VIII.

Der Tag der Verhandlung war ein großes Ereignis.

Hunderte von Polizisten in Uniform und Zivil hielten alle Zugänge zum Moabiter Gerichtsgebäude besetzt, das von einer großen Menschenmenge, Interessenten, Anhängern und Freunden der beiden umlagert war.

Der Transport der Angeklagten ging unter allen nur erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen vonstatten. Die an Händen und Füßen gefesselten Brüder wurden von einer Schar Bewaffneter eskortiert und in den Saal geleitet. Dort nahm man ihnen zwar die Handschellen ab. Die Füße dagegen blieben mit langen Ketten geschlossen, die bei jeder Bewegung ein schauerliches Gerassel ertönen ließen.

Polizisten nahmen neben den Angeklagten Platz und hielten die Revolver schußbereit. Man war auf alle Eventualitäten und Zwischenfälle vorbereitet.

Trotz der schärfsten Kontrolle aber war es einer ganzen Anzahl der Zunftgenossen der Einbrecherkönige gelungen, sich auf die Tribünen zu schleichen, wo sie friedlich zwischen hohen juristischen Leuchten und Herren der Gesellschaft saßen. Aber gerade vor diesen Anhängern hatte man Angst. Waren doch allenthalben Gerüchte verbreitet, daß die Gesinnungsgenossen in ihrer Verehrung für ihr angestammtes Herrscherpaar sogar zu einem Befreiungsversuch entschlossen seien.

Der Vorsitzende befahl also, zunächst die Tribünen zu räumen, was nach einigen Schwierigkeiten auch gelang.

Bleich und mager, aber unerschüttert saß Emil Strauß in der häßlichen Gefangenentracht auf der Bank und ließ den Blick durch den Zuschauerraum gehen, wo er einige Bekannte mit einem leisen Kopfnicken begrüßt.

Dann beginnt die Verhandlung mit den üblichen Formalitäten, nach deren Verlesung, Anklage, Vorstrafen der Auftakt, die große Überraschung einsetzt. Der Angeklagte Emil Strauß erhebt sich und will eine Rede halten.

Der Staatsanwalt unterbricht ihn.

Der Redner aber wehrt ab mit der Begründung, daß hier ein Menschenleben auf dem Spiele stehe und ein paar Minuten deshalb keine Rolle spielen dürften.

Dann gibt es kein Halt mehr für ihn. Er ignoriert die Einwände und Aufforderungen des Vorsitzenden, zur Sache zu reden. Die Sache, das ist eben seine Anschauung von den Ursachen und Irrwegen seines jetzigen Zustandes, dessen Wurzeln er ausgräbt und bloßlegt. Eben in jener Rede, die eingangs bereits wörtlich abgedruckt ist.

Der Eindruck, den sie machte, war überraschend und hatte wohl die gut berechnete Wirkung, allen bösen Anschauungen, die die Geschworenen durch Presse und Legende in sich aufgenommen hatten, durch einen echten und menschlich ergreifenden Urtext zu verdrängen. Natürlich war die Art seines Vortrags dem Inhalt entsprechend. Klar und kompliziert zugleich, tief durchdacht und schließlich doch gebunden an die böse Realität seiner Existenz, die nun hier vor der letzten Instanz sich an ein menschlicheres Ohr wandte, als er es bisher in der Welt gefunden.

Dieser ungewohnte und doch wahre, nüchterne und durch keine Phantasie auszudenkende Bericht erregte in ganz Deutschland größtes Aufsehen. Nur nicht an der Stelle, wo es der Fall hätte sein müssen.

Der Staatsanwalt begründete die Anklage formal und psychologisch auf Mord.

„Von Notwehr kann keine Rede sein. Weder wußten die Polizisten, mit wem sie es zu tun hatten, noch lag ein Grund zu einem Angriff von ihrer Seite vor. Sie rechneten auch gar nicht damit, da alles in Ordnung und Ruhe vor sich ging und niemand der Betroffenen, am allerwenigsten Emil Strauß, auch nur eine Spur von Erregung zeigte.

Als der eine der Beamten den Angeklagten in der Nebenkammer, die er noch gar nicht bemerkt hatte, rumoren hörte, fragte er instinktiv, und das Kommando „Hände hoch!“ war keineswegs ein Signal für einen Angriff seinerseits, sondern lediglich ein Warnungsruf, eine Aufforderung in der eigenen erkannten und zur Gewißheit gewordenen Gefahr.

Gleich darauf betrat Emil Strauß das Wohnzimmer, den erhobenen, schußbereiten Revolver in der Faust, und zielte mit absoluter Ruhe und Kaltblütigkeit wie auf dem Übungsplatz gegen die Polizisten, die gleich vor der Mündung saßen oder standen.

Zwischen dem Verlassen des Zimmers und seinem Wiederauftreten mit der geladenen Waffe liegt die Überlegung und der Entschluß, zu morden. Sich mit Gewalt aus der brenzligen Situation zu retten.

Die beiden Brüder gehören ihrem ganzen Wesen nach zu den gefährlichsten Einbrechern, die Berlin je heimsuchten, und es liegt in ihrer Natur, auch wenn sie heute mit bombastischer Rede und psychologischen Erklärungen ihre Taten als zwangsläufig und unabwendbar hinstellen möchten, daß sie vor nichts, auch nicht vor der Vernichtung blühender Menschenleben zurückschrecken.

Durch die Aussagen der Beamten ist ferner erwiesen, daß keiner der beiden auch nur angetrunken gewesen wäre, geschweige denn, wie Emil angibt, vollkommen benebelt. Dagegen spricht ihre sofort folgende Klettertour über die vereisten Dächer.

Die Tat ist bei voller Besinnung und in klarer Erkenntnis der Folgen begangen.“

So etwa lautete das lange und kunstgerecht aufgebaute Plaidoyer des Staatsanwaltes, der Todesstrafe beantragte.

Dann folgte die Rede des Verteidigers, der das Gegenteil feststellte und vor allem die Tatsache unterstrich, daß gerade diese beiden gefährlichen Verbrecher nie auch nur eine Spur gewalttätiger Gesinnung gezeigt hätten. Daß Emil mit Tränen in den Augen sagte, er werde nach seiner Entlassung bis an sein Lebensende für Frau Erdmann arbeiten, und sie möge ihm doch verzeihen.

Gerade die menschlichen und so komplizierten Seiten der früh verstoßenen und unglücklichen Menschen legte er dar und appellierte an das Gewissen der Geschworenen.

Und er behielt recht. Die Geschworenen zogen sich zu dreistündiger Beratung zurück und fällten den Wahrspruch: Totschlag.

Das Urteil lautete in der Zusammenfassung mit anderen Strafen zu der gesetzlich zulässigen Höchststrafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus.

Die Strafe wurde von den Brüdern angenommen.