute“ herausgab, das offenbar als Wandschmuck gedacht ist. Er liefert wenigstens einige Andeutungen über ihr Verhältnis zur Kaufmannschaft und die Art ihrer Beschäftigung und zählt zum Schluß etwa 80 Ökelnamen auf, die später von Dr. Borcherdt und anderen wieder abgedruckt wurden. Da die meisten, die in neuerer Zeit über den Gegenstand geschrieben haben, aus diesem Blatte ihre Kenntnisse geschöpft haben dürften (wie ihre Vorgänger aus Morasch und Schütze) und solches außerdem recht selten geworden ist, bringe ich es vollständig am Schluß dieses Heftes.

Um nichts auszulassen von dem, was ich gefunden habe, sei noch erwähnt, daß in zwei Volksstücken der Quartiersmann eine Rolle spielte. In „Hamburger Pillen“ von Schindler und Brünner (1870) trat bei Karl Schultze der 80jährige Quartiersmann Peter Bostelmann auf (Gaedertz II. 173 f.) und auf derselben Bühne im Jahre 1882 ein Quartiersmann Cords in Schreyer und Hirschels „Hamburg an der Alster“ (Gaedertz II. 262).

Diese Nachrichten sind dürftig. Es mögen noch einige weitere zu finden sein, irgendwie belangreiche aber schwerlich, es sei denn, daß Privataufzeichnungen ans Licht kämen.

Wie und zu welcher Zeit haben wir uns nun das Entstehen des ersten „Quartiers“ zu denken? Nach meiner Ansicht dürfen wir uns das ohne irgendwelche Anknüpfung an eine schon vorhanden gewesene Organisation vorstellen. Wie so manches im kaufmännischen Betriebe sich auf leisen Anstoß entwickelt, wenn die Zeit dafür da ist, so auch hier. Ein paar unternehmende tüchtige Arbeiter haben sich zunächst einmal zusammengetan, um auf Empfehlungen gestützt und auf ihr ehrliches Gesicht hin den Versuch zu machen, solche Kunden zu gewinnen, für die sich die Anstellung eigener Hausküper und Speicherleute nicht lohnte. Als sich gute Erfolge ergaben, haben sie allmählich Nachahmer gefunden. Ähnlich so ging es im sechzehnten Jahrhundert mit der Einführung des Maklergewerbes in Hamburg (Ehrenberg 313, 317) und in neuerer Zeit beim Stande der Warenagenten. In den vierziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts mußte man einen solchen mit der Laterne suchen. Und jetzt? Wie Sand am Meer sind sie zu finden! Abgesehen davon, daß die Umsätze früher weit kleiner waren, besaß jeder Kaufmann für Bezüge von auswärts oder Abladungen dahin seine festen Verbindungen, mit denen auch häufig für gemeinschaftliche Rechnung oder in Form von Aussendung auf eigene Gefahr gearbeitet wurde. Eines Vermittlers bedurfte man also nicht. Als die ersten schüchternen Versuche gemacht wurden, sich solcher zu bedienen, sahen die altbegründeten Firmen das beinahe als unlauteren Wettbewerb an. Ähnlich so werden anfangs die großen Kaufherrn mit eingeübtem Personal sich durchaus nicht angenehm berührt gefunden haben, als kleine neue Häuser in den „Packern“ eine Stütze fanden und ihnen nun oftmals durch Wettbewerb, wie sie ihn früher nicht gekannt hatten, das Leben sauer machten.

Wann aber dürfen wir die Entstehung des ersten Quartiers annehmen? Ich glaube der Antwort ziemlich nahe gekommen zu sein. In den Hamburger Kämmereirechnungen vom Jahre 1508 heißt es (Koppmann V. 66), daß für Erwerb des Bürgerrechts u. a. eingegangen seien 46

6 ß de 39 packers (richtig müßte es lauten: 46

16 ß, da der Satz 1

4 ß der Kopf war). Koppmann vermutet, wohl mit Recht, daß Packer bis dahin überhaupt nicht Bürger zu werden brauchten, aber 1508 sämtlich auf einmal hierzu veranlaßt wurden (VII. S. XLVI.). Da in einem Vertrage von 1693 die Quartiersleute sich als „Compagnions-Packer“ bezeichnen, so ist bestimmt anzunehmen, daß die „Packer“ von 1508 ihre Vorläufer waren. Vielleicht legte man diesen den Zwang des Bürgerwerdens auf, um unliebsame Elemente fernzuhalten, wie aus ähnlichem Grunde die Hausküper und Quartiersleute später darauf bestanden haben, daß die Lüd’ von de Eck Hamburger Bürger sein mußten. Außerdem erfuhr möglicherweise das Institut der Packer grade um jene Zeit eine starke Ausdehnung, da infolge eines Krieges zwischen Lübeck und Dänemark „der Sunt geschlossen und die Ostsehe ganz unsicher war, daz die Hollender, Brabanter und andere nationes mit iren gutern gen Hamburg kamen; und hat auf das mal die stat an kaufmanschaft sich merklich gebessert und vermeret“ (Tratziger 252, vergl auch Lappenberg 294).

Wenn wir annehmen dürfen, die einzelne Genossenschaft der Packer habe schon 1508 aus vier Teilhabern bestanden, so wären damals bereits zehn Quartiere vorhanden gewesen: bei dem Umfange der Unternehmungen immerhin eine stattliche Zahl. Ohne Zweifel sind sie ganz allmählich entstanden. Wir irren vielleicht nicht, wenn wir die erste Gründung in das vierzehnte Jahrhundert setzen, wo infolge der großartig entwickelten Bierausfuhr sich hier in immer steigender Anzahl solche Geschäftsleute eingefunden haben mögen, die mit den rückkehrenden Schiffen Waren aller Art bezogen, deren Vertrieb ihnen die Packer ermöglichten. Die ursprüngliche Zusammensetzung der Quartiere können wir uns dann etwa so denken, daß der „Baas“, der ihnen den Namen gab, auch die Kontrakte entwarf und die Rechnung führte, ein „Scholer“ war, während seine „Konsorten“ sich aus ehemaligen „Knechten“ des Kaufmanns rekrutierten. In späterer Zeit mögen sich häufig Küper zu ihnen gesellt haben, als dies Gewerbe infolge Sinkens des Brauereibetriebes zurückging.

Übrigens sind auch Träger und Kohlenträger um die Wende des 16. Jahrhunderts veranlaßt worden, sämtlich auf einmal das Bürgerrecht zu erwerben (Koppmann IV. 343, 373), nur daß man diese zu ermäßigtem Satz zuließ. Vermutlich war ihr Verdienst ein weit geringerer als der der Packer (Koppmann VII. S. XLVI.).

In späteren Nachrichten ist, soviel mir bekannt, nichts über die Packer zu finden. Nur werden unter den zwischen 1591 und 1602 in Hamburg eingewanderten niederländischen Reformierten vier Packer, Paqueurs, mit Namen aufgeführt, sowie fünf weitere Paqueurs, die sich gleichzeitig in Stade niederließen (Mitt. 6. Jahrgang 35, 38).

Der älteste Kontrakt der Quartiersleute, der bis jetzt ans Tageslicht gekommen ist, findet sich Mitt. VI. 306 f. vollständig abgedruckt. Datiert vom Jahre 1693, stellt er die gemeinsame Tätigkeit der betreffenden Compagnions-Packer sowie die Tragung der Unkosten und den Anteil am Gewinn zu gleichen Teilen fest und ist sozusagen als auf ewige Zeiten geschlossen gedacht, da genaue Verabredungen getroffen sind, um vorzugsweise immer Familienmitglieder anstelle etwa Ausscheidender aufzunehmen. Ein anderer solcher Vertrag von 1716 ist auszugsweise Mitt. V. 488 f. wiedergegeben, ein dritter, von 1750, vollständig Mitt. XI. 151. Ein vierter endlich, von 1720, wurde im „Hamburgischen Correspondenten“ vom 17. März 1907 veröffentlicht und ist hier im Anhang nach der Urschrift wieder abgedruckt. Ähnliche Verabredungen für die Bedingungen bei Aufnahme neuer Mitglieder usw., wie darin zu finden, enthalten auch die anderen Kontrakte. Aus demjenigen von 1750 interessieren die Bestimmungen, daß einer der vier Maaten, der eine Ware veruntreuen würde, in schwere Strafe verfallen solle, und daß derjenige, der im Fall eines Streites unter den Teilhabern den ersten Schlag tun würde, einen Reichstaler an das Quartier entrichten müsse; verstände er sich hierzu nicht gutwillig, so sei ein Speziesdukaten (9,60 M.) „am Waysenhauß“ zu zahlen. Im Vertrage von 1716 wird für den Fall von Unstimmigkeiten angeordnet, daß notfalls zwei oder drei unparteiische Kaufleute als Schiedsrichter anzurufen sind, deren Ausspruch bei Vermeidung einer Strafe zu befolgen ist.

Selbst wenn meine Meinung nicht berechtigt wäre, daß wir die „Packer“ des Jahres 1508 als Vorläufer der „Compagnions-Packer“ von 1693 anzusehen haben, darf doch wohl jedenfalls als feststehend betrachtet werden, daß zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Institut der Quartiersleute kein neues mehr war. Auf ein Alter von mindestens dreihundert Jahren kann es also zweifellos zurückblicken. Genaues wird sich nicht ermitteln lassen, sicher ist aber, daß in dieser langen Zeit nirgends eine Andeutung zu finden ist, wonach das Vertrauen zwischen Kaufherr und Packer je gelitten hätte. Dem Bibliothekar unserer Kommerzbibliothek, Herrn Dr. Ernst Baasch, verdanke ich die Mitteilung, er habe bis etwa 1815 bei Durcharbeitung der Akten unserer Kommerzdeputation Überhaupt keinen einzigen Fall entdeckt, wo Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen Kaufmann und Quartiersleuten erwähnt würden, während von anderen Hülfsarbeitern des Handels, z. B. den Litzenbrüdern (einer Art Transportvermittler), recht häufig aus solchem Anlaß die Rede sei. Gewiß ein glänzendes Zeugnis für alle Beteiligten. Das angenehme Verhältnis, das stets zwischen Kaufmann und Quartiersmann herrschte, wird übrigens auch dadurch gekennzeichnet, daß die Söhne des letzteren auch bei Firmen allerersten Ranges auf Wunsch sehr gern Stellung als Lehrlinge erhielten. Der junge Mann erwarb sich auf diese Weise manche Kenntnisse, die ihm beim Eintritt ins „Quartier“ seines Vaters später von großem Nutzen sein konnten. Auch dem Kaufmann konnte es im übrigen nur dienlich sein, wenn unter seinen Arbeitsübernehmern sich einer befand, der durch Einblick in den Gang des Geschäfts und die mancherlei Schwierigkeiten, die dabei zu Überwinden waren, die Befähigung erlangt hatte, sich über die peinliche Genauigkeit klar zu werden, die in jeder Hinsicht beobachtet werden mußte.

Der Name Quartiersleute (statt Packer, wie es in dem alten Kontrakte heißt) scheint zuerst im Anfange des 18. Jahrh. in Gebrauch gekommen zu sein. Man findet ihn im „Patriot“ No. 9 vom 2. März 1724 S. 4 und in No. 40 vom 5. Oktober 1724 S. 3. Mit der Zahl der Teilhaber, wie Schütze meint und andere von ihm abschrieben, hat die Benennung wohl nichts zu tun, denn Quartier bedeutet nicht vier sondern Viertel. Es ist anzunehmen, daß ihr Geschäftslokal („da wir unser Quartier haben“) den ersten Anlaß gegeben hat, nachdem sich hieraus die Bedeutung eines Anteils an ihrer Genossenschaft entwickelt hatte („sein Quartier verkaufen“, „in oder auf das Quartier heiraten“). Man vergleiche den Kontrakt S. 51 f. (Ob man nebenbei an die Zahl vier gedacht hat, mag dahingestellt bleiben. S. auch Goedel, Quickbornbuch 9, S. 68.)

Das Hauptarbeitsgebiet der Quartiersleute lag innerhalb der Speicherräume ihrer Kunden. Nur ausnahmsweise konnte man ihre Leute bei Transporten von Waren in den Straßen antreffen. Für Bestellungen suchte man sie in ihrem Quartier auf. Fand man dessen Tür verschlossen, so sah man auf der schwarzen Tafel, die daneben hing und in einer kleinen Lade Schwamm und Kreide barg, vielleicht die tröstliche Versicherung, „Gleich wieder“ oder „10 Uhr wieder hier“ oder sonst die Angabe der Arbeitsstelle, wo sie beschäftigt waren. (Das hieß dann: „He het sick naschreben“). Nicht immer hatte man die Gewißheit, sie dort noch anzufinden. War man nach Jakobsens Speicher, dritter Boden, hinaufgeklettert, so wurde man vielleicht nach dem vierten Boden einer anderen Stelle weiter verwiesen, wenn nicht gar nach der großen Elbstraße in Altona. Hier hatten sie regelmäßig zu tun, weil in den Speichern an der Elbe große Läger, vor allem von Kaffee, zu bearbeiten waren, die sich behufs Ersparung des Hamburger Eingangszolles von ½ v. H. dahin gezogen hatten. Ihre Gerätschaften, besonders Länge und Markputt, bewahrten sie in bestimmten Wirtschaften der Vorstadt St. Pauli und Altonas auf, in denen sie sich dann früh morgens einstellten, um auf einer großen schwarzen Tafel zu verzeichnen, wo sie zunächst bei der Arbeit zu finden sein würden. Verließen sie diese Stelle, so fanden die Fuhrleute der Eisenbahn und die Ewerführer dort neuen Nachweis. Hier besonders gingen sie nur unter ihrem „Ökelnamen“, die jeder kennen mußte, der nach ihnen herumfragte. Zum ausführlichen Verzeichnis derselben, das ich am Schlusse gebe, bemerke ich, daß diese Beinamen nicht als Spott aufgefaßt wurden, sondern als gutmütige Scherze, die niemand übelnehmen konnte und die schließlich haften geblieben waren. Ihre Entstehung ist nur in wenigen Fällen nachzuweisen. De Blauen hieß ein Quartier, das viel mit Indigo zu tun hatte. Böhnhasen sind unzünftige Handwerker oder Leute, die in unberechtigter Weise Geschäfte betreiben (Rüdiger in „Hamburg vor 200 Jahren“ 223 f., Korr. Bl. 23, 88). Dacklüünken war der Spitzname eines Quartiers, das ursprünglich auf dem höchsten Boden eines Speichers gehaust hatte (Lüünk = Sperling). Dunkis hießen Rabeler u. Kons., weil sie als die ersten den Versuch gemacht hatten, Waren mittels einer Dampfwinde (Donkeymaschine) aus der Schute in die Speicherböden zu heben, Eseltreckers ein anderes Quartier, dessen frühere Inhaber vor vielleicht 60 oder 80 Jahren ein störrisches Grautier für die Kinder eines der ihrigen durch ganz Altona bis nach Övelgönne gezerrt hatten. Finnkiekers sind Untersucher von Schweinen. Gnaddrig bedeutet verdrießlich. De Kaffeebrenners pflegten gegen Entlohnung für große Krämer wie Conrad Warnke und Adolph Wilmans vor deren Hause in der Steinstraße oder auch bei der nahen Jakobikirche in großen langen Trommeln Kaffee auf Holzkohlenfeuer zu rösten. Krindlers wurde ein Quartier genannt, weil die Inhaber in ihrer Knabenzeit bei der Kurrende mitgewirkt hatten, die noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in unseren Gassen Choräle vortrug; ihre Mitglieder hießen im Volksmunde Krintenjungs oder Krindlers. (Heckscher 32 f.) De Sackneihers wurden auch Sackjuden genannt, da sie mit Jute und Säcken zu tun hatten und nebenbei Sackleihgeschäft betrieben. Tünbüdel ist gleichbedeutend mit Drähnbartel. (Korr. Bl. 28, 73.) Die Wullkosaken arbeiteten für Kaufleute, die Wolle in großen Ballen aus Mecklenburg erhielten. Wolkenschubers dürfte ähnlich zu deuten sein wie Dacklüünken. Mit Wullmüs’ wurden ursprünglich die Fabrikmädchen bezeichnet, die auf den Speicherböden mit Aussuchen und Reinigen von Waren sich beschäftigten. (Korr. Bl. 23, 88.) Ein Klub von Baumwollarbeitern nennt sich „Wullmüs’ von 1910“. Einige weitere Erklärungen findet man in Anl. II. Der Ausdruck Ökelname ist übrigens alt. Er kommt schon im Jahre 1417 vor (Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck, herausgegeben von Koppmann, III. 368) und will sagen Beiname, vom altsächs. ôken, ôkian, mehren, vermehren.

Alles was über die Verantwortlichkeit für Leute und Lager, über Behandlung der Waren und Warenkenntnis, über Ausrufe beim Winden, über abendlichen Besuch am Kontor usw. oben vom Hausküper gesagt ist, gilt genau so für die Quartiersleute. Auch sie pflegten eine bestimmte Anzahl von Leuten im festen Wochenlohn zu beschäftigen. Gab es mehr Arbeit, als sie damit bewältigen konnten, so waren sie ebenfalls auf Lüd’ von de Eck angewiesen, die sie dann als „Ploog“ (Rotte, Schaar) an die betreffende Arbeitsstelle abordneten. Jetzt hat sich dies geändert. Ein regelmäßiger Stamm von Lüd’ von de Eck ist nicht mehr vorhanden, man muß sich an den Hafenbetriebsverein oder an den Arbeitsnachweis der Patriotischen Gesellschaft wenden, wenn Hülfskräfte gebraucht werden.

Die frühere Tracht der Quartiersleute, schwarze Jacke mit Silberknöpfen, Zylinder und Schurzfell, ist längst abgekommen, ebenso wie die Barttracht, die Kinn und Oberlippe frei ließ, „de Köhm- un Beerglitsch“. Dagegen haben sie die alte Gewohnheit durchweg noch beibehalten, daß nur einer der Teilhaber mit Namen angeführt und für die übrigen die Bezeichnung „und Konsorten“ zugefügt wird. Einzeln hat man allerdings schon eine kaufmännische Firma errichtet. Nach meiner Meinung sollten es die Quartiersleute bei dem alten Brauch lassen, denn sie können mit Recht stolz sein auf eine Art der Bezeichnung, die sich seit Jahrhunderten, vielleicht seit mehr als einem halben Jahrtausend glänzend bewährt hat. „Konsorten“ hat überhaupt gerade so guten Klang wie das andere Fremdwort „Kompagnie“. Wie mir scheinen will, ist diese Anregung der ersten Auflage auf guten Boden gefallen, denn nicht selten findet man jetzt eine Eintragung „N. N. u. Konsorten“ in den Anzeigen des Handelsregisters.

Bei Begründung des Freihafenviertels wurde angeregt, für im Staatsspeicher eingelagerte Waren auf Wunsch der Eigentümer Lagerscheine auszustellen, worauf in Art der englischen dock warrants Vorschüsse erhoben werden könnten. Das führte sich zu allseitiger Zufriedenheit ein. Es zeugt von dem großen Vertrauen, das man den Quartiersleuten zollt, daß auch viele aus ihrer Mitte dazu übergehen konnten, ihren Kunden solche Lagerscheine auszufertigen, die gleichfalls durch Banken und Bankiers bevorschußt wurden, obwohl keine weitere Garantie vorlag als die Unterschrift einer staatlich nicht bestätigten Verbindung Einzelner. Voraussetzung ist natürlich, daß die Einlagerer über solche Waren, für die sie einen Lagerschein entnommen haben, nur gegen dessen Rücklieferung verfügen können. Vor etwa zehn Jahren erregte der Fall großes Aufsehen, daß ein Quartiersmann sich durch einen langjährigen guten Kunden hatte überreden lassen, von einer Partie Waren Ablieferung vorzunehmen, ohne daß der betreffende Lagerschein bereits zur Stelle war. Der Kaufmann, den er immer als zuverlässig gekannt hatte, war durch Verluste in schlechte Verhältnisse geraten und betrog schließlich den Quartiersmann, der den Wert der anderweitig bevorschußten Ware ersetzen mußte, um sein ganzes Vermögen. Dem Vertrauen, das man den Lagerscheinen der Quartiersleute entgegenbringt, hat dieser Vorfall selbstverständlich keinen Abbruch getan. Es gibt sogar Leute, die sich schon für Ware im Wert von hundert Mark einen Lagerschein ausbitten. Übrigens gewähren einige Quartiersmannsfirmen jetzt selber Vorschüsse, wie denn dieser Geschäftszweig in neuerer Zeit sich Überhaupt mächtig entwickelt hat. Neben Mietsböden und Kontoren für Angestellte im Freihafenbezirk besitzt mancher Quartiersmann seinen eignen Speicher in der Zollstadt, ausgestattet mit elektrischen Anlagen für Warenbewegung, und betreibt ein regelrechtes Lagerungs- und Speditionsgeschäft für seine Kunden. Dazu gesellen sich zuweilen besondere Anstalten. Ich hatte Gelegenheit, bei den Herren Ockelmann und Konsorten die in vollem Betrieb befindlichen, durch vier Lagerböden sich erstreckenden maschinellen Einrichtungen zu besichtigen, die für Reinigung verschiedener Waren, z. B. Entstielung von Rosinen sowie für Enthülsung von solchen Kaffeebohnen bestimmt sind, die aus Mexiko, Guatemala usw. mit den Hülsen hier eintreffen, und mußte staunen, in wie sinnreicher Weise alles ineinander griff. Ohne Berührung durch Menschenhand befreiten Trommeln, Siebe, Saug- und Blasapparate den Kaffee von Steinen, Hülsen und Häutchen und lieferten ihn schließlich, nach Größe und Form in verschiedene Sorten getrennt, an die Säcke ab. Nur das Auslesen schlechter Bohnen bleibt noch langen Reihen von Frauen und Mädchen überlassen.

Gleich dem Hausküper wußte der Quartiersmann, so oft es nottat, mit großem Selbstbewußtsein für die Interessen seiner Auftraggeber einzutreten. Allgemein bekannt ist das hübsche Beispiel, das Borcherdt (II. 288 f.) erzählt, wie ein Quartiersmann kurz entschlossen selbst ins Inland reist, um einem Käufer, der eine Partie Kaffee zu Unrecht bemängelt hat, die Übereinstimmung der Ware mit dem Verkaufsmuster zu beweisen. Allerdings fehlt bei Borcherdt der besonders charakteristische Zug, daß der Quartiersmann, vom Inhaber der betreffenden Firma sehr von oben herab nach seinem Namen und seiner Legitimation gefragt, stolz erwidert: „Mein Name? Der hat nichts damit zu tun. Ich stehe hier für Johannes Bahl. Für Sie bin ich Johannes Bahl. — Übrigens heiße ich Timmann. (Die Namen sind fingiert.) Und nun lassen Sie uns mal den Kaffee ansehen.“ Andere kleine Züge sind gut wiedergegeben, besonders die Szene im Eisenbahnschuppen, wo es natürlich an Vorrichtungen fehlt, um die Proben aufzuschütten: Timmann läßt einen Taler springen und sofort ist aus Fässern und Bohlen ein Tisch hergestellt. Als dann alles in Ordnung befunden ist, meint der Kaufmann: „Wie kriegen wir nun die Proben wieder in die Säcke hinein?“ — „Die Proben? Die gehören den Arbeitsleuten!“ ist Timmanns prompte Antwort, wobei er die Bretter umstülpt. (Es war in Hamburg Brauch, daß Fegels den Arbeitern zukamen.) Schließlich erfolgt die Zusicherung, der Betrag der Rechnung werde noch heute beglichen werden, worauf Timmann erwidert, für seine Bemühungen und Auslagen möge man gefälligst zweihundert Taler beifügen, was denn auch zum Erstaunen von Johannes Bahl wirklich geschieht. Und so sehr hat Timmann dem Inländer imponiert, daß, als ein anderes Hamburger Haus bei ähnlichem Streitfall meldet, man werde die Sache durch Herrn Timmann untersuchen lassen, umgehend die Nachricht erfolgt, nach nochmaliger genauer Prüfung finde man an der Ware nichts auszusetzen (Vergl. Jünger, 23 f.).

Früher gab es unter einem Teil der Quartiere eine lose Vereinigung, die hauptsächlich bezweckte, in der Form einer sogenannten „Totenlade“ die Beerdigungskosten verstorbener Mitglieder aufzubringen. Da man aber unterlassen hatte, ein Kapital als Grundstock einzuschießen, so reichte der Taler Sterbegeld schließlich nicht mehr hin und die Sache ging ein. So lange sie noch in vollem Betrieb war, pflegte man sich einmal im Jahre beim Wirte Lautenberg in der Steinstraße, der über einen größeren Saal verfügte, zusammenzufinden, um einen gemütlichen Abend — ohne Damen — zu verleben. Der Gelegenheitsdichter Volgemann lieferte dazu Lieder, in denen die Ökelnamen eine große Rolle spielten. Die Sachen haben natürlich nur einen Augenblickswert gehabt. Mir liegt ein Tafellied zum 31. Januar 1863 vor, worin es nach der Melodie: „Der Papst lebt herrlich in der Welt“ u. a. heißt: „Hier seht nun unsern Bodenstein, der muß stets Alterspräses sein. Er hat die Sache angeregt, zu diesem Fest den Grund gelegt. — — Un Grootkaß von dat „fiin“ Quarteer, den makt et hüt en Barg Pläseer, denn wenn he recht vergnögt will sien, stellt he sick sicher bi uns in.“ Ebenso geht es hoch- und plattdeutsch durcheinander in einem Liede zum 4. Februar 1865 nach der Melodie: „Ich bin der Doktor Eisenbart“, z. B. „Un Pingel unse ohle Fründ is gern wo sien Konsorten sünd. Wer fiif Mal sick een Fro nehm’n kann, dat is förwahr „ein ganzer Mann.“ — — Auch Voß und Löding sind zwei Leut’, sie denken an die Schlafenszeit. Weil wi jem to „de Möden“ tellt, hebbt se denn Slaap hüt afbestellt.“ — In späteren Jahren hören in diesen Tafelliedern die Anspielungen auf Einzelmitglieder und ihre Ökelnamen auf, wie die nachfolgenden Proben aus den Volgemannschen Gelegenheitsgedichten zeigen, die das Hamburger Staatsarchiv in 13 starken Sammelbänden bewahrt und mir freundlichst zur Verfügung stellte.

2. Februar 1878 (Band VIII. 222), Singweise „Wohlauf noch getrunken“ Vers 2 bis 4: „Quartiersleute haben wohl schwierigen Stand, sie müssen empfangen zu Wasser und Land und oft im Geschäft machen bei dem Verkehr den Kopf und die Kräfte die Ablief’rung schwer. Wenn auf dem Komptoir kaum fertig sie sind, die Arbeit am Speicher mit Eifer beginnt. Dort müssen auf’s Winden sie gut sich verstehn und oft dabei selbst sich winden und drehn. Die Führer der Ewer, man weiß ja daß sie absichtlich Streit suchen beim Arbeiten nie! Trotzdem kann man immer nicht einig sich sein: das liegt im Geschäft so Tag aus und Tag ein.“

11. Januar 1879 (IX. 294) Vers 5: „Der Hamburger Quartiersmannsstand ist rühmlich weit und breit bekannt. Komptoir und Speicher, Quai und Fleth weiß wie er sein Geschäft versteht.“

18. Februar 1882 (IX. 317), Singweise „Was gleicht wohl auf Erden“, Vers 2: „Quartiersmann ist kundig, den Kaufmann zu ehren, zu nützen und schützen zu Wasser und Land; die Speicher zu füllen, die Speicher zu leeren, ist gern er beschäftigt im mühvollen Stand.“

30. Januar 1897 (XIII. 133). Singweise „’Ne ganze kleine Frau“: „Besett mit blanke Knöpen von Sülber mannichfach, darin umher sünst löpen Konsorten Dag för Dag: stolz drog man de bestellten, as wenn’t en Staatskleed wör. Jetzt süht man se man selten un driggt ganz wenig mehr de kotte feine Jack, de kotte feine Jack, de kotte feine, feine, feine ohl Quarteersmannsjack.“

Volgemann selbst nennt sich XIII. 48 „alter Haus- und Hofpoet seit 1848“. Aus den Liedern X. 250 und 251 und XI. 91 scheint hervorzugehen, daß 1864 und 1876 Versuche stattfanden, der ersten Vereinigung von 1848 festere Formen zu geben, während erst weitere zehn Jahre später der noch heute bestehende „Verein Hamburger Quartiersleute von 1886“ endgültig gegründet wurde. Am 30. September 1911 feierte dieser Verein sein 25jähriges Stiftungsfest durch Festtafel und Ball in der „Erholung“. Das Programm, gedruckt bei Carl Griese, enthält unter anderen hübschen Zeichnungen von Johs. Ulfert drei, auf denen Quartiersleute in alter Tracht dargestellt sind.

Zum Schluß muß ich noch der Ewerföhrer gedenken. Es scheint eigentlich sonderbar, daß man den Mann in der Schute Ewerführer und nicht Schutenführer nennt, denn in Hamburg heißt Ewer ein Elbschiff mit Verdeck, Mast und Steuer, während den Schuten dies alles fehlt. Es sind eben ganz offene Fahrzeuge ohne Kiel, die nur hinten einen kleinen verschließbaren Raum haben, de Plicht, worin Arbeitszeug und dergleichen Platz findet, gelegentlich auch vielleicht, was von der Ladung abfällt. Da auch die Ewer flachen Boden haben (der Kiel wird durch ein „Schwert“ an jeder Seite ersetzt), so läßt sich vielleicht annehmen, daß sie früher nicht allein auf der freien Elbe, sondern auch für Transporte zwischen Speicher und Seeschiff verwendet wurden, und daß man erst allmählich zum offenen Leichter, der Schute, übergegangen ist. Die Bezeichnungen Ewer, Schute und Prahm kommen übrigens bereits im 14. bis 16. Jahrhundert nebeneinander vor (Koppmann I. S. LXXVII. f., VII. S. CXX.). Vom Ewerführer ist im Patriot No. 155 vom 20. Dezember 1726 S. 1 die Rede.

Zum Schutz der Ladung der Schuten gegen Regen dienten Persenninge, breite geteerte Segeltuchstreifen mit Holzrollen an beiden Enden. Doornkaat meint, der Ausdruck könne vom englischen preserving = Schutz stammen (vergl. Korr. Bl. 28 S. 48, 55. 71). Kleinere Schuten werden Bollen genannt. Der Eigentümer der Schuten heißt Ewerföhrerbaas. Baas will sagen „Meister“. Wenn der Lehrling dem Ewerführer eine Bestellung ausrichtete, etwa: „Sie möchten Ihrem Herrn sagen, daß er heute an der Börse vorkommt“, so erhielt er zur Antwort: „Herr — Herr? — Ick bün doch keen Köter, de ’n Herrn hett! — Ick will mien’n Baas dat seggn.“ Von den Beinamen der Ewerführerbaase hörte ich nur Baron Sachs für Hans Sachs, Kees’-Dircks für einen Dircks, der für ein Geschäft im Grimm häufig Käse fuhr und Spinn’grieperdircks für einen Namensvetter. Dessen Nachfolger im Geschäft, Ahrens, hieß Jägerahrens.

So lange es sich um den Verkehr zwischen dem alten Binnenhafen und den Fleetspeichern handelte, peekten die Ewerführer ihr Fahrzeug mittels langer Stangen weiter, indem sie deren eiserne Spitze in den Schlamm stemmten und vom Vorderende der Schute, auf deren breitem Rand, sich langsam, schiebend, nach hinten bewegten. Deshalb ihr Ökelname: „Slickschuber“. Da sie hierbei die Querleiste des oberen Endes der Stange, die Krück, zwischen Brust und Schulterknochen drückten, hießen sie auch Stakendrücker. Wenn es gerade so paßte, zogen sie sich auch wohl mit dem neben der Spitze der Stangen befindlichen Haken an Ringen der Hausmauern und Schuteneisen der Brückenwiderlager und Kaimauern entlang oder an Pfählen oder an anderen Schiffen. Da ein Steuer fehlte, wurde die Richtung durch die Art des Schiebens eingehalten, wie man das noch heute in den Fleeten wie auf der Alster gelegentlich beobachten kann. Die Speicherarbeiter pflegten dem Ewerführer wohl scherzend zu bemerken: „Du hest dat good. Du kannst di ümmer stütten bi de Arbeit. Un wenn du rüggwarts geist, kummst du doch vörruut.“ — Daß die Sprache der Wasserkante ausschließlich Plattdeutsch geblieben ist, sei hier beiläufig erwähnt. Im Zusammenhang damit stand es, daß im Verkehr zwischen Arbeitern und Vorgesetzten das trauliche du gegenseitig die Regel bildete. Das hat jetzt allerdings aufgehört. — Auf der Alster benutzt der Ewerführer zuweilen den Wind zur Erleichterung seiner Arbeit, indem er aus einer Stange mit daran befestigter Persenning ein Notsegel herstellt.

Während die älteren Schuten noch aus Holz erbaut sind, ist man jetzt zur Eisenkonstruktion und größerer Tragfähigkeit (300 Tons und mehr) übergegangen, auch sieht man vielfach „Kastenschuten“ mit abnehmbarem Verdeck. Da nun außerdem die Entfernungen wegen der außerordentlichen Ausdehnung unserer Hafenanlagen sehr groß geworden sind, und da infolge der Tiefe der Freihafenfleetzüge die Stangen oft nicht mehr den Grund erreichen würden, so muß der Ewerführer jetzt vielfach Schlepperhülfe in Anspruch nehmen. Einzelne Schuten findet man auch schon mit einem Motor ausgerüstet.

Wenn der Ewerführer am Speicher angelangt war, wo er Waren holen oder abliefern sollte, so rief er den Hausküper oder Quartiersmann an, z. B. „Großmann sien“ (sollte heißen „Großmann sien Lüd’“). Der Koptein meldete sich dann an der Luke: „Wat seggst du?“ und der Ewerführer teilte sein Gewerbe mit, z. B.: „Twintig Faten aflebern“. Bekannt ist der Scherz, daß der Ewerführer hinaufruft: „Tein Kisten Rabarber innehmen!“ worauf die Antwort erfolgt: „Denn — geist du dod!“ — Für die kaufmännischen Firmen, mit denen sie zu tun hatten, pflegten die Ewerführer Spitznamen und Verdrehungen anzuwenden. Ich teile hier eine Auswahl mit und füge eine kleine Anzahl bei, die den Betreffenden von anderer Seite angehängt sein mögen, ohne mich dafür zu verbürgen, daß diese Ökelnamen regelmäßig zur Anwendung gekommen sind. Es soll also geheißen haben: Andree sien Wickelkind für Andree u. Wilkerling, Baas Püttjerig für F. R. Scharfe (püttjerig = kleinlich), Biankohn klei di (kratz dich) für Biancone, Klee u. Co., billig un slecht für Brock u. Schnars, bitter wenig un slecht für B. Wencke u. Söhne, Filzlaus für F. Laeisz, Flotz un Klotz für Blohm u. Voß, Ihde sien Knecht für Sienknecht u. Ihde, Köhm un Beer für Knöhr u. Burchard oder Kruse u. Bleichwehl, links un rechts für Lütgens u. Reimers, Meier Gebrüder Lumpen angroh für Anton Meier, Plünnhaufen un Schulze für Lappenberg u. Müller, Muhlaap für H. L. Muhle u. Co., Püttjer für H. Ahmsetter (Püttjer = Töpfer, Ofensetzer), Sellerie un Purree für Cellier u. Parrau, tranig un ranzig für Tietgens u. Robertson, wenig un knapp oder Wien un Köhm für Wachsmuth u. Krogmann. Die Kornumstecher Bein u. Kruse hießen Arm un Been. Kornumstecher sind Arbeitsübernehmer für sachgemäße Behandlung von Getreide. Die Leute, die sie anstellen, erhalten nach beendeter Arbeit Hockerzettel und das Abholen des betreffenden Akkordlohnes wird Hockern genannt. — Für den Empfangschein, den der Ewerführer erhielt, wenn er Waren an Bord abgeliefert hatte, gibt es die Bezeichnung „Reziev“, nach dem ersten Wort der englischen Übernahmezettel: received.

In neuerer Zeit haben einzelne Ewerführerbaase angefangen, neben dem Schutenbetrieb auch Fuhrwerk zu halten. Früher löschten und luden sämtliche Schiffe im Elbstrom, es war also keine Möglichkeit, die Waren anders als zu Wasser zu befördern. Seitdem der größere Teil des Verkehrs sich an den Kais abspielt, ist es in vielen Fällen geratener, den Transport zu Lande vorzunehmen, schon weil die Gefahr einer Havarie dann wegfällt. Außerdem sind zwar die Fleete im Freihafenviertel tief genug gelegt, daß auch bei niedrigstem Wasserstand Schuten dort verkehren können, aber die alten Fleetzüge der inneren Stadt bleiben bei anhaltendem Ostwind oft tage- ja wochenlang leer gelaufen und vielfach finden die Transporte auch nach Stadtgegenden statt, wo es an Fleeten fehlt. — Das vorn beigegebene Bild nach einer Zeichnung von C. Schildt (im Besitz unserer Kunsthalle) die vor 25 Jahren für das Prachtwerk „An de Woterkant“ hergestellt wurde, gibt einen guten Begriff davon, wie es an einem Hamburger Fleet der Altstadt aussieht. Es ist das Diekstratenlock, von der Steintwietenbrücke aus gesehen, d. h. das Fleet zwischen Deichstraße (links) und Rödingsmarkt. Eine große Anzahl feiner Beobachtungen sind darauf zu finden: die Speicher mit ihren Luken, den Utleggern und einem außer Betrieb gesetzten Abort, die Ewerführer in ihren Schuten, die Jolle, die sich durchzwängt, der Schatten, den die hoch gestiegene Sonne auf die Speicher wirft usw.

Seit 1889 besteht ein Verein der Schutenbesitzer, der 1914 sein fünfundzwanzigjähriges Stiftungsfest feierte. Laut „Hamburger Woche“ vom 7. Mai 1914 zählte er 480 Mitglieder mit 1530 Schuten im Wert von sechs Millionen Mark.

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Anlage 1
Quartiersmannskontrakt von 1720

Laus Deo Anno 1720

Adj. 22. April

Im Nahmen der Heylichen und Hochgelobten Dreyfaltigkeit, haben wier vier als Endes-Benandte Matten, dieses angefangen eigen händig unter Zu schreiben nach Laut unßere Vor Väter ihr Verbundtniß, Für uns und unßere Nachlaßent Frauens, und Kinder, wo nicht Frau, oder Kinder, für die Negsten Bludtsverwandten, oder Erben, in fester Haltung zu bringen, Auf daß ein jeder recht wieder fahre, Auch wo nach sich die andern Matten Können richten, Gott Gebe uns seinen Seegen, und Einigkeit, daß dießes alles Mach waß wier vor schreiben, erfüllet werden möge Amen.

(S. 2) Erstl. Begiebt es sich daß einer von uns vier Matten so unten Benandt sind, sich in etwaß Könne verbessern und zwaar, daß er solche schwere Arbeit nicht Thun dürffte, so soll es Ihm frey stehen, sein Quartier zu verkauffen, aber an einen solchen Ehrlichen Man, da die Matten mit zu frieden sindt, Auch daß er sein, oder die Arbeit thun Kan, der selbe der es Kaufft soll denen andern Matten Geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

Zum Andern, Solt es sich zu Tragen, daß einer von uns Viern solte, bey seiner Täglichen Arbeit zu schaden Kommen, oder erkriegte, oder er würde sonsten von Gott mit Leibes Krankheit beleget, oder Heim gesuchet, da uns Gott vor wolle in Gnaden bewahren, oder (S. 3) er Könnte von wegen seines Alters nicht mehr Arbeiten, So soll der jenige Beschädigte, oder der Kranke, oder der Alte Man, und Matt verpflichtet, und schuldig sein, einen Man, oder Taglöhner vor sich zu halten oder mit seine drey andre Matten wißen, und willen, sich mit einem Man da die Matten mit friedlich sein, Auch der sein Arbeit thun Kan, verdingen und auch Lohnen, Biß so lange der Beschädigte oder der Kranke Matt wieder zur vorrigen Gesundheit, oder Gott den Alten Man, und Matt im Himmel hilfft.

Zum Dritten, Wan es sich dan Begiebt daß der liebe Gott Einer von uns Endes Benandte vier Matten durch den Zeitlichen Todt von Gott auß dieser (S. 4) Welt abfodert würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach, so soll die Witt Frau ein Gnaden, oder Thrauer Jahr vergönnet sein, Sie soll aber wehrendes Thrauer Jahr einen Taglöhner vor sich halten, da die Matten mit friedl. sein, Auch der die Arbeit thun Kan Auch soll sie verpflichtet sein wehrendes Gnaden Jahr sich alle Sonnabendt oder wan ein Feyertag ein fält, den negst vor hergehenden Tag, bey, oder da wier unßer Quartier haben ein finden, und den Taglöhner Lohnen, die andern Matten sollen aber da zu sehen, daß es der Wittwe nicht mit der Lohnung zu schwer wirdt, den Sie müßen von Gottes wegen Ihr Bestes suchen, Auch waß in daß Gnaden Jahr Verdienet wirdt (S. 5) selbiges soll Ihre vierte Portion von Ihre drey andern Matten geliefert, oder zu gestellet werden.

Zum Vierten, So es Sich begiebt, daß einer von unßre Vier Matten so endes Benandt sindt, durch den Zeitlichen Todt von Gott abgefordert würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach, Sie als die Wittwe gedachte nicht wieder sich im Stande der Heylichen Ehe zu begeben, so soll die Witt Frau, ein Gnaden Jahr haben, aber in daß Gnaden Jahr in allen Arbeit einen Taglöhner vor sich halten, der vor Ihr arbeitet, und den soll sie wie in vorrigen dritten Artikel geschrieben stehet, Am Sonnabendt oder wan ein Feyertag ein fält, den Negst vorhergehenden Tag, in unßern Quartier da wier zugegen sindt Lohnen, hat aber die Wittwe einen Sohn, oder Tochter, den Sie das Quartier über geben, und Laßen will, so soll Sie es mit ihre andern Matten Bewilligung thun, Auch daß der Sohn Tüchtig sey solche Arbeit zu verrichten, auch daß die Matten mit Ihm in allen friedtlich sein, Ihm gleichen wan die Tochter in oder auf daß Quartier Heyrathen wolte, so soll Sie einen solchen Man Heyrathen da die andern Matten mit zu frieden sein, und der ebenfals die Arbeit thun Kan, und der es Kaufft oder der es an Tritt von Sohn, oder Tochter Man, soll denen andern Matten geben Zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

Zum Fünfften, So einer von unß vier Matten mit Tode abginge und er- (S. 7) ließe eine Wittwe nach, und Sie Lust hat wieder zu Heyrathen so soll Sie ein Gnaden oder Thrauer Jahr haben, und daß selbe Jahr soll von unß andern Matten, Ihr nicht Dispotiret werden, Allein sie soll in daß Gnaden Jahr einen Man halten, der vor Ihr arbeitet und den soll Sie wie in dritten Artikel geschrieben stehet, mit Bey sein der Matten Lohnen, wan Sie freyet in daß Gnaden Jahr wie den Auch geschehen soll, So soll Sie einen Gutten Ehrlichen Man freyen der sein, oder die Arbeit thun Kan, Auch daß die andern Matten mit Ihm in allen friedlich sein, und nichts auf Ihm zu sagen wißen der Selbe der die Wittwe Heyrathet, soll denen andern Matten geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

(S. 8) Zum Sechsten, Wan einer von unß vier Matten mit, oder, in Tode wäre verblichen, und erließe eine Wittwe, und Kinder nach, die Wittwe aber Stürbe in daß von Ihren Matten vergönneten Gnaden Jahr, die Kinder aber so danannoch in Lebent und Männiglich erwachsen sindt, und solche Ihres Seel. Elters stelle vertretten wollen, und Können, sollen von denen andern dreyen Matten nicht von sich, Sondern mit allen Ernst und Eyffer, vor allen andern so nach daß Quartier stehen, zu Sie gezogen werden, Auch mit vorbeding der dreyen Matten daß ein Jeder sein, oder die Arbeit thun Kan, und Sie in allen mit Sie friedl. sein, der selbe der es (S. 9) antritt soll denen andern Matten geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

Zum Siebenden, Beschließen wier vier Matten, so unten Benandt sind unter unß, daß wan einer von uns solte mit Tode abgehen, und erließe eine Wittwe allein nach, die Wittwe aber Saß in den genuß des Gnaden Jahr, und Stürbe auch, ließ aber Keine Kinder nach, so soll daß Quartier nicht die Matten, sondern denen Negsten Erben zu verkauffen zu gelaßen werden, Jedoch an einen solchen Man es zu verkauffen mit dero Matten Hülff und Willen, der die Arbeit thun Kan, und die Matten mit Ihm friedl. sein, derjenige der es Kaufft soll geben zum ein (S. 10) Tritt denen andere Matten fünff und siebzig Mark Lübsch.

Zum 8ten Ist von unß vieren als endesbenandte Matten, verabredet, und bewilliget worden, daß Keiner von unßern Keller, da wier unßer Quartier, liegen, oder in haben, über die Gebürde, des Tages soll außbleiben Es sein den eine Noht wendige Sache als Hochzeit gehen, gefatter stehen, oder sonsten Begrabnißen bey zu wohnen, Auch wo er in seiner Freundschafft etwaß Noth wendiges zu verrichten hat, Solches alles soll Ihm erlaubet und frey gegeben werden, Jedoch der Jenige so solche Sachen zu verrichten hat, soll Schuldig sein, (S. 11) Seinen andern Matten zu sagen, oder Es sagen zu laßen daß wan Arbeit Kömpt Sie sich danach richten Können, Begebe es sich aber daß einer, oder der andere von unß Vieren so endesbenandt sindt, solte Auß frevel Muth oder sonsten seines eigenes gefallen Auß Bliebe, oder sonsten seines eigenes Thuns abwarten würde, so soll der selbe, der außen Bleibet und Gaar nicht zu rechter Zeit, bey unßern Keller, oder dawier unßer Quartier haben Kömmt, Von den Verdienten Lohne nichts zugerechnet werden, Sondern zur Straffe, Wo Viel auch verdienet, es von denen andern Matten Ihm abgezogen werden (S. 12)

Dießes alles haben wir vier Matten unß Belieben Laßen, als eines vor allen, und alle vor einen, zur festen Haltung, mit Gottes willen, eigenhändig untergeschrieben.

I E  Josias Ehlers
Johann Köster
Jochim Zingelmann
Jochim I F V Friedrich Vormerling sein eigenes gezogenes M

Jochim Dürkop. Hanß Gollehr. Jürgen Jochim Fick (S. 13). Franß Jochim Hauschild. Jochim Sebastian Graumann. Hanß Jacob Wulf. Unleserlich gemachter Name mit der Bemerkung: Ist ein Schelm geworden. Christoffer Hocker. Hanß Peter Grewe. Claas Hoops. Hinrich Döscher. Hanß Jacob Höltig. Georg Christoph Sievers. Johann Jacob Haberland. Alexander Barthold von Gevern Todt 1847. Johan Schulenburg. Wilhelm Ludewig Kähler (S. 14). Gottfried Hinrich Andreas Gätgens. Gerlieb Conrad Casper Roggeman, gest 6 Jan 1851. Hans Friederich Philipp Albers, gest 11 Juni 1847. Johann Christoph Heinrich Pfeiffer. Johann Rudolph Gätgens Ano. 1843. Heinrich Martin Ferdinand Bötger 1846. Peter Alexander Heinrich Lange 1848. gest 1854. Carl Georg Heinrich Ockelmann 1852. Johann Christian Theodor Sötebehr 1858. C. W. Heinrich Ockelmann 1876. J. H. F. Beuck 1879. A. C. H. Muhly 1883. Eduard L. A. Ockelmann 1883. Theodor C. W. Ockelmann 1891.

Vorstehender Kontrakt der Firma Ockelmann und Konsorten, zuerst veröffentlicht im Hamb. Correspondent vom 17. März 1907, ist genau nach der Urschrift abgedruckt. Er findet sich in einem Kleinquart-Schreibheft von 16 Seiten, wovon die ersten zwei unbeschrieben. Die meisten Namen sind durchstrichen, mit der Beifügung „thodt“.

„Matten“ gleich Genossen (Maat).

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Anlage 2
Abdruck des Folioblattes:
Hamburger Quartiersleute

Ein Stück echt hamburgischen Gewerbes, das nicht nur seinen uralten Charakter, seine ererbten Sitten, seine sprüchwörtlich gewordene Ehrlichkeit und Treue, sondern auch seine äußere Erscheinung, der wechselnden Mode zum Trotz, bis auf den heutigen Tag beibehalten hat, bilden die Hamburger Quartiersleute.

In schwarzer Tuchjacke mit massiven silbernen Knöpfen und rindsledernem Schurzfell repräsentieren sie immer noch den althamburgischen, wohlbewährten und zuverlässigen Arbeiter, dem der Kaufmann sein Hab und Gut, soweit dasselbe in Waren und Kaufmannsgütern besteht, unbesorgt anvertraut, in der unzweifelhaften Überzeugung, daß sein Interesse und sein Vorteil, in welcher Beziehung es auch immer sei, in gute und sachkundige Hände niedergelegt ist.

Die Quartiersleute verdanken ihren Namen dem Umstande, daß gewöhnlich vier derselben ein Konsortium bilden, das gemeinschaftlich eine kleinere oder größere Zahl von Kaufleuten zur festen Kundschaft hat, deren Speicherarbeiten sie selbst und erforderlichen Falls unter Beihilfe von Arbeitsleuten, den sogenannten Eckenstehern, verrichten.

Der Kaufmann, der eine Partie oder eine Ladung irgend welcher Güter empfängt, überläßt es seinen Quartiersleuten, dieselben von der Schute aus, vom Lastwagen, von der Eisenbahn, oder mit welchem Transportmittel sie sonst geliefert werden, ab und in seinen Speicher aufzunehmen. Doch nicht allein der Transport, die Lagerung und Ablieferung liegt dem Quartiersmann ob, beim Empfang hat er sich von der Richtigkeit der Marken und Nummern der Colli zu Überzeugen, das Gewicht derselben festzustellen, den Zustand der Emballage und den Inhalt jedes einzelnen Gegenstandes zu prüfen und eventuell stattgefundene Ramponagen und Beschädigungen zu konstatieren. Über alle diese einzelnen Punkte hat er ein genaues, gewissenhaft aufgenommenes Register zu führen und dem betreffenden Kaufmann aufzugeben. Bei Einkäufen und Empfangnahme von Waren muß er Proben beurteilen und mit der Ware vergleichen, bei der Ablieferung hat er ebenso genau und gewissenhaft den Abgang zu registrieren. Umpacken, Sortieren der beschädigten Teile von den guten sind alles ihm obliegende Aufgaben; in den Speichern und Warenlägern überhaupt ist er die rechte Hand des Kaufherrn, der, auf seine Zuverlässigkeit und Fachkenntnis bauend, ihn in allen einschlägigen Angelegenheiten schalten und walten läßt, wie er es am angemessensten findet.

Der Quartiersmannsdienst ist in den weitaus meisten Fällen ein einträglicher und wird es auch noch lange bleiben, weil, wenn auch neuere Unternehmungen für billige Preise arbeiten, die Kaufmannschaft nicht wegen einer Ersparung am Lohne weniger fachkundigen und vertrauenswerten Händen die von den Quartiersleuten und ihren Arbeitern vollführten Arbeiten überlassen wird. Ein Quartiersmannsdienst ist ein wertvoller Besitz, der sich vom Vater auf den Sohn, oder auf die Familie vererbt, die denselben, wenn sie ihn nicht durch einen ihrer Angehörigen fortführen kann oder will, oftmals für eine beträchtliche Summe, die die Höhe von Tausenden Marken erreicht, einem Dritten überläßt, der dann in alle Rechte des früheren Besitzers eintritt, wozu aber die Zustimmung der übrigen Teilhaber des Quartiers erforderlich ist, da ihre gemeinsame Ehre und ihr gemeinschaftliches Interesse bei der Gewinnung eines ebenso tüchtigen als ehrenwerten neuen Konsorten in Frage kommt.

Viele dieser Leute haben sich im Laufe der Zeit ein Vermögen erworben, das sie wohl befähigen würde, in glänzender Stellung ein bequemes Leben zu führen, was jedoch sehr wenige benutzen, da ein echter ergrauter Quartiersmann viel zu sehr an rastlose Tätigkeit und den Umgang mit dem Arbeiterstande, dem er entstammt und dem er lange Jahre seines Lebens angehört hat, gewöhnt ist, um sich in seinen alten Tagen auf die faule Bärenhaut zu legen.

Mit seinem Schurzfell und seiner Jacke kommt er ebensowohl zu seiner Arbeit, auf seinen Speicher als auf das Comptoir seines Kaufherrn oder in die Börse. Überall wird er mit gleicher Achtung, mit gleichem Ansehen gern gesehen und willkommen geheißen, sein biederes, schlichtes Wesen verschafft ihm überall gleichen freundlichen Empfang, der durch das gewöhnlich bei ihm vorhandene oder doch vorausgesetzte Vermögen umsomehr an Herzlichkeit gewinnt, als der Hamburger den materiellen Besitz als den Hauptgrundstein zur Menschenwürde zu betrachten geneigt ist.

Wie der Volkswitz überall den niederen Ständen, ist er auch in Hamburg ganz besonders dem Arbeiterstande eigen und der Hamburger Volkswitz versäumt nicht, jede Sache oder jede Person, mit der er in Berührung kommt, mit einem mehr oder minder zutreffenden, jedenfalls aber drastischen Namen zu bezeichnen. So haben denn auch die Quartiersleute dem Schicksal nicht entgehen können, ihre „Ökelnamen“ zu erhalten, die, obgleich in mancher Weise nicht mehr zutreffend, sich von Generation auf Generation vererbt haben und so populär sind, daß kaum ein Arbeitsmann oder ein Ewerführertagelöhner ein Quartier zu finden wüßte, wenn es bei dem Namen seines ältesten Inhabers, wie dies im Adreßbuch gebräuchlich, nicht aber bei seinem sogenannten „Ökelnamen“ genannt wurde.

Kein Hamburger, der mit den Quartiersleuten mehrfach zu tun hat, wird im Zweifel sein, wen wir meinen, wenn wir hier eine Reihe von Namen nennen, die nirgendwo als offizielle aufgeführt sind und dennoch jeder Einzelne ein Quartier bezeichnet.

Da sind zuerst die „Krindlers“, deren Hauptinhaber bei der Schillerfeier und der Märzfeier ebenso wie bei den Sammlungen für die Notleidenden in Ostpreußen die Leitung übernahm und überall mit gutem Beispiel voranging und der deshalb auch stillschweigend als der Senior des löblichen Gewerbes anerkannt worden ist.

Ein anderes Quartier, früher „Melkers“ genannt, hat sich geteilt und demgemäß die Namen „Rohmmelkers“ und „Watermelkers“ oder „Zegenmelkers“ erhalten. „Smökers“, „Puttlüd“, „Schosters“, „Stohlmakers“, „Höhnerplückers“, „Korfmakers“, „Kaffeebrenners“, „Fielers“, „Wustmakers“, „Kugelers“, „Wullkosacken“, „Theebuurn“, „Krahnlüüd“, „Kutschers“, „Slachters“, „Jägers“, „Plackenhauers“, „Nadelmakers“, „Solospeelers“, „Bültenhauers“, „Wullmüüs“ und „Sackneiers“ sind Namen, die entweder in der früheren Beschäftigung ihrer Träger, oder in dem Artikel, worin die mit diesem Namen benannten Quartiere vorzugsweise arbeiten, ihre Begründung finden mögen. Weniger harmlos sind Namen wie „Höllenjägers“, „Thünbüdels“, „de Trübsinnigen“, „de Möden“, „de Duhnsupen“, „de Heiligen“, „Grotsnuten“, „Doodsmieters“, „Minschenschinners“, „Lüttsnuten“, „Barmherzigen“ usw. Dem Tierreich entlehnt sind die Bezeichnungen „Wanzen“, von denen es gar zweierlei gibt, die „Dacklünken“, „Witten Hunn“, „Wilden-Swien“, „Löwen“, „Swienhunn“, „de Hasen“ (wovon übrigens sich alle bis auf einen schon verlaufen haben), „Bunten Höhner“, „de Bück“, „Eseltreckers“, „Imm“ (Bienen), „Müüs“ oder „Rotten“, „Luus un Floh“, „de Kreihers“ (Kräher) und „de vierspännigen Ratten“.

Der Körperbeschaffenheit, resp. dem Aussehen ihres Gesichts verdankten ihre Namen die „Magern“, „de Veerkantigen“, „de lütten Roden“, „Söte Jungs“, „de Fienen“, „de Scheeben un Graden“, „Veilchenblauen“, „dat Armenspann“, „de scheeben Hamborgers“, „Scheef un Liek“ u. a. m. — „Franzosen“, „de Engelschen“, „Möhlenbrückers“, „Coldorpers“, „Bayern“, „Hollanders“, „dat Judenspann“, „Harborgers“ un „de drögen Franzosen“ bezeichnen diejenigen, welche vorzugsweise mit dieser Nation zu tun haben; das „Dreespann“ fährt stets zu dreien, die „Manchestern“ sind an ihren Hosen von diesem Stoff und „Spring um Stender“ ihrer Gewandtheit wegen kenntlich. „Nagelbüdel und Consorten“, „Seelenkinners“ und „Schultenhöbers“ Namensursprung mag schwer zu entziffern sein, womit wir denn die Liste schließen wollen, ohne die „Schimmels“ zu vergessen, deren weißhaariges Oberhaupt seinem Quartier diesen Namen eingetragen hat.

Von J. D. J. Pingel Senior 1880.

*

Anlage 3
Ökelnamen der Hamburger Quartiersleute

Dat Armenspann (Bodenstein u. Consorten), De Baiern (Lührs u. Cons.), De Blickern (Wilkerling u. Cons.), De-Botterbuern (Siemers u. Röpke), De Brummers (Niemann u. Cons.), De Bück (Burmeister u. Cons.), De engelschen Bück (Trier u. Cons.), De Bullenmelkers (Kruse u. Cons.), De Buntbüxen (L. Hecht u. Cons.), De Coldorpers (Hinrichs u. Cons., Weiscke u. Cons.), De Dacklüünken (Spellerberg u. Cons.), De Dodtsmieters (Thiel u. Cons, Suhr u. Cons.), De Engelschen (H. Martens u. Cons.), De Eseltreckers (Dreyer u. Cons., Hoppe u. Cons.), De Fienen (Grotkaß u. Cons.), De Finnenkiekers (Neddermann u. Cons.), De Franzosen (Kleen u. Cons.), De Graden (Bargstädt u. Cons.), De Gröhlmöllers (Möller u. Cons.), De Grotsnuten (Schwarze u. Cons.), De scheewen Hamborger (Pohlmann u. Cons.), De Harborgers (Albrecht u. Cons.), De Hasen (Reinstorf u. Voß), De ohlen Hasen (Kesler u. Cons.), De Heiligen (Stöver u. Lembcke), De bunten Höhner (Groth u. Cons.), De Höhnerplückers (Brandt u. Cons.), De Hollanders (Helmers u. Cons.), De finen Hollanders (Lüders u. Cons.), De witten Hunn (Escherich u. Cons., Parbs u. Cons.), De Jägers (Rehse u. Cons.), De Isern Arm (Daniel Jessen), Dat Judenspann (Ascher u. Cons.), De Kaffebrenners (Lienau u. Cons., Gädgens u. Cons.), De Knupprigen (Glimann u. Cons.), De Korfmakers (Denker u. Cons., H. W. Meyer u. Cons.), De Krahnlüd’ (Quitzau u. Cons.), De Krahntreckers (Bodenborg u. Cons.), De Kreihers (Jürgens u. Cons.), De Krindlers (Willers u. Cons., Petersen u. Pingel), De Kugelers (Fesefeld u. Cons.), De Kulers (Heeger u. Klindworth), De Kutschers (Meiners u. Cons.), De Löwen (Schultze u. Cons.), De Lüttsnuten (Krohn u. Schröder), Luus und Floh (Volmer u. Cons., D. Hinsch u. Cons.), De Magern (Suhl u. Cons.), De lütten Magern (Hellmann u. Cons.), De groten Manschestern (Rose u. Cons.), De lütten Manschestern (Prignitz u. Cons.), De Melkers (Meyn u. Cons.), De Möden (G. Voß u. Cons.), De Müs’ (Brasch u. Cons.), De Nadelmakers (Cordes u. Cons.), De Plankenhauers (Oelmann u. Cons.), De Puttlüd (Koch u. Cons.), De lütten Roden (Asmus u. Cons.), De Rotten (Leßmann u. Cons.), De Sackneihers (Wendt u. Klindworth), De Sagenfielers (Köhncke u. Cons.), Scheev un Liek (D. Möller u. Cons.), De Scheeven un Graden (Bargsted u. Genossen), De Schinners (Hinsch u. Cons.), De Schosters (Peters u. Cons.), De Schottschen (Martens u. Cons.), De Seelenkinner (Martens u. Cons.), De Slachters (Nimbach u. Cons.), De Smökers (Meyer u. Cons.), De Solospelers (Brandt u. Cons.), De Springumständer (Müller u. Pflughaupt), De Spunjers (Jürgens u. Cons.), De Stohlbinners (Ockelmann u. Cons.), De Storchen (Cords u. Cons., Gechter u. Cons.), De willen Swien (Dührkoop u. Cons., Opitz u. Cons.), De Theebuern (Schaper u. Cons.), De Trübseligen (Moritz u. Cons., Hasenbalg u. Cons.), De Tünbüdels (Gechter u. Cons, später: de Storchen), Vader un Söhn (Hinsch u. Krüger), De Veereckten (Ellerbrock u. Cons.), De Veilchenblauen (Rethwisch u. Cons.), De Wanzen (Uetzmann u. Cons.), De Wullkosacken (Gebel u. Cons.), De Wullmüs’ (Mathias Glimann), De Wustmakers (Stapelfeld u. Cons.).

Eine Liste wie die vorstehende, die durch Herrn W. J. Krüger (Prignitz u. Cons.) mit Hülfe älterer Kollegen zusammengestellt worden ist, wäre nach Verlauf weniger Jahre schwerlich mehr in gleicher Vollständigkeit zu erreichen gewesen, da infolge des veränderten Geschäftsbetriebes die regelmäßige Anwendung dieser Ökelnamen schon sehr eingeschränkt ist.

Außerdem sind mir von verschiedenen Seiten, besonders von Hein Sternhagen (Verf. von „Ut Vadders Tiden“) noch eine Anzahl weiterer Ökelnamen mitgeteilt, und einige fanden sich auch in Volgemanns Tafelliedern. So weit sie nicht in vorstehenden beiden Verzeichnissen erscheinen, führe ich sie hier auf, indem ich bemerke, daß sie meistens erloschen sein mögen, zum Teil auch vielleicht nicht allgemein bekannt gewesen sind oder nur für ein Einzelmitglied eines Quartiers gegolten haben. Sie lauten, unter Weglassung einiger anstößigen:

De Altnaers. De Ängstlichen. De Bäckers. Kaptein Blitz. De Blauen. De Blotarmen. De Böhnhasen. De Böhnmeisters. De Büttenbinners. De Bullenbergers. De Demokraten. De Doben. De holten Dragoners. De Dunkis. Eisele un Beisele. De Fliedigen. De Garbers. De Gnaddrigen. Hein Granat. De Grotmonarchen. De gemütlichen Hamborgers. De Hebammen. De stolze Heringsküper. Hering un Tran. De Imkers. De Kantüffelschellers. De blauen Kreihn. De Küpers. De Kupplers. Kaptein Lebberwust. De Lohndeeners. Millionmeier. Pankoken. Kaptein Piep. De Püttjers. Rechtschaffen un Breetfoot. De groten Rotten. De lütten Rotten. De lütten Rugen. De Sackjuden. De Schaap. De Seilmakers. Siedenpudel. Schragebuck. De Stallbuern. De Stratenköters. De Strebsamen. De Teinpennkerls. De Uhrmakers. Wie’s heißen tut un so den Kram. Woddelkrut. De Wolkenschubers. De verlopen Wullkosacken.

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Bisher erschienen außer dem vorliegenden und den auf [Seite 63] angezeigten folgende Bände:

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7. Plattdeutsche Straßennamen in Hamburg. Von C. Rud. Schnitger.

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11./12. Slusohr un anner eernste un vergnögte Vertellsels un Riemels. Von Georg Droste. Mit Bildnis des Dichters und Umschlagbild von Ad. Möller.

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Die niederdeutsche Vereinigung Quickborn in Hamburg liefert ihren Mitgliedern in der Regel jährlich 2 Quickbornbücher und je 4 Hefte der Zeitschriften „Mitteilungen aus dem Quickborn“ und „Plattdütsch Land und Waterkant“. Mindestjahresbeitrag (ab 1. Oktober) für persönliche Mitglieder in Deutschland 4 Mark, im Auslande 6 Mark, für Vereine, Anstalten und Körperschaften 6 Mark.

In den Quickborn-Büchern erschienen von

Johs. E. Rabe

außer dem vorliegenden Werk:

Sünd ji all’ dor?

Althamburgische Kasperszenen. 6.–10. Tausend
Band 8 der Quickbornbücher. Preis 60 Pf.

Die Heimat“, Kiel, schrieb nach dem ersten Erscheinen dieses lustigen, keineswegs eng hamburgischen Buches: „Das ist eine der schönsten Gaben für unsere Brüder da draußen im Schützengraben, viel besser als so viele von Begeisterung triefende, aber gemachte Kriegsliedersammlungen. Weil es ablenkt von der blutigen Arbeit und der nicht weniger tödlichen Langeweile des Schützengrabens, weil es tief in jene Zeit hineinführt, da wir als Knaben mit aufgerissenen Mäulern vor Kaspers Putschenellekasten standen, und weil es mit dieser Erinnerung alle jene Kräfte wieder lebendig macht, die einzig aus dem Lande der Jugend uns zufließen ... Aber auch für alle Daheimgebliebenen, vor allem für unsere Jugend sind die köstlichen Schwankdichtungen mit dem Hamburger Platt, der köstlichen Komik ihres Dialogs geradezu eine Gesundkur nach unserer naturwidrigen Kintoppkinderkultur. Der Hamburger „Quickborn“, für den Rabe diese verdienstvolle Arbeit herausgab, hat mit dieser „Rettung“ einer leider bald völlig verschwundenen Form des Schauspiels sich ein bedeutendes Verdienst erworben!“

Vivat Putschenelle!

Der alten Kasperschwänke neue Folge. 1.–8. Tausend
Band 10 der Quickbornbücher. Preis 60 Pf.

Diese von den Besitzern des ersten Büchleins lang ersehnte Fortsetzung von „Sünd ji all’ dor?“ ist, wie jenes, eine Fundgrube drastischen, volkstümlichen Humors. Die wiedererwachte Freude am alten Kasper findet durch diese Stücke, die sich auch zum Vorlesen trefflich eignen, neue Nahrung.


Im Verlag von C. Boysen in Hamburg erschien früher von

Johs. E. Rabe:

Kasper Putschenelle

Historisches über die Handpuppen und Althamburgische Kasperszenen.
Mit farbigem Titelblatt von Chr. Suhr und Textabbildungen.
Geh. 5 Mark, geb. 6 Mark.

Die erste Kaspermonographie, von der literarischen und wissenschaftlichen Kritik mit Recht als „ein geradezu klassisches Werk“, als „eine unerschöpfliche Quelle für Jung und Alt“ bezeichnet. Wer Kasper lieb gewonnen hat, dem gilt daher der Ruf eines seiner Kritiker: „Schaff dir dies Buch an und du wirst dem Verfasser ebenso dankbar sein, wie es Schreiber dieser Zeilen ist.“