Der Wanderfalke in Sachsen
Von Rud. Zimmermann
Mit Abbildungen nach Aufnahmen des Verfassers
Sachsens stattlichster Nachtraubvogel, der königliche Uhu, wie Altmeister Naumann ihn nennt, gehört unserm Vaterlande seit nunmehr fast fünfzehn Jahren als Brutvogel nicht mehr an, – er ist ein Opfer der erlittenen scharfen Nachstellungen und blindester Jagdleidenschaft geworden; der letzte in der Sächsischen Schweiz auf Postelwitzer Revier horstende Vogel unsrer Art wurde, wie Richard Heyder in seiner »Ornis Saxonica« mitteilt, 1910 von einem Bergsteiger mit dem Revolver totgeknallt!! Die Sächsische Schweiz und das Zittauer Gebirge gewährten dem Vogel die letzten Wohn- und Horstplätze im Sachsenlande; im Zittauer Gebirge war er nachweisbarer Brutvogel etwa bis um das Jahr 1906 und in der Sächsischen Schweiz nur ereilte ihn, wie wir schon gehört haben, das Schicksal etwas später. Sein Verschwinden ging, nachdem er einmal spärlich geworden war, allerdings ziemlich rasch vor sich; um 1892 etwa horstete er auf Rosenthaler Revier linksseitig der Elbe das letzte Mal, um 1904 verschwand er rechtsseitig auf Mittelndorfer und 1906 auf Hohnsteiner Revier, bis dann wenige Jahre später der letzte brütende Uhu in der obengeschilderten Weise auf Postelwitzer Revier endete.
Das Schicksal, das den Uhu betroffen hat, wirft in gefahrdrohender Weise seine Schatten auch auf den letzten kleinen Restbestand unsres schönsten und kühnsten Tagraubvogels, des Wanderfalken. Einst – ganz ähnlich wie auch der Uhu – viel weiter im Lande verbreitet und auch in den nordsächsischen Tieflandsgebieten daheim, dessen ausgedehnte Waldungen ihm günstige Horstgelegenheiten boten, umfaßt sein Brutbestand heute nur einige wenige Paare, von denen das eine (das einzige Ostsachsens überhaupt) im Zittauer Gebirge am Oybin horstet und erfreulicherweise von der Stadt Zittau, auf deren Gebiet sich der Horstplatz befindet, unter Schutz gestellt worden ist, während die übrigen dem Lande noch angehörenden Brutpaare in der Felsenwildnis der Sächsischen Schweiz ihre Jagdgründe und Brutplätze besitzen. Nach Heyder horsteten bei Abschluß seiner im Jahre 1916 erschienenen »Ornis Saxonica« nach den Auskünften der dabei in Frage kommenden Staatsforstrevierverwaltungen auf Postelwitzer Revier fünf, auf Mittelndorfer, Ottendorfer und Hohnsteiner Revier rechtsseitig der Elbe sowie auf Rosenthaler Revier linksseitig derselben je ein Paar Wanderfalken. Diese Zahlen, die wohl schon damals nur noch einen Abglanz von dem Einst boten – von Üchtritz beispielsweise bezeichnet 1821 den Wanderfalken als »gemein« für unser Gebiet – dürften heute nicht ganz mehr stimmen und sich in den letzten Jahren weiter zuungunsten des Vogels verschoben haben; der eine oder andere der damals noch vorhandenen Horstplätze mag jetzt verwaist und seine Bewohner aus dem Gebiete verschwunden sein. Von den genannten Revierverwaltungen meldeten mir für das letzte Jahr Rosenthal ein, Ottendorf ein bis zwei und Postelwitz zwei bis drei Paare, während Hohnstein den Wanderfalken als Brutvogel nicht mehr kennt und von Mittelndorf trotz aller Bemühungen leider keine Auskunft zu erlangen war. Zu diesen gemeldeten Horstpaaren kommen noch zwei weitere, von denen das eine Heyder unbekannt geblieben war, so daß wir – die mir von den Revierverwaltungen gemeldeten Zahlen dürften sich auf Grund eigener Nachforschungen an Ort und Stelle noch um etwas verschieben – für die Gegenwart wahrscheinlich mit einem Bestand von sicher sechs, wahrscheinlich aber sieben oder acht Brutpaaren rechnen dürfen, gegenüber einem solchen von etwa zehn bei Abschluß der Heyderschen »Ornis Saxonica.«
Abb. 1 Alter Horststandort des Wanderfalken auf dem Pfaffenstein
Die größte Gefahr für unsern Vogel in der Sächsischen Schweiz besteht – auch die Mitteilungen der befragten Revierverwaltungen deuten dies an – im Klettersport; die Bergsteiger ersteigen im Frühjahr die Horstplätze der »Geier«, wie sie mir gegenüber den Wanderfalken wiederholt bezeichneten, und nehmen die Horste aus. Ich weiß von einem solchen, an dem dies in den Jahren vor und während des Krieges regelmäßig geschah (die »kühnen Geierjäger« haben sich dabei – selbstverständlich! – auch immer noch photographieren lassen) und ebenso ist mir von andern Horsten berichtet worden, die noch nach dem Krieg ausgeräubert worden sind. Es mögen nun freilich in der Mehrzahl dieser Fälle keine bewußt schlechten Absichten sein, die diese Horstplünderer leiten, sondern nur die Unkenntnis der Verhältnisse sie zu ihrem Tun veranlassen; sie kennen den hohen ästhetischen Wert des Vogels nicht und wissen nicht, daß sie uns durch ihre Handlungen eines unsrer schönsten Naturdenkmäler berauben, sondern sind vielmehr noch überzeugt, ein gutes, des »Schadens« des Vogels wegen zu billigendes Werk geleistet zu haben (um so mehr, als in einem der älteren mir gemeldeten Fälle der Horst mit ausdrücklicher Billigung der Revierverwaltung ausgenommen wurde).
Abb. 2 Horstplatz des Wanderfalken im Polenztal
Nur, wer den Wanderfalken kennt, wer ihn schon draußen in seinem Reiche hat beobachten dürfen, wird ermessen können, welches hervorragende Naturdenkmal wir in ihm besitzen. Unvergessen z. B. steht mir eine Begegnung mit dem Vogel an einem Spätherbsttage jenes trüben Jahres in der Erinnerung, in dem die deutsche Ehre dahinsank und wir unsers Reiches Größe begraben mußten. Ich war an den Frohburg-Eschefelder Teichen gewesen und wanderte dem waldgelegenen, stillen Vaterhause zu. Aufgeblockt auf einer einsam im weiten, freien Felde stehenden Kiefer, die als schwarze Silhouette vor einem trübroten Herbsthimmel mit sturmgejagten, regendunklen Wolken stand, saß einer unsrer wundervollen, kühnen Räuber der Lüfte – ein Bild, so schön und die Sinne gefangennehmend, daß hinter ihm, für kurze Zeit wenigstens, das ganze Elend einer toll gewordenen Zeit verschwand. Und unverwischbar in der Erinnerung haben sich dann auch wieder Beobachtungen des Wanderfalken eingegraben, die ich im Frühjahr 1921 auf dem Pfaffenstein, einem seiner Horstplätze in der Sächsischen Schweiz, machen konnte. Mit einem warmherzigen, naturfrohen lieben Freund aus Sachsens unruhevollster Fabrikstadt hatte ich mich dort getroffen, und fast drei Tage lang konnten wir uns dann an dem fesselnden Leben und Treiben der eben flügge gewordenen jungen Wanderfalken erfreuen. Auf den Felskegeln und Felsleisten des Steines hockten sie, rufend und von Zeit zu Zeit die Schwingen in kurzen, aber wunderbaren Flugübungen und Flugschwenkungen erprobend. Tauchte dann in der Ferne beutebeladen einer der Alten auf, so stürmten die Jungen ihm entgegen, bettelnd und dann im Flug die von dem Elternvogel fallengelassene Beute erhaschend. Einmal sah ich dabei ein Bild, wie es sonst wohl nur wenige zu sehen bekommen. Der alte Vogel hatte die Beute fallengelassen, der an seiner Seite fliegende junge sie aber nicht aufgefangen. Senkrecht sich fallenlassend, stürzte ihr da der alte Vogel nach, und, sich überschlagend, daß er dabei auf dem Rücken zu liegen kam, fing er sie auf, ließ sie – in normale Fluglage zurückgekehrt – von neuem fallen, folgte ihr wiederum im Sturzfluge, um sie wie in der eben geschilderten Weise auf dem Rücken liegend wieder zu erhaschen, und wiederholte dieses, wie eine direkte Schauleistung wirkende flugkünstlerische Spiel fünf- oder sechsmal, so daß der Vogel geradezu wie ein in der Luft rasend umherwirbelndes Rad anmutete.
Abb. 3 Junger, flügge gewordener Wanderfalk
Sollen wir nun tatenlos zusehen, wie dieser schöne Vogel, dem wir unter den sächsischen Raubvögeln keinen zweiten an die Seite stellen können, rettungslos seinem Untergang zueilt, auf das wir in wenigen Jahren vielleicht schon auf ihn das »Es war einmal« des Märchens anwenden können? Nein! Der Schreiber dieses nimmt gegenwärtig im Auftrage des Vereins sächsischer Ornithologen und mit Unterstützung des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz eine Bestandsaufnahme des Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz vor, die dann die Unterlagen für den bereits eingeleiteten, umfassenden und hoffentlich von einem dauernden Erfolg begleiteten Schutz unsres »Falco peregrinus« bilden sollen.