5. Fernsprechwesen.

1. Nach Hennickes Angaben über das Fernsprechwesen in „Nord- und Süd“, Septemberheft 1886, ist die auf [S. 57] befindliche Tabelle über die Verbreitung des Fernsprechwesens dahin zu berichtigen, daß in Deutschland die Zahl der Städte mit Fernsprech-Einrichtungen 92 und die (abgerundete) Zahl der Stellen 16500, in England die Zahl der ersteren gegen 89, die der letzteren 15500 beträgt. — Deutschland steht demnach nicht nur bezüglich der Zahl der Städte mit Fernsprech-Einrichtungen an der Spitze der europäischen Länder, sondern es übertrifft sie auch alle betreffs der Zahl der Fernsprechstellen.

2. Hinsichtlich der Rechtsverhältnisse im Fernsprechbetrieb ist schon [S. 57] bemerkt, daß Deutschland und die Schweiz das Fernsprechwesen in staatliche Verwaltung genommen haben. Nach Hennickes Mitteilung sind aber auch die meisten übrigen Staaten Europas des Betriebs durch Privatgesellschaften bereits überdrüssig geworden und haben sich entschlossen, so England, Frankreich, Italien und Rußland, teils selbst Fernsprech-Anlagen einzurichten, teils die Privatgesellschaften auszukaufen.

3. Nach derselben Quelle beträgt der jährliche Abonnementsbetrag für Benützung einer Fernsprechleitung bis zur Länge von 2 km in:

Mark.
Deutschland 150
Belgien 160–200
Frankreich:
 der Staat erhebt 136–160
 Privatgesellschaften:
  in Paris 480
  in der Provinz 120–160
Großbritannien:
 der Staat erhebt:
  in London (nur Privatges.)
  in den übrigen Orten 165
 Privatgesellschaften:
  in London 220
  in den übrigen Orten 200–400
Italien 100–140
den Niederlanden 136–204
Österreich-Ungarn 180–300
Rußland 560
Schweden 128–216
der Schweiz 120–200
Spanien 200

Die [S. 57] mitgeteilten diesbezüglichen Angaben sind hiernach zu berichtigen.