FÜNFTES KAPITEL

In den kleinen Badeorten und Städtchen sind Todesfälle äußerst unbeliebt. Die Inhaber der Hotels und möblierten Zimmer suchen nach Kräften solche Mieter zu meiden, deren Gesundheitszustand sie einen baldigen Tod befürchten läßt.

In keinem dieser Städtchen sind Beerdigungsprozessionen gestattet, und wenn ein Todesfall eintritt, so wird er vor allen Unbeteiligten verheimlicht, und der Tote wird ohne jede Beerdigungsfeier mit der Bahn fortgebracht.

Ansteckende Krankheiten mit tödlichem Ausgange kommen nur sehr selten vor, und in dem Ort, wo der Sohn meiner Bekannten gestorben war, geschah es zum erstenmal. Die Nachricht darüber verbreitete sich mit unglaublicher Geschwindigkeit unter dem Publikum und rief, besonders unter den Damen, panischen Schrecken hervor.

Die Ärzte des Ortes, die an einem solchen Platze stets den führenden Stand ausmachen, gaben sich alle Mühe, die aufgeregten Gemüter zu beruhigen, überboten einander an Eifer, verzankten sich und bildeten zwei Lager. Die einen, zu denen die beiden Ärzte gehörten, die das Kind behandelt hatten, gaben zu, daß die Todesursache tatsächlich Diphtherie gewesen sei, erklärten aber, daß gegen die Ansteckungsgefahr alle notwendigen Maßnahmen getroffen worden wären, daß sie in besonderen Kleidern zu dem Kind gegangen seien und daß sie sich nachher sorgfältig desinfiziert hätten. Zwei von ihnen ließen sich sogar die Bärte abnehmen, um zu beweisen, wie ernst sie die Sache nähmen. Die anderen aber, die überwiegende Mehrzahl, behaupteten, der Fall sei ziemlich zweifelhaft gewesen, führten sogar Gegenbeweise an und beschuldigten ihre Kollegen, die Krankheit des Kindes bedachterweise übertrieben zu haben. Daraus entstand eine große, nutzlose Unruhe, die die Kranken um ihre Ruhe brachte und mehr als alles andere die wirtschaftlichen Interessen der Einwohner bedrohte. Diese zweite medizinische Fraktion mißbilligte das rücksichtslose und schroffe Vorgehen der Stadtverwaltung gegen Frau N., der man das Kind mit räuberischer Gewalt entrissen hätte, fast noch im Augenblick des Todes, ja vielleicht noch früher, noch bevor die letzten Lebensfunken erloschen waren. Mit dem Hinweis auf diese Rücksichtslosigkeit wollten die Ärzte die Aufmerksamkeit des Publikums von sich auf die anderen ablenken, deren Benehmen in der Tat ungewöhnlich roh gewesen war. Aber das gelang ihnen nicht. Der menschliche Egoismus pflegt in Augenblicken der Gefahr besonders widerwärtig zu werden. Unter dem Publikum fand sich niemand, der der traurigen Lage der unglücklichen Mutter auch nur ein wenig Aufmerksamkeit geschenkt hätte. — War es tatsächlich Diphtherie gewesen, so waren keine Umstände am Platze, und je entschlossener und fester die Beamten gehandelt haben, um so besser war es. Man darf doch nicht die anderen der Gefahr aussetzen! Man interessierte sich nur für das Eine: wohin man die Kiste mit dem gefährlichen Toten gebracht hatte. Aber die Nachricht darüber war beruhigend. Man hatte die Kiste in den schwarzen Sumpf gebracht, aus dem man früher den Heilschlamm für die Bäder holte. Sie war an einer der tiefen Stellen des Sumpfes versenkt, diese mit Steinen überschüttet und nochmals mit Kalklauge übergossen worden. Sorgfältiger und energischer konnte man wohl mit einer solchen Leiche kaum verfahren. Nun begann aber die Vergeltung an dem Hotel, aus dem fast die gesamten Insassen geflüchtet waren, mit Ausnahme der Ärmeren, die sich den Luxus nicht leisten konnten, das für den Monat vorausbezahlte Zimmer aufzugeben. Das ganze Hotel mußte desinfiziert werden, jedenfalls die Zimmer, die die Familie N. bewohnt hatte, sowie die anstoßenden Räume. Ebenso mußte der Korridor desinfiziert werden, durch den der Knabe gelaufen war, und die Ecke des Speisesaales, in der die Familie N. ihre Mahlzeiten eingenommen hatte. Das alles machte eine sehr bedeutende Rechnung, wenn ich nicht irre, über dreihundert Gulden, weil man es auch für notwendig hielt, die Polstermöbel der drei Appartements zu verbrennen und in den anderen Räumen die Gardinen, Teppiche und Portieren durch neue zu ersetzen. Aus diesem Anlaß wurden an Herrn N. vom Hotelinhaber Geldforderungen gestellt. Die Stadtvertreter unterstützten die Rechte des Besitzers und behaupteten, daß er trotz der geforderten Entschädigung einen Verlust erleiden werde, da viele Räume während der ganzen Saison leer stehen würden. Auch für die Zukunft riskiere der Wirt einen großen Teil seiner Gäste zu verlieren, da die meisten Besucher, die erfahren hätten, daß in dem Hause ein Diphtheriefall vorgekommen sei, das Hotel meiden würden.

Forderungen dieser Art waren für die Kurgäste neu, und alle interessierten sich für den Ausgang dieser Angelegenheit. Die einen fanden die Forderung schikanös, die anderen gerecht, jedoch viel zu hoch. Überall sprach man darüber, und Herr N. wurde zu einer interessanten Persönlichkeit. Es war erstaunlich, daß man ihn nicht fürchtete. Aber man sprach mit ihm, weil man wußte, daß er als kranker Mann sofort nach der Erkrankung seines Sohnes sein Zimmer verlassen hatte und bis zu dessen Tode nicht zurückgekehrt war. Nach seiner Frau erkundigte sich niemand, und sie war während einiger Tage nicht zu sehen. Man nahm an, daß sie abgereist oder krank sei. Für die Leute, die sich für die Sitten des Auslandes interessierten, stellte Herr N. eine sehr interessante Persönlichkeit dar. Jeden Tag berichtete er, welche Forderungen an ihn gestellt wurden und was er auf sie geantwortet hätte. Er stellte nicht in Abrede, daß der Hotelinhaber Verluste erlitten habe und daß der Tod des Knaben tatsächlich die Ursache dieser Verluste sei, aber er bestritt das Recht einer willkürlichen Zahlungsforderung an ihn, die er nicht ohne Gerichtsbeschluß begleichen wolle.

»Nehmen wir an,« sagte er, »daß ich bezahlen muß, aber das darf mir nicht durch irgendeinen Kommissar und drei Kleinbürger erklärt werden, sondern durch einen formellen Gerichtsbeschluß, dem ich mich unterwerfen kann. Und außerdem, was bedeutet dieses Urteil: zahlen, — schön, wenn ich die Mittel habe zu zahlen. Man kann mir meinen Koffer nehmen, aber nicht mehr. Wenn ein Armer an meiner Stelle gewesen wäre, so nehme ich an, daß man mit ihm überhaupt nicht reden würde.«

Alle waren mit dieser komplizierten Frage beschäftigt, und um Herrn N. bildeten sich in einemfort Kreise, die über seine Rechte und die ihn beschäftigenden Unannehmlichkeiten diskutierten. Die Angelegenheit aber wurde bald darauf friedlich beigelegt. Die Stadt wollte die Sache nicht vor Gericht kommen lassen, weil dadurch das Gerede über den Diphtheriefall noch größeren Umfang angenommen hätte, und man entschloß sich, die Angelegenheit durch ein friedliches Übereinkommen zu erledigen, nach dem Herr N. nur die Rechnung des Desinfektionsunternehmers bezahlen sollte. Damit wäre die Angelegenheit erledigt gewesen, doch da trat plötzlich ein neues Ereignis ein: Frau N., die acht Tage in dem großen Hotelzimmer verbracht hatte, ging täglich an den Sumpf, in den man die Kiste mit dem Körper ihres Kindes geworfen hatte. Am neunten Tage kehrte sie von diesem Gange nicht zurück. Man suchte sie vergeblich, niemand hatte sie im Park oder im Walde gesehen. Sie kam zu keiner ihrer Bekannten, trank in keinem der Restaurants ihren Tee, sondern war einfach verschwunden. Mit ihr waren auch die gußeisernen Hanteln verschwunden, mit denen ihr Mann Zimmergymnastik trieb. Vergeblich suchte man sie drei, vier Tage und begann dann Verdacht zu schöpfen, sie habe sich vielleicht im Sumpfe ertränkt. Wie es heißt, hat sich diese Annahme später auch bestätigt. Ihren Leichnam, als er an die Oberfläche gekommen war, hatte der Sumpf wieder hinuntergezogen. So kam sie um.

Das Ereignis war durch seine Tragik bemerkenswert, vor allem durch die Ruhe, mit der dies alles vor sich gegangen war. Die verschwundene Frau N. hatte weder etwas Schriftliches noch sonst irgendwelche Anzeichen ihres Entschlusses, ein Ende mit sich zu machen, hinterlassen; Herr N. erregte viel Mitgefühl. Er selbst hüllte sich bescheiden in ein kaltes und verschlossenes Schweigen. Er sagte, es wäre am besten für ihn, wenn er abreisen würde, reiste aber seiner schwachen Gesundheit halber, die die Fortsetzung der Kur an dieser Heilquelle erforderte, nicht ab.

Wir vertrugen uns nur schlecht miteinander, augenscheinlich waren wir Menschen mit sehr ungleichen Charakteren. Ungeachtet dessen, daß ich um das Geheimnis seiner Ehe wußte, das mich hätte veranlassen sollen, ihn zu bemitleiden, war er mir weit widerwärtiger, als seine Frau, die sich an ihm als Ehemann vergangen hatte. Ich hatte keinen Grund, eine Annäherung mit ihm zu wünschen, aber in einer für mich unverständlichen Anwandlung würdigte er mich plötzlich seiner Aufmerksamkeit und erwähnte in den Gesprächen, die sich zwischen uns entspannen, oft und gern seine verstorbene Frau.

Anmerkungen zur Transkription

Im Original g e s p e r r t hervorgehobener Text wurde in einem anderen Schriftstil markiert.

Die folgenden Fehler wurden, teilweise unter Verwendung der russischen Originaltexte, wie hier aufgeführt korrigiert (vorher/nachher):