II. Rektionslehre.
A. Rektion der Verben.
1. Verben, die den Akkusativ regieren.
a) Den Akkusativ regieren alle transitiven Verben (vgl. Teil I, S. 162). Besonders hervorzuheben sind hier: 1. Die mit den Präpositionen durch, über, hinter, unter, um und mit voll untrennbar zusammengesetzten Verben, sowie die Verben mit der Vorsilbe be, z. B.: ein Buch durchblättern, einen Schrank durchsuchen, eine Schrift übersetzen, einen Brief überbringen, den Freund hintergehen, einen Vertrag unterschreiben, einen Schüler unterweisen, einen umringen, eine Arbeit vollenden, eine Tat vollbringen, einen Befehl vollziehen, einen bewundern, beweinen, berühren usw.[26] 2. Die Verba causativa (vgl. Teil I, S. 171 flg.), z. B.: einen Baum fällen, Holz flößen, einen Wagen fahren (d. i. führen), die Pferde tränken, den Hut schwenken, Geld verschwenden usw. — 3. Eine große Zahl formelhafter Redewendungen, in denen der Begriff des Verbums erst durch den Akkusativ eines Substantivs vollständig gemacht wird. Gewöhnlich sind diese Wendungen Umschreibungen eines einfachen Verbums, z. B.: Abbitte tun (d. i. abbitten), Abbruch, Schaden, einen Hieb, einen Fall, einen Schlaf, einen Gefallen tun; eine Rede, Ruhe, Maß halten; Frieden, Unruhe stiften; den Mut, das Herz, die Freundlichkeit, die Gnade haben; Abschied, Urlaub, Schaden, die Freiheit, ein Ende nehmen; den Anfang, sein Glück, Spaß machen usw. — Sogar zu intransitiven Verben kann auf diese Weise ein Akkusativ treten, z. B.: Er schläft den ewigen Schlaf. Schiller. — Einen guten Kampf hab’ ich gekämpfet. Luther. — Ich muß fliegen den kühnen Flug. Klopstock. Man nennt solche Akkusative innere Objekte (vgl. I, S. 163 Anm.).
Außer dem Akkusativobjekte haben viele transitive Verben auch noch ein Dativ- oder Genitivobjekt bei sich. Zu dem Akkusativ der Sache tritt gewöhnlich ein Dativ der Person, und zu dem Akkusativ der Person tritt ein Genitiv der Sache, z. B. Körper und Stimme leiht die Schrift dem stummen Gedanken. Schiller. — Drei Tage will ich dir schenken. Schiller. — Ihr zwangt mit frechem Possenspiel die Richter, den Schuldigen des Mordes loszusprechen. Schiller. — Nichts kann ihn seines Schwurs entbinden. Wieland. — Mein Freund versicherte mir seinen Beistand. Mein Freund versicherte mich seines Beistandes.
Wird neben dem Ganzen, auf welches sich die Tätigkeit eines transitiven Verbums richtet, noch ein besonderer Teil des Ganzen genannt, der zunächst von der Tätigkeit getroffen wird, so tritt entweder das Ganze in den Dativ und der Teil in den Akkusativ, z. B.: Er schnitt mir das Haar, ich wasche mir die Hände; oder der Teil wird durch eine Präposition angeknüpft und das Ganze tritt, je nachdem die Beziehung eine engere oder weniger enge ist, in den Akkusativ oder in den Dativ, z. B.: Er schlug mich oder mir auf den Rücken, er trat mich oder mir auf den Fuß, er traf mich ins Gesicht, er sah mir ins Gesicht, er nahm mich bei der Hand, er sah mir auf die Hände usw.
b) Einige unpersönliche oder unpersönlich gebrauchte Verben haben einen Akkusativ der Person (zuweilen auch einen Akkusativ der Sache) bei sich, z. B.: es hungert mich, oder mich hungert, dürstet, friert, verlangt, gelüstet u. a. Hierher gehören Wendungen wie: es gibt einen schweren Kampf, es gilt schnellen Rat, es hagelt todbringende Geschosse, es regnet Steine u. a. — Verwandt sind Konstruktionen, in denen irgendeine Sache, die auch durch die Pronomina das oder es ausgedrückt sein kann, Subjekt ist, während die Person in den Akkusativ tritt, z. B.: Diese Angelegenheit verdrießt mich, oder: das verdrießt mich, es wundert, ärgert, freut, betrübt, jammert mich usw. Wie jammert mich das edle Herz! Goethe.
c) Das Reflexivpronomen steht bei den meisten reflexiven Verben im Akkusativ, z. B.: ich wundere mich, schäme mich, erinnere mich, sehne mich, erbarme mich, fürchte mich usw.
d) Einige Verben werden mit einem doppelten Akkusativ verbunden, und zwar 1. mit zwei Objektsakkusativen:
lehren[27], z. B.: Wer lehrte dich diese gewaltigen Worte? Lessing. — Und lehr’ du mich mit Fleiß und Acht, wie man die guten Schwerter macht. Uhland. — Lehre mich tun nach deinem Wohlgefallen. Luther. — Du willst Wahres mich lehren. Schiller. — Statt der passiven Form von lehren gebraucht man in den Fällen, in welchen die Person mit genannt wird, die in einer Sache unterwiesen wird, am besten andere entsprechende Wendungen, wie: „Ich werde in einer Sache unterrichtet, unterwiesen, ich lerne eine Sache.“ Will man aber doch die passive Form von lehren anwenden, so ist der Ausdrucksweise: „Ich werde etwas gelehrt“[28] der Vorzug zu geben vor der Wendung: „Mir wird etwas gelehrt.“ Das Schlimmste, was uns widerfährt, das werden wir vom Tag gelehrt. Goethe. — Zu tadeln ist die Konstruktion: „Mich wird etwas gelehrt“ (statt: Ich werde etwas gelehrt), die sich auch bei einzelnen Schriftstellern findet.
fragen: Der doppelte Akkusativ steht nur dann, wenn die Sache, nach der jemand fragt, durch ein Pronomen oder unbestimmtes Zahlwort ausgedrückt wird, sonst wird das sachliche Objekt durch die Präposition nach angeknüpft, z. B.: er fragte mich etwas, das fragst du mich? er fragte mich vieles, eins frage ich dich. Ihr habt mich nichts zu fragen, Thekla? Schiller. Dagegen: Er fragte mich nach meinem Berufe, er fragte ihn nach seiner Herkunft. — Bei der passiven Form gebraucht man die Konstruktion: Er wurde etwas oder nach etwas gefragt. Er wurde nach seiner Herkunft gefragt. Das bin ich nicht gefragt worden. — Auch bei bitten kann ein doppelter Akkusativ stehen, wenn die Sache, um die man bittet, durch ein Pronomen oder unbestimmtes Zahlwort ausgedrückt ist, z. B.: Das bitte ich dich, eins bitte ich dich u. ähnl. Sonst aber bedient man sich bei bitten der Präposition um, z. B.: Die Feinde baten ihn um Frieden.
2. mit einem Objektsakkusativ und einem prädikativen Akkusativ:
nennen, heißen, schelten, schimpfen, taufen, z. B.: Man nannte, hieß ihn den Wohltäter des Volkes; man schimpfte, schalt ihn einen Verräter; man taufte den Knaben Karl. Man nennt mich hier Don Philipps Sohn. Schiller. — Bei der Umwandlung in die passive Form treten beide Akkusative in den Nominativ, z. B.: Er wurde der Wohltäter des Volkes genannt usw.
Anmerkung 1. Bei den Verben lehren, nennen, heißen steht an Stelle des zweiten objektiven oder prädikativen Akkusativs oft auch ein Infinitiv, z. B.: Heiß mich nicht reden, heiß mich schweigen. Goethe. Das nennst du Wort halten. Er lehrt mich schreiben. — Ebenso werden die Verben machen, hören, sehen, finden, fühlen oft mit einem Akkusativ oder einem Infinitiv verbunden, z. B.: Der Kasus macht mich lachen. Goethe. Noch keinen sah ich fröhlich enden. Schiller. Ich hörte ihn kommen, ich fand ihn vor der Tür sitzen, er fühlte die Gefahr herannahen usw. Bei den letztgenannten fünf Verben steht der Infinitiv an Stelle des ersten Partizips, das daher zuweilen mit dem Infinitiv wechselt, z. B.: Ich fand ihn schlafend u. ähnl. — Die Stelle des zweiten (prädikativen) Akkusativs nimmt oft auch ein Adjektiv ein, z. B.: Man schalt ihn töricht, man nannte ihn weise, wir preisen dich glücklich u. a. — Häufig wird auch der prädikative Akkusativ durch eine Konstruktion mit als ersetzt, z. B.: Sie priesen ihn als ihren Befreier. Man bezeichnete ihn als den Wohltäter des Volkes. Ich achte ihn als treuen Ratgeber usw.
Anmerkung 2. Über lassen, heißen, sehen, hören usw. in Verbindung mit transitiven Verben s. Teil I, S. 186 Anm. 1. — Wenn der Akkusativ von dem Infinitiv regiert wird, erhält dieser passive Bedeutung. Der Satz: „Er ließ mich tragen“ kann einen doppelten Sinn haben, entweder bedeutet er: „Er befahl, daß ich etwas trage“ oder: „Er befahl, daß ich getragen werde.“ Im letzten Falle hängt der Akkusativ mich von dem Infinitiv tragen ab, und der Infinitiv hat daher passive Bedeutung. Er ließ ein Glas Wasser holen, d. i. er befahl, daß ein Glas Wasser geholt werde; ich hörte dich preisen, d. i. ich hörte, daß du gepriesen wurdest usw.
Anmerkung 3. Seit dem vorigen Jahrhundert findet sich in unserer Sprache das Verbum heißen nicht selten mit dem Dativ und Infinitiv (in aktiver Bedeutung) verbunden. Diese Konstruktion ist als fehlerhaft zu vermeiden, man muß also sagen: „Wer hat dich das tun heißen?“ nicht: „Wer hat dir das tun heißen?“ — Der Dativ ist nur gestattet, wenn er von dem Infinitiv abhängig ist, und der Infinitiv hat dann immer passive Bedeutung, z. B.: Er hieß mir ein Glas Wasser bringen, d. h.: Er befahl, daß mir ein Glas Wasser gebracht werde. Dagegen: Er hieß mich ein Glas Wasser bringen = Er befahl, daß ich ein Glas Wasser bringe. — In derselben Weise unterscheidet man bei lassen: „Er ließ mir ein Glas Wasser bringen“, und: „Er ließ mich ein Glas Wasser bringen.“ Oder: „Laß ihn nichts merken!“ heißt: „Bewirke, daß er nichts merkt.“ „Laß dir nichts merken!“ dagegen heißt: Bewirke, daß dir nichts angemerkt wird.
2. Verben, die den Dativ regieren.
a) Den Dativ regieren die intransitiven Verben: einem ähneln, danken, dienen, drohen, fehlen, fluchen, folgen, frönen, frommen, gleichen, glücken, helfen, huldigen, mangeln, nahen, nützen, passen, schaden, scheinen, schmecken, schmeicheln, steuern, trauen, trotzen, wehren, weichen, winken, ziemen, zürnen u. a. Auch viele zusammengesetzte Intransitiva werden mit dem Dativ verbunden: einem abgehen, abhelfen, abraten, anhängen, anliegen, auffallen, auflauern, aufpassen, aufwarten, aushelfen, ausweichen, beifallen, beikommen, beipflichten, beispringen, beistehen, beistimmen, einfallen, einleuchten, entgegengehen, nachdenken, nacheifern, nachfolgen, nachgeben, nachgehen, nachsehen, nachstehen, nachstellen, vorarbeiten, vorbeugen, vorgehen, vorkommen, vorstehen, widerfahren, widersprechen, widerstehen, zufallen, zufließen, zugehören, zuhören, zukommen, zusehen, zustehen, zutrinken, zuwinken usw. Ferner: gebühren, gebrechen, gefallen, gehören, gehorchen, gelingen, gereichen, mißfallen, mißglücken, mißlingen, mißtrauen, begegnen, behagen, bekommen, erliegen, erscheinen, verfallen, entfahren, entfallen, entfliehen, entgehen, entkommen, entlaufen, entrinnen, entsagen, entsprechen, entspringen, entwachsen, entweichen, entwischen u. a.
b) Viele transitive Verben können neben dem Akkusativ der Sache einen Dativ der Person bei sich haben, z. B.: einem etwas borgen, bringen, geben, glauben, gönnen, klagen, weigern, weihen, widmen, zeigen u. a. (Vgl. S. 73.)
c) Einige unpersönliche und unpersönlich gebrauchte Verben nehmen den Dativ zu sich, z. B.: es graut mir, es fehlt, gebricht oder mangelt mir an etwas, mir ist daran gelegen oder liegt daran, es schaudert mir, es ahnt, scheint, beliebt, bangt, bekommt mir usw. Hierher gehören auch die Redewendungen wie: Mir geht es gut, mir ist übel zumute, mir wird bange, wohl, weh usw.
d) Einige zusammengesetzte Ausdrücke, welche an Stelle eines einfachen Verbums stehen, regieren den Dativ, z. B.: einem zu Hilfe kommen, einem Hohn sprechen, einem zuteil werden, einem kund tun, einem Schaden tun usw.
e) Einige reflexive Verben haben das Reflexivpronomen im Dativ[29] bei sich, z. B.: ich bilde mir ein, ich maße mir an, ich nehme mir vor, ich verbitte mir, ich bitte mir aus, ich getraue mir, ich stelle mir vor, wage mir, gebe mir Mühe usw.
f) Der Dativ vertritt oft die Stelle eines Possessivpronomens oder eines possessiven Genitivs, z. B.: Er lag ihm zu Füßen (statt: zu seinen Füßen). Er warf sich mir in die Arme (statt: in meine Arme). Das Wasser netzt ihm den (statt: seinen) nackten Fuß. Goethe. Dem Freunde zittert die Hand = Die Hand des Freundes zittert. (Vgl. S. 73.)
g) Zuweilen kann das Dativobjekt auch durch eine präpositionale Wendung umschrieben werden, z. B.: ich schreibe dir oder an dich, ich gebe dieser Familie oder an diese Familie Geld, ich zahle, schenke, gebe dieser Gesellschaft oder an diese Gesellschaft eine Summe, ich habe ihm oder an ihn Geld geliehen usw. Der Dativ hebt immer die unmittelbare persönliche Beziehung hervor, während die präpositionale Umschreibung nur ein Richtungsverhältnis angibt und eine entferntere, bloß mittelbare Beziehung andeutet. Zuweilen jedoch werden dadurch noch weiter gehende Unterschiede der Bedeutung bezeichnet, z. B.: ich verrate dir etwas oder: ich verrate an dich etwas. Die zweite Wendung schließt immer die bewußte Absicht des Auslieferns oder Überlieferns mit ein, während die erste Wendung auch dann gebraucht werden kann, wenn das Verraten unabsichtlich geschieht. Er hat mich an meine Feinde verraten. Durch seine Unbedachtsamkeit hat er meinen Feinden alles verraten.
Anmerkung 1. Um die persönliche Teilnahme an einem Ereignis mit besonderer Lebendigkeit hervorzuheben, fügt man oft den Dativ eines persönlichen Fürwortes in einen Satz ein, z. B.: Das war dir eine Pracht. — Das waren mir selige Tage! — Es sind Euch gar trotzige Kameraden. Schiller, u. ähnl. Man nennt diesen Dativ den ethischen Dativ. — Der Dativ steht ferner oft statt der Präposition für mit dem Akkusativ, z. B.: Wie herrlich leuchtet mir die Natur (d. i. für mich). Goethe. Die Uhr schlägt keinem Glücklichen. Was Thukydides für Hellas, Tacitus für Rom, das war er (Joh. v. Müller) seinem Vaterlande. König Ludwig von Bayern. Dieser Dativ heißt der Dativus commodi.
Anmerkung 2. In dichterischer Sprache steht der Dativ oft da, wo in Prosa eine präpositionale Wendung gebraucht wird, z. B.: Nie hab’ ich dem Tod gezittert (statt: vor dem Tod). Grillparzer. Ich will lachen seinem Wüten (statt: über sein Wüten). Derselbe.
3. Verben, die den Genitiv regieren.
a) Den Genitiv regieren die intransitiven oder intransitiv gebrauchten Verben: einer Sache achten, bedürfen, begehren, brauchen, gedenken, entbehren, entgelten, entarten, ermangeln, erwähnen, fehlen (d. i. nicht treffen), genießen, gewahren, harren, hüten, lachen, mangeln, pflegen, schonen, sparen, spotten, vergessen, wahren, wahrnehmen, walten, warten u. a. Beispiele: Die dieser Welt brauchen, daß sie derselben nicht mißbrauchen. Luther. — Niemand weiß, wie lange er des Ackers entbehrt, und des Gartens, der ihn ernährt. Goethe. — Du sollst meines Volkes Israel hüten. Luther. — Wie ich eines Felsenriffs gewahre, schrie ich den Knechten, handlich zuzugehen. Schiller. — Und Euer wahrlich! hätt’ ich nicht gefehlt. Schiller. — Jetzt pflegt sie einen Augenblick der Ruhe. Schiller. — Gott hat die Menschen so gebildet, daß sie der Gaben seiner Gnade mit Ergötzung genießen können. Gellert. — O nimm der Stunde wahr, eh’ sie entschlüpft. Schiller. — Zu ihr bring’ ich dich jetzt, sie wartet deiner. Schiller. — Einige Intransitiva haben nur in gewissen formelhaften Wendungen einen Genitiv bei sich, z. B.: des guten Glaubens, der Hoffnung leben, Hungers sterben, des Todes sterben u. ähnl.
Die meisten der genannten Verben werden gegenwärtig jedoch nur in dichterischer Sprache noch mit dem Genitiv verbunden, in prosaischer Sprache werden sie zum größten Teile transitiv gebraucht und regieren den Akkusativ, oder sie bleiben auch da intransitiv und nehmen ein präpositionales Objekt zu sich. So sagt man gewöhnlich: auf etwas achten, eine Sache begehren, brauchen, an etwas gedenken, eine Sache entbehren, erwähnen, fehlen, genießen, gewahren, auf etwas harren, eine Sache hüten, über etwas lachen, es mangelt mir an etwas, über etwas spotten, eine Sache schonen, sparen, vergessen, wahren, wahrnehmen, über etwas walten, auf etwas warten, einen Kranken warten (d. i. pflegen). Pflegen wird nur in den Wendungen: des Rates, des Umgangs, der Ruhe pflegen mit dem Genitiv verbunden, sonst mit dem Akkusativ, z. B. einen Kranken pflegen (vgl. I, 169). — Auch bedürfen kann mit dem Akkusativ verbunden werden.
b) Viele transitive Verben haben neben dem Akkusativ der Person einen Genitiv der Sache bei sich (vgl. S. 73), z. B.: ich klage dich eines Verbrechens an, ich beraube dich einer Sache, ich belehre dich eines Besseren (sonst gewöhnlich: einen über etwas belehren), er beschuldigt ihn eines Verbrechens, er entbindet mich meines Versprechens (oder: von meinem Versprechen), er entblößte ihn aller seiner Habe, er enthob mich aller Sorgen, man entkleidete ihn seiner Würde, man entließ ihn seines Amtes (oder: aus seinem Amte), man entledigte ihn seines Gepäcks, man entsetzte ihn des Amtes, man entwöhnte ihn aller Furcht, das gemahnt mich vergangener Zeiten (oder: an vergangene Zeiten), man sprach ihn des Mordes los (gewöhnlich von dem Morde), er mahnt mich meines Versprechens (oder: an mein Versprechen), man überführte ihn des Verbrechens, er überhob mich aller Sorge, er überwies mich eines Fehlers, er versicherte mich seiner Dankbarkeit, er würdigte mich keines Wortes, er zeiht mich einer Sünde.
c) Einige unpersönlich gebrauchte Verben regieren neben dem Akkusativ der Person einen Genitiv der Sache, z. B.: Mich erbarmt dieses Unglücklichen, mich reut dieses schlimmen Handels, ihn jammerte des Volkes, es verdrießt mich der Mühe nicht, es lohnt sich der Mühe. Gewöhnlich konstruiert man jedoch die Ausdrücke persönlich (mit Ausnahme von sich lohnen, das am besten immer mit dem Genitiv verbunden wird) und setzt also statt des Genitivs den Nominativ, z. B.: Dieser traurige Zustand erbarmt mich, das Volk jammert mich, der Weg verdrießt mich, dieser unüberlegte Schritt reut mich. Neben: „Mich gelüstet einer Sache“ sagt man gewöhnlich: „Mich gelüstet nach einer Sache.“
d) Viele reflexive Verben regieren den Genitiv, z. B.: sich einer Sache anmaßen (gewöhnlich: sich eine Sache anmaßen), sich jemandes annehmen, sich einer Sache bedienen, sich einer Sache befleißigen, begeben, bemächtigen, bemeistern, bescheiden, sich einer Sache entäußern, enthalten, entschlagen, entsinnen, erbarmen (gewöhnlich: sich über etwas erbarmen), sich einer Sache erdreisten, erfrechen, erfreuen (oder: sich an etwas erfreuen), erinnern, erkühnen, erledigen, erwehren, freuen, getrösten, rühmen, schämen, unterfangen, vergewissern, vermessen, versehen, versichern, weigern, verwundern (gewöhnlich: sich über etwas wundern). Einige Reflexiva werden nur noch in formelhaften Wendungen mit dem Genitiv verbunden, z. B.: sich eines Besseren besinnen, sich Rats erholen, sich seiner Haut wehren u. a.
e) Statt des Genitivs gebraucht man gewöhnlich Präpositionen bei folgenden Verben:
An mit dem Dativ bei: mangeln, sich erfreuen, z. B.: Du ließest es an gutem Rat nicht mangeln. Ich erfreue mich an dem Grün der Wiesen.
An mit dem Akkusativ bei: denken, gedenken, sich erinnern, gemahnen, mahnen, z. B.: Denke an die vergangene Zeit! Erinnere dich an dein Versprechen. Das gemahnt mich an die alte Freundschaft.
Auf mit dem Akkusativ bei: achten, harren, warten, sich besinnen. Ich achte auf diese Erscheinung, harre, warte auf dich usw.
Nach bei: verlangen, es gelüstet mich. Auch begehren, das meist mit dem Akkusativ verbunden wird (vgl. S. 78), regiert in der Bedeutung: „sehnend verlangen“ ein präpositionales Objekt, das durch nach angeknüpft wird.
Über mit dem Akkusativ bei: walten, lachen, spotten, belehren, sich erbarmen, sich freuen, sich wundern.
Von bei: entbinden, entblößen, entledigen, entsetzen, entwöhnen, sich enthalten. Überzeugen, das früher auch mit dem Genitiv verbunden wurde, wird jetzt nur noch mit einem präpositionalen Objekte verbunden: einen von etwas überzeugen.
Bei anderen Verben bedient man sich in der prosaischen Rede statt des Genitivs einer Umschreibung durch den Infinitiv mit zu, z. B.: Er erdreistet, erfrecht, erkühnt sich zu kommen. Er vermißt sich, das Werk zu vollbringen; er unterfängt, unterwindet sich, mit ihm zu reden; er weigert sich zu gehen usw. Die Verben sich entblöden[30] und sich unterstehen, die früher auch mit dem Genitiv verbunden wurden, lassen gegenwärtig nur noch die angegebene Konstruktion zu, z. B.: Du solltest dich entblöden (d. i. dich scheuen, schämen), aus diesem Ton zu reden. Wieland. Ich werd’ mich unterstehen, euch das zu wehren. Schiller. In der Frage: „Was unterstehst du dich?“ ist der Akkusativ an die Stelle des älteren Genitivs getreten: „Wes unterstehst du dich?“ Ebenso in: Das (früher: des) unterstehst du dich!
f) Über den prädikativen Genitiv, der mit dem Objektsgenitiv nicht verwechselt werden darf, vgl. I, 183 Anm. 1.
4. Verben mit schwankender Rektion.
angehen (in der Bedeutung: betreffen) ist mit dem Akkusativ, nicht mit dem Dativ zu verbinden. Das geht dich (nicht: dir) nichts an. Unrichtig sagt also Fichte: Das geht dem Weibe nichts an.
ankommen (in der Bedeutung: befallen) regiert den Akkusativ, z. B.: Es wird dich Angst ankommen. Luther. Da kam mich Furcht und Zittern an. Luther. Doch kommt mich bald die Lust zu schreiben wieder an. Opitz. Doch hat sich neben dem Akkusativ allmählich auch der Dativ eingebürgert; dieser findet sich bei Goethe, Schiller, Herder, Bürger u. a. Man kann daher auch sagen: Mir kommt ein Grauen an.
ankommen (in der Bedeutung: werden, verbunden mit Adverbien) regiert den Dativ, z. B.: es kommt mir sauer an (d. i.: es wird mir sauer), es kommt mir leicht, schwer, hart an.
anwandeln regiert den Akkusativ: Was wandelte den Ritter an? Schiller. — Es schien ihn gleich nur anzuwandeln, mit dieser Dirne geradehin zu handeln. Goethe. Mich wandelt Furcht, Angst, eine Schwäche usw. an. — Neben dem Akkusativ findet sich wie bei ankommen auch der Dativ, z. B.: Wenn ihr nur nicht ein unzeitiger Appetit anwandelt. Weiße. — Es wandelte ihr plötzlich eine kleine Schwachheit an. Lessing. — Namentlich in den Formen, die mit sein gebildet werden, wird der Dativ gebraucht: Ich weiß nicht, was ihm angewandelt ist. Doch kann man auch hier sagen: Ich weiß nicht, was ihn angewandelt ist.[31]
anfechten ist nur mit dem Akkusativ zu verbinden. Was ficht dich an?
sich anmaßen wird mit dem Dativ der Person und Akkusativ der Sache verbunden, z. B.: Ich maße mir ein Vorrecht an. — Doch findet sich in dichterischer Sprache auch der Akkusativ der Person und der Genitiv der Sache, z. B.: Nicht unwürdig hab’ ich mich des Bundes angemaßt mit deiner Tochter. Schiller. Der Konstruktion mit dem Dativ ist der Vorzug zu geben.
anliegen ist nur mit dem Dativ zu verbinden, z. B.: Lag sie mir an mit unabläss’gem Flehn. Schiller. Der Akkusativ, der sich bei Lessing, Klopstock, Jean Paul, Putlitz u. a. findet, ist unrichtig und nicht zu gestatten.
begegnen regiert nur den Dativ und wird mit sein konjugiert, z. B.: Ich bin dir begegnet. Andere Konstruktionen, die bei Lessing, Schiller u. a. sich finden, sind nicht gut zu heißen.
belieben wird gewöhnlich unpersönlich konstruiert, z. B.: es beliebte dir, nicht zu kommen. Doch ist auch die persönliche Konstruktion nicht ungebräuchlich: Du beliebtest nicht zu kommen. Beide Konstruktionen sind statthaft.
bedeuten (in dem Sinne von: belehren, unterweisen) wird mit dem Akkusativ verbunden, z. B.: Therese bedeutete den Verwalter in allem; sie konnte ihm von jeder Kleinigkeit Rechenschaft geben. Goethe. — In dem Sinne: „zu verstehen geben“ regiert bedeuten den Dativ, z. B.: er ließ mir bedeuten, daß ich schweigen sollte.
beneiden regiert den Akkusativ: einen beneiden, einen um etwas beneiden. Um dies Vergnügen muß mich ein Prinz beneiden. Gellert. — Früher wurde beneiden zuweilen auch mit dem Dativ der Person und dem Akkusativ der Sache verbunden, z. B.: Die ganze Welt wird dir dein Glück beneiden. Ich beneide ihm diese Lobsprüche nicht. Lessing. Diese Konstruktion ist veraltet.
betten (d. i. ein Bett machen, eine Schlafstätte bereiten) regierte ursprünglich den Dativ. Stehe auf und bette dir selber. Apostelgesch. 9, 34. — Seit Goethe hat sich dagegen der Akkusativ eingebürgert, so daß betten so viel heißt wie: zu Bett legen, z. B.: Du bettest dich auf Stroh, man hat ihn schlecht gebettet usw. Beide Kasus sind statthaft.
bezahlen wird entweder bloß mit dem Akkusativ der Person verbunden, z. B.: ich bezahle dich noch heute, oder mit dem Dativ der Person und dem Akkusativ der Sache, z. B.: ich bezahle meine Schuld, ich bezahle dir meine Schuld.
dünken (deuchte, gedeucht, vgl. I, 167) regiert den Akkusativ: Mich dünkt. Der Dativ ist zu verwerfen.
ekeln. Man sagt entweder unpersönlich: Mir (besser als: mich) ekelt vor einer Sache; oder reflexiv: Ich ekle mich vor einer Sache; zuweilen kommt auch die Konstruktion vor: Die Sache ekelt mich (gewöhnlich: Die Sache ekelt mich an).
gelten (in der Bedeutung: betreffen, auf etwas gerichtet sein, etwas zum Ziele haben) wird mit dem Dativ verbunden, z. B.: Der Anschlag galt deinem Leben, die Kugel galt dir usw. Wird dagegen gelten unpersönlich gebraucht in der Bedeutung: es kommt an auf —, oder: es steht auf dem Spiele, so tritt die Sache, auf die es ankommt oder die auf dem Spiele steht, in den Akkusativ, z. B.: es gilt dein Leben, dein Vermögen, einen festen Entschluß, einen harten Kampf, eine rasche Entscheidung usw.
getrauen. Man sagt besser: „Ich getraue oder traue mich, etwas zu tun“, als: ich getraue mir, etwas zu tun.
helfen wird mit dem Dativ verbunden. Dein Glaube hat dir geholfen. Luther. — Früher wurde es mit dem Dativ nur in der Bedeutung: „beistehen, Hilfe leisten“ verbunden, dagegen in der Bedeutung: „fördern, weiter bringen“ mit dem Akkusativ. Was hilft dich’s, daß du in Ägypten zeuchst? Luther. All mein Wirken und Schonen hilft mich nichts. Goethe. Doch ist auch in dieser zweiten Bedeutung jetzt nur der Dativ üblich, z. B.: Das hilft dir alles nichts.
kleiden regiert nur den Akkusativ, auch in der Bedeutung: passen, stehen. Also: Dieser Hut kleidet dich (nicht: dir) gut.
kosten (in der Bedeutung: zu stehen kommen) kann sowohl mit dem Dativ, als auch mit dem Akkusativ verbunden werden: Dieses Werk hat mir oder mich viel Anstrengung gekostet, das Fest kostet ihm oder ihn viel Geld. Es kostet mich viel Zeit. Lessing. Es kostet dir ein einzig Wort. Schiller. Diese Tat kostet ihm oder ihn das Leben. — Ebenso wird: zu stehen kommen mit dem Dativ oder Akkusativ verbunden, z. B.: Diese Erkenntnis kommt ihm oder ihn teuer zu stehen.
liebkosen regiert ursprünglich den Dativ: Der Vater liebkost dem Knaben, ebenso in passivischer Form: Dem Knaben wird von dem Vater geliebkost. Der Gebrauch hat aber das Verbum in ein transitives verwandelt und gibt dem Akkusativ den Vorzug: Der Vater liebkost den Knaben und: Der Knabe wird von dem Vater geliebkost. Da sich der Akkusativ einmal eingebürgert hat, sind beide Kasus zu gestatten.
lohnen regiert den Dativ der Person und den Akkusativ der Sache, z. B.: Er hat mir meine Dienste übel gelohnt. — Es wird jedoch auch bloß mit dem Dativ der Person oder der Sache (die dann personifiziert erscheint) verbunden, z. B.: Ihm lohnt der Ton, der aus der Kehle dringt. Chamisso. Gott lohnt dem Fleiße. — Ferner kann lohnen auch bloß den Akkusativ der Sache oder der Person regieren, z. B.: Der Erfolg lohnt die Mühe, den Fleiß nicht. Wer hohen Muts sich rühmen kann, den lohnt nicht Gold, den lohnt Gesang. Bürger. — Das unpersönliche: es lohnt oder es lohnt sich dagegen wird mit dem Genitiv verbunden, z. B.: es lohnt der Mühe, es lohnt (oder verlohnt) sich nicht der Mühe.
nachahmen regiert den Dativ der Person und den Akkusativ der Sache: ich ahme dir etwas nach. — Es kann nun auch der bloße Dativ der Person stehen: er ahmt dem Horaz nach, oder der bloße Akkusativ der Sache: er ahmt die Oden des Horaz nach. — Doch kann auch die Person in den Akkusativ treten, und hier gilt folgende Regel: Bedeutet nachahmen so viel wie: „einem Vorbilde nachstreben“, so wird es mit dem Dativ verbunden, z. B.: das Kind ahmt dem Vater nach, er ahmt den größten Dichtern nach usw.; heißt es aber so viel wie: „nachbilden, kopieren“, so regiert es den Akkusativ, z. B.: der Schauspieler ahmt auf der Bühne täuschend einen Kranken, einen Dichter, einen Franzosen usw. nach. „Er ahme ihnen (den Menschen), aber nicht wie jener amerikanische Vogel, der die Stimme anderer Vögel nachahmt, unverständig und knechtisch nach.“ Herder.
nachsuchen ist intransitiv. Man sagt: ich suche um etwas nach. Doch findet sich nachsuchen auch transitiv gebraucht: ich suche etwas nach. Dem intransitiven Gebrauche ist aber der Vorzug zu geben.
rufen kann mit dem Dativ oder Akkusativ der Person verbunden werden. Mit dem Dativ heißt es: einem zurufen, d. h. einem durch laute Stimme ein Zeichen geben, daß er aufmerke, z. B.: Der Herr rief dem Samuel, dem Moses. Wer ruft dem Heer der Sterne? Gellert. — Mit dem Akkusativ dagegen heißt es: einen herbeirufen, d. h. einem durch laute Stimme zu verstehen geben, daß er sich uns nähere, z. B.: Der Vater hat dich gerufen, d. h. du sollst zu ihm kommen. Der König rief den Sänger zu sich. Die Glocke ruft dich zur Kirche. Die Trompete ruft die Krieger zur Schlacht.
überwiegen regiert den Akkusativ. Der Tadel überwog das Lob. Der Dativ, der auch bei einigen Schriftstellern vorkommt, ist nicht zu empfehlen.
sich unterstehen regiert den Akkusativ der Person. Man darf also nur sagen: Was unterstehst du dich? nicht: Was unterstehst du dir?
sich unterziehen regiert vorwiegend den Dativ, z. B.: er unterzieht sich dem Auftrage, besser als: des Auftrages.
versichern regiert entweder den Akkusativ der Person und den Genitiv der Sache: ich versichere dich meines Schutzes; oder den Dativ der Person und den Akkusativ der Sache: ich versichere dir meinen Schutz. Man darf also sagen: „Das versichere ich Ihnen“ oder: „Dessen versichere ich Sie“, falsch aber ist es zu sagen: Das versichere ich Sie! — Wird die Sache durch einen Nebensatz ausgedrückt, so kann die Person sowohl in den Dativ als auch in den Akkusativ treten. Ich kann also sagen: „Ich versichere Ihnen, daß ich die Wahrheit sage“ und: „Ich versichere Sie, daß ich die Wahrheit sage.“ Im ersten Falle vertritt der Nebensatz ein Akkusativ-, im zweiten Falle ein Genitivobjekt. — In der Form: „Ich bin versichert“ nimmt das Wort den Genitiv zu sich: Ich bin deines Schutzes versichert, sei meines Beistandes versichert. Der Genitiv kann hier jedoch auch durch die Präposition von umschrieben werden: Du kannst von der Wahrheit meiner Aussage versichert sein.
sich zeigen. Der prädikative Zusatz mit als, der zu diesem Verbum zu treten pflegt, kann sowohl im Nominativ, als auch im Akkusativ stehen; doch ergibt sich dabei ein Unterschied der Bedeutung: sich zeigen mit dem Nominativ heißt: „in die Erscheinung treten“, und zwar wird dadurch das Unabsichtliche hervorgehoben; sich zeigen mit dem Akkusativ dagegen heißt: „in die Erscheinung treten lassen“, und zwar wird dabei das Absichtliche betont. Demnach unterscheide man: er zeigte sich als Held (der er war), und er zeigte sich als Helden (für den man ihn bis dahin nicht gehalten hatte, oder: als den er sich erweisen wollte). In derselben Weise wechseln in der Konstruktion die Verben: sich erweisen, sich ankündigen, sich darstellen, sich empfehlen, sich beweisen u. a. Er erweist sich als mein Freund, er erweist sich als meinen Freund usw.
[26] Ausnahmen sind die intransitiven Verben: hinterbleiben, unterbleiben, beharren, beruhen, bestehen, begegnen, behagen, bekommen, es beliebt, unterliegen.
[27] Lehren (got. laisjan, Kausativum zu got. lais, d. i. weiß) heißt eigentlich „wissen machen“. Einige Schriftsteller verbinden lehren mit dem Dativ der Person, z. B.: Da hat er den Franzosen das Schwimmen gelehrt. Arndt. — Lehr’ unser deutsches Recht dem Franzmann im Gefecht. Rückert. Dieser Gebrauch ist nicht gut zu heißen. Vgl. Heyse-Lyon, S. 303 flg.
[28] Vgl. mhd.: ich bin den site gelêret.
[29] Grimm nennt nur die Verben reflexive, die das Reflexivpronomen im Akkusativ bei sich haben. Man könne daher die, die es im Dativ bei sich haben, genauer unechte Reflexiva nennen.
[30] Sich entblöden bedeutet eigentlich „in den Zustand des Blödeseins eintreten“; die Vorsilbe ent ist hier nicht privativ, sondern inchoativ, d. h. sie drückt das Eintreten in einen Zustand aus, wie in: entblühen, entblößen, entschlafen usw. — Gegenwärtig ist von sich entblöden hauptsächlich die Verneinung „sich nicht entblöden“ in Gebrauch, und zwar in der Bedeutung: „sich nicht scheuen, sich erdreisten.“ Frisch in seinem Deutsch-lateinischen Wörterbuche I, 111 c und Grimm (Wörterbuch III, 499) erklären sich gegen diesen Sprachgebrauch; sie fassen die Vorsilbe ent- in entblöden als das privative ent- (im Sinne von weg, los) auf und legen infolgedessen dem Worte entblöden die gerade entgegengesetzte Bedeutung: „die Blödigkeit benehmen, beherzt machen“ bei. Zwar wird sich entblöden von einigen Schriftstellern in dieser letzteren Bedeutung gebraucht, z. B. von Wieland, Gleim u. a.; doch dieselben Schriftsteller wenden sich entblöden auch in der oben angeführten Bedeutung von „sich scheuen“ an, und der heutige Sprachgebrauch kennt nur noch diese Bedeutung, die zugleich die ursprüngliche ist. Vgl. hierzu meine Bearbeitung des Artikels „Entblöden“ in Eberhards synonymischem Handwörterbuche, 16. Aufl. S. 375 flg.
[31] Noch Adelung (Wörterbuch, 2. Aufl. I, S. 400) ließ bei anwandeln nur den Dativ gelten, während Heyse, Becker u. a. nur den Akkusativ zulassen. Es sind jedoch beide Kasus zu gestatten, obwohl dem Akkusativ der Vorzug zu geben ist.
B. Rektion der Verbalsubstantive.
Die Verbalsubstantive, die von einem transitiven Verbum gebildet werden, regieren den Genitiv. Der Akkusativ, mit dem die transitiven Verben verbunden werden, verwandelt sich also in den Genitiv, z. B.: eine Stadt erbauen: die Erbauung der Stadt; eine Burg erobern: die Eroberung der Burg; ein Denkmal errichten: die Errichtung eines Denkmals. Man nennt diesen Genitiv den Genitivus objectivus, zum Unterschiede von dem Genitivus subjectivus; der letztere bezeichnet die Person oder Sache, der etwas gehört, an der sich etwas befindet, oder von der etwas ausgeht, z. B.: das Haus meines Freundes, die Früchte des Baumes, die Heldentaten Siegfrieds.
Zu den Verbalsubstantiven, die von intransitiven Verben gebildet werden, tritt das Genitiv- oder Dativobjekt des Verbums in der Regel nicht im Genitiv oder Dativ hinzu, sondern es wird durch eine Präposition angeknüpft, z. B.: er erinnerte sich vergangener Stunden: die Erinnerung an vergangene Stunden; er gehorchte dem Gesetze: der Gehorsam gegen das Gesetz; er stimmte meinem Vorschlage zu: die Zustimmung zu meinem Vorschlage; er zürnte dem Freunde: der Zorn gegen den Freund usw. — Diejenigen Verbalsubstantive natürlich, die von Verben stammen, die auch transitiv gebraucht werden (wie hauptsächlich die Verben, die außer dem Genitiv auch den Akkusativ regieren, vgl. S. 78), können das Objekt auch im Genitiv zu sich nehmen, z. B.: das Bedürfnis der Ruhe, die Erwähnung dieses Vorfalls, der Genuß geistiger Getränke, die Wahrnehmung dieser Zustände, die Entbehrung des Notwendigsten usw. Nach Maßgabe dieser Bildungen hat man auch das Wort Erinnerung mit dem Genitiv verbunden, z. B.: die Erinnerung vergangener Zeiten, die Erinnerung jener Stunden usw.[32] — Im übrigen aber ist die Regel festzuhalten, daß ein objektiver Genitiv nur zu solchen Verbalsubstantiven treten kann, die von transitiven Verben gebildet sind.
Anmerkung. Wenn zu Verbalsubstantiven, die von intransitiven Verben stammen, ein Genitiv tritt, so ist dies ein subjektiver, nicht aber ein objektiver Genitiv, z. B.: der Zorn des Freundes, d. i. der Zorn, den der Freund empfindet (nicht: der Zorn gegen den Freund), der Gehorsam des Soldaten (d. i. der Gehorsam, den der Soldat zeigt) usw.
[32] Viele Beispiele dieser Art führt Andresen (Sprachgebrauch und Sprachrichtigkeit, 7. Aufl. S. 182) aus Goethes Werken an.
C. Rektion der Adjektive.
1. Adjektive, die den Dativ regieren.
Mit dem Dativ werden verbunden die Adjektive: einem ähnlich sein, einem abtrünnig werden, einem angeboren sein, angehörig, angelegen, angemessen, angenehm, anstößig, bedenklich, begreiflich, behaglich, behilflich, bekannt, bequem, beschieden, beschwerlich, bewußt, böse, dankbar, dienstbar, dienlich, deutlich, eigen, eigentümlich, ergeben, entbehrlich, erfreulich, erinnerlich, erklärlich, ersprießlich, feil, feind, fremd, furchtbar, fürchterlich, gefährlich, gehorsam, geläufig, gemäß, gemeinsam, genehm, gesund, getreu, geneigt, gewogen, gewachsen, gleich, gleichgültig, gnädig, gram, günstig, heilsam, hold, abhold, hinderlich, kund, lästig, leicht, leid, lieb, möglich, nachteilig, nahe, nötig (not), nützlich (nütze), peinlich, recht, schädlich, schmerzlich, schrecklich, schuldig, teuer, treu, tröstlich, überlegen, verantwortlich, verbunden, verderblich, verhaßt, verwandt, wichtig, widrig, widerwärtig, willkommen, zugänglich, zugehörig u. a. Namentlich auch viele Adjektive, die mit der Vorsilbe un- gebildet werden, gehören hierher, z. B.: unangenehm, unähnlich, unbegreiflich, unbehaglich, unvergeßlich usw.
Oft wird das Dativobjekt durch eine Präposition umschrieben, z. B.: er ist böse auf mich (statt: er ist mir böse); es ist gefährlich, schrecklich, schmerzlich, verderblich, notwendig usw. für mich.
Anmerkung. Wenn ich die Wörtchen zu, allzu, genug zu einem Adjektivum setze, so kann ich mit jedem Adjektivum den Dativ verbinden, z. B.: Das ist mir zu hoch, zu schwer, allzugewöhnlich; das ist ihm nicht gut genug usw.
2. Adjektive, die den Genitiv regieren.
Mit dem Genitiv werden verbunden die Adjektive: ansichtig, bar (aller Freuden bar), bedürftig, benötigt, bewußt, eingedenk, fähig, froh, gedenk, geständig, gewahr, gewärtig, gewiß, gewohnt, habhaft, kundig, ledig, leer, los, mächtig, müde, quitt, satt, schuldig, sicher, teilhaftig, überdrüssig, verdächtig, verlustig, voll, wert, würdig, und die mit un- gebildeten Verneinungen dieser Adjektive, soweit sie sich bilden lassen, z. B.: unbewußt, uneingedenk, unkundig u. a. — Manche werden nur noch in bestimmten formelhaften Wendungen mit dem Genitiv verbunden, z. B.: Handels einig, Handels eins, eitler Ehre geizig. — Statt des Genitivs gebraucht man auch Präpositionen, z. B.: froh über etwas (statt: einer Sache froh), voll, leer, ledig, los von etwas usw.
Wenn man sagt: ich bin es müde, satt, gewiß, wert, geständig, bedürftig usw., so ist dieses es nicht der Akkusativ, wie ältere Grammatiker angenommen haben, sondern der Genitiv. Ursprünglich heißt nämlich der Genitiv Sing. des Pronomens der dritten Person (für das männliche und sächliche Geschlecht) ës (got. is). An die Stelle des alten ursprünglichen Genitivs trat später der Genitiv des reflexiven Pronomens sîn (d. i. sein, seiner). Der alte Genitiv es wurde dadurch verdrängt, erhielt sich aber noch in einzelnen Wendungen. Zu diesen gehören die oben angeführten, sowie die Ausdrücke: er hat es sich unterstanden; du wirst mir es dank wissen; er will es nicht Wort haben; ehe er es sich versah; wir haben es nicht Ursache; wir sind es nicht gewohnt usw.
Anmerkung. In Wendungen wie: keinen Pfennig wert, einen Taler wert, einen Groschen schuldig u. ähnl. ist der Akkusativ nicht ein von den Adjektiven wert, schuldig usw. regiertes Objekt, sondern ein adverbialer Akkusativ des Wertes, vgl. I, 189.
D. Rektion der Präpositionen.
Über den Kasus, den die einzelnen Präpositionen regieren, vgl. I, S. 120–132. Hier sei nur auf einige Schwankungen im Gebrauche der Präpositionen hingewiesen:
Unweit, unfern. Diese Präpositionen werden am besten immer mit dem Genitiv verbunden. Der Dativ, der sich auch findet (z. B. bei Schiller, Grimm u. a.), ist nicht zu empfehlen.
Während, ungeachtet, wegen sind nur mit dem Genitiv, nicht mit dem Dativ zu verbinden. Fehlerhaft ist es also, zu sagen: demungeachtet (statt des richtigen: dessen ungeachtet), während dem (statt des richtigen: während dessen), wegen dir (statt: deinetwegen)[33] u. ähnl. — Es kommt zuweilen vor, daß der Genitiv äußerlich nicht erkennbar ist, z. B.: während acht Tage, während zehn Jahre, wegen Scheltworte; ebenso bei einigen anderen Präpositionen, z. B.: er hat statt Bösen Gutes empfangen, innerhalb drei Jahre usw. In solchen Fällen pflegt gewöhnlich der Dativ als Ersatz des Genitivs verwendet zu werden, und man sagt: während acht Tagen, während zehn Jahren, wegen Scheltworten, er hat statt Bösem Gutes empfangen, innerhalb drei Jahren usw. Empfehlenswert ist es, in solchen Fällen ein Wort, an dem der Genitiv deutlich zutage tritt, einzuschieben und etwa zu sagen: während eines Zeitraumes von acht Tagen, wegen heftiger Scheltworte, er hat statt des Bösen Gutes empfangen, innerhalb einer Zeit von drei Jahren usw.
Statt ist als Präposition immer mit dem Genitiv zu verbinden. Doch kann das Wort, wie außer (vgl. hierüber I, 128 flg.), auch als Konjunktion stehen und regiert dann gar keinen Kasus; der Dativ oder Akkusativ, der dann gewöhnlich auf statt folgt, ist von dem Verbum und nicht von statt abhängig, z. B.: „Er hat mir geschrieben, statt dir; er hat das Schreiben an mich geschickt, statt an dich; er hat mich angesprochen, statt dich usw.“
Über längs, zufolge, trotz, sowie über entlang s. I, 122, 123 u. 125, desgl. über bei S. 124 Anm.
Ohne ist immer mit dem Akkusativ zu verbinden. Lessing, Herder und Goethe haben, dem Beispiele Luthers folgend, zwar zuweilen die Präposition ohne mit dem Dativ verbunden, doch ist dieser Gebrauch veraltet und daher heute zu vermeiden.
Bis wird in der Regel noch mit einer anderen Präposition verbunden, z. B. Es war ein König in Thule gar treu bis an das Grab. Goethe. — So konnte die ganze Ebene mit flachen Schiffen bis fast unter die Mauer von Antwerpen befahren werden. Schiller. — Bis auf wenige Reste hat das Feuer alles verzehrt. Er kletterte bis zum Gipfel des Baumes empor. Blücher drang bis über den Rhein vor und folgte dem Feinde bis nach Paris. Der Feind wurde bis hinter die Verschanzungswälle zurückgetrieben. Er wurde von der schlimmen Nachricht bis ins Innerste getroffen.
Nur vor Adverbien und Ortsnamen ohne Artikel, sowie zwischen Zahlwörtern steht bis für sich allein, z. B.: Bis hierher und nicht weiter! — Bis heute, bis morgen, bis dahin, bis dorthin; zwölf bis vierzehn, in acht bis vierzehn Tagen, zwei- bis dreimal usw. Ich fuhr bis Leipzig, bis Rußland, bis Frankreich usw.
Bei zu und um ist zu merken, daß sie nur mit einem Kasus stehen, nämlich zu immer mit dem Dativ, mag es nun den Ort (wo), z. B. zu Worms, zu Aachen, zu Haus, zu Wasser und zu Lande, zur Rechten, zur Linken, zu beiden Seiten usw.; die Richtung (wohin), z. B. von Ort zu Ort, von Haus zu Haus, zur Kirche, zur Schmiede, zur Schule gehen, zur Hölle fahren, zur Ruhe kommen usw.; die Verbindung von Dingen, z. B. er goß Wasser zum Wein, er aß Fleisch zum Gemüse, Butter zum Brote usw., oder ein Größenverhältnis bezeichnen, z. B. zum Teil, zur Hälfte, zu dritt, wir waren zu vier, zu fünf, zu hunderten, zu tausenden; ich habe Fleisch, das Pfund zu einer Mark, gekauft usw. Um dagegen steht immer nur mit dem Akkusativ, mag es den Ort (wo), z. B. der Feind lagerte um die Stadt, die Soldaten lagen um das Feuer, wir saßen um den Tisch, oder die Richtung (wohin) bezeichnen, z. B. wir gingen um die Stadt, um das Haus, die Feinde stellten sich um das Gebäude usw. Fehler gegen diese einfachen Regeln kommen nicht selten vor, es ist daher notwendig, besonders darauf aufmerksam zu machen.
[33] Deinetwegen weist wie meinetwegen, seinetwegen usw. auf die ursprüngliche Form der Präposition wegen zurück, vgl. I, 252. Das Wort enthält den Plural des Possessivpronomens und heißt eigentlich: von dînen wegen.